Patientenverfügung - Gesetz bis Mitte 2007 - Initiative

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Ärztliche Praxis

Bald Gesetz zu Patientenverfügungen

Beitrag von Ärztliche Praxis » 29.08.2006, 07:18

Justizministerin Zypries:

Bald Gesetz zu Patientenverfügungen
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat angekündigt, die umstrittenen Patientenverfügungen noch in diesem Jahr gesetzlich absichern zu wollen.


28.08.06 - „Ich werde nach der parlamentarischen Sommerpause das Gespräch mit den Fraktionen suchen, einen Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen haben wir bereits vorbereitet. Mein Ziel ist es, das noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen“, sagte Zypries der „Neuen Presse“ in Hannover.

Die Willenserklärungen von Patienten, in denen sie beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen können, sollten nach dem Gesetz zu Patientenverfügungen unabhängig von Zustand der Betroffenen gelten. „Das Selbstbestimmungsrecht der Menschen soll in jeder Phase ihres Lebens gelten“, sagte Justizministerin Zypries.

Schließlich könne jeder Mensch, der bei vollem Bewusstsein sei, auch selbst entscheiden, ob er eine Behandlung wolle oder nicht. „Warum sollte etwas anderes gelten, wenn man das Bewusstsein verliert?“. Justizministerin Zypries will ein Gesetz zur Patientenverfügungen, dass den Patientenwillen beispielsweise gegen künstliche Ernährung auch dann verbindlich lässt, wenn der Kranke ins Koma fallen sollte.

dpa / kü

Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 28.8.2006
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 96.htm?n=1

vzbv

Regelung zu Patientenverfügungen

Beitrag von vzbv » 31.08.2006, 06:38

Regelung zu Patientenverfügungen

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries drängt die Regierungsfraktionen, die geplante Gesetzgebung zu Patientenverfügungen zügig anzugehen.
http://www.frankfurter-rundschau.de/in_ ... cnt=957022
Quelle: Frankfurter Rundschau

M. Kauch - FDP/MdB

FDP-Antrag zu Patientenverfügungen

Beitrag von M. Kauch - FDP/MdB » 19.09.2006, 06:59

KAUCH:
FDP-Antrag zu Patientenverfügungen vor Juristentag eingebracht

BERLIN. Zur bevorstehenden Diskussion beim Deutschen Juristentag zu Fragen der Sterbehilfe sowie zur Kritik der Deutschen Hospiz Stiftung daran erklärt der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin Michael KAUCH:

Gute Angebote an Palliativmedizin und die Anerkennung von Patientenverfügungen sind untrennbare Voraussetzungen für mehr Selbstbestimmung von Patienten am Lebensende. Beides darf nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Auch andere Fragen wie die Ermöglichung des assistierten Suizids für Fälle, in denen auch die moderne Palliativmedizin versagt, müssen offen diskutiert werden. Die FDP begrüßt daher, dass der Deutsche Juristentag die Sterbehilfe zu einem Schwerpunkt seiner Tagung in dieser Woche macht.

Die FDP hat bereits unmittelbar vor der Sommerpause als einzige Fraktion im Bundestag einen Antrag eingebracht, Patientenrechte durch die bessere Anerkennung von Patientenverfügungen zu stärken. Wie schon in unserem Antrag in der vergangenen Wahlperiode sprechen wir uns dafür aus, dass Patientenverfügungen in jeder Krankheitsphase Geltung haben müssen, auch wenn sie den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen vorsehen.

Reichweitenbeschränkungen etwa für Wachkoma-Patienten halten wir nicht für akzeptabel.

Außerdem sollte das Vormundschaftsgericht dann nicht mehr eingeschaltet werden müssen, wenn zwischen Arzt und Betreuer Konsens über die Auslegung der Patientenverfügung besteht. Einen Beratungszwang, wie ihn der Gesetzesvorschlag der Deutschen Hospiz Stiftung vorsieht, lehnen wir ab - auch wenn wir eine ärztliche Beratung vor Abfassung einer Patientenverfügung empfehlen.

