Schadenersatz bei kontraindizierter Operation
KOBLENZ (dpa). Eine kontraindizierte Operation, die zusätzliche Schäden verursacht, gibt einem Patienten Anspruch auf Schaden ersatz und Schmerzensgeld. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Dies gelte auch, wenn unklar bleibe, ob sich der Gesundheitszustand des Patienten ohnehin verschlechtert hätte.
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Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, Az.: 5 U 1052/04
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Schadenersatz bei kontraindizierter Operation
Moderator: WernerSchell