Freie Ärzteverbände gründen gemeinsame Allianz

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Freie Ärzteverbände gründen gemeinsame Allianz

Beitrag von » 26.05.2006, 16:12

Freie Ärzteverbände gründen gemeinsame Allianz
Freitag, 26. Mai 2006

Berlin - Auch nach dem Besuch von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) beim 109. Deutschen Ärztetag in Magdeburg stehen sich Ärzteschaft und Bundesregierung im Streit um die Gesundheitspolitik unversöhnlich gegenüber. Um ihren Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen, schlossen sich am Rande des Ärztetages sechs große Ärzteverbände zu einer gemeinsamen Allianz zusammen. „Wir wollen die Einheit der Ärzteschaft nach außen dokumentieren und bei den Beratungen über die nächste Gesundheitsreform beteiligt werden“, sagte der Vorsitzende des NAV-Virchowbundes und Sprecher der Allianz, Dr. Maximilian Zollner, bei der Vorstellung des Bündnisses am 26. Mai 2006 in Berlin.

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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=24340

Ärztliche Praxis

Allianz deutscher Ärzteverbände gegründet

Beitrag von Ärztliche Praxis » 29.05.2006, 19:03

Geschlossenes Auftreten der Ärzteschaft / stärkerer Verhandlungspartner in der Politik.
Allianz deutscher Ärzteverbände gegründet


Sechs große freie ärztliche Verbände haben heute in Berlin die „Allianz deutscher Ärzteverbände“ gegründet. Dieser Zusammenschluss will die Interessen und die Schlagkraft der einzelnen Verbände bündeln und der Politik gegenüber als Gesprächs- und Verhandlungspartner der Ärzteschaft auftreten.

29.05.06 - Gründungsmitglieder sind der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI), der Bundesverband der Ärztegenossenschaften, die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB), der Hartmannbund, MEDI Deutschland und der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands. Darüber hinaus will sich die Allianz weiteren fachübergreifenden Verbänden öffnen und wird demnächst den Marburger Bund, die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung als kooptierte, also beratende Mitglieder ohne Stimmrecht, aufnehmen.

Die Grundsätze der Allianz lauten folgendermaßen: „Der Arztberuf ist ein Freier Beruf, er dient der Gesundheit des Einzelnen und der gesamten Gesellschaft. Diese Freiheit der ärztlichen Berufsausübung setzt Therapiefreiheit, eine vertrauensvolle Patient-Arzt-Beziehung sowie eine leistungsgerechte Vergütung voraus.

Ärzte sind nicht länger bereit, die Verantwortung für Leistungseinschränkungen gegenüber dem Patienten zu übernehmen

Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen schränken die notwendigen Freiheiten in unerträglichem Maße ein. Reglementierung, Bürokratisierung und Budgetierung prägen das ärztliche Umfeld; staatliche Rationierung bestimmt mehr und mehr die Patientenbehandlung. Die Ärztinnen und Ärzte sind nicht länger bereit, für diese Leistungseinschränkungen gegenüber dem Patienten die Verantwortung zu übernehmen.

Die Freiberuflichkeit des Arztberufes setzt Vertrauen in die persönliche Leistungserbringung voraus. Staat und Krankenkassen hingegen wollen die Patientenbehandlung von der Diagnose bis zur Therapie reglementieren, programmieren und kontrollieren. Die fortwährende Zerstörung des Arztberufes und das grundlegende Misstrauen in die Freiberuflichkeit sind unerträglich geworden. Die freien Ärzteverbände werden deshalb in einer Allianz dagegen aufstehen und gemeinsam für eine echte Freiberuflichkeit kämpfen. Ärzte sind keine staatlichen Mangelverwalter!“

Nicht länger den Mangel verwalten

Das Finanzdesaster im Gesundheitswesen ist verursacht durch politische Fehlentscheidungen, Quersubventionierung anderer Sozialversicherungsbereiche zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung, Ausweitung der versicherungsfremden Leistungen, sowie vor allen Dingen durch die erodierende Einnahmebasis der GKV. Die Ärzte haben, ihrem beruflichen Selbstverständnis folgend, den Mangel bis heute auf eigene Kosten subventioniert. Jetzt allerdings ist dieses Geschenk an den Sozialstaat nicht mehr leistbar. Die Allianz Deutscher Ärzteverbände fordert unverzüglich einen ehrlichen Kassensturz im Gesundheitswesen und eine Nachhaltigkeit in der Finanzierung.

