Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
Zunehmendes Lebensalter oder chronisch fortschreitende Erkrankungen machen eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen insbesondere zu pflegerischen Maßnahmen und medizinischen Behandlungen sowie psychosozialer Unterstützung in Vorbereitung auf die letzte Lebensphase erforderlich. Vor diesem Hintergrund können zugelassene Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII gemäß § 132g Abs. 1 SGB V eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten.
Im Rahmen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase soll den Leistungsberechtigten bezogen auf ihre individuelle Situation ermöglicht werden, Vorstellungen über medizinisch-pflegerische Abläufe, das Ausmaß, die Intensität, Möglichkeiten und die Grenzen medizinischer Interventionen sowie palliativ-medizinischer und palliativ-pflegerischer Maßnahmen in der letzten Lebensphase zu entwickeln und mitzuteilen.
Inhalt der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist ein individuell zugeschnittenes Beratungsangebot über die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase. Dabei sollen bedürfnisorientiert auf medizinische Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses eingegangen, mögliche Notfallsituationen besprochen und geeignete Maßnahmen zur palliativen und psychosozialen Versorgung dargestellt werden. Bestandteil der Beratungsgespräche soll auch das Angebot zur Aufklärung über bestehende rechtliche Vorsorgeinstrumente (insbesondere Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht) bzw. die Möglichkeit ihrer Aktualisierung sein.
Durch die Dokumentation der Beratungsergebnisse - beispielsweise in Form einer Patientenverfügung - soll ein rechtssicherer Umgang der Einrichtungen sowie der unmittelbar an der Versorgung Beteiligten mit dem geäußerten Willen der bzw. des Leistungsberechtigten ermöglicht werden. Dadurch sollen die individuellen Wünsche mit Blick auf medizinisch-pflegerische Behandlungsabläufe und die Betreuung beachtet werden, selbst wenn die bzw. der Leistungsberechtigte zum Zeitpunkt der Entscheidung über Behandlungen nicht mehr zu einer Äußerung des natürlichen Willens fähig ist.
Stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen können sich entscheiden, die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anzubieten. Die Finanzierung erfolgt für gesetzlich Versicherte über die Krankenkasse. Die Inanspruchnahme durch die Versicherten in diesen Einrichtungen ist freiwillig.
Das Nähere über die Inhalte und Anforderungen der Versorgungsplanung hat der GKV-Spitzenverband gemäß § 132g Abs. 3 SGB V gemeinsam mit den Vereinigungen der Träger der vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 43 SGB XI und der Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII vereinbart.
Dokumente und Links
• Vereinbarung nach 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung (PDF, 349 KB) > https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... lanung.pdf
• Anlage 1 - Erklaerung zur Erfuellung der Anforderungen nach 14 der Vereinbarung nach 132g Abs. 3 SGB V (PDF, 67 KB) > https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... _SGB_V.pdf
• Anlage 2 - Leistungsnachweis über eine Beratung Beratungsprozess nach 132g Abs. 3 SGB V (PDF, 57 KB) > https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... _SGB_V.pdf
Quelle: GKV-Sptzenverband - 07.02.2018
https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... lanung.jsp

§ 132g SGB V siehe > https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__132g.html
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Mit der o.a. Vereinbarung, am 07.02.2018 vorgestellt, können nunmehr Initiativen zur Umsetzung des § 132g SGB V in Gang kommen. Es soll darum gehen, in eingehenden Beratungen den jeweiligen Patientenwillen auszuleuchten und als Blaupause für die eigentliche Patientenverfügung zu nutzen. Gleichzeitig geht es darum, valide Festlegungen für Notfallsituationen zu treffen. - Mit der Umsegtzung sollte nicht gezögert werden. Denn die zur Umsetzung erforderliche Vereinbarung sollte laut Gesetzesvorgaben bereits Ende 2016 vorliegen. - Werner Schell
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Der Neusser Pflegetreff hat sich am 10.05.2017 mit dem Thema: Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) befasst und die neuen gesetzlichen Möglichkeiten aufgezeigt. Dazu gibt es in diesem Forum umfängliche Informationen. Siehe insoweit > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php - Es können folgende Beiträge aufgerufen werden:
- Einführendes Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk im Forum hier http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22110
- Bericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 13.05.2017 hier http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rhe ... -1.6816993
- Filmdokumentation Langfassung (rd. 2 Stunden) hier https://youtu.be/4JyK_cU1Ayo
- Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 18.05.2017 hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf
- Bilderschau (Auswahl) hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf

Dr. med. Verfürth und Werner Schell beim Pflegetreff am 10.05.2017
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Siehe auch weitere Beiträge zur Palliativ- und Hospizversorgung, u.a. unter folgenden Adressen:
Aus Forum: > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 77&p=98481
Zwei Filme informieren zum Modellprojekt beizeiten begleiten®,
das u.a. im Seniorenhaus "Lindenhof" in Grevenbroich durchgeführt wird:
>>> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... uegung.mp4
>>> https://www.youtube.com/watch?v=Xtjton_5dAg
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Patientenautonomie am Lebensende
beizeiten begleiten® - Projekt im Seniorenhaus Lindenhof, Grevenbroich
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21084
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http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22110
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=20985
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22076
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22049
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=17534
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=20305
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