Schönheits-Operationen - Probleme ?
Moderator: WernerSchell
Schönheitsoperationen - strenge Prüfung!
Ärztekammer fordert: Schönheitsoperationen nur nach strenger ärztlicher Prüfung
Düsseldorf, 7.4.2005. So genannte Schönheitsoperationen sollten ausschließlich nach strenger ärztlicher Prüfung der Gründe vorgenommen werden, fordert die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo). Als „hochgradig unseriös“ verurteilte der Vizepräsident der ÄkNo, Dr. Arnold Schüller am Donnerstag, 7. April 2005 in Düsseldorf die Vermarktung von plastisch-ästhetischen Eingriffen in Serien privater TV-Sender.
In den Sendungen werde einem zum Teil jugendlichen Millionenpublikum suggeriert, dass sich durch Operationen das Aussehen eines Menschen mehr oder weniger problemlos Schönheitsidealen angleichen lässt. „Die Ärztekammer lehnt jede Verharmlosung der Risiken, die Eingriffe immer mit sich bringen, entschieden ab“, sagte Schüller. Gerade Jugendliche seien in Gefahr, aufgrund übersteigerter oder schlicht falscher Erwartungen an die plastisch-operative Medizin zu Fehlentscheidungen verführt zu werden.
Wer sich mit dem Gedanken an eine Operation aus ästhetischen Gründen befasst, sollte nach Schüllers Worten zuvor sehr gründlich darüber nachdenken: „Jede Operation stellt zunächst einmal einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar, und es gibt keine Erfolgsgarantie“, gab er zu bedenken.
Wer ernsthafte Gründe für eine plastisch-ästhetische Operation hat, sollte sich an einen gut qualifizierten Operateur wenden. Eine Hilfe bei dieser Suche kann das Register „Plastisch-Operative Medizin“ der Ärztekammer Nordrhein bieten; auf der Homepage der Kammer finden sich auch eine Checkliste für Operations-Kandidaten und rechtliche Hinweise.
Ärztinnen und Ärzte dürfen auch plastisch-ästhetische Operationen nicht allein aufgrund des Patientenwunsches durchführen, sondern haben die Gründe für die Operation sehr genau zu prüfen (strenge Indikationsstellung). „Der Arzt muss immer dann Nein sagen, wenn der Eingriff aus ärztlicher Sicht nicht zu verantworten ist“, so ÄkNo-Vizepräsident Schüller. Insbesondere bei Eingriffen aus rein ästhetischen Gründen sei der Patient sehr sorgfältig und umfassend über Erfolgaussichten und Risiken aufzuklären.
„Seriös ausgeführt ist die Ästhetische Chirurgie ein faszinierender Teil der Medizin“, sagte Professor Dr. Heinz-Gerhard Bull, Mitglied im Fachbeirat zum Register „Plastisch-Operative Medizin“ der Ärztekammer Nordrhein und Chefarzt der Klinik für ästhetische und plastisch-rekonstruktive Gesichtschirurgie am St. Josefs-Hospital in Krefeld. Zahlreichen Patienten könne durch gut ausgeführte Operationen ein konkreter Leidensdruck genommen werden. Allerdings: „Es geht nicht darum, alles zu machen, was machbar ist.“ Bull setzt sich für eine konsequente Qualitätssicherung ein, um Patienten vor nachteiligen Folgen zu schützen.
Auch die soziale Motivlage des einzelnen Interessenten müsse hinreichend geklärt werden, meint der Geschäftsführer der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Wolfgang Klitzsch. Gerade junge Frauen im Alter zwischen 16 und 26 Jahren neigen nach seiner Einschätzung dazu, weitgehend unkritisch dem Zeitgeist zu folgen. Der ÄkNo-Geschäftsführer warnte vor vorschnellen Operationsentscheidungen in dieser Zielgruppe aufgrund gesellschaftlichen Erwartungsdrucks.
Quelle: Pressemitteilung vom 7.4.2005
http://www.aekno.de/htmljava/frameset.a ... asp&id=292
Düsseldorf, 7.4.2005. So genannte Schönheitsoperationen sollten ausschließlich nach strenger ärztlicher Prüfung der Gründe vorgenommen werden, fordert die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo). Als „hochgradig unseriös“ verurteilte der Vizepräsident der ÄkNo, Dr. Arnold Schüller am Donnerstag, 7. April 2005 in Düsseldorf die Vermarktung von plastisch-ästhetischen Eingriffen in Serien privater TV-Sender.
In den Sendungen werde einem zum Teil jugendlichen Millionenpublikum suggeriert, dass sich durch Operationen das Aussehen eines Menschen mehr oder weniger problemlos Schönheitsidealen angleichen lässt. „Die Ärztekammer lehnt jede Verharmlosung der Risiken, die Eingriffe immer mit sich bringen, entschieden ab“, sagte Schüller. Gerade Jugendliche seien in Gefahr, aufgrund übersteigerter oder schlicht falscher Erwartungen an die plastisch-operative Medizin zu Fehlentscheidungen verführt zu werden.
Wer sich mit dem Gedanken an eine Operation aus ästhetischen Gründen befasst, sollte nach Schüllers Worten zuvor sehr gründlich darüber nachdenken: „Jede Operation stellt zunächst einmal einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar, und es gibt keine Erfolgsgarantie“, gab er zu bedenken.
Wer ernsthafte Gründe für eine plastisch-ästhetische Operation hat, sollte sich an einen gut qualifizierten Operateur wenden. Eine Hilfe bei dieser Suche kann das Register „Plastisch-Operative Medizin“ der Ärztekammer Nordrhein bieten; auf der Homepage der Kammer finden sich auch eine Checkliste für Operations-Kandidaten und rechtliche Hinweise.
Ärztinnen und Ärzte dürfen auch plastisch-ästhetische Operationen nicht allein aufgrund des Patientenwunsches durchführen, sondern haben die Gründe für die Operation sehr genau zu prüfen (strenge Indikationsstellung). „Der Arzt muss immer dann Nein sagen, wenn der Eingriff aus ärztlicher Sicht nicht zu verantworten ist“, so ÄkNo-Vizepräsident Schüller. Insbesondere bei Eingriffen aus rein ästhetischen Gründen sei der Patient sehr sorgfältig und umfassend über Erfolgaussichten und Risiken aufzuklären.