Die Mittelknappheit der Krankenkassen steht in völligem Gegensatz zu den Leistungsversprechen der Politiker. Diesen Widerspruch werden die Ärzte nicht länger hinnehmen! Zehntausende Ärzte sind deshalb in den letzten Wochen und Monaten auf die Straße gegangen, um gegen Demotivation und Bevormundung zu protestieren. Die Ärztinnen und Ärzte kämpfen um den Erhalt einer wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung aller Versorgungsbereiche in Deutschland und für eine moderne Medizin für alle. Sie wollen nicht länger den Mangel verwalten, sondern ihren Patienten individuell und mit höchster Qualität behandeln.

Geschlossenes Auftreten und damit eine unüberhörbare Stimme gegenüber der Politik

Scheinbar unbeeindruckt von diesen massiven Demonstrationen setzt die Politik ihren Kurs der Rationierung, Budgetierung und Bürokratisierung weiter fort. Vor diesem Hintergrund haben sich Berufsverband Deutscher Internisten (BDI), Bundesverband der Ärztegenossenschaften, Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände, Hartmannbund, MEDI Deutschland, NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands in einer Allianz zusammengeschlossen, um in ärztlicher Solidarität und fachübergreifend gegenüber der Politik unmissverständlich einzufordern, dass gesundheitspolitische Entscheidungen in Deutschland nur noch mit den Ärztinnen und Ärzten gemeinsam getroffen werden können. Die Allianz garantiert ein gemeinsames und geschlossenes Auftreten und damit die Fähigkeit, die deutsche Ärzteschaft jederzeit mit einer unüberhörbaren Stimme gegenüber der Politik zu vertreten.

Auf der Basis dieser Grundsätze, der Berlin-Essener Erklärung und des Eckpunktepapiers werden die Verbände in der Allianz Ziele formulieren und gemeinsam vertreten. Fehlt der Politik auch weiterhin die Bereitschaft zum konstruktiven Dialog und sind keine klaren Signale für notwendige Korrekturen in der Gesundheitspolitik zu erkennen, so wird die Allianz in Fortsetzung der bisherigen Proteste geeignete Maßnahmen beschließen und umsetzen.“

hh

Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 29.5.2006
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel? ... 910102&n=1

NAV-Virchow-Bund

Kernthesen für die aktuell verhandelte Gesundheitsreform

Beitrag von NAV-Virchow-Bund » 12.06.2006, 15:08

ALLIANZ DEUTSCHER ÄRZTEVERBÄNDE VERABSCHIEDET SOFORTPROGRAMM

eur Berlin, 12. Juni 2006 – Auf Basis der gemeinsam beschlossenen Grundsätze postuliert die Allianz Deutscher Ärzteverbände ein Sofort-Programm. Der Fünf-Punkte-Plan formuliert Kernthesen für die aktuell verhandelte Gesundheitsreform:

Gebührenordnung mit fester Vergütung & Kostenerstattung
Zum 1. Januar 2007 wird eine Gebührenordnung eingeführt, mit der ärztliche Leistungen in Euro und Cent vergütet werden Eine echte leistungsgerechte Vergütung, die der Qualität der ärztlichen Leistung und der Rolle des Arztes als dem zentral Verantwortlichen für die Gesundheit des Einzelnen und der gesamten Gesellschaft und dem besonderen Patienten-Arzt-Vertrauensverhältnis gerecht wird, kann nur auf Basis vorher bekannter und unveränderbarer Preise geregelt werden.
Die Ausgestaltung dieser Gebührenordnung muss auf dem Boden des kalkulierten EBM erfolgen. Die Parameter, die vor mehr als fünf Jahren mit einem Umrechnungsfaktor 5,11 von Eurobetrag in Punkte verwendet wurden, sind der Inflationsrate anzupassen.
Zeitgleich zum 1. Januar 2007 erhalten alle Versicherten und Leistungserbringer die uneingeschränkte Wahlmöglichkeit zur Kostenerstattung für den ambulanten oder stationären Bereich unter Verwendung einer neuen Gebührenordnung mit festen Preisen. Eine Kontingentierung der Leistungsmenge und damit der Verbleib des Morbiditätsrisikos bei den Ärzten ist inakzeptabel.
Krankenkassen sollen unterschiedliche Tarife anbieten können, um beispielsweise wahlweise mit Selbstbehalttarif die Eigenverantwortung des Patienten zu stärken und in einen echten Wettbewerb mit anderen Kassen einzutreten. Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Patient und Arzt mit eindeutig geregelter Rechnungslegung dient nicht nur dem eigenverantwortlichen Umgang mit den Ressourcen im Gesundheitswesen, sondern auch der Transparenz des Leistungsgeschehens zwischen Patient und Arzt.

