Patientenverfügung - Gesetz in Vorbereitung
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Patientenverfügung - Gesetzentwürfe
Patientenverfügung - Gesetzentwürfe
Alle aktuell diskutierten Gesetzentwürfe sind im Wortlaut nachlesbar unter
http://www.medizinethik.de/patientenautonomie.htm
Alle aktuell diskutierten Gesetzentwürfe sind im Wortlaut nachlesbar unter
http://www.medizinethik.de/patientenautonomie.htm
Abgeordnete aus 4 Fraktionen einig über Patientenverfügung
Abgeordnete aus vier Fraktionen einig über Patientenverfügung
Abgeordnete von SPD, FDP, Linken und Grünen haben sich auf einen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung geeinigt. Im Gegensatz zu Vorstellungen aus der Union sieht er keine Reichweitenbegrenzung vor. „Der Entwurf stellt ganz stark ab auf das Selbstbestimmungsrecht“, sagte die Linken-Abgeordnete Luc Jochimsen in Berlin. Es solle Rechtsverbindlichkeit darüber hergestellt werden, „dass der Wille des Betroffenen zu beachten ist“. In Fällen, in denen es zwischen Ärzten und dem Betreuer eines Patienten Differenzen über die Verbindlichkeit einer Verfügung gibt, soll Jochimsen zufolge das Vormundschaftsgericht entscheiden. Dies könne etwa dann der Fall sein, wenn eine Patientenverfügung mehrere Jahrzehnte alt ist. Mögliche Festlegungen des Patienten, die auf eine „Tötung auf Verlangen“ hinausliefen, sollten hingegen immer unwirksam bleiben. Mit der Patientenverfügung sollen die Betroffenen über ein Schriftstück verfügen, aus dem hervorgeht, welche Art der Behandlung sie haben möchten und welche möglicherweise nicht. Dies kann das Abschalten von Geräten betreffen oder eine künstliche Ernährung. Bisher ist eine schriftlich hinterlegte Patientenverfügung für Mediziner nicht bindend.
Über die Ausgestaltung einer gesetzlichen Neuregelung wird seit längerem quer durch die Parteien kontrovers diskutiert. Verschiedene Gesetzentwürfe, darunter auch zwei aus der Unionsfraktion, sollen noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Während Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) ein Abschalten von medizinischen Geräten etwa auf Fälle beschränken will, in denen der Patient an einer irreversibel tödlichen Krankheit leidet, sieht ein weiterer Entwurf von CDU- und CSU-Abgeordneten eine Überprüfung vor, ob eine Patientenverfügung im eintretenden Falle auch tatsächlich dem Willen und der aktuellen Lage des Patienten entspricht. Die Deutsche Hospiz-Stiftung forderte den Bundestag auf, noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Patientenverfügung zu beschließen. (Agenturmeldung/aerzteblatt.de, 18. Juni 2007)
Quelle: Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 21.6.2007
http://www.kbv.de/kbv-kompakt/10192.html#1
Abgeordnete von SPD, FDP, Linken und Grünen haben sich auf einen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung geeinigt. Im Gegensatz zu Vorstellungen aus der Union sieht er keine Reichweitenbegrenzung vor. „Der Entwurf stellt ganz stark ab auf das Selbstbestimmungsrecht“, sagte die Linken-Abgeordnete Luc Jochimsen in Berlin. Es solle Rechtsverbindlichkeit darüber hergestellt werden, „dass der Wille des Betroffenen zu beachten ist“. In Fällen, in denen es zwischen Ärzten und dem Betreuer eines Patienten Differenzen über die Verbindlichkeit einer Verfügung gibt, soll Jochimsen zufolge das Vormundschaftsgericht entscheiden. Dies könne etwa dann der Fall sein, wenn eine Patientenverfügung mehrere Jahrzehnte alt ist. Mögliche Festlegungen des Patienten, die auf eine „Tötung auf Verlangen“ hinausliefen, sollten hingegen immer unwirksam bleiben. Mit der Patientenverfügung sollen die Betroffenen über ein Schriftstück verfügen, aus dem hervorgeht, welche Art der Behandlung sie haben möchten und welche möglicherweise nicht. Dies kann das Abschalten von Geräten betreffen oder eine künstliche Ernährung. Bisher ist eine schriftlich hinterlegte Patientenverfügung für Mediziner nicht bindend.
Über die Ausgestaltung einer gesetzlichen Neuregelung wird seit längerem quer durch die Parteien kontrovers diskutiert. Verschiedene Gesetzentwürfe, darunter auch zwei aus der Unionsfraktion, sollen noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Während Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) ein Abschalten von medizinischen Geräten etwa auf Fälle beschränken will, in denen der Patient an einer irreversibel tödlichen Krankheit leidet, sieht ein weiterer Entwurf von CDU- und CSU-Abgeordneten eine Überprüfung vor, ob eine Patientenverfügung im eintretenden Falle auch tatsächlich dem Willen und der aktuellen Lage des Patienten entspricht. Die Deutsche Hospiz-Stiftung forderte den Bundestag auf, noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Patientenverfügung zu beschließen. (Agenturmeldung/aerzteblatt.de, 18. Juni 2007)
Quelle: Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 21.6.2007
http://www.kbv.de/kbv-kompakt/10192.html#1
Debatte um Patientenverfügungen
Debatte um Patientenverfügungen: Dritter überfraktioneller Gesetzentwurf vorgelegt
Berlin (ALfA). In die Debatte ueber die Regelung von Patientenverfuegungen ist erneut Bewegung gekommen. Am 19. Juni 2007 haben Vertreter der Fraktionen von SPD, FDP, Die Linke und Buendnis 90 / Die Gruenen im Bundestag einen fraktionsuebergreifenden Gesetzentwurf zur gesetzlichen Verankerung der Patientenverfuegung vorgestellt. Damit liegt nun ein Dritter Entwurf zu diesem Themenkomplex vor. In einer gemeinsamen Presseaussendung teilten die Mitglieder des Bundestages Joachim Stuenker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Buendnis 90/Die Gruenen) mit, das Ziel der juengsten Vorlage sei mehr Selbstbestimmung fuer die Patienten. Der Gesetzentwurf staerke die Verbindlichkeit der Verfuegungen, lehne eine Reichweitenbeschraenkung ab und begrenze die Zustaendigkeit des Vormundschaftsgerichtes.
