Schönheits-Operationen - Probleme ?
Moderator: WernerSchell
Einschränkung der Werbung für Schönheitsoperationen
Regelung zur Einschränkung der Werbung für Schönheitsoperationen in Kraft getreten
Die mit der 14. Arzneimittelgesetz (AMG) – Novelle beschlossenen Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) zur Einbeziehung von Schönheitsoperationen in den Anwendungsbereich des HWG treten am 1. April 2006 in Kraft. Die Betroffenen hatten somit mehr als sechs Monate Zeit, sich auf die strengeren Vorschriften einzustellen.
Mit der in Kraft getretenen Änderung wird die Werbung für Schönheits-OP´s eingeschränkt. Schönheitschirurgische Eingriffe, die nicht medizinisch notwendig sind, wie zum Beispiel Brustvergrößerungen durch Implantate oder Fettabsaugung zur Verbesserung der Körperformen, sind – wie jeder operative Eingriff - mit Risiken verbunden, die zu erheblichen Gesundheitsschäden führen können.
Durch die Einbeziehung in den Anwendungsbereich des HWG werden insbesondere bestimmte Formen der suggestiven oder irreführenden Werbung, wie sie inzwischen weit verbreitet sind, verboten. Eine Irreführung liegt nach § 3 HWG insbesondere dann vor, wenn u.a. Verfahren oder Behandlungen eine therapeutische Wirksamkeit beigelegt wird, die sie nicht haben, oder wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann. Ferner verbietet § 11 HWG bestimmte Arten und Formen der Werbung, die erfahrungsgemäß zu einer unsachlichen Beeinflussung oder einer Irreführung des Publikums führen können, beispielsweise die Darstellung von Vorher- und Nachher-Bildern. Die Werbung für Schönheitsoperationen außerhalb von Fachmedien muss ab sofort auch von diesen suggestiven Werbemethoden freigehalten werden.
Die Werbebeschränkungen leisten einen Beitrag zur kritischen Diskussion um den Schönheitswahn. Sie sollen insbesondere auch junge Menschen vor einem unbekümmerten Umgang mit Schönheitsoperationen schützen.
Verstöße gegen § 3 stellen bei vorsätzlichem Handeln eine Straftat (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe), bei fahrlässigem Handeln eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 15 Abs. 2 HWG, Geldbuße bis 20.000 Euro). Verstöße gegen § 11 stellen einen Ordnungswidrigkeit dar (§ 15 Abs. 1 Nr. 8 HWG, Geldbuße bis 50.000 Euro).
Quelle: Pressemitteilung vom 31.3.2006
http://www.bmg.bund.de/cln_041/nn_60011 ... -3-06.html
Die mit der 14. Arzneimittelgesetz (AMG) – Novelle beschlossenen Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) zur Einbeziehung von Schönheitsoperationen in den Anwendungsbereich des HWG treten am 1. April 2006 in Kraft. Die Betroffenen hatten somit mehr als sechs Monate Zeit, sich auf die strengeren Vorschriften einzustellen.
Mit der in Kraft getretenen Änderung wird die Werbung für Schönheits-OP´s eingeschränkt. Schönheitschirurgische Eingriffe, die nicht medizinisch notwendig sind, wie zum Beispiel Brustvergrößerungen durch Implantate oder Fettabsaugung zur Verbesserung der Körperformen, sind – wie jeder operative Eingriff - mit Risiken verbunden, die zu erheblichen Gesundheitsschäden führen können.
Durch die Einbeziehung in den Anwendungsbereich des HWG werden insbesondere bestimmte Formen der suggestiven oder irreführenden Werbung, wie sie inzwischen weit verbreitet sind, verboten. Eine Irreführung liegt nach § 3 HWG insbesondere dann vor, wenn u.a. Verfahren oder Behandlungen eine therapeutische Wirksamkeit beigelegt wird, die sie nicht haben, oder wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann. Ferner verbietet § 11 HWG bestimmte Arten und Formen der Werbung, die erfahrungsgemäß zu einer unsachlichen Beeinflussung oder einer Irreführung des Publikums führen können, beispielsweise die Darstellung von Vorher- und Nachher-Bildern. Die Werbung für Schönheitsoperationen außerhalb von Fachmedien muss ab sofort auch von diesen suggestiven Werbemethoden freigehalten werden.