„Seriös ausgeführt ist die Ästhetische Chirurgie ein faszinierender Teil der Medizin“, sagte Professor Dr. Heinz-Gerhard Bull, Mitglied im Fachbeirat zum Register „Plastisch-Operative Medizin“ der Ärztekammer Nordrhein und Chefarzt der Klinik für ästhetische und plastisch-rekonstruktive Gesichtschirurgie am St. Josefs-Hospital in Krefeld. Zahlreichen Patienten könne durch gut ausgeführte Operationen ein konkreter Leidensdruck genommen werden. Allerdings: „Es geht nicht darum, alles zu machen, was machbar ist.“ Bull setzt sich für eine konsequente Qualitätssicherung ein, um Patienten vor nachteiligen Folgen zu schützen.
Auch die soziale Motivlage des einzelnen Interessenten müsse hinreichend geklärt werden, meint der Geschäftsführer der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Wolfgang Klitzsch. Gerade junge Frauen im Alter zwischen 16 und 26 Jahren neigen nach seiner Einschätzung dazu, weitgehend unkritisch dem Zeitgeist zu folgen. Der ÄkNo-Geschäftsführer warnte vor vorschnellen Operationsentscheidungen in dieser Zielgruppe aufgrund gesellschaftlichen Erwartungsdrucks.
Quelle: Pressemitteilung vom 7.4.2005
http://www.aekno.de/htmljava/frameset.a ... asp&id=292
Gesetzesinitiative gegen Schönheitswahn
Bundesärztekammer begrüßt Gesetzesinitiative gegen Schönheitswahn
Der Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe hat ausdrücklich das vom Bundeskabinett beschlossene Werbeverbot für Schönheits-OPs begrüßt. 'Damit wird eine ethische Grenzlinie gesetzlich abgesichert', unterstrich der Ärztepräsident.
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes soll irreführende und ethisch bedenkliche Werbung für Schönheitsoperationen untersagt werden. "Wir haben den Eindruck, dass Schönheitsoperationen in den Medien als etwas weitgehend Normales dargestellt werden. Radiosender verlosen Brustvergrößerungen, Prominente bekennen sich in Zeitungen zu ihrer Nasenkorrektur und im Fernsehen zeigen als Dokumentationen getarnte Reality-Shows, wie plastische Chirurgen Fett absaugen oder Falten glätten. Mit dieser Medienpräsenz wird das Interesse an so genannten Schönheitsoperationen unweigerlich geweckt. Und mehr noch: Schönheitsoperationen werden zum erstrebenswerten Konsumgut. Dabei entsteht der Eindruck, alles sei machbar und das ohne Problem", sagte Hoppe.
Aus Sorge um die Folgen eines völlig überzogenen Schönheitsideals hat die Bundesärztekammer am 25.09.2004 die Initiative für die Koalition gegen den Schönheitswahn ergriffen und Vertreter von Politik, Kirchen und Gesellschaft an einen Tisch geholt. Gemeinsam und vor allem mit Unterstützung des Deutschen Lehrerverbandes wird die Koalition in einer breiten Information Kinder und Jugendliche über die Gefahren sogenannter schönheitschirurgischer Eingriffe aufklären.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 14.04.2005
Der Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe hat ausdrücklich das vom Bundeskabinett beschlossene Werbeverbot für Schönheits-OPs begrüßt. 'Damit wird eine ethische Grenzlinie gesetzlich abgesichert', unterstrich der Ärztepräsident.
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes soll irreführende und ethisch bedenkliche Werbung für Schönheitsoperationen untersagt werden. "Wir haben den Eindruck, dass Schönheitsoperationen in den Medien als etwas weitgehend Normales dargestellt werden. Radiosender verlosen Brustvergrößerungen, Prominente bekennen sich in Zeitungen zu ihrer Nasenkorrektur und im Fernsehen zeigen als Dokumentationen getarnte Reality-Shows, wie plastische Chirurgen Fett absaugen oder Falten glätten. Mit dieser Medienpräsenz wird das Interesse an so genannten Schönheitsoperationen unweigerlich geweckt. Und mehr noch: Schönheitsoperationen werden zum erstrebenswerten Konsumgut. Dabei entsteht der Eindruck, alles sei machbar und das ohne Problem", sagte Hoppe.
Aus Sorge um die Folgen eines völlig überzogenen Schönheitsideals hat die Bundesärztekammer am 25.09.2004 die Initiative für die Koalition gegen den Schönheitswahn ergriffen und Vertreter von Politik, Kirchen und Gesellschaft an einen Tisch geholt. Gemeinsam und vor allem mit Unterstützung des Deutschen Lehrerverbandes wird die Koalition in einer breiten Information Kinder und Jugendliche über die Gefahren sogenannter schönheitschirurgischer Eingriffe aufklären.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 14.04.2005
Broschüre zum Thema Schönheitsoperationen
Ulla Schmidt fordert kritischen Umgang mit Schönheitsoperationen
- Neue Broschüre zum Thema Schönheitsoperationen vorgestellt -
Einen kritischen Umgang mit Schönheitsoperationen hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt heute in Berlin angemahnt. "Schönheitsoperationen sind keine Bagatelle, denn sie bergen ein gesundheitliches Risiko", so die Ministerin. Gemeinsam mit Brigitte Huber, stellvertretende Chefredakteurin der BRIGITTE, präsentierte die Ministerin eine neue Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung in der Publikationsreihe Denk-Anstöße zum Thema Schönheitsoperationen und Schönheitswahn.
Ulla Schmidt: "Eine Schönheitsoperation ist stets auch ein Schnitt gegen sich selbst - im wahrsten Sinne des Wortes. Natürlich darf sich jeder Mensch verändern, in
seinem Wesen, aber auch in seinem Äußeren. Schminke, Schmuck, gefärbte Haare, Muskeltraining oder eine kontrollierte Diät – dagegen ist nichts einzuwenden. Man arbeitet an seinem Körper, aber man verletzt ihn nicht. Aber genau das geschieht bei einer Schönheitsoperation. Das wirft auch ethische Fragen auf. Kranke Menschen, die gerne gesund wären, müssen sich unfreiwillig Operationen unterziehen, während gesunde Menschen ihre Gesundheit riskieren. Wo bleibt die Achtung vor der Unversehrtheit des Körpers?"
Die neue Ausgabe in der Publikationsreihe Denk-Anstöße hat sich dem Thema Schönheitsoperationen und Schönheitswahn gewidmet, um zu einem nachdenklichen Umgang mit Schönheitsidealen und Schönheitsoperationen beizutragen. Ein komplexes und schwieriges Thema wird aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und reflektiert. Die Ausgabe enthält u. a. Beiträge von Karl Kardinal Lehmann und Franka Potente.
