Bewohner mit Dekubitus nach Krankenhausaufenhalt

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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lule
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Bewohner mit Dekubitus nach Krankenhausaufenhalt

Beitrag von lule » 11.04.2005, 02:16

Decubitus und Ähnliches bei Heimbewohnern nach einem Krankenhausaufenthalt

Hallo @-all !    
Eure Meinung dazu wäre mir sehr wichtig !!!

Fakt ist : Bewohner kommen aus dem Krankenhaus und haben in der Regel einen Hautschaden : vorzugsweise an den Fersen, Steiß, Hüftknochen - haben abgenommen.
Im Entlassungsbericht steht kein Wort darüber , dort steht nur , daß bei Aufnahme ins Kr.haus der Bewohner exsikiert war = grundsätzlich steht es da , auch wenn nachweisbar der Bewohner eine tgl. Flüssigkeitszufuhr von z.B: . 1500 ml bei uns hatte ,bevor er ins Kr.haus kam .
Meine Frage ;
Wie verhindere ich es im Vorfelde , daß die Bewohner so zurückkommen ??
Ich fürchte , daß grundsätzlich etwas falsch läuft : Pflege im Kr.haus ist überfordert von ihrem eigenen Alltag , und nicht ausgebildet in der Pflege alter Menschen .
Mich frustriert  dieser Zustand ungemein .Hilfe von PDL/HL ist nicht zu erwarten .
Jo, ich danke schon mal fürs "Zuhören"
LG
lule

Gast

Bewohner mit Dekubitus nach Krankenhausaufenthalt

Beitrag von Gast » 11.04.2005, 14:30

Das Problem ist auch mir bestens bekannt!
Unser Wege zur Abhilfe - haben sich bewährt, kann ich sehr empfehlen:
1. "Ohne Wirbelmachung":
1.1: Zunächst eine Art Basisgespräch zwischen der PDL des Heimes und der PDL im Krankenhaus, mit dem Ziel der Sensibilisierung für diese Problematik und Festlegung von Präventionsregelungen - letzteres eventell sogar mithilfe einer beiderseitig verbindlichen Dienstanweisung; z.B. was den Pflegebericht vom Heim für das Krankenhaus und den Pflegebericht vom Krankenhaus für das Heim betrifft.
1.2.: Vereinbarung vierteljährlicher Gespräche zwischen "Pflegeverantwortlichen" des Heimes und "Pflegeverantwortlichen" des Krankenhauses inkl. Protokollführung und Vorlage der Protokolle bei den jeweiligen Leitungen.
1.3.: Einrichtung eines regelmässigen Besuchsdienstes(d.h. täglich) von Seiten der Mitarbeiter aus dem Heim im Krankenhaus inkl. Berichterstattung an die heiminterne PDL. Bei Personalengpässen reicht hier auch ein Mitarbeiter für alle Bewohner in einem Krankenhaus - eine ordentliche Organisation im Heim macht dies problemlos möglich. Auch sonstige Einwände im letzteren Fall - hier gab es in unserer Einrichtung mehr Vorbehalte "als ein Hund Flöhe haben kann" - bewiessen sich als unproblematisch.
Merke: Nur auf diese Weise ist die Entwicklung zu einem Druckgeschwür frühzeitig erkennbar und bietet somit frühzeitig Interventionsmöglichkeiten.
2. Weg mit "Wirbelmachung":
Führen die Maßnahmen wie unter Pkt.1 beschrieben nicht zum Erfolg ist Zivilcourage gefragt, d.h.:
Wenn möglich - kritische Sensibilisierung des Bewohners selbst - Rücksprache mit PDL und Arzt im Krankenhaus, Verständigung, Beteiligung von Angehörigen und wenn vorhanden, des gesetzlichen Betreuers inkl. Gericht.