Die Werbebeschränkungen leisten einen Beitrag zur kritischen Diskussion um den Schönheitswahn. Sie sollen insbesondere auch junge Menschen vor einem unbekümmerten Umgang mit Schönheitsoperationen schützen.
Verstöße gegen § 3 stellen bei vorsätzlichem Handeln eine Straftat (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe), bei fahrlässigem Handeln eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 15 Abs. 2 HWG, Geldbuße bis 20.000 Euro). Verstöße gegen § 11 stellen einen Ordnungswidrigkeit dar (§ 15 Abs. 1 Nr. 8 HWG, Geldbuße bis 50.000 Euro).
Quelle: Pressemitteilung vom 31.3.2006
http://www.bmg.bund.de/cln_041/nn_60011 ... -3-06.html
Abrechnung von Schönheitsoperationen nach der GOÄ
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. März 2006, AZ III ZR 223/05
ist im Volltext abrufbar:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... kument.pdf
ist im Volltext abrufbar:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... kument.pdf
Aufklärung zu Schönheits-Op am Vorabend ist zu spät
Aufklärung zu Schönheits-Op am Vorabend ist zu spät
Urteil: Arzt haftet wegen Zeitpunkt der Information
FRANKFURT AM MAIN (pei). Werden Patienten erst am Vorabend einer Schönheitsoperation über mögliche kosmetische und medizinische Folgen aufgeklärt, kann das einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz begründen. Das gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main selbst dann, wenn die Operation fachgerecht ausgeführt wurde.
...
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Az.: 8 U 47/04
...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... echt/recht
Urteil: Arzt haftet wegen Zeitpunkt der Information
FRANKFURT AM MAIN (pei). Werden Patienten erst am Vorabend einer Schönheitsoperation über mögliche kosmetische und medizinische Folgen aufgeklärt, kann das einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz begründen. Das gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main selbst dann, wenn die Operation fachgerecht ausgeführt wurde.
...
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Az.: 8 U 47/04
...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... echt/recht
Schönheits-Op.: Spezialisierung gegen Pfusch
Schönheits-Op.: Spezialisierung gegen Pfusch
Um Pfusch bei Schönheitsoperationen zu verhindern, müssen sich Ärzte nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie stärker spezialisieren.
06.09.06 - „Es kann nicht sein, dass jemand sagt: Ich bin Schönheitschirurg von Kopf bis Fuß“, kritisierte der Präsident der Gesellschaft, Heinz Bull, vor Beginn der Jahrestagung in Mannheim. Seine Begründung für den Pfusch: „Viele trauen sich an zu vieles heran.“
Mediziner sollten sich an ihre Fachgrenzen halten, forderte Bull. Seine Beispiele zur Spezialisierung gegen Pfusch bei Schönheits-Ops.: Augenärzte eigneten sich besonders für Lidoperationen und Frauenärzte für Brust-OPs. „Funktion und Ästhetik gehören schließlich zusammen – etwa die äußere Form der Nase und die Nasenatmung oder Schlupflider, die zu einer Einschränkung des Gesichtsfeldes führen können.“ Allerdings kämen Patienten vor allem aus ästhetischen Gründen, sagte Bull. „Der Chirurg darf aber nicht Erfüllungsgehilfe des Patienten sein.“
Nach der Ausbildung zum Facharzt sollten sich Mediziner nach Bulls Ansicht drei Jahre lang in ästhetischer Chirurgie weiterbilden – und dann eine Qualifikation etwa mit dem Schwerpunkt „ästhetische Lidchirurgie“ oder „ästhetische Mammachirurgie“ (Brustchirurgie) erhalten. „Das Wort ‚Schönheitschirurg’ ist nicht geschützt“, sagte Bull.
