Beschwerde über ärztliche Tätigkeit im Heim

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Beschwerde über ärztliche Tätigkeit im Heim

Beitrag von Service » 15.12.2006, 12:41

Beschwerde über ärztliche Tätigkeit im Heim

Da ich nicht weiß, an wen ich mich wenden kann, bitte ich um Hilfe und kurze Info, bei wem man sich über einen behandelnden Arzt beschweren
kann, der seine ärztliche Pflicht strikt unterlässt, indem er dem
vorangegangenen Krankenhausbefund sowie deren weiter notwendig angeratenen Behandlung keine Beachtung schenkt und, obwohl er Hausarzt eines Pflegeheims ist, weder den Bitten der dort befindlichen Patienten noch den Anrufen der Familienangehörigen nachkommt!

Hierzu ergab sich folgende Antwort:

Wenn man sich über eine ärztliche Tätigkeit beschweren will, stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Man kann direkt mit dem Arzt wegen der beanstandeten Leistungen in Verbindung treten - mit ihm also darüber diskutieren, z.B. Folgerungen ansprechen.
2. Wenn es sich um einen Kassen- oder Vertragsarzt handelt, kann man die zuständige Kassenärztliche Vereinigung einschalten und bitten zu prüfen, ob die gerügten Handlungen rechtmäßig waren.
3. Jedwede ärztliche Tätigkeit kann im Übrigen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit der Berufsordnung von der zuständigen Ärztekammer geprüft werden. Also könnte auch die Ärztekammer mit der Angelegenheit befasst werden.
Ob eine Beschwerde Erfolg haben wird, kann natürlich nicht gesagt werden.

Der Pflege-Selbsthilfeverband e.V. - http://www.pflege-shv.de - ist eine Initiative für menschenwürdige Pflege und sucht Unterstützer. Wer die Verbandsbestrebungen "Pro menschenwürdige Pflege" stärken will, kann gerne Mitglied werden!

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