Die Broschüre "Spieglein, Spieglein an der Wand … Zur Diskussion um den Schönheitswahn" kann auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/p_24.php als PDF heruntergeladen oder unter der Bestellnummer A 331 per Telefon-Nr.:
0180/ 51 51 51 0 bestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite http://www.brigitte.de/ .
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 21.4.2005
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuell ... 4_7176.php
- Neue Broschüre zum Thema Schönheitsoperationen vorgestellt -
Einen kritischen Umgang mit Schönheitsoperationen hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt heute in Berlin angemahnt. "Schönheitsoperationen sind keine Bagatelle, denn sie bergen ein gesundheitliches Risiko", so die Ministerin. Gemeinsam mit Brigitte Huber, stellvertretende Chefredakteurin der BRIGITTE, präsentierte die Ministerin eine neue Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung in der Publikationsreihe Denk-Anstöße zum Thema Schönheitsoperationen und Schönheitswahn.
Ulla Schmidt: "Eine Schönheitsoperation ist stets auch ein Schnitt gegen sich selbst - im wahrsten Sinne des Wortes. Natürlich darf sich jeder Mensch verändern, in
seinem Wesen, aber auch in seinem Äußeren. Schminke, Schmuck, gefärbte Haare, Muskeltraining oder eine kontrollierte Diät – dagegen ist nichts einzuwenden. Man arbeitet an seinem Körper, aber man verletzt ihn nicht. Aber genau das geschieht bei einer Schönheitsoperation. Das wirft auch ethische Fragen auf. Kranke Menschen, die gerne gesund wären, müssen sich unfreiwillig Operationen unterziehen, während gesunde Menschen ihre Gesundheit riskieren. Wo bleibt die Achtung vor der Unversehrtheit des Körpers?"
Die neue Ausgabe in der Publikationsreihe Denk-Anstöße hat sich dem Thema Schönheitsoperationen und Schönheitswahn gewidmet, um zu einem nachdenklichen Umgang mit Schönheitsidealen und Schönheitsoperationen beizutragen. Ein komplexes und schwieriges Thema wird aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und reflektiert. Die Ausgabe enthält u. a. Beiträge von Karl Kardinal Lehmann und Franka Potente.
Die Broschüre "Spieglein, Spieglein an der Wand … Zur Diskussion um den Schönheitswahn" kann auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/p_24.php als PDF heruntergeladen oder unter der Bestellnummer A 331 per Telefon-Nr.:
0180/ 51 51 51 0 bestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite http://www.brigitte.de/ .
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 21.4.2005
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuell ... 4_7176.php
Schönheitsoperationen: Neuer Zusatz
Schönheitsoperationen: Neuer Zusatz soll ein Zeichen setzen
Der 108. Deutsche Ärztetag hat beschlossen, die Facharztbezeichnung „Plastische Chirurgie“ um den Zusatz „Ästhetische“ in der (Muster-)Weiterbildungsordnung zu erweitern. Die neue Bezeichnung lautet „Facharzt/Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie“. Nur qualifizierte Fachärzte verfügen über eine von den Ärztekammern anerkannte sechsjährige Weiterbildung zum „Plastischen Chirurgen“.
Mit der Erweiterung der Facharztbezeichnung soll deutlich werden, dass ästhetische Eingriffe Teil dieser Qualifikation sind. Der Zusatz „Ästhetische Chirurgie“ soll nach dem Willen des Deutschen Ärztetags Transparenz schaffen, sodass Patienten besser zwischen hochqualifizierten Fachärzten und selbst ernannten Schönheitschirurgen unterscheiden können. „Schönheitschirurg“ oder „kosmetischer Chirurg“ sind selbst gewählte Bezeichnungen, die nicht geschützt sind.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=20036
Der 108. Deutsche Ärztetag hat beschlossen, die Facharztbezeichnung „Plastische Chirurgie“ um den Zusatz „Ästhetische“ in der (Muster-)Weiterbildungsordnung zu erweitern. Die neue Bezeichnung lautet „Facharzt/Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie“. Nur qualifizierte Fachärzte verfügen über eine von den Ärztekammern anerkannte sechsjährige Weiterbildung zum „Plastischen Chirurgen“.
Mit der Erweiterung der Facharztbezeichnung soll deutlich werden, dass ästhetische Eingriffe Teil dieser Qualifikation sind. Der Zusatz „Ästhetische Chirurgie“ soll nach dem Willen des Deutschen Ärztetags Transparenz schaffen, sodass Patienten besser zwischen hochqualifizierten Fachärzten und selbst ernannten Schönheitschirurgen unterscheiden können. „Schönheitschirurg“ oder „kosmetischer Chirurg“ sind selbst gewählte Bezeichnungen, die nicht geschützt sind.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=20036
SchönheitsOP, dann beim qualifizierten Facharzt
Müller: Nicht wegen Schönheitsideal mit der Gesundheit spielen
"Wenn SchönheitsOP, dann beim qualifizierten Facharzt"
+++ Vor einem überstürzten Unters-Messer-Legen für ein übertriebenes Schönheitsideal hat Gesundheitsstaatssekretärin Emilia Müller heute gewarnt. "Wer sich nicht genau über Notwendigkeit, Risiken und Qualitätsanforderungen an den Operateur informiert, setzt nicht nur seine natürliche Schönheit, sondern gar seine Gesundheit aufs Spiel. Jeder Eingriff für mehr Schönheit, und sei es nur die harmlos klingende Fettabsaugung, bringt gesundheitliche Risiken mit sich", betonte Müller. "Besonders von marktschreierisch beworbenen Schnäppchen, womöglich bei einer Auslandsreise im Hinterzimmer, sollten die Finger gelassen werden." Die Gefahr an einen nicht ausreichend qualifizierten oder unerfahrenen Anbieter zu geraten, mindert, wer sich an einen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie mit sechsjähriger Weiterbildungszeit wendet. Begriffe wie "Schönheitschirurg" oder ähnliche seien nicht geschützt. Weitere Orientierungshinweise finden Patienten unter http://www.gesundheit.bayern.de .+++
Müller rief das Bundesgesundheitsministerium auf, die Werbebeschränkung für Schönheitsoperationen jetzt schnellstmöglich einzuführen. "Bayern hat bereits im Herbst 2004 einen entsprechenden Änderungsvorschlag gemacht. Wir müssen sicherstellen, dass nicht mit suggestiver Werbung immer mehr Jugendliche zu Schönheitsoperationen verführt und über die Risiken hinweggetäuscht werden", forderte die Staatssekretärin. Entsprechende Gesetzeslücken im Heilmittelwerbegesetz sollen rasch geschlossen werden.
