Palliativmedizin in die Approbationsordnung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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DGSS

Palliativmedizin in die Approbationsordnung

Beitrag von DGSS » 16.06.2006, 06:53

Palliativmedizin in die Approbationsordnung: DGSS begrüßt Vorstoß
Aber: Ohne Schmerztherapie sinnlos


Die Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS) begrüßt die Initiative Niedersachsens im Bundesrat, die Palliativmedizin verbindlich als Pflichtfach in der Approbationsordnung für Ärzte festzuschreiben. „Allerdings ist das sinnlos, wenn nicht gleichzeitig die Schmerztherapie in die Liste der Pflicht- und Prüfungsfächer aufgenommen wird“, schränkt Prof. Dr. Michael Zenz, Präsident der DGSS, ein. „Nur wer die Grundlagen der Schmerztherapie kennt, beherrscht die wesentlichen Voraussetzungen zur Palliativmedizin“, begründet er seine Kritik. Die Gesellschaft fordert, dem Antrag Niedersachsens zu entsprechen und zusammen mit der Palliativmedizin auch die Schmerztherapie in die Approbationsordnung für Ärzte aufzunehmen. mehr...(PDF)
http://www.dgss.org/pdf/Palliativkomplett0606.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 14.6.2006
Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS)

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