Die Chirurgie-Gesellschaft setzt neben die grundsätzlichen Forderung nach Spezialisierung gegen Pfusch ein Plädoyer für einen sogenannten Patienten-Pass bei Schönheits-Ops. – und zwar nach allen Eingriffen, bei denen Füllstoffe wie etwa Silikon verwendet werden. „Ein Patient mit einer künstlichen Herzklappe bekommt einen solchen Pass automatisch, mit Chargennummer und Einzelheiten zur Operation. Aber nach einer Faltenunterspritzung gibt es ihn nicht - obwohl dabei eine Reihe von Füllstoffen eingesetzt werden, die nicht ungefährlich sind.“
dpa/kü
Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 6.9.2006
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 25.htm?n=1
Um Pfusch bei Schönheitsoperationen zu verhindern, müssen sich Ärzte nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie stärker spezialisieren.
06.09.06 - „Es kann nicht sein, dass jemand sagt: Ich bin Schönheitschirurg von Kopf bis Fuß“, kritisierte der Präsident der Gesellschaft, Heinz Bull, vor Beginn der Jahrestagung in Mannheim. Seine Begründung für den Pfusch: „Viele trauen sich an zu vieles heran.“
Mediziner sollten sich an ihre Fachgrenzen halten, forderte Bull. Seine Beispiele zur Spezialisierung gegen Pfusch bei Schönheits-Ops.: Augenärzte eigneten sich besonders für Lidoperationen und Frauenärzte für Brust-OPs. „Funktion und Ästhetik gehören schließlich zusammen – etwa die äußere Form der Nase und die Nasenatmung oder Schlupflider, die zu einer Einschränkung des Gesichtsfeldes führen können.“ Allerdings kämen Patienten vor allem aus ästhetischen Gründen, sagte Bull. „Der Chirurg darf aber nicht Erfüllungsgehilfe des Patienten sein.“
Nach der Ausbildung zum Facharzt sollten sich Mediziner nach Bulls Ansicht drei Jahre lang in ästhetischer Chirurgie weiterbilden – und dann eine Qualifikation etwa mit dem Schwerpunkt „ästhetische Lidchirurgie“ oder „ästhetische Mammachirurgie“ (Brustchirurgie) erhalten. „Das Wort ‚Schönheitschirurg’ ist nicht geschützt“, sagte Bull.
Die Chirurgie-Gesellschaft setzt neben die grundsätzlichen Forderung nach Spezialisierung gegen Pfusch ein Plädoyer für einen sogenannten Patienten-Pass bei Schönheits-Ops. – und zwar nach allen Eingriffen, bei denen Füllstoffe wie etwa Silikon verwendet werden. „Ein Patient mit einer künstlichen Herzklappe bekommt einen solchen Pass automatisch, mit Chargennummer und Einzelheiten zur Operation. Aber nach einer Faltenunterspritzung gibt es ihn nicht - obwohl dabei eine Reihe von Füllstoffen eingesetzt werden, die nicht ungefährlich sind.“
dpa/kü
Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 6.9.2006
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 25.htm?n=1
Ärzte müssen vor Schönheits-Op Risiken nennen
Ärzte müssen vor Schönheits-Op Risiken nennen - So das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm, Az.: 3 U 263/05
Nach einem Bericht der Ärzte Zeitung vom 19.12.2006 müssen vor einer Schönheits-Op Ärzte alle Nachteile und Risiken des Eingriffs nennen. Das habe das Oberlandesgericht Hamm bekräftigt und einen Arzt zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Der Mediziner hatte, so die Zeitung weiter, eine Patientin vor einer Brustvergrößerung nicht hinreichend aufgeklärt. Nach der Op waren die Brüste entstellt. Die Frau hat seither stechende Schmerzen. Der Arzt habe die Frau lediglich einen Belehrungsbogen unterschreiben lassen und verharmlosend erklärt, es sei nur vorübergehend mit Schmerzen zu rechnen. Tatsächlich hätte er auf das Risiko lebenslanger Schmerzen hinweisen müssen, befanden die Richter.