Auf Antrag Bayerns wird sich auch die Gesundheitsministerkonferenz Ende Juni mit dem Thema befassen und sich für mehr Aufklärung und Information einsetzen.
Weitere Informationen: http://www.gesundheit.bayern.de
Quelle: Pressemitteilung vom 10.6.2005
Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - http://www.stmugv.bayern.de
"Wenn SchönheitsOP, dann beim qualifizierten Facharzt"
+++ Vor einem überstürzten Unters-Messer-Legen für ein übertriebenes Schönheitsideal hat Gesundheitsstaatssekretärin Emilia Müller heute gewarnt. "Wer sich nicht genau über Notwendigkeit, Risiken und Qualitätsanforderungen an den Operateur informiert, setzt nicht nur seine natürliche Schönheit, sondern gar seine Gesundheit aufs Spiel. Jeder Eingriff für mehr Schönheit, und sei es nur die harmlos klingende Fettabsaugung, bringt gesundheitliche Risiken mit sich", betonte Müller. "Besonders von marktschreierisch beworbenen Schnäppchen, womöglich bei einer Auslandsreise im Hinterzimmer, sollten die Finger gelassen werden." Die Gefahr an einen nicht ausreichend qualifizierten oder unerfahrenen Anbieter zu geraten, mindert, wer sich an einen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie mit sechsjähriger Weiterbildungszeit wendet. Begriffe wie "Schönheitschirurg" oder ähnliche seien nicht geschützt. Weitere Orientierungshinweise finden Patienten unter http://www.gesundheit.bayern.de .+++
Müller rief das Bundesgesundheitsministerium auf, die Werbebeschränkung für Schönheitsoperationen jetzt schnellstmöglich einzuführen. "Bayern hat bereits im Herbst 2004 einen entsprechenden Änderungsvorschlag gemacht. Wir müssen sicherstellen, dass nicht mit suggestiver Werbung immer mehr Jugendliche zu Schönheitsoperationen verführt und über die Risiken hinweggetäuscht werden", forderte die Staatssekretärin. Entsprechende Gesetzeslücken im Heilmittelwerbegesetz sollen rasch geschlossen werden.
Auf Antrag Bayerns wird sich auch die Gesundheitsministerkonferenz Ende Juni mit dem Thema befassen und sich für mehr Aufklärung und Information einsetzen.
Weitere Informationen: http://www.gesundheit.bayern.de
Quelle: Pressemitteilung vom 10.6.2005
Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - http://www.stmugv.bayern.de
Werbung für Schönheitsoperationen
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 08.07.2005
14. Novelle zum Arzneimittelgesetz kommt: Keine unlautere Werbung für Schönheitsoperationen und bessere Chancen für Generikahersteller
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuell ... 1_9064.php
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
14. Novelle zum Arzneimittelgesetz kommt: Keine unlautere Werbung für Schönheitsoperationen und bessere Chancen für Generikahersteller
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuell ... 1_9064.php
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Verbot irreführender Werbung für SchönheitsOPs
Müller: Verbot irreführender Werbung für SchönheitsOPs endlich geregelt
Das von Bayern schon lang geforderte Verbot irreführender Werbung für Schönheitsoperationen hat jetzt endlich Niederschlag im Gesetz gefunden. Gesundheitsstaatssekretärin Emilia Müller begrüßte die Neuregelung als wichtigen Schritt hin zur Aufklärung der Patientinnen und Patienten.
+++ Das von Bayern schon lang geforderte Verbot irreführender Werbung für Schönheitsoperationen hat jetzt endlich Niederschlag im Gesetz gefunden. Gesundheitsstaatssekretärin Emilia Müller begrüßte die Neuregelung als wichtigen Schritt hin zur Aufklärung der Patientinnen und Patienten: "Die bisher uneingeschränkte Werbung mit Vorher-/Nachher-Bildern hat den Run auf Schönheitsoperationen sehr begünstigt. Mit solchen Methoden wurde der Eindruck erweckt, dass Schönheit so leicht und risikolos zu haben ist wie eine andere Frisur oder ein neues Kleid. Gerade Frauen wurde so ein verzerrtes Idealbild vorgegaukelt, anstatt objektiv über die gravierenden Eingriffe aufzuklären. Dem wird jetzt ein Riegel vorgeschoben." Mit der Neuregelung wurde das Verbot irreführender Werbung, das für andere medizinische Verfahren und Behandlungen schon lange gilt, auf plastisch-chirurgische Eingriffe erweitert, die medizinisch nicht notwendig sind, wie viele Brustvergrößerungen, Nasenverkleinerungen oder die Veränderungen des Gesichts nach Bildern von Stars. Bayern hatte bereits im Herbst 2004 eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet.+++
Für die Umsetzung der neuen Regelung gilt eine Übergangszeit bis 1. April 2006. Müller riet betroffenen Ärzten, sich rasch darauf einzustellen: "Ärzte, die Schönheitsoperationen durchführen, sollten schon jetzt ihre Werbung auf die zukünftige Rechtslage hin überprüfen. Da müssen sicher Werbematerialien oder Internet-Auftritte geändert werden." Die Neuregelung gilt für Operationen; Piercen und Tätowieren sind davon nicht erfasst.
Ab sofort ist die Werbung für Arzneimittel verboten, die bei kosmetischen Verfahren eingesetzt werden, ohne für diesen Zweck nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen zu sein. Darunter fallen Arzneimittel wie Botulinumtoxin oder Kollagenprodukte.
Weitere Hinweise für Patienten unter http://www.stmugv.bayern.de/de/gesundhe ... h-chir.htm
Weitere Informationen: http://www.gesundheit.bayern.de
Quelle: Pressemitteilung vom 9.9.2005
Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - http://www.stmugv.bayern.de
Das von Bayern schon lang geforderte Verbot irreführender Werbung für Schönheitsoperationen hat jetzt endlich Niederschlag im Gesetz gefunden. Gesundheitsstaatssekretärin Emilia Müller begrüßte die Neuregelung als wichtigen Schritt hin zur Aufklärung der Patientinnen und Patienten.
