Frontal21/ZDF - 09.10.2007, 21.00 - 21.45 Uhr
Thema u.a.:
Teurer Tod - Abzocke im Trauerfall
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/19/0,187 ... 91,00.html
In Deutschland sterben täglich mehr als 2.000 Menschen. Fast doppelt so viele Bestatter wollen daran verdienen. Und so nutzen einige von ihnen schamlos die Trauer der Hinterbliebenen aus, um kräftig abzukassieren.
Das musste auch Gertraud Pfannendörfer erfahren. Als ihre Mutter stirbt, ist sofort ein Bestattungsunternehmen zur Stelle. Noch am Totenbett bekommt sie ein Angebot. Sie sei noch gar nicht bei klarem Verstand gewesen, da habe der Bestatter schon vom Geschäft geredet, erinnert sich Pfannendörfer. Sie entscheidet sich für einen preiswerten Sarg und erwartet daher, für die gesamte Bestattung nicht mehr als 2.500 Euro zu zahlen. Als sie später eine Rechnung über 4.200 Euro in den Händen hält, trifft sie fast der Schlag. Der Bestatter berechnet Leistungen, die er gar nicht erbracht hat, andere wiederum sind gleich doppelt aufgeführt, wie zum Beispiel das Ausstellen eines Totenscheins.
Der Bundesverband der Bestatter erklärt, hier handelt es sich lediglich um ein paar Schwarze Schafe der Branche. Doch der Journalist und Buchautor Michael Schomers dagegen weiß, dass das nicht stimmt.
Vier Jahre lang hat er als Angehöriger oder Praktikant getarnt hinter die Kulissen mehrerer Bestattungsunternehmen geschaut und darüber empörende Wahrheiten der Branche aufgedeckt: Bestatter versuchen mit allen möglichen Tricks, teure Särge zu verkaufen, Schlussrechnungen sind oft drei bis vier Mal so hoch wie das Lockangebot. Das bestätigt auch eine Stichprobe von Frontal21 mit versteckter Kamera in mehreren Bestattungsunternehmen.
Im Chat ab 21.45 Uhr: Buchautor Michael Schomers und Heike Böhme-Küppenbender vom Bundesverband Deutscher Bestatter
Quelle: Pressemitteilung vom 9.10.2007
Frontal21 im Internet: http://www.frontal21.de
E-Mail-Adresse der Redaktion: frontal21@zdf.de
Abzocke im Trauerfall - TV-Tipp für den 09.10.2007
Moderator: WernerSchell
Ich habe selber ein kleines Bestattungsunternhmen in Dortmund, und ich bin sehr damit beschäftigt meine Werbung aufzubauen und in dem Markt einzusteigen. DA ich mein Unternehmen erst im Jahre 2005 gegründet habe. Ich arbeite nur mit Festpreisangeboten.
Diese Problematik die dort im Bericht beschrieben wird ist mir wohl bekannt, aber es ist vielfach auch so, das grade in dieser Sache weder im Vorfeld noch bei eintritt eines Todesfalls grossartig nachgedacht wird.
Oft höre ich den Spruch, Opa ist bei Bestatter x beerdigt worden also wird Oma dort auch beerdigt. Da ist es egal ob dieser Bestatter total überteuert ist oder nicht, es kommt auf den Namen an. Und allein für den Namen zahlt man mal schnell nen 1000sender mehr, aber wenn den Leuten nur der Name so viel wert ist, sind sie in der Regel selber Schuld.
Was hindert die Hinterbliebenen daran auch dort einen Preisvergleich zu machen? wir haben das Internet, dort ist dies möglich.
Ach ja, wenn der Angehörige schon im Alten oder Pflegeheim ist, und über 80 oder gar über 90 ist, warum wird dann nicht schon eine Bestattungsvorsorge gemacht, denn dort habe ich die Möglichkeit ganz unbefangen an die Sache ranzugehen und auch richtige Preisvergleiche zu machen. Und dann kommt noch hinzu, auch wenn der Todesfall eingetreten ist, sei es im Krankenhaus oder Altenheim, es ist ein unding das sich das Altenheim um einen Bestatter kümmert, was auch vielfach der Fall ist. Der Angehörige hat die Wahl, und er kann bestimmen welcher Bestatter genommen wird.
Es ist allerdings sehr schade das grade in solchen Berichten nur die Schwarzen Schafe genannt werden, die die richtig arbeiten oder die es günstiger anbieten die werden nicht benannt, wir sind drauf angewiesen teure Werbung zu machen.
