Ärztlicher Notfalldienst in Nordrhein an Feiertagen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Ärztlicher Notfalldienst in Nordrhein an Feiertagen

Beitrag von Presse » 21.12.2006, 16:45

Ärztlicher Notfalldienst in Nordrhein an Feiertagen rund um die Uhr im Einsatz

Auch an den Feiertagen stehen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihren Patientinnen und Patienten für die Notfallversorgung rund um die Uhr zur Verfügung. Unter der Rufnummer 0180 5044 100 (12 Cent pro Minute) vermittelt die Arztrufzentrale Dienst tuende Ärzte.

Die nordrheinweite Arztrufzentrale koordiniert die Notfalleinsätze. Ist ein Hausbesuch notwendig, erhält der Dienst habende Arzt den Einsatz mit allen notwendigen Angaben direkt von der Arztrufzentrale. Wenn kein Hausbesuch nötig ist, erfahren die Patienten, wo die nächste Notfallpraxis bzw. der Sitz des Dienst habenden Arztes ist. Die Arztrufzentrale vermittelt Patienten auch an spezielle fachärztliche Notdienste, beispielsweise Augen- oder Kinderärzte. Die Notfallpraxen können Sie auch direkt aufsuchen.

Bei Anrufen in der Arztrufzentrale sollten Patienten bitte folgende Hinweise beachten:

Sollten Sie in Stoßzeiten in der Warteschleife landen, legen Sie nicht auf. Innerhalb zwei Minuten werden Sie mit einem Mitarbeiter verbunden.
Halten Sie Ihre oder die persönlichen Daten des Patienten bereit. Dazu gehören der Straßenname, die Hausnummer und der jeweilige Ort (am besten mit Postleitzahl), das Geburtsdatum bzw. Alter des Patienten sowie die Krankenkasse.
Die Telefonnummer des Patienten ist für die Arztrufzentrale wichtig, damit der Dienst habende Arzt falls nötig den Patienten anrufen kann.
Machen Sie möglichst detaillierte Angaben über Ihren oder den Gesundheitszustand des Patienten.
Die Arztrufzentrale ist unter der Nummer 0180 5044 100
erreichbar:
Samstag, Sonntag und an Feiertagen 8.00 bis 8.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag 18.00 bis 8.00 Uhr
Mittwoch 12.00 bis 8.00 Uhr
Freitag 12.00 bis 8.00 Uhr

In lebensbedrohlichen Fällen (zum Beispiel Schlaganfall oder Herzinfarkt) sollte sofort der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 alarmiert werden.

Notdienstpraxen und -zentren in Nordrhein siehe unter
http://www.kvno.de/buerger/notfalldienst/index.html


Quelle: Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vom 21.12.2006

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