Das Recht zur Selbstbestimmung ueber den eigenen Koerper gehoere zum Kernbereich der durch die Verfassung geschuetzten Wuerde und Freiheit des Menschen. Deshalb muesse jeder entscheidungsfaehige Patient vor einer aerztlichen Massnahme seine Einwilligung erteilen. Ein aerztlicher Eingriff ohne Einwilligung des Patienten stelle eine Koerperverletzung dar. Das Selbstbestimmungsrecht ende nicht mit Eintritt der Einwilligungsunfaehigkeit. Der Gesetzentwurf differenziere daher nicht nach Art und Stadium der Erkrankung. Wer das Selbstbestimmungsrecht ernst nehme, muesse dem Patienten fuer jede Krankheitsphase die Entscheidung ueber Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Massnahme ueberlassen, so die Abgeordneten. Der Gesetzentwurf sehe deshalb vor, dass konkrete und situationsbezogene Behandlungsfestlegungen in einer Patientenverfuegung als bindend anerkannt wuerden, dass der Patientenwille in allen Stadien einer Erkrankung beachtet werde und dass das Vormundschaftsgericht nur bei Zweifeln ueber den Patientenwillen oder Missbrauchsverdacht eingeschaltet werden muesse. Wichtig sei aber auch, dass die Anwendbarkeit einer im Voraus verfassten Verfuegung daraufhin ueberprueft werde, ob sie dem aktuellen Willen entspreche. Aeussere der Patient Lebenswillen, so solle eine auf Nichteinleitung oder Behandlungsabbruch gerichtete Verfuegung nicht wirksam sein. Bereits 75 Abgeordnete haben bislang diesen Gesetzentwurf unterschrieben.
Die Deutsche Hospizstiftung beurteilte den Entwurf in einer Stellungnahme kritisch. "Allein der Verzicht auf eine verfassungsrechtlich bedenkliche Reichweitenbeschraenkung gewaehrleistet nicht, dass Patientenautonomie und Patientenschutz sinnvoll miteinander in Einklang gebracht werden", erklaerte der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Das Papier beduerfe in zentralen Aspekten der Nachbesserung. Gerade die Frage nach Aufklaerung und Beratung regle der Entwurf der Gruppe um Stuenker nicht. "Ein kuenftiges Patientenverfuegungsgesetz wird sich allerdings daran messen lassen muessen, wie es sicherstellt, dass eine Patientenverfuegung tatsaechlich Ausdruck der informierten Entscheidung des Betroffenen ist", gab Brysch zu bedenken. In der Frage der Ermittlung des mutmasslichen Willens stelle dieser interfraktionelle Entwurf zwar einen Schritt nach vorne dar, jedoch gebe es auch hier Unklarheiten.
Vor kurzem haben die Abgeordneten Hans Georg Faust (CDU) und Wolfgang Zoeller (CSU) ebenfalls einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach Verfuegungen zwar in jedem Fall verbindlich sein sollen, Arzt und Betreuer aber in jedem Einzelfall pruefen muessen, ob der schriftlich fixierte Wille mit dem aktuellen Zustand des nicht aeusserungsfaehigen Patienten uebereinstimmt. Ein weiterer Gesetzentwurf der Gruppe Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), René Roespel (SPD), Josef Winkler (DIE GRUENEN) und Otto Fricke (FDP) sieht dagegen eine Reichweitenbeschraenkung auf unumkehrbar toedliche Faelle vor. Am 29. Maerz diesen Jahres gab es im Deutschen Bundestag bereits eine dreistuendige Auftaktdebatte ueber die gesetzliche Regelung von Patientenverfuegungen. Nun sollen die Abgeordneten demnaechst bei aufgehobenem Fraktionszwang ueber die Gesetzentwuerfe abstimmen. Ein genauer Termin ist jedoch noch nicht bekannt.
Weitere Informationen:
Neuer Gesetzentwurf staerkt Selbstbestimmung der Patienten
Barbara Junge
Berlin - In vom Fraktionszwang entbundener Entscheidung sollen die 613 Abgeordneten des Bundestages wohl noch in diesem Jahr beschliessen, wie viel Selbstbestimmungsrecht ueber das eigene Sterben einem Menschen gegeben werden soll.
TAGESSPIEGEL 19.06.2007
http://www.tagesspiegel.de/politik/;art771,2324780
Stellungnahmen der Deutschen Hospiz Stiftung zu den drei Gesetzesvorlagen zur Patientenverfuegung
http://www.hospize.de/?go=081&pmno=299&wantjahr=2007
ALfA-Newsletter 12/07 vom 30.03.2007: Auftaktdebatte ueber gesetzliche Regelung von Patientenverfuegungen
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... dc12098da9
Quelle: ALfA-Newsletter 23/07 vom 22.06.2007
Berlin (ALfA). In die Debatte ueber die Regelung von Patientenverfuegungen ist erneut Bewegung gekommen. Am 19. Juni 2007 haben Vertreter der Fraktionen von SPD, FDP, Die Linke und Buendnis 90 / Die Gruenen im Bundestag einen fraktionsuebergreifenden Gesetzentwurf zur gesetzlichen Verankerung der Patientenverfuegung vorgestellt. Damit liegt nun ein Dritter Entwurf zu diesem Themenkomplex vor. In einer gemeinsamen Presseaussendung teilten die Mitglieder des Bundestages Joachim Stuenker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Buendnis 90/Die Gruenen) mit, das Ziel der juengsten Vorlage sei mehr Selbstbestimmung fuer die Patienten. Der Gesetzentwurf staerke die Verbindlichkeit der Verfuegungen, lehne eine Reichweitenbeschraenkung ab und begrenze die Zustaendigkeit des Vormundschaftsgerichtes.
