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- 21.01.2016, 09:13
 - Forum: Arzt- und Patientenrecht
 - Thema: Haftpflicht für eingebrachte Sachen von Patienten
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Haftpflicht für eingebrachte Sachen von Patienten
 Verlust von eingebrachten Sachen während eines Klinikaufenthaltes: Der Patient wird nach der OP ins künstliche Koma gelegt und nach ca 7 Tagen noch in der Aufwachphase, also noch stark sediert in eine andere Intensivstation einer anderen Klinik verlegt. Dort stellt man fest, dass die persönliche Wa...