Dr. Christoph Steegmans
Pressesprecher und
Leiter der Fraktions-Pressestelle
Tel. 030/227 52388
Fax. 030/227 56778
Steegmans@fdp-bundestag.de

Quelle: Pressemitteilung vom 18.9.2006

Gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen notwendig

Beitrag von » 20.09.2006, 07:07

Arbeitsgruppe:
„Gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen notwendig“

Dienstag, 19. September 2006

Hannover - Eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen hat die Arbeitsgruppe der Akademie für Ethik in der Medizin e.V. (AEM) Mitte September in den so genannten Göttinger Thesen vorgestellt. „Wir brauchen in Deutschland einen verantwortungsbewussten und verbindlichen Umgang mit Patientenverfügungen“, erklärte der Koordinator der Arbeitsgruppe, Dr. Gerald Neitzke, in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Das von der Gruppe erarbeitete wissenschaftliche und interprofessionelle Thesenpapier sei eine Argumentationshilfe für die Diskussion im Bundestag und in der Gesellschaft.
...
weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=25715

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Gesetzliche Regelungen zur Patientenverfügung gefordert

Beitrag von Service » 02.10.2006, 18:13

Vorrang für Menschenwürde und Selbstbestimmung - die Aktion Gemeinsinn setzt sich mit einer Medienkampagne für klare gesetzliche Regelungen zur Patientenverfügung ein

Ein Problem, das angesichts der steigenden Zahl sehr alter Menschen und der Errungenschaften der modernen, stark technisierten Medizin immer dringlicher wird, ist die Frage künstlicher Lebensverlängerung und würdigen Sterbens. Die Diskussion wird seit längerem kontrovers geführt. Die Komplexität des Themas, Angst vor Missbrauch und die unterschiedlichen Positionen von gesellschaftlichen Institutionen haben bislang eine Konsensbildung verhindert.

Die Aktion Gemeinsinn sieht notwendigen und dringenden Aufklärungs- und Handlungsbedarf in dieser Sache und startet deshalb im Oktober 2006 eine Medienkampagne zum Thema Patientenverfügungen. Ziel ist, die häufig nur unzureichend unterrichtete allgemeine Öffentlichkeit aufzuklären über die Gefährdung ihres ureigensten Selbstbestimmungsrechts im „Falle des Falles“ und die zivilrechtliche Absicherung von Patientenverfügungen durch den Bundestag mit vorantreiben zu helfen.

Die Entscheidung über Wiederbelebung, künstliche Ernährung und Beatmung sowie über lebensverlängernde Therapien liegt heute trotz bereits vereinzelt existierender Patientenverfügungen beim Arzt oder im Streitfall beim Gericht. Ärzte stehen dabei unter dem Druck u.a. vom Pflegepersonal und haben keine rechtliche Absicherung, sodass in vielen Fällen alles getan wird, um den Menschen nicht sterben zu lassen. Die Defizite bezüglich eines normalen, ungehinderten Sterbeprozesses mit Hilfe einer effektiven Schmerzbekämpfung sind so eklatant, dass nur neue gesetzgeberische Initiativen weiterhelfen können. Es geht nicht um aktive Sterbehilfe, sondern um die freie Entscheidung eines jeden Einzelnen über lebensverlängernde Therapien und die Ausschöpfung der Möglichkeiten der modernen palliativen Medizin, damit ein Sterben in Würde ermöglicht wird.

Es werden in diesem Herbst mehrere Gesetzesentwürfe aus dem Bundestag heraus erwartet. Nach einer Generalaussprache und der Überweisung an die ständigen Ausschüsse sollte dann eine Endabstimmung ohne sogenannten Fraktionszwang erfolgen.

Die Aktion Gemeinsinn ruft daher jetzt dazu auf zu verhindern,

- dass am Ende des Lebens nur noch Gerichte und Ärzte entscheiden und

- dass Patientenverfügungen nur noch in Todesnähe gelten sollen. (Das wäre schwer definierbar, zwänge zu Wiederbelebung- und Notfallmaß- nahmen und würde einen plötzlichen gnädigen Tod verhindern.)

