Schweigepflicht gilt für Ärzte auch bei Auskünften an eigene Patienten
Mitglied einer Therapiegruppe wollte den Namen eines Mitpatienten wissen
KARLSRUHE (juk). Ärzte sind aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht dazu verpflichtet und auch nicht dazu berechtigt, einem Patienten, der einen anderen Patienten derselben Therapiegruppe verklagen will, dessen Namen mitzuteilen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden.
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Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Az.: 14 U 45/04
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http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... echt/recht
Schweigepflicht - keine Auskünfte an eigene Patienten
Moderator: WernerSchell