Sterbebegleitung – mehr Geld gefordert

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
H.P.

Sterbebegleitung – mehr Geld gefordert

Beitrag von H.P. » 20.06.2006, 06:58

Die kommende Gesundheitsreform soll die finanziellen Anforderungen der Hospiz- und Palliativarbeit besser berücksichtigen. Dies fordert der Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein. Ähnliche Forderungen wurden bereits wiederholt von der Deutschen Hospiz Stiftung erhoben. Offensichtlich besteht bei den Fachleuten Einigkeit über das, was notwendig ist.
"Bei der Neugestaltung des Gesundheitswesens ist es wichtig, dass Zeiten für Begleitung, Gespräche und Handlungen vor und nach dem Tod für Ärzte, Pflegende, Seelsorger und andere beteiligte Berufsgruppen zur Verfügung und ausreichend finanziert werden", teilte der Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein nach einem Bericht in der Ärzte Zeitung vom 19.6.2006 mit.
Die notwendigen Ressourcen müssten unabhängig davon, ob die Sterbenden zu Hause, in einer Klinik, in einem Heim oder in einem Hospiz betreut werden, bereitgestellt und in die jeweiligen Abrechnungssysteme integriert werden. So müsse Sterben, Tod und Trauer etwa im Krankenhaus auch im DRG-Entgeltsystem berücksichtigt werden.

Heiner Boston

Sterbebegleitung – mehr Geld gefordert

Beitrag von Heiner Boston » 20.06.2006, 19:15

[quote="H.P."] .... "Bei der Neugestaltung des Gesundheitswesens ist es wichtig, dass Zeiten für Begleitung, Gespräche und Handlungen vor und nach dem Tod für Ärzte, Pflegende, Seelsorger und andere beteiligte Berufsgruppen zur Verfügung und ausreichend finanziert werden",... Die notwendigen Ressourcen müssten unabhängig davon, ob die Sterbenden zu Hause, in einer Klinik, in einem Heim oder in einem Hospiz betreut werden, bereitgestellt und in die jeweiligen Abrechnungssysteme integriert werden. So müsse Sterben, Tod und Trauer etwa im Krankenhaus auch im DRG-Entgeltsystem berücksichtigt werden. .... /quote]

Diese Forderung ist überfällig und ist voll zu unterstützen. Sterbende dürfen nicht, wie bisher teilweise üblich, abgeschoben werden, möglichst preiswert. Das Landeskrankenhausgesetz NRW sagt etwas, was umgesetzt gehört: Das Gebot der menschenwürdigen Versorgung der Krankenhauspatienten gilt auch für die Sterbenden! Genau so ist es - und das kostet im Zweifel etwas Geld. Und das muss unser System hergeben - ohne Wenn und Aber!

Übrigens finde ich dieses Forum mit den vielfältigen Informationen super. Ich bin erst heute hierin gelotst worden. Werde mich jetzt täglich informieren.

Heiner Boston

Antworten