Das Recht zur Selbstbestimmung ueber den eigenen Koerper gehoere zum Kernbereich der durch die Verfassung geschuetzten Wuerde und Freiheit des Menschen. Deshalb muesse jeder entscheidungsfaehige Patient vor einer aerztlichen Massnahme seine Einwilligung erteilen. Ein aerztlicher Eingriff ohne Einwilligung des Patienten stelle eine Koerperverletzung dar. Das Selbstbestimmungsrecht ende nicht mit Eintritt der Einwilligungsunfaehigkeit. Der Gesetzentwurf differenziere daher nicht nach Art und Stadium der Erkrankung. Wer das Selbstbestimmungsrecht ernst nehme, muesse dem Patienten fuer jede Krankheitsphase die Entscheidung ueber Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Massnahme ueberlassen, so die Abgeordneten. Der Gesetzentwurf sehe deshalb vor, dass konkrete und situationsbezogene Behandlungsfestlegungen in einer Patientenverfuegung als bindend anerkannt wuerden, dass der Patientenwille in allen Stadien einer Erkrankung beachtet werde und dass das Vormundschaftsgericht nur bei Zweifeln ueber den Patientenwillen oder Missbrauchsverdacht eingeschaltet werden muesse. Wichtig sei aber auch, dass die Anwendbarkeit einer im Voraus verfassten Verfuegung daraufhin ueberprueft werde, ob sie dem aktuellen Willen entspreche. Aeussere der Patient Lebenswillen, so solle eine auf Nichteinleitung oder Behandlungsabbruch gerichtete Verfuegung nicht wirksam sein. Bereits 75 Abgeordnete haben bislang diesen Gesetzentwurf unterschrieben.
Die Deutsche Hospizstiftung beurteilte den Entwurf in einer Stellungnahme kritisch. "Allein der Verzicht auf eine verfassungsrechtlich bedenkliche Reichweitenbeschraenkung gewaehrleistet nicht, dass Patientenautonomie und Patientenschutz sinnvoll miteinander in Einklang gebracht werden", erklaerte der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Das Papier beduerfe in zentralen Aspekten der Nachbesserung. Gerade die Frage nach Aufklaerung und Beratung regle der Entwurf der Gruppe um Stuenker nicht. "Ein kuenftiges Patientenverfuegungsgesetz wird sich allerdings daran messen lassen muessen, wie es sicherstellt, dass eine Patientenverfuegung tatsaechlich Ausdruck der informierten Entscheidung des Betroffenen ist", gab Brysch zu bedenken. In der Frage der Ermittlung des mutmasslichen Willens stelle dieser interfraktionelle Entwurf zwar einen Schritt nach vorne dar, jedoch gebe es auch hier Unklarheiten.
Vor kurzem haben die Abgeordneten Hans Georg Faust (CDU) und Wolfgang Zoeller (CSU) ebenfalls einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach Verfuegungen zwar in jedem Fall verbindlich sein sollen, Arzt und Betreuer aber in jedem Einzelfall pruefen muessen, ob der schriftlich fixierte Wille mit dem aktuellen Zustand des nicht aeusserungsfaehigen Patienten uebereinstimmt. Ein weiterer Gesetzentwurf der Gruppe Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), René Roespel (SPD), Josef Winkler (DIE GRUENEN) und Otto Fricke (FDP) sieht dagegen eine Reichweitenbeschraenkung auf unumkehrbar toedliche Faelle vor. Am 29. Maerz diesen Jahres gab es im Deutschen Bundestag bereits eine dreistuendige Auftaktdebatte ueber die gesetzliche Regelung von Patientenverfuegungen. Nun sollen die Abgeordneten demnaechst bei aufgehobenem Fraktionszwang ueber die Gesetzentwuerfe abstimmen. Ein genauer Termin ist jedoch noch nicht bekannt.
Weitere Informationen:
Neuer Gesetzentwurf staerkt Selbstbestimmung der Patienten
Barbara Junge
Berlin - In vom Fraktionszwang entbundener Entscheidung sollen die 613 Abgeordneten des Bundestages wohl noch in diesem Jahr beschliessen, wie viel Selbstbestimmungsrecht ueber das eigene Sterben einem Menschen gegeben werden soll.
TAGESSPIEGEL 19.06.2007
http://www.tagesspiegel.de/politik/;art771,2324780
Stellungnahmen der Deutschen Hospiz Stiftung zu den drei Gesetzesvorlagen zur Patientenverfuegung
http://www.hospize.de/?go=081&pmno=299&wantjahr=2007
ALfA-Newsletter 12/07 vom 30.03.2007: Auftaktdebatte ueber gesetzliche Regelung von Patientenverfuegungen
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... dc12098da9
Quelle: ALfA-Newsletter 23/07 vom 22.06.2007
Dritter Vorstoß zur Patientenverfügung
Patientenverfügung
Dritter Vorstoß zur Patientenverfügung
Abgeordnete aus den Fraktionen der SPD, FDP, Grünen und Linken haben einen weiteren Gesetzentwurf eingebracht. Der Vorschlag soll die Selbstbestimmung von Patienten stärken und Rechtssicherheit schaffen. Er könnte Erfolg haben.
