Haftungsrechtliche Aspekte gewinnen in der Praxis zunehmend an Brisanz
Leitlinien als Haftungsfalle
von Dr. Jürgen Grubitzsch
151.300 Fälle von Verdacht auf Behandlungsfehler beschäftigten 2001 den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Heuer wurde diese Zahl schon im ersten Halbjahr weit übertroffen. Da ärztliche Kunst so rasch nicht verschleißen kann, wuchert Misstrauen: Erweisen sich die medizinischen Leitlinien weniger als Sicherheitsleinen denn als Fallstricke?
13.10.03 - Die Debatte um medizinische Leitlinien ist noch recht jung und kontrovers. Positive Seiten gewinnen ihnen Gesundheitspolitiker, Patientenverbände und Krankenkassen ab. Versicherer möchten sie Ärzten gar als Pflicht aufs Auge drücken. Aber Ärzte und Juristen führen eine ganze Reihe Vorbehalte dagegen ins Feld, wie der 4. Deutsche Medizinrechtstag Ende September in Leipzig gezeigt hat.
Dabei sind Leitlinien für Dr. jur. Hans-Harald Franzki a priori weder gut noch schlecht. „Ihr praktischer Gebrauch entscheidet, ob positive Aspekte zum Tragen kommen“, so der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Celle a. D. Je breiter das Handlungsfeld des Arztes, desto wichtiger werden Leitlinien. Als praktische Handreichung sollten sie Evidenz-basiert, knapp und griffig sein.
Der BGH hat bisher noch nicht auf Leitlinien Bezug genommen
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Leitlinien als Haftungsfalle
Moderator: WernerSchell