Das OLG hat damit die bekannten Aufklärungsgrundsätze bestätigt. Ärzte müssen ihre Patienten umfassend informieren. Nur so können sie eine rechtswirksame Einwilligung erhalten.
H.P.
Nach einem Bericht der Ärzte Zeitung vom 19.12.2006 müssen vor einer Schönheits-Op Ärzte alle Nachteile und Risiken des Eingriffs nennen. Das habe das Oberlandesgericht Hamm bekräftigt und einen Arzt zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Der Mediziner hatte, so die Zeitung weiter, eine Patientin vor einer Brustvergrößerung nicht hinreichend aufgeklärt. Nach der Op waren die Brüste entstellt. Die Frau hat seither stechende Schmerzen. Der Arzt habe die Frau lediglich einen Belehrungsbogen unterschreiben lassen und verharmlosend erklärt, es sei nur vorübergehend mit Schmerzen zu rechnen. Tatsächlich hätte er auf das Risiko lebenslanger Schmerzen hinweisen müssen, befanden die Richter.
Das OLG hat damit die bekannten Aufklärungsgrundsätze bestätigt. Ärzte müssen ihre Patienten umfassend informieren. Nur so können sie eine rechtswirksame Einwilligung erhalten.
H.P.
Aufklärungspflicht und Fragerecht
Nach dem Patientenrecht sind Ärzte immer verpflichtet, Patienten über die beabsichtigten Maßnahmen in Diagnostik und Therapie zu informieren, aufzuklären. Mängel können in diesem Zusammenhang trotz Einwilligungserklärung des Patienten für beträchtlichen Ärger sorgen. U.U. ist die formal bewilligte Maßnahme rechtswidrig, so wie in dem o.a. Fall beschrieben.H.P. hat geschrieben: .... Ärzte müssen ihre Patienten umfassend informieren. Nur so können sie eine rechtswirksame Einwilligung erhalten. ....
Ärzte sind folglich gut beraten, ihre Aufklärungspflicht ernst zu nehmen. Unabhängig davon sollten Patienten aber auch nach den Informationen, die sie eigentlich für eine Entscheidung brauchen, fragen. Patienten haben Fragerechte!
Rob
Standards für Schönheitsoperationen
Gründung einer Expertenkommission zur Ästhetischen Medizin angekündigt
Einheitliche Standards für Schönheitsoperationen gefordert
Die derzeitige Ausbildung für ästhetische und kosmetische Operationen sowie für die ästhetische Lasermedizin halte Qualitätskontrollen in vielen Fällen nicht stand, kritisierte der Professor für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Hans- Robert Metelmann.
03.01.07 - So würden Hersteller von Lasergeräten Wochenendseminare anbieten, die angeblich ausreichten, Patienten zu behandeln. "In solchen Fällen ersetzt die technische Exzellenz die fachliche Expertise", beklagte Metelmann. "Wir brauchen eine Ausbildung, die gründlich, aufgabengerecht und nachweisbar ist, um den Patienten zu schützen."
Rund zwölf Millionen Deutsche wollen ihr Aussehen im begonnenen Jahr durch eine Operation verbessern lassen, schätzt die Universität Greifswald. Davon strebten rund 70 Prozent Narbenkorrekturen und rund 20 Prozent spezielle ästhetische Eingriffe wie das Ohrenanlegen, an. Lediglich zehn Prozent der Operationswilligen beabsichtigten ,klassische' Schönheitsoperationen wie Fettabsaugungen oder Brustveränderungen. Für die Operationen planten sie insgesamt rund 4,8 Milliarden Euro auszugeben.
Expertenkommission soll Ausbildungsstandards festlegen
Zusammen mit dem Professor für Ästhetische Medizin, Ulrich Westermann, kündigte Metelmann die Gründung einer international besetzten Expertenkommission aus Hochschullehrern und Praktikern an, die sich mit den vielfältigen Ausbildungsangeboten in der Ästhetischen Medizin beschäftigen und Standards für gute Ausbildung festlegen soll. Den Vorsitz der Kommission wird den Angaben zufolge Metelmann übernehmen, der bis 2006 Bildungsminister in Mecklenburg- Vorpommern war. Ziel sei es, die Ausbildung für ästhetische Lasermedizin, Botox- Einspritzungen oder Fettabsaugungen bundeseinheitlich zu zertifizieren.