...
weiter unter
http://www.welt.de/politik/article95784 ... egung.html
Dritter Vorstoß zur Patientenverfügung
Abgeordnete aus den Fraktionen der SPD, FDP, Grünen und Linken haben einen weiteren Gesetzentwurf eingebracht. Der Vorschlag soll die Selbstbestimmung von Patienten stärken und Rechtssicherheit schaffen. Er könnte Erfolg haben.
...
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Nachfolgende Zuschrift vom 24.6.2007 wird gerne ins Forum übernommen:
Hallo,
eine Synopse der 3 dem Bundestag vorliegenden Gesetzentwürfe finden Sie unter: http://www.betreuerlexikon.de/Synopse_P ... uegung.pdf .
Vielleicht verlinken Sie in entsprechenden Meldungen auf diese Seite.
Mit freundlichem Gruß
Horst Deinert e-mail: Horst.Deinert@gmx.de
Homepage: http://www.horstdeinert.de
Betreuerlexikon: http://www.betreuerlexikon.de
Hallo,
eine Synopse der 3 dem Bundestag vorliegenden Gesetzentwürfe finden Sie unter: http://www.betreuerlexikon.de/Synopse_P ... uegung.pdf .
Vielleicht verlinken Sie in entsprechenden Meldungen auf diese Seite.
Mit freundlichem Gruß
Horst Deinert e-mail: Horst.Deinert@gmx.de
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Betreuerlexikon: http://www.betreuerlexikon.de
Wer hat Durchblick bei Verfügungen?
Kein Kurswechsel bei Patientenverfügungen
Bundesärztekammer stellt klar: Neue Gesetzentwürfe im Bundestag müssen zunächst kritisch geprüft werden
BERLIN (af/fuh). Die Bundesärztekammer beabsichtigt keinen Kurswechsel mit Blick auf die geplante gesetzliche Neuregelung von Patientenverfügungen.
...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/0 ... 5a0102.asp
KOMMENTAR
Wer hat Durchblick bei Verfügungen?
Von Christoph Fuhr
Hinter den Kulissen des Bundestags ist beim Thema Patientenverfügung vieles in Bewegung geraten. Das beweisen neue oder modifizierte Gesetzentwürfe, die in den vergangenen 14 Tagen vorgelegt worden sind. Die gesetzliche Regelung ist kompliziert, und nicht jedes in der Öffentlichkeit vorgestellte neue Modell sorgt tatsächlich für mehr Transparenz.
...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/0 ... system_uns
Bundesärztekammer stellt klar: Neue Gesetzentwürfe im Bundestag müssen zunächst kritisch geprüft werden
BERLIN (af/fuh). Die Bundesärztekammer beabsichtigt keinen Kurswechsel mit Blick auf die geplante gesetzliche Neuregelung von Patientenverfügungen.
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http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/0 ... 5a0102.asp
KOMMENTAR
Wer hat Durchblick bei Verfügungen?
Von Christoph Fuhr
Hinter den Kulissen des Bundestags ist beim Thema Patientenverfügung vieles in Bewegung geraten. Das beweisen neue oder modifizierte Gesetzentwürfe, die in den vergangenen 14 Tagen vorgelegt worden sind. Die gesetzliche Regelung ist kompliziert, und nicht jedes in der Öffentlichkeit vorgestellte neue Modell sorgt tatsächlich für mehr Transparenz.
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Evangelische Kirche will Gesetz zu Patientenverfügungen
Evangelische Kirche will Gesetz zu Patientenverfügungen
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat sich für ein Gesetz über Patientenverfügungen ausgesprochen. Betroffene und Mediziner bräuchten mehr Rechtssicherheit bei Entscheidungen am Lebensende, heißt es in einer heute in Hannover veröffentlichten Empfehlung des EKD-Rats an die
[...] http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=29121
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat sich für ein Gesetz über Patientenverfügungen ausgesprochen. Betroffene und Mediziner bräuchten mehr Rechtssicherheit bei Entscheidungen am Lebensende, heißt es in einer heute in Hannover veröffentlichten Empfehlung des EKD-Rats an die
[...] http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=29121
Evangelische Kirche will Gesetz zu Patientenverfügungen
Patientenverfuegungen: Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland fordert Verbesserung der Rechtssicherheit
Hannover (ALfA). Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat sich fuer eine gesetzliche Regelung von Patientenverfuegungen ausgesprochen. Patienten, Angehoerige und Aerzte braeuchten mehr Rechtssicherheit bei Entscheidungen am Lebensende, heisst es in den "Eckpunkten des Rates der EKD fuer eine gesetzliche Regelung von Patientenverfuegungen" vom 22. Juni, die laut Pressemitteilung vom 11. Juli in der vergangenen Woche den Abgeordneten des Deutschen Bundestages uebersandt wurden. Die Ziele einer solchen gesetzlichen Regelung sollten nach Ansicht der EKD unter anderem sein, die Vorsorge fuer Zeiten der Entscheidungsunfaehigkeit eines Patienten verbindlich zu regeln, die Wirksamkeitsvoraussetzungen und die Reichweite von Patientenverfuegungen festzulegen, die Aufgaben von Betreuern und Bevollmaechtigten sowie die Rolle von Vormundschaftsgerichten zu klaeren.
Jedem Menschen sollte ein menschenwuerdiges Sterben gewaehrt werden. "Nach christlicher Ueberzeugung gilt, dass ueber menschliches Leben, in welchem Stadium auch immer, nicht frei verfuegt werden darf, sondern dass Gott allen Dingen ihre Zeit bestimmt hat. Der Mensch steht vor der Aufgabe, zu erkennen und zu wissen, wann was an der Zeit ist. Davon ist das Ende menschlichen Lebens nicht ausgenommen", heisst es in der EKD-Erklaerung. Aus dem Verbot, frei ueber menschliches Leben zu verfuegen, folge nicht die Pflicht zur Lebensverlaengerung um jeden Preis. Die Toetung auf Verlangen oder die Beihilfe zur Selbsttoetung sind ethisch unter allen Umstaenden unzulaessig, so der Rat.