Diese Problematik die dort im Bericht beschrieben wird ist mir wohl bekannt, aber es ist vielfach auch so, das grade in dieser Sache weder im Vorfeld noch bei eintritt eines Todesfalls grossartig nachgedacht wird.
Oft höre ich den Spruch, Opa ist bei Bestatter x beerdigt worden also wird Oma dort auch beerdigt. Da ist es egal ob dieser Bestatter total überteuert ist oder nicht, es kommt auf den Namen an. Und allein für den Namen zahlt man mal schnell nen 1000sender mehr, aber wenn den Leuten nur der Name so viel wert ist, sind sie in der Regel selber Schuld.
Was hindert die Hinterbliebenen daran auch dort einen Preisvergleich zu machen? wir haben das Internet, dort ist dies möglich.
Ach ja, wenn der Angehörige schon im Alten oder Pflegeheim ist, und über 80 oder gar über 90 ist, warum wird dann nicht schon eine Bestattungsvorsorge gemacht, denn dort habe ich die Möglichkeit ganz unbefangen an die Sache ranzugehen und auch richtige Preisvergleiche zu machen. Und dann kommt noch hinzu, auch wenn der Todesfall eingetreten ist, sei es im Krankenhaus oder Altenheim, es ist ein unding das sich das Altenheim um einen Bestatter kümmert, was auch vielfach der Fall ist. Der Angehörige hat die Wahl, und er kann bestimmen welcher Bestatter genommen wird.
Es ist allerdings sehr schade das grade in solchen Berichten nur die Schwarzen Schafe genannt werden, die die richtig arbeiten oder die es günstiger anbieten die werden nicht benannt, wir sind drauf angewiesen teure Werbung zu machen.
Wie wärs mit einem Besuch auf meiner Homepage: http://www.Jogido.de
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Bestattungsvorsorgevertrag und die Sozialhilfe
Bestattungsvorsorgevertrag und die Sozialhilfe
HeimbewohnerInnen sind oft nicht in der Lage, die Kosten für den Heimplatz (vollständig) aus ihrem eigenen Vermögen zu bestreiten. Dann muss ergänzend der zuständige Sozialhilfeträger einspringen. Den Empfängern der Sozialhilfe bleibt in diesem Fall ein Schonvermögen von lediglich 2.600 Euro. Das Sozialgericht Aachen hat aber mit Urteil vom 11.10.2011 - Az.: S 20 SO 134/10 - entschieden, dass dennoch ein Betrag in Höhe von 8.800 Euro als Bestattungsvorsorgefreibetrag angemessen sein kann.
Tenor der Entscheidung:
Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 09.06.2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16.09.2010 und des Teilanerkenntnisses vom 11.10.2011 verurteilt auch für die Zeit vom 01.08.2010 bis 31.10.2011 die nach Einsatz von Einkommen und einen Freibetrag von 2.600,00 EUR übersteigendem Vermögen ungedeckten Heimkosten der Klägerin ohne Berücksichtigung eines Vermögens aus dem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag Nr.162090 vom 09./22.03.2010 aus Mitteln der Sozialhilfe zu übernehmen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte
Das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 11.10.2011 ist nachlesbar unter folgender Adresse:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/sg_aa ... 11011.html
HeimbewohnerInnen sind oft nicht in der Lage, die Kosten für den Heimplatz (vollständig) aus ihrem eigenen Vermögen zu bestreiten. Dann muss ergänzend der zuständige Sozialhilfeträger einspringen. Den Empfängern der Sozialhilfe bleibt in diesem Fall ein Schonvermögen von lediglich 2.600 Euro. Das Sozialgericht Aachen hat aber mit Urteil vom 11.10.2011 - Az.: S 20 SO 134/10 - entschieden, dass dennoch ein Betrag in Höhe von 8.800 Euro als Bestattungsvorsorgefreibetrag angemessen sein kann.
Tenor der Entscheidung:
Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 09.06.2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16.09.2010 und des Teilanerkenntnisses vom 11.10.2011 verurteilt auch für die Zeit vom 01.08.2010 bis 31.10.2011 die nach Einsatz von Einkommen und einen Freibetrag von 2.600,00 EUR übersteigendem Vermögen ungedeckten Heimkosten der Klägerin ohne Berücksichtigung eines Vermögens aus dem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag Nr.162090 vom 09./22.03.2010 aus Mitteln der Sozialhilfe zu übernehmen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte
Das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 11.10.2011 ist nachlesbar unter folgender Adresse:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/sg_aa ... 11011.html
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de