Freie Berufsausübung
Jahrzehntelange Reglementierung und Budgetierung haben die Freiberuflichkeit von Ärztinnen und Ärzten in unerträglichem Maße eingeschränkt. Der Gesetzgeber muss sich darauf reduzieren, die Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen sich der Arzt gemäß seinem Status als Freiberufler entwickeln kann. Der Missbrauch der körperschaftlichen Strukturen zur Umsetzung staatlicher Repressionen wird nicht länger hingenommen. Dies widerspricht dem Primat einer freiheitlichen Berufsausübung. Das Vertragsarztrechts-Änderungs-Gesetz ist zum einen ein gutes Beispiel für die Liberalisierung der Berufsausübungsform, zeigt aber auch im Detail, wie der Gesetzgeber versucht, durch den Anwendungsvorrang sozialrechtlicher Verpflichtungen das Sozialrecht über das Berufsrecht zu stellen. In dieser Hinsicht ist das Gesetz nachzubessern. Die anstehenden Reformvorhaben sind darauf zu überprüfen, dass Therapiefreiheit und die freie Arztwahl des Patienten Vorrang erhalten.

Bürokratie-Abbau
Der Grundsatz „Stichproben statt Vollerhebung“ ist bei allen administrativen Erhebungen anzuwenden. Daher muss die Datenerfassung im Rahmen der Chronikerprogramme (DMP) zum Jahreswechsel 2006/2007 auf Stichprobenerhebungen reduziert werden.
Individuelle Kassenanfragen sind nurmehr im Ausnahmefall zulässig und separat zu honorieren. Dem Ausnahmefall muss eine dringende Notwendigkeit zu Grunde liegen, die in Beweislastumkehr von den Krankenassen nachzuweisen ist.
Die Praxisgebühr wird über die Krankenkassen eingezogen bzw. im Rahmen der Kostenerstattung gegenüber den Versicherten zurückbehalten. Wird sie in der Praxis erhoben, honorieren dies die Krankenkassen mit der bei diesen selbst üblichen Verwaltungspauschale von 25%.
Wirtschaftlichkeitsprüfungen verjähren zwei Jahre nach Ende des Prüfungsquartals. Zufallsprüfungen werden auf eine 1%ige Stichprobe begrenzt.
Es wird ein „Runder Tisch“ Bürokratieabbau zwischen Ärzten, Krankenkassen und dem Bundesgesundheitsministerium eingerichtet, der öffentlich tagt und regelmäßig Bericht erstattet. Zielvorgabe für den „Runden Tisch“: In drei Jahren muss die Zeit für administrative Aufgaben halbiert sein.
Datensätze, die nicht innerhalb von zwei Jahren statistisch aufgearbeitet und veröffentlicht werden, werden nach diesem Zeitraum nicht mehr erhoben.

Arzneimittelverordnungen, Hilfs- und Heilmittelverordnung
Ein definierter Leistungskatalog dient als Grundlage für Verordnungen in Klinik und Praxis. Nicht in diesem Katalog enthaltende Leistungen können von Krankenkassen als freiwillige Satzungsleistungen angeboten oder individuell privat versichert werden. So entsteht ein echter Kassenwettbewerb, der Wahlmöglichkeiten für die Versicherten eröffnet und zu marktgerechten Preisen der Arzneimittel führen wird. Die Bonus-Malus-Regelung wird mit sofortiger Wirkung abgeschafft.

eCard
Die bundesweite Einführung der elektronischen Gesundheitskarte kann erst erfolgen, wenn sich in den Testregionen die absolute Datensicherheit bewiesen hat. Zudem muss gewährleistet sein, dass der Patient die Hoheit über seine Daten behält. Dabei ist insbesondere nachzuweisen, dass Daten nicht unbefugt in die Hände Dritter gelangen können, Manipulationen an elektronischen Rezepten unmöglich sind, alle datenschutzrechtlichen Vorgaben zum Sammeln, Speichern, Verwerten und Löschen eingehalten werden und die Teilnahme für alle Beteiligten freiwillig bleibt.
Die Kosten der Einführung – insbesondere die technische Aufrüstung in den Arztpraxen – muss von den Krankenkassen getragen werden.
Die Allianz Deutscher Ärzteverbände fordert die Einrichtung eines „Ärztlichen Ombudsmann“ aus dem Bereich der freien ärztlichen Verbände bei der „gematik“.