Die Selbstbestimmung des Patienten und die Fuersorge fuer ihn seien miteinander zu verbinden und aufeinander zu beziehen, Im Zweifel sei fuer das Leben zu entscheiden. Eine Patientenverfuegung sollte schriftlich abgefasst werden, allerdings muesse "auch die Aenderung oder der Widerruf der getroffenen Festlegungen jederzeit und ohne Formzwaenge moeglich sein, um auf aktuelle Situationen reagieren zu koennen." Da eine Patientenverfuegung fast immer auf Interpretation angewiesen sei, empfehle es sich, sie mit einer Vorsorgevollmacht zu verknuepfen, in der ein Bevollmaechtigter benannt wird. Hinsichtlich der Reichweite von Patientenverfuegungen stellte das EKD-Leitungsgremium fest, dass auch bei Wachkoma-Patienten die Moeglichkeit bestehen sollte, eine Patientenverfuegung, die eine Begrenzung der lebenserhaltenden Massnahmen auf einen bestimmten Zeitraum vorsieht, als bindend anzusehen. Umgekehrt koenne das Instrument der Patientenverfuegung auch als Festlegung genutzt werden, dass im Fall eines stabilen Wachkomas die Behandlung uneingeschraenkt fortzusetzen sei.
Weitere Informationen:
Eckpunkte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) fuer eine gesetzliche Regelung von Patientenverfuegungen
6 Seiten, 22.06.07
http://www.ekd.de/download/070706_eckpu ... uegung.pdf
Quelle: ALfA-Newsletter 26/07 vom 13.07.2007
Hannover (ALfA). Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat sich fuer eine gesetzliche Regelung von Patientenverfuegungen ausgesprochen. Patienten, Angehoerige und Aerzte braeuchten mehr Rechtssicherheit bei Entscheidungen am Lebensende, heisst es in den "Eckpunkten des Rates der EKD fuer eine gesetzliche Regelung von Patientenverfuegungen" vom 22. Juni, die laut Pressemitteilung vom 11. Juli in der vergangenen Woche den Abgeordneten des Deutschen Bundestages uebersandt wurden. Die Ziele einer solchen gesetzlichen Regelung sollten nach Ansicht der EKD unter anderem sein, die Vorsorge fuer Zeiten der Entscheidungsunfaehigkeit eines Patienten verbindlich zu regeln, die Wirksamkeitsvoraussetzungen und die Reichweite von Patientenverfuegungen festzulegen, die Aufgaben von Betreuern und Bevollmaechtigten sowie die Rolle von Vormundschaftsgerichten zu klaeren.
Jedem Menschen sollte ein menschenwuerdiges Sterben gewaehrt werden. "Nach christlicher Ueberzeugung gilt, dass ueber menschliches Leben, in welchem Stadium auch immer, nicht frei verfuegt werden darf, sondern dass Gott allen Dingen ihre Zeit bestimmt hat. Der Mensch steht vor der Aufgabe, zu erkennen und zu wissen, wann was an der Zeit ist. Davon ist das Ende menschlichen Lebens nicht ausgenommen", heisst es in der EKD-Erklaerung. Aus dem Verbot, frei ueber menschliches Leben zu verfuegen, folge nicht die Pflicht zur Lebensverlaengerung um jeden Preis. Die Toetung auf Verlangen oder die Beihilfe zur Selbsttoetung sind ethisch unter allen Umstaenden unzulaessig, so der Rat.
Die Selbstbestimmung des Patienten und die Fuersorge fuer ihn seien miteinander zu verbinden und aufeinander zu beziehen, Im Zweifel sei fuer das Leben zu entscheiden. Eine Patientenverfuegung sollte schriftlich abgefasst werden, allerdings muesse "auch die Aenderung oder der Widerruf der getroffenen Festlegungen jederzeit und ohne Formzwaenge moeglich sein, um auf aktuelle Situationen reagieren zu koennen." Da eine Patientenverfuegung fast immer auf Interpretation angewiesen sei, empfehle es sich, sie mit einer Vorsorgevollmacht zu verknuepfen, in der ein Bevollmaechtigter benannt wird. Hinsichtlich der Reichweite von Patientenverfuegungen stellte das EKD-Leitungsgremium fest, dass auch bei Wachkoma-Patienten die Moeglichkeit bestehen sollte, eine Patientenverfuegung, die eine Begrenzung der lebenserhaltenden Massnahmen auf einen bestimmten Zeitraum vorsieht, als bindend anzusehen. Umgekehrt koenne das Instrument der Patientenverfuegung auch als Festlegung genutzt werden, dass im Fall eines stabilen Wachkomas die Behandlung uneingeschraenkt fortzusetzen sei.
Weitere Informationen:
Eckpunkte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) fuer eine gesetzliche Regelung von Patientenverfuegungen
6 Seiten, 22.06.07
http://www.ekd.de/download/070706_eckpu ... uegung.pdf
Quelle: ALfA-Newsletter 26/07 vom 13.07.2007
Zypries: Selbstbestimmung für jede Phase des Lebens
Zypries: Selbstbestimmung für jede Phase des Lebens
München (epd).
Nach Ansicht von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sollte eine Patientenverfügung in jedem Falle anerkannt werden, so lange der Wille des Patienten konkret erkennbar ist. Der Staat habe kein Recht, den Menschen die Selbstbestimmung über ihr Leben zu verwehren, sagte Zypries bei einer Diskussion in München.
...
Weiter unter
http://www.epd.de/bayern/bayern_index_50951.html
München (epd).