Die Ausbildung gehöre an die Hochschule und in ausgewiesene wissenschaftliche Fachvereinigungen, forderte Westermann. Im Jahr 2001 hatte die Universität Greifswald als bundesweit erste Hochschule den Weiterbildungsstudiengang Ästhetische Lasermedizin in ihr reguläres Lehrprogramm aufgenommen.
dpa / fs
Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 3.1.2007
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 54.htm?n=1
Einheitliche Standards für Schönheitsoperationen gefordert
Die derzeitige Ausbildung für ästhetische und kosmetische Operationen sowie für die ästhetische Lasermedizin halte Qualitätskontrollen in vielen Fällen nicht stand, kritisierte der Professor für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Hans- Robert Metelmann.
03.01.07 - So würden Hersteller von Lasergeräten Wochenendseminare anbieten, die angeblich ausreichten, Patienten zu behandeln. "In solchen Fällen ersetzt die technische Exzellenz die fachliche Expertise", beklagte Metelmann. "Wir brauchen eine Ausbildung, die gründlich, aufgabengerecht und nachweisbar ist, um den Patienten zu schützen."
Rund zwölf Millionen Deutsche wollen ihr Aussehen im begonnenen Jahr durch eine Operation verbessern lassen, schätzt die Universität Greifswald. Davon strebten rund 70 Prozent Narbenkorrekturen und rund 20 Prozent spezielle ästhetische Eingriffe wie das Ohrenanlegen, an. Lediglich zehn Prozent der Operationswilligen beabsichtigten ,klassische' Schönheitsoperationen wie Fettabsaugungen oder Brustveränderungen. Für die Operationen planten sie insgesamt rund 4,8 Milliarden Euro auszugeben.
Expertenkommission soll Ausbildungsstandards festlegen
Zusammen mit dem Professor für Ästhetische Medizin, Ulrich Westermann, kündigte Metelmann die Gründung einer international besetzten Expertenkommission aus Hochschullehrern und Praktikern an, die sich mit den vielfältigen Ausbildungsangeboten in der Ästhetischen Medizin beschäftigen und Standards für gute Ausbildung festlegen soll. Den Vorsitz der Kommission wird den Angaben zufolge Metelmann übernehmen, der bis 2006 Bildungsminister in Mecklenburg- Vorpommern war. Ziel sei es, die Ausbildung für ästhetische Lasermedizin, Botox- Einspritzungen oder Fettabsaugungen bundeseinheitlich zu zertifizieren.
Die Ausbildung gehöre an die Hochschule und in ausgewiesene wissenschaftliche Fachvereinigungen, forderte Westermann. Im Jahr 2001 hatte die Universität Greifswald als bundesweit erste Hochschule den Weiterbildungsstudiengang Ästhetische Lasermedizin in ihr reguläres Lehrprogramm aufgenommen.
dpa / fs
Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 3.1.2007
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 54.htm?n=1
Schönheitsoperationen - Gesicht, Busen, Po wieder in Form?
Servicezeit: Gesundheit am Montag, 22. Januar 2007, 18.20 Uhr, im WDR Fernsehen, Wiederholung am 23. Januar 2007, 11.15 Uhr, rund um das Thema:
Schönheitsoperationen - Gesicht, Busen, Po wieder in Form?
Schätzungen zufolge legen sich jährlich mehr als 400.000 Bundesbürger für ein besseres Aussehen unters Messer der "Ästhetischen Chirurgen". Tendenz: steigend. Ein Grund für die Servicezeit: Gesundheit, sich dieses Themas anzunehmen.
Das Thema wird mit folgenden Beiträgen näher beleuchtet:
* Fallbeispiel: Fettabsaugen
* Thermage - eine Alternative zum Facelifting
* Wenn der Schnitt daneben geht
* Straff und schön ohne Skalpell
Außerdem:
* Gesundheit kompakt - Medizinnachrichten
* Medizin der Zukunft: Schwämme - Die biologischen Wunderwaffen
Quelle: Newsletter vom 19.1.2007
Schönheitsoperationen - Gesicht, Busen, Po wieder in Form?