Der Mitbegründer der Aktion Gemeinsinn, Prof. em. C. C. Schweitzer, Universität Bonn, hat zusammen mit dem Direktor der Universitätsklinik Dresden für Innere Medizin und Onkologie, Prof. G. Enninger, einen offen Brief in dieser Sache entworfen, den mehr als 20 führende Personen aus allen Gruppierungen des öffentlichen Lebens unterschrieben haben. Der Brief wird als sogenannte Testimonialanzeige veröffentlicht; er soll die Bevölkerung zur aktiven Unterstützung aufrufen und die Entscheidungsfindung des Gesetzgebers beschleunigen. Wichtig ist dabei, dass das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen geachtet wird. Diese Frage geht uns alle an, jung oder alt. Jeder kann jederzeit ein Betroffener sein!

Quelle: Aktion Gemeinsinn
http://www.gemeinsinn.de/

Ärztliche Praxis

,Würdiges Sterben’ Regelung für Patientenverfügung

Beitrag von Ärztliche Praxis » 05.10.2006, 17:12

,Würdiges Sterben’

Initiative fordert Regelung für Patientenverfügung
Die Bürgerinitiative „Aktion Gemeinsinn» unter Schirmherrschaft von Bundespräsident Horst Köhler fordert eine zügige Gesetzesregelung für ein würdiges Sterben bei schweren Krankheiten.


05.10.06 - Rund 20 Persönlichkeiten, darunter der ehemalige Industriepräsident Hans-Olaf Henkel, riefen die Bundestagsabgeordneten dazu auf, Patientenverfügungen rechtlich verbindlich zu machen. Es dürfe nicht zu einer Fremdbestimmung durch Ärzte kommen, warnte Henkel. Nach Angaben der ehemaligen Parlamentarischen Innenstaatssekretärin Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) sind im Bundestag mehrere Gesetzentwürfe dazu in Vorbereitung.

Keine rechtliche Absicherung

Die Initiative spricht sich gegen aktive Sterbehilfe aus und fordert, das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen zu achten. Die Entscheidung über Wiederbelebung, Beatmung oder künstliche Ernährung werde trotz Verfügungen von Patienten häufig von Ärzten oder von Gerichten getroffen. „Ärzte stehen dabei unter dem Druck unter anderem vom Pflegepersonal und haben keine rechtliche Absicherung, so dass in vielen Fällen alles getan wird, um den Menschen nicht sterben zu lassen.“ Die Patientenverfügung solle nicht nur in Todesnähe gelten. „Das Selbstbestimmungsrecht am Ende des Lebens ist bisher nicht gesichert“, sagte der Mitbegründer der Aktion, der Bonner Politikwissenschaftler Carl-Christoph Schweitzer.

"Wichtige Orientierung für Ärzte"

Umstritten ist, ob der Wille eines Patienten nur bei bevorstehendem Tod gilt und auch dann noch gültig ist, wenn der Patient sich nicht mehr artikulieren kann. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vorgeschlagen, die Diskussion über eine gesetzliche Absicherung der Patientenverfügung in dieser Wahlperiode abzuschließen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte ein Gesetz für Patientenverfügungen im September als wichtige Orientierung für Ärzte bezeichnet.

dpa / fs

ÄP INFO
Weitere Information zur Aktion Gemeinsinn finden Sie unter http://www.gemeinsinn.de

Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 5.10.2006
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 27.htm?n=1

ALfA-Newsletter

Warnung vor Legalisierung von Patientenverfügungen

Beitrag von ALfA-Newsletter » 09.10.2006, 07:01

Appell "Fuer ein Leben bis zuletzt": Hospizvereinigung warnt vor Legalisierung von Patientenverfuegungen

Essen (ALfA). Zum Welthospiztag am 7. Oktober hat die Hospizvereinigung „OMEGA – Mit dem Sterben leben e.V.“ und die bioethik-kritische Organisation „BioSkop e.V.“, mit einem Aufruf die Kampagne "Leben bis zuletzt – mit Menschen statt Papieren" gestartet. Kern des Aufrufs ist die Selbstverpflichtung von Hospizen, vorformulierte Patientenverfuegungen, die toedliche Therapie- und Versorgungsabbrueche bei einwilligungsunfaehigen Menschen einfordern, weder anzuerkennen noch zu verbreiten. Gleichzeitig werden Bundestag und Bundesregierung aufgefordert, Patientenverfuegungen nicht wie geplant rechtsverbindlich zu machen. Dies teilten die beiden Organisationen in einer gemeinsamen Presseaussendung am 6. Oktober mit.