Nach Ansicht von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sollte eine Patientenverfügung in jedem Falle anerkannt werden, so lange der Wille des Patienten konkret erkennbar ist. Der Staat habe kein Recht, den Menschen die Selbstbestimmung über ihr Leben zu verwehren, sagte Zypries bei einer Diskussion in München.
...
Weiter unter
http://www.epd.de/bayern/bayern_index_50951.html
Regelung für Patientenverfügungen gefordert
Unionspolitiker drängen auf Regelung für Patientenverfügungen
Berlin – Unionspolitiker drängen auf eine zügige rechtliche Regelung von Patientenverfügungen. Eine klare Regelung zur Frage der Verbindlichkeit sei rasch notwendig, sagte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) am Montagabend in Berlin. [mehr]
...
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=23927
Berlin – Unionspolitiker drängen auf eine zügige rechtliche Regelung von Patientenverfügungen. Eine klare Regelung zur Frage der Verbindlichkeit sei rasch notwendig, sagte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) am Montagabend in Berlin. [mehr]
...
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=23927
Wachsende Zweifel an Gesetz zu Patientenverfügungen
CDU-Politiker:
Wachsende Zweifel an Gesetz zu Patientenverfügungen
23.10.2007
Berlin – Im Bundestag wachsen offenbar die Zweifel an einer gesetzlichen Regelung für Patientenverfügungen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen (CDU), sagte am Dienstag in Berlin, im Parlament gebe es auch sieben Monate nach der dreieinhalbstündigen Orientierungsdebatte zu dem Thema noch längst keine Entscheidungsreife. Stattdessen sehe er wachsende Skepsis, diese Frage überhaupt gesetzgeberisch regeln zu können. Aus Sicht der Unionsfraktion werde immer [mehr]...
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=24070
Wachsende Zweifel an Gesetz zu Patientenverfügungen
23.10.2007
Berlin – Im Bundestag wachsen offenbar die Zweifel an einer gesetzlichen Regelung für Patientenverfügungen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen (CDU), sagte am Dienstag in Berlin, im Parlament gebe es auch sieben Monate nach der dreieinhalbstündigen Orientierungsdebatte zu dem Thema noch längst keine Entscheidungsreife. Stattdessen sehe er wachsende Skepsis, diese Frage überhaupt gesetzgeberisch regeln zu können. Aus Sicht der Unionsfraktion werde immer [mehr]...
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Weiter Streit um die Patientenverfügung
SPD will Gesetz zum Jahresbeginn
Weiter Streit um die Patientenverfügung
Ein Gesetz zur Patientenverfügung soll es nach dem Willen der SPD Anfang 2008 geben. «Das muss jetzt geregelt werden», sagte der rechtspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Joachim Stünker, in Mainz bei einer Konferenz der SPD- Justizpolitiker von Bund und Ländern.
31.10.07 - Zehn Millionen Menschen in Deutschland haben nach SPD-Angaben eine solche Verfügung verfasst. "Die gehen davon aus, dass das rechtsverbindlich ist - ist es aber nicht", sagte der Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Fritz Rudolf Körper.
Bundestagsabgeordnete von SPD, FDP, Grünen und der Linken hatten im Juni einen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung vorgelegt, der großes Gewicht auf die Selbstbestimmung der Kranken legt. Er sieht keine grundsätzliche Beschränkung der rechtlichen Reichweite von Verfügungen vor.
In Patientenverfügungen können Menschen anweisen, medizinische Behandlungen nicht mehr vorzunehmen. Nach der derzeitigen Rechtslage darf ein verfügter Abbruch einer Behandlung nur im Falle einer "irreversiblen" Krankheit erfolgen.
Unerwünschte Behandlungen ausdrücklich aufgezählt
Der fraktionsübergreifende Entwurf betont die Bedeutung einer Verfügung. Unerwünschte Behandlungen müssen darin ausdrücklich schriftlich aufgezählt sein. Ein Bevollmächtigter soll prüfen, ob die Verfügung mit der aktuellen Lebenssituation des Patienten in Einklang steht.
Ist das nicht der Fall, soll der mutmaßliche Wille des Kranken ermittelt werden, etwa durch Befragungen von Angehörigen oder Pflegepersonal. Bei Zweifeln am Willen muss ein Vormundschaftsgericht entscheiden.
Ein anderer Entwurf einer Gruppe um Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) will Verfügungen nur dann als verbindlich ansehen, wenn eine Krankheit unumkehrbar zum Tode führt. Dazwischen steht ein dritter Antrag des CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller, der eine Prüfung der aktuellen Situation des Patienten durch den Arzt und den Betreuer verlangt.
dpa / kü
Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 840416.htm
Weiter Streit um die Patientenverfügung
Ein Gesetz zur Patientenverfügung soll es nach dem Willen der SPD Anfang 2008 geben. «Das muss jetzt geregelt werden», sagte der rechtspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Joachim Stünker, in Mainz bei einer Konferenz der SPD- Justizpolitiker von Bund und Ländern.
31.10.07 - Zehn Millionen Menschen in Deutschland haben nach SPD-Angaben eine solche Verfügung verfasst. "Die gehen davon aus, dass das rechtsverbindlich ist - ist es aber nicht", sagte der Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Fritz Rudolf Körper.
Bundestagsabgeordnete von SPD, FDP, Grünen und der Linken hatten im Juni einen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung vorgelegt, der großes Gewicht auf die Selbstbestimmung der Kranken legt. Er sieht keine grundsätzliche Beschränkung der rechtlichen Reichweite von Verfügungen vor.
In Patientenverfügungen können Menschen anweisen, medizinische Behandlungen nicht mehr vorzunehmen. Nach der derzeitigen Rechtslage darf ein verfügter Abbruch einer Behandlung nur im Falle einer "irreversiblen" Krankheit erfolgen.