Schätzungen zufolge legen sich jährlich mehr als 400.000 Bundesbürger für ein besseres Aussehen unters Messer der "Ästhetischen Chirurgen". Tendenz: steigend. Ein Grund für die Servicezeit: Gesundheit, sich dieses Themas anzunehmen.
Das Thema wird mit folgenden Beiträgen näher beleuchtet:
* Fallbeispiel: Fettabsaugen
* Thermage - eine Alternative zum Facelifting
* Wenn der Schnitt daneben geht
* Straff und schön ohne Skalpell
Außerdem:
* Gesundheit kompakt - Medizinnachrichten
* Medizin der Zukunft: Schwämme - Die biologischen Wunderwaffen
Quelle: Newsletter vom 19.1.2007
Schönheitsoperationen - Gesicht, Busen, Po wieder in Form?
Unser Thema in der Servicezeit: Gesundheit vom 22. Januar 2007 war:
Schönheitsoperationen - Gesicht, Busen, Po wieder in Form?
Schätzungen zufolge legen sich jährlich mehr als 400.000 Bundesbürger für ein besseres Aussehen unters Messer der "Ästhetischen Chirurgen". Tendenz: steigend. Ein Grund für die Servicezeit: Gesundheit, sich dieses Themas anzunehmen.
Mit den folgenden Beiträgen haben wir das Thema näher beleuchtet:
* Schönheits-OP - Mögliche Risiken
http://www.wdr.de/tv/service/gesundheit ... /b_1.phtml
* Facelift ohne Messer
http://www.wdr.de/tv/service/gesundheit ... /b_2.phtml
* Straff und schön ohne Skalpell
http://www.wdr.de/tv/service/gesundheit ... /b_3.phtml
Außerdem:
* Gesundheit kompakt - Medizinnachrichten zur Gesundheitsreform 2007
http://www.wdr.de/tv/service/gesundheit ... /b_4.phtml
* Medizin der Zukunft Teil 1: Schwämme - Die biologischen Wunderwaffen?
http://www.wdr.de/tv/service/gesundheit ... /b_5.phtml
Unser Experte:
* Dr. Rainer Abel-Vallot, Plastischer Chirurg, Köln
http://www.wdr.de/tv/service/gesundheit ... /b_6.phtml
Die Wiederholung sehen Sie am Dienstag, 23. Januar 2007, um 11.15 Uhr im WDR Fernsehen.
Ihr Team der Servicezeit: Gesundheit
Quelle: Mitteilung vom 22.1.2007
Schönheitsoperationen - Gesicht, Busen, Po wieder in Form?
Schätzungen zufolge legen sich jährlich mehr als 400.000 Bundesbürger für ein besseres Aussehen unters Messer der "Ästhetischen Chirurgen". Tendenz: steigend. Ein Grund für die Servicezeit: Gesundheit, sich dieses Themas anzunehmen.
Mit den folgenden Beiträgen haben wir das Thema näher beleuchtet:
* Schönheits-OP - Mögliche Risiken
http://www.wdr.de/tv/service/gesundheit ... /b_1.phtml
* Facelift ohne Messer
http://www.wdr.de/tv/service/gesundheit ... /b_2.phtml
* Straff und schön ohne Skalpell
http://www.wdr.de/tv/service/gesundheit ... /b_3.phtml
Außerdem:
* Gesundheit kompakt - Medizinnachrichten zur Gesundheitsreform 2007
http://www.wdr.de/tv/service/gesundheit ... /b_4.phtml
* Medizin der Zukunft Teil 1: Schwämme - Die biologischen Wunderwaffen?
http://www.wdr.de/tv/service/gesundheit ... /b_5.phtml
Unser Experte:
* Dr. Rainer Abel-Vallot, Plastischer Chirurg, Köln
http://www.wdr.de/tv/service/gesundheit ... /b_6.phtml
Die Wiederholung sehen Sie am Dienstag, 23. Januar 2007, um 11.15 Uhr im WDR Fernsehen.
