Medizinische Missgeschicke erfassen - zur Sicherheit!

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
Ärztliche Praxis

Medizinische Missgeschicke erfassen - zur Sicherheit!

Beitrag von Ärztliche Praxis » 24.10.2006, 09:03

Bundesweite Erfassung medizinischer Missgeschicke soll Sicherheit verbessern
Fehler vermeiden wie im Flug
Eine deutschland-weite Fehlererfassung bei der medizinischen Behandlung soll die Patientensicherheit erhöhen. Vorbild ist die Luftfahrt.


23.10.06 - Bei schätzungsweise zwei bis drei Prozent aller medizinischen Behandlungen kommt es zu vermeidbaren Fehlern. Schuld sind häufig nicht Fehler Einzelner, sondern organisatorische Mängel oder Kommunikationsdefizite. „Eine zentrale Erfassung könnte ein mögliches Konzept sein, um solche Vorkommnisse zu vermeiden“, sagt Prof. Burkhard Madea, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des Bonner Universitätsklinikums. Pate stehe dafür die Luftfahrt, wo schon seit langem erfolgreich eine zentrale Fehlererfassung zu höherer Flugsicherheit beitrage.

Wie viele Medizinschadensfälle sich in Deutschland ereignen, darüber können Experten nur spekulieren. „Es liegen bisher keine verlässlichen Zahlen vor“, so Madea. Deshalb plädiert er für ein „Critical Incident Reporting System“. „Das Konzept sieht vor, dass Ärzte ‚unerwünschte Ereignisse‘ einer zentralen Stelle melden“, erklärt Madea. Dazu zählten nicht nur Behandlungsfehler, sondern jeder Missgriff – also auch Schreibfehler, Übertragungsfehler, Verwechselung von Spritzen bis hin zur Abgabe falscher Medikamente.

Ärzte sprechen zu wenig über Fehler

Grundgedanke dabei sei, dass alle Zwischenfälle registriert werden, damit sich typische Fehlerquellen herauskristallisieren können, erklärt Kollege Dr. Reinhard Dettmeyer, Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn. „In Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sollen diese Fehlerquellen den Ärzten ganz bewusst gemacht werden, um sie in Zukunft besser ausschalten zu können.“

Das große Problem sei allerdings, dass Ärzte zu wenig über Kunstfehler sprächen und noch immer zu wenig Bereitschaft zeigten, diese auch zu melden. „Zu groß ist meist die Angst, dass der Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren einleitet“, so Dettmeyer. Die Angst würde den Ärzten vermutlich auch durch anonyme Fehlerberichte kaum genommen. „Es ist eine Bewusstseinsänderung der Ärzte nötig. Denn alle müssen dazu bereit sein, Fehler zu melden, weil wir nur so aus ihnen lernen können“, gibt Dettmeyer zu bedenken.

alf

Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 23.10.2006
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 85.htm?n=1

H.P.

Behandlungsfehler - Patienten schützen!

Beitrag von H.P. » 24.10.2006, 09:05

Behandlungsfehler sind häufig. Einige Zahlen - wohl die unterste Grenze - unter
viewtopic.php?t=4143&view=next
in diesem Forum!

Antworten