"Die Botschaften von Patientenverfuegungen sind mit den Grundsaetzen hospizlicher Begleitung unvereinbar", begruendete die OMEGA-Vorsitzende Inge Kunz den Vorstoss. Patientenverfuegungen leisten nach Ansicht der Initiatoren Vorschub fuer einen gefaehrlichen Perspektivenwechsel. "Wir haben immer positiv gefragt, was die Schwerstkranken an medizinischer, pflegerischer Unterstuetzung moechten", betonte Kunz. "Heute dagegen sollen wir uns mehr damit beschaeftigen, was Menschen alles nicht mehr moechten – im Zeichen knapper Kassen." Erfahrungen aktiver Hospizler wuerden zeigen, dass sich bei guter Betreuung und sozialem Einsatz mit dem Sterben leben laesst. Omega-Vorsitzende Kunz forderte daher eine angemessene medizinische, pflegerische und finanzielle Unterstuetzung sterbender Menschen, ob zu Hause, im Hospiz, im Krankenhaus oder Pflegeheim.

Vor gesellschaftlichen Risiken und Nebenwirkungen schriftlicher Behandlungsverzichtserklaerungen warnte die Sozialwissenschaftlerin und Geschaeftsfuehrerin von BioSkop Erika Feyerabend. "Patientenverfuegungsbroschueren legen nahe, schon ein Leben in Pflegebeduerftigkeit als nicht mehr 'lebenswert' anzusehen. Sie verleiten dazu, medizinische Behandlungen und Ernaehrung bereits ausserhalb der Sterbephase abzuwaehlen. Das kommt einer Selbstentwertung gleich und steht unseren Bemuehungen entgegen, Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu ermutigen." Dabei lasse sich in der Praxis ueberhaupt nicht vorhersehen und selbstbestimmt entscheiden, was Patientenverfuegungen suggerieren: dass man sich in gesunden Tagen wirklich vorstellen kann, wie man im Koma, mit Demenz oder in der Sterbephase leben und fuehlen wird, so Feyerabend.

Der Aufruf "Leben bis zuletzt – mit Menschen statt Papieren" enthaelt eine Selbstverpflichtung, in der Hospizmitarbeiter und -mitarbeiterinnen gebeten werden, vorformulierte Patientenverfuegungen weder zu verbreiten noch zu bewerben oder als Richtschnur fuer Sterbebegleitung anzuerkennen. "Wir setzen uns gegen Euthanasie-Tendenzen ein. Unkritisches Werben fuer Patientenverfuegungen und Vorsorgepakete gefaehrdet dieses Ziel", erlaeuterte Kunz. Diese Gefahr sieht auch Bioskop-Sprecherin Feyerabend: "Wer den Todeszeitpunkt festlegen und den Tod durch Behandlungsabbruch verordnen oder nachfragen will, droht die schiefe Ebene zur aktiven Sterbehilfe hinunter zu rutschen." Kunz und Feyerabend hoffen, dass zahlreiche Organisationen und Menschen, nachdenkliche Politiker eingeschlossen, den Appell aktiv unterstuetzen werden.

Weitere Informationen
Appell "Leben bis zuletzt – mit Menschen statt Papieren" im PDF-Format
http://www.bioskop-forum.de/downloads/2 ... uletzt.pdf
OMEGA – mit dem Sterben leben e.V.
http://www.omega-ev.de/
BioSkop e.V
http://www.bioskop-forum.de

ALfA-Newsletter 37/06 vom 06.10.2006

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