Ärzte mit Genehmigung zur VO von med. Rehabiliation

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Ärzte mit Genehmigung zur VO von med. Rehabiliation

Beitrag von Presse » 28.04.2007, 07:25

Das Verzeichnis der Ärzte, die eine Genehmigung zur Verordnung von
medizinischer Rehabilitation haben, wurde aktualisiert.


Medizinische Rehabilitation: Ende der Übergangsfrist am 31. März 2007

Die Übergangsfrist für den Erwerb der fachlichen Qualifikation zur Verordnung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation endet am 31. März 2007. Diese Übergangsfrist wird nicht mehr verlängert. Daher dürfen ab 1. April 2007 nur noch die Vertragsärzte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation verordnen, die über eine Qualifikation gemäß § 11 Abs. 2 der Rehabilitations-Richtlinien verfügen.

Außerdem kann ab dem 2. Quartal 2007 die Verordnung von medizinischer Rehabilitation nach der EBM-Nummer 01611 auch im Rahmen einer Überweisung vorgenommen werden. Die Bundesmantelverträge wurden entsprechend geändert (Anhang 9.1.3 BMV-Ä/EKV).

Wir bitten die Ärztinnen und Ärzte, die über eine Qualifikation zur Verordnung von Reha-Leistungen verfügen, bei ihrer Bezirksstelle die Genehmigung zur Verordnung dieser Leistungen zu beantragen. Natürlich nur dann, wenn bislang noch kein Antrag gestellt wurde.

Ansprechpartner und weitere Informationen unter
http://www.kvno.de/mitglieder/praxinfo/ ... ation.html

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