+++ Das von Bayern schon lang geforderte Verbot irreführender Werbung für Schönheitsoperationen hat jetzt endlich Niederschlag im Gesetz gefunden. Gesundheitsstaatssekretärin Emilia Müller begrüßte die Neuregelung als wichtigen Schritt hin zur Aufklärung der Patientinnen und Patienten: "Die bisher uneingeschränkte Werbung mit Vorher-/Nachher-Bildern hat den Run auf Schönheitsoperationen sehr begünstigt. Mit solchen Methoden wurde der Eindruck erweckt, dass Schönheit so leicht und risikolos zu haben ist wie eine andere Frisur oder ein neues Kleid. Gerade Frauen wurde so ein verzerrtes Idealbild vorgegaukelt, anstatt objektiv über die gravierenden Eingriffe aufzuklären. Dem wird jetzt ein Riegel vorgeschoben." Mit der Neuregelung wurde das Verbot irreführender Werbung, das für andere medizinische Verfahren und Behandlungen schon lange gilt, auf plastisch-chirurgische Eingriffe erweitert, die medizinisch nicht notwendig sind, wie viele Brustvergrößerungen, Nasenverkleinerungen oder die Veränderungen des Gesichts nach Bildern von Stars. Bayern hatte bereits im Herbst 2004 eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet.+++
Für die Umsetzung der neuen Regelung gilt eine Übergangszeit bis 1. April 2006. Müller riet betroffenen Ärzten, sich rasch darauf einzustellen: "Ärzte, die Schönheitsoperationen durchführen, sollten schon jetzt ihre Werbung auf die zukünftige Rechtslage hin überprüfen. Da müssen sicher Werbematerialien oder Internet-Auftritte geändert werden." Die Neuregelung gilt für Operationen; Piercen und Tätowieren sind davon nicht erfasst.
Ab sofort ist die Werbung für Arzneimittel verboten, die bei kosmetischen Verfahren eingesetzt werden, ohne für diesen Zweck nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen zu sein. Darunter fallen Arzneimittel wie Botulinumtoxin oder Kollagenprodukte.
Weitere Hinweise für Patienten unter http://www.stmugv.bayern.de/de/gesundhe ... h-chir.htm
Weitere Informationen: http://www.gesundheit.bayern.de
Quelle: Pressemitteilung vom 9.9.2005
Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - http://www.stmugv.bayern.de
Geringes Risiko beim Fettabsaugen
Fachgesellschaft: Geringes Risiko beim Fettabsaugen
MÜNSTER/HOFHEIM. Das Absaugen von Körperfett zur Gewichtsreduktion ist die Schönheitsoperation mit der niedrigsten Komplikationsrate überhaupt. Das erklärte die Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e.V. (GÄCD) am 9. September 2005 in Münster. Eine Auswertung unter den Mitgliedern der Gesellschaft habe ergeben, dass es bei den 21 400 erfolgten Eingriffen im Jahr 2004 lediglich 0,2 Prozent Komplikationsfälle gab.
…
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=21330
MÜNSTER/HOFHEIM. Das Absaugen von Körperfett zur Gewichtsreduktion ist die Schönheitsoperation mit der niedrigsten Komplikationsrate überhaupt. Das erklärte die Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e.V. (GÄCD) am 9. September 2005 in Münster. Eine Auswertung unter den Mitgliedern der Gesellschaft habe ergeben, dass es bei den 21 400 erfolgten Eingriffen im Jahr 2004 lediglich 0,2 Prozent Komplikationsfälle gab.
…
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=21330
"Kunstfehler - wenn Ärzte pfuschen"
"Kunstfehler - wenn Ärzte pfuschen"
"Kunstfehler - wenn Ärzte pfuschen"
3SAT berichtet am 5. Oktober 2005 von 20.15 Uhr bis 20.45 Uhr in der Sendung
"Recht brisant - Gerichtsreporter berichten"
über das Thema
"Kunstfehler - wenn Ärzte pfuschen"
Es werden unter anderem zwei Fälle unserer Kanzlei vorgestellt:
Stefanie Büker verlor bei einer Schönheitsoperation ihren rechten Arm. Dabei ging es ihr doch nur darum, ihr lästiges Schwitzen an den Handflächen los zu werden. Über das Risiko einer Thrombose, die den Verlust von Gliedmaßen bewirken oder sogar das Leben kosten kann, wurde sie nicht aufgeklärt. Die junge hübsche Frau willigte ahnungslos in zwei komplizierte Operationen ein, bei der tief im Körperinneren Nerven durchtrennt werden müssen. Unmittelbar nach der ersten Operation kam es zu Kathastrohe: Erst begann eine Hälfte der rechten Hand dunkel zu werden, unerträgliche Schmerzen, dann die andere Hälfte, dann der Unterarm. Mit dem Hubschrauber wurde die Patientin in das Klinikum Großhadern gebracht. Dort kämpften die Ärzte tagelang um ihren Arm, bis sie ihn schließlich hoch amputieren mussten. Doch Stefanie Büker bewältigt ihr Leben, fährt wieder Motorrad und macht sogar eine Lehre als Karosserieschlosserin.
Wegen Verletzung der Aufklärungspflicht, an die bei Schönheitsoperationen von der Rechtsprechung höchste Anforderungen gestellt werden, wurde Stefanie B. entschädigt.
Sonja Gareis wollte sich die Tränensäcke unter den Augen entfernen lassen. Ein kleiner Routineeingriff - so schien es. Doch der Arzt schnitt ihr viel zu viel Haut weg. So kann die junge allein erziehende Mutter seit Jahren die Augen nicht mehr schließen. Zahllose Operationen folgten, doch immer noch bleibt ein offener Lidspalt. So wird jede Nacht zur Tortur, weil Sonja Gareis nicht mehr schlafen kann. In der Folge wurde sie seelisch krank. Die Versicherung des Arztes entschädigt auch sie mit laufenden Schmerzensgeldzahlungen, aber das macht Sonja G. nicht mehr gesund.
Leichtfertiger Umgang mit Schönheitsoperationen
Unsere Kanzlei, die seit 25 Jahren auf medizinische Behandlungsfehler spezialisiert ist, erlebt ständig den leichtfertigen Umgang mit der Schönheitschirurgie. Unqualifizierte Ärzte oder mangelnde Aufklärung führen dazu, dass Menschen lebenslang leiden müssen. Die gesellschaftliche Stimmung und das Bild der Frau auf Titelseiten und in den Magazinen tragen dazu bei, dass auf die - meist weiblichen - Patienten Druck ausgeübt wird. Die Welle von Live-Reportagen über Schönheits-Operationen (Doku-Soaps), mit denen die entsprechenden Ärzte für diese fragwürdige Entwicklung werben, tut das ihre.
Den Betroffenen wird nicht klar, dass die Bearbeitung von Mädchenbildern am Computer zu makellosen Schönheiten einfacher ist, als die Korrektur in natura.