Ihr Team der Servicezeit: Gesundheit
Quelle: Mitteilung vom 22.1.2007
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- Beiträge: 168
- Registriert: 13.11.2005, 16:46
Schönheitsoperationen bei Jugendlichen verbieten?!
Schönheitsoperationen bei Jugendlichen verbieten?!
Zu diesem Thema berichtet das Deutsche Ärzteblatt vom 16.4.2007 und informiert u.a.:
Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag wiolle Schönheits-Operationen bei Jugendlichen unter 18 Jahren verbieten. Das gehe aus einem Antrag hervor, aus dem die „Bild“-Zeitung vom Samstag (14.4.200/) zitiere. Danach sollen schönheitschirurgische Eingriffe bei Minderjährigen nur noch dann erlaubt sein, wenn zwei unabhängige Ärzte das medizinisch begründen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) unterstütze das Anliegen. „Es ist verantwortungslos, Heranwachsenden die Schönheitsoperation zum Geburtstag zu spendieren“, sagte die Ministerin dem Bericht zufolge der Zeitung. Ganz verbieten will die Ministerin Schönheitsoperationen bei Minderjährigen allerdings nicht. Es sei schwer möglich, zwischen notwendigen und überflüssigen Eingriffen zu unterscheiden. Schätzungen zufolge unterziehen sich in Deutschland pro Jahr rund 100.000 Jugendliche unter 20 Jahren einer Schönheits-OP.
Richtig ist, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Was Jugendliche heute in Unvernunft alles so anstellen, einschließlich ihren Körper ruinieren, ist wohl nicht mehr hinzunehmen. Jedenfalls sollte sichergestellt werden, dass die Solidargemeinschaft die Kosten von Schönheitsoperationen und deren Folgewirkungen nicht finanziert!
Zu diesem Thema berichtet das Deutsche Ärzteblatt vom 16.4.2007 und informiert u.a.:
Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag wiolle Schönheits-Operationen bei Jugendlichen unter 18 Jahren verbieten. Das gehe aus einem Antrag hervor, aus dem die „Bild“-Zeitung vom Samstag (14.4.200/) zitiere. Danach sollen schönheitschirurgische Eingriffe bei Minderjährigen nur noch dann erlaubt sein, wenn zwei unabhängige Ärzte das medizinisch begründen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) unterstütze das Anliegen. „Es ist verantwortungslos, Heranwachsenden die Schönheitsoperation zum Geburtstag zu spendieren“, sagte die Ministerin dem Bericht zufolge der Zeitung. Ganz verbieten will die Ministerin Schönheitsoperationen bei Minderjährigen allerdings nicht. Es sei schwer möglich, zwischen notwendigen und überflüssigen Eingriffen zu unterscheiden. Schätzungen zufolge unterziehen sich in Deutschland pro Jahr rund 100.000 Jugendliche unter 20 Jahren einer Schönheits-OP.
Richtig ist, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Was Jugendliche heute in Unvernunft alles so anstellen, einschließlich ihren Körper ruinieren, ist wohl nicht mehr hinzunehmen. Jedenfalls sollte sichergestellt werden, dass die Solidargemeinschaft die Kosten von Schönheitsoperationen und deren Folgewirkungen nicht finanziert!
Menschenwürdige Pflege ohne Ausnahme! - Dafür müssen wir alle eintreten.
Verantwortungslos
Was für Auswüchse die Schönheitsoperationen annehmen können, ist z.B. durch einen 'Report' in der Jugendzeitschrift 'Bravo' im März 2007 ersichtlich,
siehe hierzu auch:
http://www.aaleninfo.de/mea07/31/tokio_hotel.htm
oder
http://www.aaleninfo.de/apr07/05/bill.htm
Bleibt nur zu hoffen, dass hier gesetzlich bald ein Riegel vorgeschoben wird!
siehe hierzu auch:
http://www.aaleninfo.de/mea07/31/tokio_hotel.htm
oder
http://www.aaleninfo.de/apr07/05/bill.htm
Bleibt nur zu hoffen, dass hier gesetzlich bald ein Riegel vorgeschoben wird!
