Medizinrechtler fordert Versicherung gegen Ärztefehler

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Ärztliche Praxis

Medizinrechtler fordert Versicherung gegen Ärztefehler

Beitrag von Ärztliche Praxis » 30.11.2006, 08:16

Medizinrechtler fordert Vollkasko-Versicherung gegen Ärzte-Fehler
Prozessrisiko macht Mediziner übervorsichtig


Für die Einführung einer Patientenschadensversicherung bei ärztlichen Behandlungsfehlern hat sich der Augsburger Medizinrechtler Henning Rosenau ausgesprochen. Die Angst vor Prozessen hänge wie ein Damoklesschwert über den Ärzten.

28.11.06 - "Zivilrechtliche Ansprüche sollten nicht mehr zwischen Arzt und Patienten, sondern über diese Art Vollkasko-Versicherung geregelt werden", sagte Rosenau, Lehrstuhlinhaber für Medizinrecht an der Universität Augsburg. Dies sollte aber nur für leichte, nicht grob fahrlässige Behandlungsfehler gelten.

"Jetzt hängt über den Ärzten immer ein Damoklesschwert, juristisch belangt zu werden", sagte Rosenau. Deshalb würden sie risikoreiche Methoden scheuen. In Deutschland kommt es nach Rosenaus Angaben jährlich zu 1.500 bis 3.000 Strafverfahren gegen Ärzte. "Das ist bei etwa 16 Millionen stationären Behandlungen im gleichen Zeitraum nicht sehr viel", sagte der Jurist. Nur zu einem Prozent komme es zu Anklagen, zwischen 80 und 90 Prozent der Verfahren würden eingestellt.

Mediziner bevorzugen aus Vorsicht konservative Therapien

Das Prozessrisiko für Ärzte auch bei geringen Fehlern führe dazu, dass manche Mediziner riskante Behandlungsmethoden ablehnten und eher konservative
Therapien bevorzugten, auch wenn sie weniger Erfolg versprechend seien. "Man kann einen Arzt zu keiner Behandlung zwingen", sagte Rosenau.

Der Medizinrechtler wies darauf hin, dass Gerichte oft zu Gunsten von Patienten wegen mangelnder Aufklärung entschieden, wenn den betroffenen Ärzten ein Behandlungsfehler nicht nachzuweisen sei. Für die Mediziner sei es schwer, sich in diesem juristischen System zu orientieren. "Deshalb wäre eine Patientenschadensversicherung wie eine Auto-Vollkasko-Versicherung sinnvoll", sagte Rosenau. Der Patient müsse dann den Arzt nicht mehr verklagen, wenn er sich falsch behandelt fühle.
dpa / jb

Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 28.11.2006
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 96.htm?n=1

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