Unerwünschte Behandlungen ausdrücklich aufgezählt
Der fraktionsübergreifende Entwurf betont die Bedeutung einer Verfügung. Unerwünschte Behandlungen müssen darin ausdrücklich schriftlich aufgezählt sein. Ein Bevollmächtigter soll prüfen, ob die Verfügung mit der aktuellen Lebenssituation des Patienten in Einklang steht.
Ist das nicht der Fall, soll der mutmaßliche Wille des Kranken ermittelt werden, etwa durch Befragungen von Angehörigen oder Pflegepersonal. Bei Zweifeln am Willen muss ein Vormundschaftsgericht entscheiden.
Ein anderer Entwurf einer Gruppe um Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) will Verfügungen nur dann als verbindlich ansehen, wenn eine Krankheit unumkehrbar zum Tode führt. Dazwischen steht ein dritter Antrag des CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller, der eine Prüfung der aktuellen Situation des Patienten durch den Arzt und den Betreuer verlangt.
dpa / kü
Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 840416.htm
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de
http://www.aerztlichepraxis.de
Patientenverfügung: Weiterhin kontroverse Debatte
Patientenverfügung: Weiterhin kontroverse Debatte
Berlin/Aachen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert ein Gesetz zur Patientenverfügung noch für Anfang 2008. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Stünker, will eine rechtlich bindende Wirkung einer schriftlichen Patientenverfügung festschreiben. Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist für eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Es würde allen Beteiligten mehr Rechtssicherheit geben und die Achtung des Selbstbestimmungsrechts der Patienten in allen Lebenslagen gewährleisten.
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Jörg-Dietrich Hoppe, hat sich indes gegen eine gesetzliche Regelung ausgesprochen. Entscheidungen zwischen Leben und Tod sollten vor allem in der Verantwortung des behandelnden Arztes liegen, sagte Hoppe in der vergangenen Woche auf einer Fachtagung in Aachen.
Im Juni 2007 hatten Bundestagsabgeordnete von SPD, FDP, Grünen und der Linken einen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung vorgelegt, der großes Gewicht auf die Selbstbestimmung der Kranken legt. Dieser sieht keine grundsätzliche Beschränkung der rechtlichen Reichweite der Verfügungen vor.
Mehr lesen Sie hier:
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=19318
Quelle: Mitteilung vom 7.11.2007
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V.
Nicole Meermann
Presse
Im Teelbruch 132
45219 Essen
Fon 0 20 54/ 95 78 15
Fax 0 20 54/ 95 78 40
E-Mail nicole.meermann@vdab.de oder presse@vdab.de
Berlin/Aachen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert ein Gesetz zur Patientenverfügung noch für Anfang 2008. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Stünker, will eine rechtlich bindende Wirkung einer schriftlichen Patientenverfügung festschreiben. Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist für eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Es würde allen Beteiligten mehr Rechtssicherheit geben und die Achtung des Selbstbestimmungsrechts der Patienten in allen Lebenslagen gewährleisten.
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Jörg-Dietrich Hoppe, hat sich indes gegen eine gesetzliche Regelung ausgesprochen. Entscheidungen zwischen Leben und Tod sollten vor allem in der Verantwortung des behandelnden Arztes liegen, sagte Hoppe in der vergangenen Woche auf einer Fachtagung in Aachen.
Im Juni 2007 hatten Bundestagsabgeordnete von SPD, FDP, Grünen und der Linken einen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung vorgelegt, der großes Gewicht auf die Selbstbestimmung der Kranken legt. Dieser sieht keine grundsätzliche Beschränkung der rechtlichen Reichweite der Verfügungen vor.
Mehr lesen Sie hier:
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=19318
Quelle: Mitteilung vom 7.11.2007
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V.
Nicole Meermann
Presse
Im Teelbruch 132
45219 Essen
Fon 0 20 54/ 95 78 15
Fax 0 20 54/ 95 78 40
E-Mail nicole.meermann@vdab.de oder presse@vdab.de
Re: Patientenverfügung: Weiterhin kontroverse Debatte
Die Rechtslage zur Patientenverfügung wird immer wieder falsch dargestellt.
Eine Patientenverfügung ist unabhängig davon in welchem Stadium sich die Krankheit befindet gültig (BVerfG 1 BvR 618/93).
Für den Fall, dass eine Patientenverfügung das Unterlassen von Maßnahmen bei einer Erkrankung vorsieht, die noch nicht in ein Stadium des unumkehrbaren tödlichen Verlauf getreten ist, das Befolgen der Patientenverfügung aber zum Tod führen würde obwohl noch realistische Aussichten auf Heilung bestehen, ist nach derzeitiger Rechtslage die Patientenverfügung für einen Betreuer/Bevollmächtigten nicht zwingend verbindlich, wenn der Wille des Patienten für die konkrete Behandlungssituation nicht eindeutig und sicher festgestellt werden kann (BVerfG 1 BvR 618/93, Beschluss vom 2. 8. 2001).
Im Fall, dass der Wille nicht eindeutig und sicher festgestellt werden kann, liegt es also im Ermessen des Betreuers bzw. des Bevollmächtigten, zu entscheiden, ob eine Behandlung abgebrochen oder fortgesetzt wird.
Im Fall, dass der Wille des Patienten eindeutig festgestellt werden kann, gibt es keinen Ermessenspielraum, und zwar unabhängig davon in welchem Stadium sich die Krankheit befindet.
Auch im Fall des irreversiblen tödlichen Verlaufs ist eine Patientenverfügung auf jeden Fall verbindlich (BGH Beschluss vom 17. 3. 2003 - XII ZB 2/ 03).
