Gute Dokumentation reicht aus
Kollege muss sich vor Gericht nicht an Details aus einem Aufklärungsgespräch erinnern
ZWEIBRÜCKEN (dpa). Ein Arzt muss sich vor Gericht nicht an die Einzelheiten eines Aufklärungsgesprächs mit einem Patienten erinnern können. Das geht aus einem Urteil des Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hervor.
Nach dem Richterspruch genügt es, wenn der Arzt versichert, dass ein solches Gespräch mit dem üblichen Inhalt stattgefunden hat und dies in der Patientenkartei auch entsprechend dokumentiert wurde.
Das Gericht wies die Schmerzensgeldklage eines Patienten ab. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließen die Richter jedoch die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu.
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Urteil des OLG Zweibrücken, Az.: 5 U 10/05
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Gute Dokumentation reicht aus
Moderator: WernerSchell