Gast

Bewohner mit Dekubitus nach Krankenhausaufenhalt

Beitrag von Gast » 11.04.2005, 20:30

Hallo Lule,
ich weiß nicht so recht, ob die Vorschläge von Georg umsetzbar sind. Dazu gehören sicherlich vielerlei gutwillige Leute, die solche Verfahren allesamt mitgetragen (wollen).
Wenn das alles nicht geht, halte ich sehr viel davon, alles sauber und vollständig dokumentiert zu haben. Wenn jemand geschädigt ankommt, würde ich den zuständigen Arzt bzw. den Rechtlichen Betreuer informieren. Von dort können dann auch weitere Maßnahmen ergriffen werden. Z.B. könnte der Rechtliche Betreuer die Haftungsfrage aufwerfen, ggf. zusammen mit der Pflege- bzw. Krankenkasse (siehe Beiträge im Forum). Wer Patienten / Bewohner Körperschädigungen zufügt, muss "in die Mangel" genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Nelly

Berti
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Bewohner mit Dekubitus nach Krankenhausaufenhalt

Beitrag von Berti » 12.04.2005, 12:02

Hallo lule,
einmal gibt es vielfältige Wege zur Abhilfe (Georg), andererseits müssen die Dokumenationsarbeiten ordentlich erfüllt sein (Berti). Die Beweisführung per Dokumentation hatle ich für sehr wichtig.
Ich denke, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, Schädigen von Patieten und Bewohnern zu vermeiden. Gelingt das nicht, droht die Haftung. Siehe dazu unter    
----- Haftung der Heime für Verletzungshandlungen    
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1112943491
----  Pflegemängel    
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1073804751
Gruß Berti

Gast

Re: Bewohner mit Dekubitus nach Krankenhausaufenha

Beitrag von Gast » 13.04.2005, 17:30

Mit dem Standpunkt von Berti "kann ich gut leben", die Auffassung von Nelly verursacht mir Panik, wenn ich mir vorstelle in ihrem Umfeld schwer pflegebedürftig zu sein.
Gesetz den Fall, daß ich keinerlei Angehörige, Bekannte habe, einen gesetzlichen Betreuer, dem ich eher gleichgültig bin (von dieser Gattung soll es mehr geben, als öffentlich bekannt) und nun komme ich in das von Jule beschriebene Krankenhaus. Mit einem Loch im Rücken komme ich dann wieder in das Heim zurück, fühle mich jämmerlich, habe Schmerzen, belaste übermässig das Pflegepersonal, leide unter einem hohe Defizit an Lebensqualität, erlebe womöglich den Tod als Erlösung - aber die Dokumentation hat Vorbildcharakter. Und Gedanken, was man könnte und sollte, hat man sich natürlich auch gemacht. Und daß der bedauernswerte Mensch vor einem Ergebnis gestorben ist, verdient unser Mitleid!
Es gibt eben nichts Gutes - ausser man tut es!

Gast

Krankenhaus müssen Standard gewährleisten

Beitrag von Gast » 01.05.2005, 14:54

.... und nun komme ich in das von Jule beschriebene Krankenhaus. Mit einem Loch im Rücken komme ich dann wieder in das Heim zurück, fühle mich jämmerlich, habe Schmerzen, belaste übermässig das Pflegepersonal, leide unter einem hohe Defizit an Lebensqualität, erlebe womöglich den Tod als Erlösung - aber die Dokumentation hat Vorbildcharakter. ...
Pflegefehler müssen überall - im Heim, Krankenhaus, ambulante Versorgung - vermieden werden!

Alle Beteiligten sind aufgefordert, ihren jeweiligen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Ich denke, dass Heime genügend Aufgaben haben. Sie müssen sich m.E. nicht grundsätzlich darüber sorgen, ob und ggf. inwieweit ein Bewohner in einem Krankenhaus nicht angemessen versorgt sein kann. Es muss unterstellt werden, dass gerade Krankenhäuser eine Top-Pflege organisieren. Die Gerichte haben immer wieder in Haftungsfällen herausgestellt, dass Krankenhäuser die Versorgungsqualität eines "Facharztes" garantieren müssen.

Kommt gleichwohl jemand geschädigt aus dem Krankenhaus ins Heim zurück, müssen, wie schon beschrieben wurde, rechtliche Schritte erwogen werden. Dazu sehe ich kaum Alternativen.

Andererseits sehe ich die Aufsichtsbehörden, Heimaufsicht und MDK, stärker gefordert, sich um die Situation der Heimbewohner zu kümmern. Vor allem müssen unangemeldete Kontrollen durchgeführt werden.

Heinz-Josef Bühren

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