Vorsicht bei Billigangeboten für Schönheits-OPs
Plastische Chirurgen: Vorsicht bei Billigangeboten für Schönheits-OPs
Plastische Chirurgen haben vor Billigangeboten für Schönheitsoperationen im Ausland gewarnt. Zwar seien die Preise für die häufig über Internet angebotenen Brustvergrößerungen, Fettabsaugungen oder Nasenkorrekturen verlockend günstig, doch die Qualität sei oft „reine Glückssache“
[...] http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=28688
Plastische Chirurgen haben vor Billigangeboten für Schönheitsoperationen im Ausland gewarnt. Zwar seien die Preise für die häufig über Internet angebotenen Brustvergrößerungen, Fettabsaugungen oder Nasenkorrekturen verlockend günstig, doch die Qualität sei oft „reine Glückssache“
[...] http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=28688
Immer häufiger Komplikationen bei Schönheits-OPs
Studie:
Immer häufiger Komplikationen bei Schönheits-OPs
Dienstag, 22. April 2008
Berlin – Bei den rund 520 000 Schönheitsoperationen pro Jahr in Deutschland kommt es immer häufiger zu Komplikationen. Wie die Bild-Zeitung vom Dienstag unter Berufung auf eine dem Gesundheitsausschuss des Bundestages vorliegende Studie berichtet, klagen 22 Prozent der Frauen und 8 Prozent der Männer nach Schönheitsoperationen über Komplikationen.
...
(weiter lesen unter)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=32126
Immer häufiger Komplikationen bei Schönheits-OPs
Dienstag, 22. April 2008
Berlin – Bei den rund 520 000 Schönheitsoperationen pro Jahr in Deutschland kommt es immer häufiger zu Komplikationen. Wie die Bild-Zeitung vom Dienstag unter Berufung auf eine dem Gesundheitsausschuss des Bundestages vorliegende Studie berichtet, klagen 22 Prozent der Frauen und 8 Prozent der Männer nach Schönheitsoperationen über Komplikationen.
...
(weiter lesen unter)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=32126
Strengere Regeln für Schönheits-OPs gefordert
Strengere Regeln für Schönheits-OPs gefordert
Berlin – Angesichts täglich präsentierter Schönheitsideale wollen auch zunehmend mehr Kinder und Jugendliche Veränderungen an ihrem Körper vornehmen lassen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) wandte sich am Mittwoch gegen diesen Lifestyle-Wahn. Präsident Wolfram Hartmann forderte ein gesetzliches Verbot von Tätowierungen und Piercings bei Minderjährigen. Fachverbände ästhetisch-plastischer Chirurgen wiesen Schätzungen von jährlich 100.000 medizinisch nicht notwendiger Engriffe [mehr]
... http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=26109
Berlin – Angesichts täglich präsentierter Schönheitsideale wollen auch zunehmend mehr Kinder und Jugendliche Veränderungen an ihrem Körper vornehmen lassen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) wandte sich am Mittwoch gegen diesen Lifestyle-Wahn. Präsident Wolfram Hartmann forderte ein gesetzliches Verbot von Tätowierungen und Piercings bei Minderjährigen. Fachverbände ästhetisch-plastischer Chirurgen wiesen Schätzungen von jährlich 100.000 medizinisch nicht notwendiger Engriffe [mehr]
... http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=26109
Gefährliche Schönheit
Gefährliche Schönheit
Die Bundesregierung erwägt ein Gesetz gegen Schönheits-OP’s bei Jugendlichen.
http://www.faz.net/s/Rub8E1390D3396F422 ... googlefeed
Quelle: FAZ-Frankfurter Allg. Zeitung
Die Bundesregierung erwägt ein Gesetz gegen Schönheits-OP’s bei Jugendlichen.
http://www.faz.net/s/Rub8E1390D3396F422 ... googlefeed
Quelle: FAZ-Frankfurter Allg. Zeitung