Quelle: Mitteilung vom 28.9.2005
Wolfgang Putz und Beate Steldinger
Rechtsanwälte für Medizinrecht
Tel. 089 / 65 20 07
htp://www.putz-medizinrecht.de
"Kunstfehler - wenn Ärzte pfuschen"
3SAT berichtet am 5. Oktober 2005 von 20.15 Uhr bis 20.45 Uhr in der Sendung
"Recht brisant - Gerichtsreporter berichten"
über das Thema
"Kunstfehler - wenn Ärzte pfuschen"
Es werden unter anderem zwei Fälle unserer Kanzlei vorgestellt:
Stefanie Büker verlor bei einer Schönheitsoperation ihren rechten Arm. Dabei ging es ihr doch nur darum, ihr lästiges Schwitzen an den Handflächen los zu werden. Über das Risiko einer Thrombose, die den Verlust von Gliedmaßen bewirken oder sogar das Leben kosten kann, wurde sie nicht aufgeklärt. Die junge hübsche Frau willigte ahnungslos in zwei komplizierte Operationen ein, bei der tief im Körperinneren Nerven durchtrennt werden müssen. Unmittelbar nach der ersten Operation kam es zu Kathastrohe: Erst begann eine Hälfte der rechten Hand dunkel zu werden, unerträgliche Schmerzen, dann die andere Hälfte, dann der Unterarm. Mit dem Hubschrauber wurde die Patientin in das Klinikum Großhadern gebracht. Dort kämpften die Ärzte tagelang um ihren Arm, bis sie ihn schließlich hoch amputieren mussten. Doch Stefanie Büker bewältigt ihr Leben, fährt wieder Motorrad und macht sogar eine Lehre als Karosserieschlosserin.
Wegen Verletzung der Aufklärungspflicht, an die bei Schönheitsoperationen von der Rechtsprechung höchste Anforderungen gestellt werden, wurde Stefanie B. entschädigt.
Sonja Gareis wollte sich die Tränensäcke unter den Augen entfernen lassen. Ein kleiner Routineeingriff - so schien es. Doch der Arzt schnitt ihr viel zu viel Haut weg. So kann die junge allein erziehende Mutter seit Jahren die Augen nicht mehr schließen. Zahllose Operationen folgten, doch immer noch bleibt ein offener Lidspalt. So wird jede Nacht zur Tortur, weil Sonja Gareis nicht mehr schlafen kann. In der Folge wurde sie seelisch krank. Die Versicherung des Arztes entschädigt auch sie mit laufenden Schmerzensgeldzahlungen, aber das macht Sonja G. nicht mehr gesund.
Leichtfertiger Umgang mit Schönheitsoperationen
Unsere Kanzlei, die seit 25 Jahren auf medizinische Behandlungsfehler spezialisiert ist, erlebt ständig den leichtfertigen Umgang mit der Schönheitschirurgie. Unqualifizierte Ärzte oder mangelnde Aufklärung führen dazu, dass Menschen lebenslang leiden müssen. Die gesellschaftliche Stimmung und das Bild der Frau auf Titelseiten und in den Magazinen tragen dazu bei, dass auf die - meist weiblichen - Patienten Druck ausgeübt wird. Die Welle von Live-Reportagen über Schönheits-Operationen (Doku-Soaps), mit denen die entsprechenden Ärzte für diese fragwürdige Entwicklung werben, tut das ihre.
Den Betroffenen wird nicht klar, dass die Bearbeitung von Mädchenbildern am Computer zu makellosen Schönheiten einfacher ist, als die Korrektur in natura.
Quelle: Mitteilung vom 28.9.2005
Wolfgang Putz und Beate Steldinger
Rechtsanwälte für Medizinrecht
Tel. 089 / 65 20 07
htp://www.putz-medizinrecht.de
Lukrativer Markt für Schönheitschirurgie
Gesundheitswirtschaft: Goldener Schnitt
von Vlad Georgescu und Stefanie Kreiss, Hamburg
Eine Privatklinik im Münchner Osten. Auf der vorgewärmten Matte des Tischs im Operationssaal liegt eine Frau. Sie hat rund 8000 Euro dafür bezahlt, dass ihr ein plastischer Chirurg das Gesicht straffen wird.
Als der Operateur den Saal betritt, ist die Frau unter dem Einfluss von Narkosemitteln bereits weggedämmert. Mit blauer Tinte markiert der Chirurg die Schnittstellen, vor allem hinter den Ohren. Dann setzt er das Skalpell an. Zweieinhalb Stunden später ist der Eingriff vorbei. Ob die OP ein Erfolg war, weiß die Frau erst nach Wochen, wenn die Schwellungen zurückgegangen sind.
...
Weiter unter
http://www.ftd.de/ub/di/24992.html
von Vlad Georgescu und Stefanie Kreiss, Hamburg
Eine Privatklinik im Münchner Osten. Auf der vorgewärmten Matte des Tischs im Operationssaal liegt eine Frau. Sie hat rund 8000 Euro dafür bezahlt, dass ihr ein plastischer Chirurg das Gesicht straffen wird.
Als der Operateur den Saal betritt, ist die Frau unter dem Einfluss von Narkosemitteln bereits weggedämmert. Mit blauer Tinte markiert der Chirurg die Schnittstellen, vor allem hinter den Ohren. Dann setzt er das Skalpell an. Zweieinhalb Stunden später ist der Eingriff vorbei. Ob die OP ein Erfolg war, weiß die Frau erst nach Wochen, wenn die Schwellungen zurückgegangen sind.
...
Weiter unter
http://www.ftd.de/ub/di/24992.html
Re: Schönheits-Operationen - Probleme ?
Ein kleines Forum für Opfer von Schönheitsoperationen zum Austausch unter Betroffenen ist
http://op-opfer.virtualdomains.de
und darin finden sich auch für Interessierte Tipps zu Arztsuche und Urteile etc.
