Selbstbestimmt sterben – mit ärztlicher Hilfe?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Selbstbestimmt sterben – mit ärztlicher Hilfe?

Beitrag von Service » 09.11.2006, 10:03

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie herzlich ein zum Presseseminar der Bundesärztekammer am 23. November 2006 zum Thema:

Selbstbestimmt sterben – mit ärztlicher Hilfe?
Grenzen ärztlichen Handelns am Ende des menschlichen Lebens


Ärzte sind verpflichtet, unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen. Gehört es auch zu den Aufgaben von Ärzten, unheilbar Kranken eine Selbsttötung zu ermöglichen? Sollten Ärzte suizidbereiten Menschen am Ende ihres Lebens assistieren oder sie davon abhalten, sich umzubringen? Diese Fragen werden zwischen Ärzten, Ethikern und Juristen kontrovers diskutiert. Zuletzt hat der 66. Deutsche Juristentag im September dieses Jahres gefordert, die Mitwirkung eines Arztes an dem Suizid eines Patienten mit unerträglichem, unheilbarem und mit palliativ­medizinischen Mitteln nicht ausreichend zu lindernden Leiden nicht länger unter Strafe zu stellen. Vor diesem Hintergrund und den politischen Bestrebungen, im Zivilrecht Voraus­setzungen für verbindliche Patientenverfügungen zu schaffen, möchten wir mit Ihnen in einem Presseseminar über die Grenzen ärztlichen Handelns am Ende des menschlichen Lebens diskutieren. Sie sind herzlich eingeladen zum Presseseminar BÄK-SPECIAL:

Datum: Donnerstag, 23. November 2006
Uhrzeit: 16.30 Uhr – 19.00 Uhr


Veranstaltungsort:
Kaiserin-Friedrich-Haus
Seminarraum
Robert-Koch-Platz 7
10115 Berlin-Mitte

Als Gesprächspartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, Dr. med. Wolfgang Wodarg MdB (SPD), Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer und Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Tübingen, und Rechtsanwalt Horst Dieter Schirmer, Justitiar der Bundesärztekammer.

Im Anschluss an das Presseseminar verleiht das Kollegium der Medizinjournalisten um 19.30 Uhr im Hörsaal des Kaiserin-Friedrich-Hauses den renommierten Publizistikpreis „Medizin im Wort“, der auch von der Bundesärztekammer unterstützt wird. Zu dieser Veranstaltung erhalten Sie noch eine separate Einladung. In diesem Jahr erhält der Mitherausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Dr. phil. Frank Schirrmacher, den Preis als Auszeichnung für die von ihm angestoßene kritische Auseinandersetzung mit medizinisch-ethischen Themen im Feuilleton der FAZ.

Wir würden uns freuen, wenn Sie an dem Presseseminar der Bundesärztekammer und der Verleihung des Preises „Medizin im Wort“ teilnehmen könnten. Bitte teilen Sie uns auf dem beiliegenden Antwortfax mit, ob Ihnen eine Teilnahme möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dückers Hans-Jörg Freese
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Tel. (030) 4004 56-703
Fax: (030) 4004 56-707
Internet: http://www.bundesaerztekammer.de

Quelle: Mitteilung vom 9.11.2006

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