Mit diesen fünf zentralen Forderungen geht die Allianz Deutscher Ärzteverbände in die politischen Gespräche. Diese Ziele resultieren aus den gemeinsam erarbeiteten Grundsätzen. Die Allianz Deutscher Ärzteverbände wird prüfen, inwieweit diese Thesen Eingang in die Gesetzgebung finden und entsprechende Reaktionen vorbereiten.
Um diese Forderungen zu unterstreichen, ruft die Allianz Deutscher Ärzteverbände in der letzten Juniwoche bundesweit zu Praxisschließungen, regionalen Protestkundgebungen und weiteren Maßnahmen auf. Zwischen dem 26. und 30. Juni finden erneut bundesweit regionale Protestaktionen mit Kundgebungen statt, darunter am 28. Juni in Mainz sowie am 30. Juni in Sindelfingen (Urabstimmung über DMP-Ausstieg) sowie in Berlin. In Schleswig-Holstein sind alle Praxen aufgerufen, die ganze Woche zu schließen und nur Notdienste zu versehen.

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände ist eine Vereinigung der folgenden sechs großen freien ärztlichen Verbände, die bundesweit und bereichsübergreifend agieren: Berufsverband Deutscher Internisten (BDI), Bundesverband der Ärztegenossenschaften, Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB), Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands, MEDI Deutschland und NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands. Dieser auf der Rechtsform der Arbeitsgemeinschaft agierende Zusammenschluss bündelt die Interessen und die Schlagkraft der einzelnen Verbände und tritt der Politik gegenüber als Gesprächs- und Verhandlungspartner der Ärzteschaft auf.

Allianz Deutscher Ärzteverbände
c/o NAV-Virchow-Bund
Chausseestraße 119b
10115 Berlin
Fon: (030) 28 87 74-22
Fax: (030) 28 87 74-15

Quelle: Pressemitteilung vom 12.6.2006
http://www.nav-virchowbund.de/

Ärztliche Praxis

Kassen lehnen Honorargespräche mit Ärzteverbänden ab

Beitrag von Ärztliche Praxis » 14.06.2006, 06:27

Einladung des Aktionsbündnisses Ärzteproteste
Kassen lehnen Honorargespräche mit Ärzteverbänden ab


Die gesetzlichen Krankenkassen lehnen es ab, mit den Ärzteverbänden, die sich zum Aktionsbündnis Ärzteproteste zusammengeschlossen haben, Honorargespräche zu führen. Anfang Mai hatte MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner die Kassen im Namen des Aktionsbündnisses zu einem runden Tisch eingeladen.

13.06.06 - Die gesetzlichen Krankenkassen möchten keinen runden Tisch mit den Ärzteverbänden. Sie wollen über Honorarforderungen nur mit den Kassenärztlichen Vereinigungen als den gesetzlich vorgesehenen Vertragspartnern verhandeln. Das haben die Vertreter von AOK, VdAK/AEV, BKK, IKK und Landwirtschaftlichen Krankenkassen in einem gemeinsamen Schreiben an den Vorsitzenden von MEDI Baden-Württemberg Dr. Werner Baumgärtner, mitgeteilt.

Die Ärztevertreter wollten unter Moderation des Sozialministeriums mit den Krankenkassen einen festen Mindestpunktwert in Höhe von 5,11 Cent (entspricht einem Stundensatz von rund 47 Euro) im Honorarverteilungsvertrag aushandeln. Andernfalls wollten die Ärzte die für die Kassen so lukrativen Programme für chronisch Kranke (DMP) aussetzen oder gar kündigen.

Hintergrund der Auseinandersetzungen ist die immer schlechter werdende Honorarsituation der Niedergelassenen. Die Mediziner bekommen 30 Prozent ihrer erbrachten Leistungen von den Krankenkassen nicht mehr bezahlt. Statt dessen bürden die Kassen den Arztpraxen durch immer mehr Einzelverträge, DMP und die Praxisgebühr vermehrt Bürokratie auf, welche die Ärzte kostenlos erbringen müssen.

Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 13.6.2006
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel? ... 200241&n=1

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