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... Kunstfehler bei Schönheitschirurgie
Britische Ärzte beklagen im Ausland verursachte Kunstfehler bei Schönheitschirurgie
LONDON. Britische Fach- und Klinikärzte des staatlichen Gesundheitsdienstes (National Health Service, NHS) müssen jährlich hunderte Patienten operieren, weil privat ausgeführte Schönheitsoperationen nicht die erhofften Ergebnisse erbrachten und es Komplikationen gab. Darauf wies der britische Ärztebund (British Medical Association, BMA) hin. Immer öfter komme es vor, dass britische Patienten ins Ausland reisten, um sich dort für weniger Geld operieren ließen. Das bringe allerdings oftmals Probleme mit sich.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=21918
LONDON. Britische Fach- und Klinikärzte des staatlichen Gesundheitsdienstes (National Health Service, NHS) müssen jährlich hunderte Patienten operieren, weil privat ausgeführte Schönheitsoperationen nicht die erhofften Ergebnisse erbrachten und es Komplikationen gab. Darauf wies der britische Ärztebund (British Medical Association, BMA) hin. Immer öfter komme es vor, dass britische Patienten ins Ausland reisten, um sich dort für weniger Geld operieren ließen. Das bringe allerdings oftmals Probleme mit sich.
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Schönheitsoperation: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Arzt
Tod bei Schönheits-Operation: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Arzt
HAMBURG. Nach dem Tod einer Patientin im Zuge einer Schönheitsoperation ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen einen Gesichtschirurgen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Es werde geprüft, ob der 44 Jahre alte Arzt für den Tod der Patientin verantwortlich sei, sagte ein Sprecher der Behörde am 6. Januar und bestätigte damit einen Bericht des „Hamburger Abendblattes“. Die 33-jährige Patientin sei am 16. Dezember 2005 gestorben, nachdem sie sich drei Tage zuvor in einer Tagesklinik einer Schönheits-OP an der Nase unterzogen hatte. Ihre Leiche sei obduziert worden.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=22601
HAMBURG. Nach dem Tod einer Patientin im Zuge einer Schönheitsoperation ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen einen Gesichtschirurgen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Es werde geprüft, ob der 44 Jahre alte Arzt für den Tod der Patientin verantwortlich sei, sagte ein Sprecher der Behörde am 6. Januar und bestätigte damit einen Bericht des „Hamburger Abendblattes“. Die 33-jährige Patientin sei am 16. Dezember 2005 gestorben, nachdem sie sich drei Tage zuvor in einer Tagesklinik einer Schönheits-OP an der Nase unterzogen hatte. Ihre Leiche sei obduziert worden.
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Für Schönheits-OP nach Polen
Für Schönheits-OP nach Polen
Gefahr durch mangelnde Sauberkeit befürchtet
Wien (pte/24.01.2006/16:22) - Medizinische Standardleistungen bekommt man im Ausland oft preisgünstiger. Deswegen entschließen sich viele Patienten, für eine Behandlung beispielsweise nach Polen zu fahren. "Gesundheitstourismus" nennen Experten diesen Trend, der nun schon seit einigen Jahren erkennbar ist. Mittlerweile gibt es auch spezialisierte Unternehmen, die ärztliche Dienstleistungen vermitteln. Experten befürchten jedoch, dass die Sterilität mangelhaft sei und zweitklassiges Material verwendet werde.
IQ Medica http://www.hesspol.com ist ein solches Unternehmen, das seit vier Jahren Kontakte nach Polen knüpft. Es bietet "rundum-sorglos-Pakete" an, die hochklassige medizinische Versorgung in angesehenen Kliniken beinhalten. Der Dienstleister hat sich auf die Fahnen geschrieben, für Sicherheit und Komfort bei der Beratung und Behandlung in Polen zu sorgen. "Die Qualität ist hervorragend", betont Bartek Dymek von IQ Medica Deutschland im pressetext-Interview.
Dem Manager geht es um Transparenz. "Man kann an Hand einer Liste sehen, mit welchen Ärzten man es zu tun hat." Laut Dymek sind das hochkarätige Mediziner, die vielfach auch Deutsch sprechen. "Die Risiken sind in Polen genau so hoch, wie in anderen Ländern", erklärt er. Eine gründliche Untersuchung würde bereits in Deutschland stattfinden. Für eine reibungslose Kommunikation vor Ort würden persönliche Betreuer sorgen.
Medizinische Leistungen zu Schleudertarifen - grundsätzlich wird das von der Österreichischen Ärztekammer nicht begrüßt. "Ich sehe das Problem nicht in der Fingerfertigkeit der polnischen Kollegen", sagt Boris Todoroff, Bundesfachgruppen-Obmann für plastische Chirurgie der Österreichischen Ärztekammer im Gespräch mit pressetext. Es gebe durchaus sehr gut ausgebildete Ärzte in Polen. Vielmehr bange er um mangelnde Sterilität und zweitklassiges Material.
Für Patienten ist die IQ-Medica-Vermittlung in die Republik, die 2004 der EU beigetreten ist, kostenfrei. IQ Medica verdient erst zusammen mit den polnischen Kliniken. Das heißt, ein Teil des Geldes, das die Patienten dort lassen, geht an den Vermittlungsdienstleister. Trotzdem verspricht der Gesundheitstourismus in der Regel zwischen 50 und 70 Prozent niedrigere Preise.
Todoroff meint, bei der Schönheitschirurgie würden oft günstige Implantate verwendet. "Sonst wären die niedrigen Preise nicht zu halten." Ein weiteres Problem liegt in der Nachbehandlung. Eine zweite Auslandsreise sei oft teuer und schwierig. Weil es viele Menschen gibt, die mit ihrer Schönheitsoperation nicht zufrieden sind, hat die Österreichische Gesellschaft für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie http://www.plastischechirurgie.org vor einigen Jahren ein Service-Projekt ins Leben gerufen. Dort gibt es Hilfestellungen für die Betroffenen.
Natürlich gebe es auch im eigenen Land Pfusch und schwarze Schafe. Besonders, wenn mit Begriffen wie "kosmetische Chirurgie" Schindluder getrieben werde. "Hinter diesem Begriff steckt sicher kein Facharzt", sagt Bundesfachgruppen-Obmann Todoroff. Nachkorrekturen einer vorgenommenen OP sind schwieriger und damit auch teurer. Um zu vermeiden, dass Patienten mit dem Ergebnis ihres chirurgischen Eingriffs unglücklich sind, rät auch die IQ Medica zu ausführlichen Beratungsgesprächen. Dabei sollen Arzt und Patient genau auf das erwartete Ergebnis und die Nebenwirkungen eingehen.
"Natürlich bekommen wir es nur mit, wenn es schief gelaufen ist", räumt Todoroff ein. Menschen, die für eine medizinische Behandlung ins Ausland wollen, sind gut beraten, sich genaustens zu informieren.
