Familie:
Ärzte haben gepfuscht“
Bevor sie wegen einer Schmerztherapie im Mai 2003 ins St.Vinzenz-Krankenhaus fuhr, war Änne Steinhorst auch mit 73 Jahren auf niemanden angewiesen. Jetzt ist sie ein Pflegefall. In der Klinik kam es zu „schwer wiegenden Behandlungsfehlern“, stellte eine Gutachterkommission fest. Die 75-Jährige ist zu hundert Prozent schwerbehindert. Die Haftpflichtversicherung der Klinik lehnt jede Hilfe oder Zahlung ab.
…
Quelle: Bericht in der Rheinischen Post vom 21.7.2006, Rubrik Düsseldorf kompakt
Ärzte haben gepfuscht“
Moderator: WernerSchell
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Behandlungsfehler & die Hinhaltetaktik der Versicherer
Brief an die Rheinische Post:
Betr.: Artikel „Familie: Ärzte haben gepfuscht“ in RP, Düsseldorf kompakt, vom 21.7.2006
Zu dem Artikel übermittle ich Ihnen folgende Leserzuschrift:
Es ist das übliche Procedere, ein Behandlungsfehler wird als solcher gutachtlich bestätigt – und die zuständige Haftpflichtversicherung reguliert nicht. Versicherungen setzen oftmals „auf Zeit“ in der Hoffnung, dass der betroffene Patient einen Prozess scheut oder im Laufe der Zeit aufgibt. Diese Strategie muss man einfach durchschauen und standhaft bleiben, komme, was da wolle. Auf keinen Fall ist es aber anzuraten, in einer Medizinschadensangelegenheit aus purer Verärgerung ein Strafverfahren einzuleiten. Strafrechtliche Ermittlungen und Schuldeinschätzungen laufen anders als in einem Zivilprozess. Aber schon allein aus taktischen Erwägungen sollte die Einschaltung der Staatanwaltschaft eher unterbleiben.
Werner Schell
Die Lokalredaktion Düsseldorf der Rheinischen Post teilte heute, 24.7.2006, mit, dass der o.a. Leserbrief vollständig im Lokalteil der Zeitung abgedruckt werde.
Betr.: Artikel „Familie: Ärzte haben gepfuscht“ in RP, Düsseldorf kompakt, vom 21.7.2006
Zu dem Artikel übermittle ich Ihnen folgende Leserzuschrift:
Es ist das übliche Procedere, ein Behandlungsfehler wird als solcher gutachtlich bestätigt – und die zuständige Haftpflichtversicherung reguliert nicht. Versicherungen setzen oftmals „auf Zeit“ in der Hoffnung, dass der betroffene Patient einen Prozess scheut oder im Laufe der Zeit aufgibt. Diese Strategie muss man einfach durchschauen und standhaft bleiben, komme, was da wolle. Auf keinen Fall ist es aber anzuraten, in einer Medizinschadensangelegenheit aus purer Verärgerung ein Strafverfahren einzuleiten. Strafrechtliche Ermittlungen und Schuldeinschätzungen laufen anders als in einem Zivilprozess. Aber schon allein aus taktischen Erwägungen sollte die Einschaltung der Staatanwaltschaft eher unterbleiben.
Werner Schell
Die Lokalredaktion Düsseldorf der Rheinischen Post teilte heute, 24.7.2006, mit, dass der o.a. Leserbrief vollständig im Lokalteil der Zeitung abgedruckt werde.
Zuletzt geändert von WernerSchell am 31.07.2006, 09:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Behandlungsfehler - und wie mit den Folgen umgehen!
Die Rheinische Post hat den o.a. Leserbrief zum Thema heute, 31.7.2006, vollständig abgedruckt:
Im Laufe des Vormittags riefen bereits einige Düsseldorfer LeserInnen an und bedankten sich für den engagierten Beitrag. Zum Teil gab es Mitteilungen über ähnliche Fallkonstellationen: Im Übrigen konnten allgemeine Informationen gegeben werden.
Im Laufe des Vormittags riefen bereits einige Düsseldorfer LeserInnen an und bedankten sich für den engagierten Beitrag. Zum Teil gab es Mitteilungen über ähnliche Fallkonstellationen: Im Übrigen konnten allgemeine Informationen gegeben werden.