Fahrlässige Tötung - Schönheitschirurg soll ins Gefängnis

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Ärzte Zeitung

Fahrlässige Tötung - Schönheitschirurg soll ins Gefängnis

Beitrag von Ärzte Zeitung » 29.06.2006, 06:42

Fahrlässige Tötung - Schönheitschirurg soll ins Gefängnis
Tod eines 30jährigen Mannes bei einer Fettabsaugung / Der Arzt nahm den Eingriff ohne qualifizierte Assistenten vor


HALLE (ddp.vwd). Wegen fahrlässiger Tötung eines 30jährigen Patienten ist ein Schönheitschirurg aus Halle in Abwesenheit zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle blieb mit ihrem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die viereinhalb Jahre Haft für den Mediziner gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Beide Seiten wollen prüfen, ob sie das Urteil akzeptieren oder in Revision gehen.

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http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... echt/recht

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