Eine gegen den z.B. in einer Patientenverfügung erklärten Willen des Patienten durchgeführte Behandlung ist eine rechtswidrige Handlung, deren Unterlassung der Patient analog § 1004 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB verlangen kann. Dies gilt auch dann, wenn die begehrte Unterlassung zum Tode des Patienten führen würde. Das Recht des Patienten zur Bestimmung über seinen Körper macht Zwangsbehandlungen, auch wenn sie lebenserhaltend wirken, unzulässig (BGH Beschluss XII ZR 177/03 mit Verweis auf Senatsbeschluß aaO 751).
Hat das Gericht Kenntnis von einer Bevollmächtigung, darf es auch dann keinen Betreuer bestellen, wenn der Betroffene mittels Patientenverfügung lebensrettende Behandlungen ausschließt (BVerfG 1 BvR 618/93).
Aus der Gewissensfreiheit ergibt sich kein Recht, sich durch aktives Handeln über das Selbstbestimmungsrecht des durch seinen Bevollmächtigen oder Betreuer vertretenen Patienten hinwegzusetzen und seinerseits in dessen Recht auf körperliche Unversehrtheit einzugreifen (BGH, Beschluss vom 8. 6. 2005 - XII ZR 177/ 03; Hufen NJW 2001, 849, 853).
Dort zu lesen:Service hat geschrieben: Mehr lesen Sie hier:
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=19318
Das ist so falsch:JournalMed hat geschrieben: Die derzeitige Rechtslage geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2003 zurück. Demnach darf ein verfügter Abbruch einer Behandlung nur im Falle eines unumkehrbar tödlichen Verlaufs einer Krankheit erfolgen.
Eine Patientenverfügung ist unabhängig davon in welchem Stadium sich die Krankheit befindet gültig (BVerfG 1 BvR 618/93).
Für den Fall, dass eine Patientenverfügung das Unterlassen von Maßnahmen bei einer Erkrankung vorsieht, die noch nicht in ein Stadium des unumkehrbaren tödlichen Verlauf getreten ist, das Befolgen der Patientenverfügung aber zum Tod führen würde obwohl noch realistische Aussichten auf Heilung bestehen, ist nach derzeitiger Rechtslage die Patientenverfügung für einen Betreuer/Bevollmächtigten nicht zwingend verbindlich, wenn der Wille des Patienten für die konkrete Behandlungssituation nicht eindeutig und sicher festgestellt werden kann (BVerfG 1 BvR 618/93, Beschluss vom 2. 8. 2001).
Im Fall, dass der Wille nicht eindeutig und sicher festgestellt werden kann, liegt es also im Ermessen des Betreuers bzw. des Bevollmächtigten, zu entscheiden, ob eine Behandlung abgebrochen oder fortgesetzt wird.
Im Fall, dass der Wille des Patienten eindeutig festgestellt werden kann, gibt es keinen Ermessenspielraum, und zwar unabhängig davon in welchem Stadium sich die Krankheit befindet.
Auch im Fall des irreversiblen tödlichen Verlaufs ist eine Patientenverfügung auf jeden Fall verbindlich (BGH Beschluss vom 17. 3. 2003 - XII ZB 2/ 03).
Eine gegen den z.B. in einer Patientenverfügung erklärten Willen des Patienten durchgeführte Behandlung ist eine rechtswidrige Handlung, deren Unterlassung der Patient analog § 1004 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB verlangen kann. Dies gilt auch dann, wenn die begehrte Unterlassung zum Tode des Patienten führen würde. Das Recht des Patienten zur Bestimmung über seinen Körper macht Zwangsbehandlungen, auch wenn sie lebenserhaltend wirken, unzulässig (BGH Beschluss XII ZR 177/03 mit Verweis auf Senatsbeschluß aaO 751).
Hat das Gericht Kenntnis von einer Bevollmächtigung, darf es auch dann keinen Betreuer bestellen, wenn der Betroffene mittels Patientenverfügung lebensrettende Behandlungen ausschließt (BVerfG 1 BvR 618/93).
Aus der Gewissensfreiheit ergibt sich kein Recht, sich durch aktives Handeln über das Selbstbestimmungsrecht des durch seinen Bevollmächtigen oder Betreuer vertretenen Patienten hinwegzusetzen und seinerseits in dessen Recht auf körperliche Unversehrtheit einzugreifen (BGH, Beschluss vom 8. 6. 2005 - XII ZR 177/ 03; Hufen NJW 2001, 849, 853).
Zuletzt geändert von BtRecht am 18.11.2007, 12:03, insgesamt 2-mal geändert.
Endloses Warten auf ein Gesetz über Patientenverfügungen
Endloses Warten auf ein Gesetz über Patientenverfügungen
Große Koalition verzögert Bundestagsentscheidung
Berlin - In deutschen Debatten über rechtliche Regelungen am Lebensende herrscht ein auffälliger Unterschied zwischen der Schnelligkeit, mit der das Ausland kritisiert wird, und der Langsamkeit, mit der Entscheidungen im Inland getroffen werden. Einerseits fanden sich, als die Suizid-Begleitung zweier Deutscher auf einem Züricher Parkplatz bekannt wurde, schnell Verbandsvertreter und Politiker fast aller Parteien, die den Schweizer Verein Dignitas attackierten und zu verbieten suchten (vgl. Interview).....
http://www.welt.de/welt_print/article13 ... ungen.html
Große Koalition verzögert Bundestagsentscheidung
Berlin - In deutschen Debatten über rechtliche Regelungen am Lebensende herrscht ein auffälliger Unterschied zwischen der Schnelligkeit, mit der das Ausland kritisiert wird, und der Langsamkeit, mit der Entscheidungen im Inland getroffen werden. Einerseits fanden sich, als die Suizid-Begleitung zweier Deutscher auf einem Züricher Parkplatz bekannt wurde, schnell Verbandsvertreter und Politiker fast aller Parteien, die den Schweizer Verein Dignitas attackierten und zu verbieten suchten (vgl. Interview).....
http://www.welt.de/welt_print/article13 ... ungen.html