Quelle: Pressetext Deutschland, 24.1.2006
Gefahr durch mangelnde Sauberkeit befürchtet
Wien (pte/24.01.2006/16:22) - Medizinische Standardleistungen bekommt man im Ausland oft preisgünstiger. Deswegen entschließen sich viele Patienten, für eine Behandlung beispielsweise nach Polen zu fahren. "Gesundheitstourismus" nennen Experten diesen Trend, der nun schon seit einigen Jahren erkennbar ist. Mittlerweile gibt es auch spezialisierte Unternehmen, die ärztliche Dienstleistungen vermitteln. Experten befürchten jedoch, dass die Sterilität mangelhaft sei und zweitklassiges Material verwendet werde.
IQ Medica http://www.hesspol.com ist ein solches Unternehmen, das seit vier Jahren Kontakte nach Polen knüpft. Es bietet "rundum-sorglos-Pakete" an, die hochklassige medizinische Versorgung in angesehenen Kliniken beinhalten. Der Dienstleister hat sich auf die Fahnen geschrieben, für Sicherheit und Komfort bei der Beratung und Behandlung in Polen zu sorgen. "Die Qualität ist hervorragend", betont Bartek Dymek von IQ Medica Deutschland im pressetext-Interview.
Dem Manager geht es um Transparenz. "Man kann an Hand einer Liste sehen, mit welchen Ärzten man es zu tun hat." Laut Dymek sind das hochkarätige Mediziner, die vielfach auch Deutsch sprechen. "Die Risiken sind in Polen genau so hoch, wie in anderen Ländern", erklärt er. Eine gründliche Untersuchung würde bereits in Deutschland stattfinden. Für eine reibungslose Kommunikation vor Ort würden persönliche Betreuer sorgen.
Medizinische Leistungen zu Schleudertarifen - grundsätzlich wird das von der Österreichischen Ärztekammer nicht begrüßt. "Ich sehe das Problem nicht in der Fingerfertigkeit der polnischen Kollegen", sagt Boris Todoroff, Bundesfachgruppen-Obmann für plastische Chirurgie der Österreichischen Ärztekammer im Gespräch mit pressetext. Es gebe durchaus sehr gut ausgebildete Ärzte in Polen. Vielmehr bange er um mangelnde Sterilität und zweitklassiges Material.
Für Patienten ist die IQ-Medica-Vermittlung in die Republik, die 2004 der EU beigetreten ist, kostenfrei. IQ Medica verdient erst zusammen mit den polnischen Kliniken. Das heißt, ein Teil des Geldes, das die Patienten dort lassen, geht an den Vermittlungsdienstleister. Trotzdem verspricht der Gesundheitstourismus in der Regel zwischen 50 und 70 Prozent niedrigere Preise.
Todoroff meint, bei der Schönheitschirurgie würden oft günstige Implantate verwendet. "Sonst wären die niedrigen Preise nicht zu halten." Ein weiteres Problem liegt in der Nachbehandlung. Eine zweite Auslandsreise sei oft teuer und schwierig. Weil es viele Menschen gibt, die mit ihrer Schönheitsoperation nicht zufrieden sind, hat die Österreichische Gesellschaft für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie http://www.plastischechirurgie.org vor einigen Jahren ein Service-Projekt ins Leben gerufen. Dort gibt es Hilfestellungen für die Betroffenen.
Natürlich gebe es auch im eigenen Land Pfusch und schwarze Schafe. Besonders, wenn mit Begriffen wie "kosmetische Chirurgie" Schindluder getrieben werde. "Hinter diesem Begriff steckt sicher kein Facharzt", sagt Bundesfachgruppen-Obmann Todoroff. Nachkorrekturen einer vorgenommenen OP sind schwieriger und damit auch teurer. Um zu vermeiden, dass Patienten mit dem Ergebnis ihres chirurgischen Eingriffs unglücklich sind, rät auch die IQ Medica zu ausführlichen Beratungsgesprächen. Dabei sollen Arzt und Patient genau auf das erwartete Ergebnis und die Nebenwirkungen eingehen.
"Natürlich bekommen wir es nur mit, wenn es schief gelaufen ist", räumt Todoroff ein. Menschen, die für eine medizinische Behandlung ins Ausland wollen, sind gut beraten, sich genaustens zu informieren.
Quelle: Pressetext Deutschland, 24.1.2006
Schönheitsoperation: Keine GOÄ-Rechnung - Geld zurück
Teure Schönheits-OP: Keine GOÄ-Rechnung - Geld zurück
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen sich Ärzte auch bei privaten Abrechnungen von ausschließlich kosmetischen Eingriffen an die Sätze der einschlägigen Gebührenordnung GOÄ halten.
24.03.06 - Das Karlsruher Gericht gab einer Patientin Recht, die dem Betreiber einer privaten Schönheitsklinik knapp 9 500 Euro für eine Brustverkleinerung gezahlt hatte. Anschließend forderte sie einen erheblichen Teil der Summe zurück, weil eine Abrechnung nach den Regeln der Gebührenordnung für Ärzte zu einer deutlich niedrigeren Summe geführt hätte (Az: III ZR 223/05 vom 23. März 2006).
Nach den Worten des BGH sind Ärzte bei privaten Abrechnungen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – an die GOÄ gebunden. Denn sie diene dem Verbraucherschutz, weil dadurch die privatärztliche Liquidation transparenter werde. Allerdings gilt die Entscheidung nur für Behandlungsverträge direkt mit dem Chirurgen; für Verträge mit einer Klinik – in der Praxis der häufigere Fall – gelten laut BGH andere Regeln.
Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel? ... 194735&n=1
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen sich Ärzte auch bei privaten Abrechnungen von ausschließlich kosmetischen Eingriffen an die Sätze der einschlägigen Gebührenordnung GOÄ halten.
24.03.06 - Das Karlsruher Gericht gab einer Patientin Recht, die dem Betreiber einer privaten Schönheitsklinik knapp 9 500 Euro für eine Brustverkleinerung gezahlt hatte. Anschließend forderte sie einen erheblichen Teil der Summe zurück, weil eine Abrechnung nach den Regeln der Gebührenordnung für Ärzte zu einer deutlich niedrigeren Summe geführt hätte (Az: III ZR 223/05 vom 23. März 2006).
Nach den Worten des BGH sind Ärzte bei privaten Abrechnungen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – an die GOÄ gebunden. Denn sie diene dem Verbraucherschutz, weil dadurch die privatärztliche Liquidation transparenter werde. Allerdings gilt die Entscheidung nur für Behandlungsverträge direkt mit dem Chirurgen; für Verträge mit einer Klinik – in der Praxis der häufigere Fall – gelten laut BGH andere Regeln.
Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel? ... 194735&n=1