Hierzu fand ich noch folgenden weiter informierenden Bericht:Klinik muss wegen Hygienemängel für behindertes Kind haften - .....
HYGIENEMÄNGEL - Uniklinik muss Schadenersatz zahlen
Die Uniklinik Gießen ist zu Schadenersatzzahlungen an ein siebenjähriges Mädchen verurteilt worden. Das Kind hatte sich nach der Geburt mit Krankenhauskeimen infiziert und ist seither schwer behindert.
Gießen - Das Landgericht Gießen verurteilte die Klinik heute zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 250.000 Euro. Die siebenjährige Natalie erhält zudem eine monatliche Schmerzensgeld-Rente von 300 Euro und eine Schadensersatz-Rente von 500 Euro. Die Zivilkammer des Gerichts sah es als erwiesen an, dass in der Klinik gegen Hygienevorschriften verstoßen worden war. So habe das Pflegepersonal entgegen dem bestehenden Hygieneplan und entgegen anerkannter Hygienestandards die Infusionsflaschen nicht durchgängig mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel besprüht, sondern in einen Putzeimer mit Desinfektionsmittel für die Werkbank getaucht oder mit der darin befindlichen Desinfektionslösung abgewischt.
Das Mädchen war in der 32. Schwangerschaftswoche als Frühgeburt per Kaiserschnitt zur Welt gekommen. Auf der Intensivstation des Klinikums der Justus-Liebig-Universität infizierte sich das Baby mit dem Keim Klebsiella-oxytoca. Dadurch erlitt Natalie ein Multi-Organversagen und eine Hirnblutung. Seither ist das Kind blind, kann nicht sprechen und leidet unter Lähmungen ihrer Arme und Beine, hieß es in der Mitteilung des Landgerichts. Dass Natalie jemals laufen können werde, sei unwahrscheinlich. Nach dem Urteil muss das Klinikum ihr auch künftig entstehende Schäden ersetzen.
Das Landgericht wies zugleich die gegen den stellvertretenden Leiter des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin gerichtete Klage ab. Er könne nur dann wegen fahrlässigen Verhaltens in Anspruch genommen werden, wenn die Geschädigte nicht auf andere Weise Ersatz erlange, hieß es.
Quelle: Spiegel online
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,320786,00.html