Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege verabschiedet

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WernerSchell
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Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege verabschiedet

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (06. November 2025, Nr. 44/2025)


Gesetz zur Befugniserweiterung verabschiedet: Wichtiger Schritt – jetzt zählt die Umsetzung
Deutscher Pflegerat fordert klare Zuständigkeiten und Verbindlichkeit


Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt die heutige (06.11.2025) Verabschiedung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege im Bundestag als entscheidenden Fortschritt für die Profession Pflege und die Gesundheitsversorgung.

„Das ist ein großer und unglaublich wichtiger Schritt“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Erstmals werden pflegerische Kompetenzen berufsrechtlich klargestellt und sozialrechtlich in den Sozialgesetzbüchern V und XI verankert. Pflegefachpersonen können zudem bei entsprechender Qualifikation eigenverantwortlich bestimmte Leistungen nach ärztlicher oder nach pflegerischer Diagnose erbringen. Die Bedeutung ist außerordentlich. Pflegerisches Handeln ist somit auch das Ergebnis pflegerischer Diagnosestellung.

Jetzt gilt es, die verschiedenen pflegediagnostischen Systeme und Terminologien, die in der Praxis etabliert sind, auszubauen und mit einer gemeinsamen, interdisziplinären Referenzterminologie zu verknüpfen.

Die neuen Handlungsspielräume müssen mit klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Fristen und einer gesicherten Finanzierung umgesetzt werden.“

Das Gesetz ermöglicht Pflegefachpersonen, in klar definierten Bereichen eigenverantwortlich heilkundliche Tätigkeiten im Rahmen ihrer Qualifikation zu übernehmen. Dazu gehören die Behandlung von chronischen Wunden, Diabetes oder Demenz sowie Aufgaben in der Gesundheitsförderung und Prävention. Ein Muster-Scope of Practice beschreibt künftig die konkreten Aufgaben und dient als Grundlage für weitere rechtliche Schritte. So wird die pflegerische Expertise dort eingesetzt, wo sie die Versorgung der Menschen am besten unterstützt.

„Handlungsspielräume wirken, wenn sie rechtssicher, abrechenbar und mit klaren Qualitätsstandards unterlegt sind. Geben Sie uns Pflichten, aber auch die Mittel, Mandate und Transparenz. Dann zeigen wir, was Pflege kann.“

Der DPR fordert, die in § 73d SGB V vorgesehenen Verträge zügig zu schließen und bundesweit einheitliche Weiterbildungs- und im nächsten Schritt auch Abrechnungsstrukturen zu schaffen. Unterstützend braucht es eine verlässliche digitale Infrastruktur, die pflegerische Leistungen sektorenübergreifend abbildet und die Zusammenarbeit im Team stärkt. Damit die neuen Befugnisse tragen, darf die Ausgestaltung nicht allein in der Hand von Kassen- und Prüfinstitutionen liegen: Der DPR, die Pflegekammern und die Wissenschaft müssen gleichberechtigt in Gremien und Richtlinienprozesse eingebunden werden – mit echten Mitentscheidungsrechten.

„Die Richtung stimmt“, so Vogler, „doch ob dieser Schritt trägt, entscheidet sich an der Umsetzung. Pflege ist bereit, Verantwortung zu übernehmen – jetzt müssen alle Beteiligten in den weiteren Vereinbarungen liefern.“

Download Pressemitteilung

Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 22 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).


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Leider wird dieses Gesetz null Probleme im Pflegesystem lösen. Eher neue schaffen.

Bild

Pflegesystem vor dem Kollaps - Geeignete Reformen sind nicht in Sicht - Das Bundesgesundheitsministerium - und andere - verbreiten nun Nachrichten (Sprechblasen), wonach es im Pflegesystem wirkungsvolle Verbesserungen geben soll. Dazu ergibt sich:

Sämtliche Bundesregierungen der letzten 20 Jahre haben immer mal kleine Reförmchen bei der Pflegeversicherung in Gang gebracht. Geholfen hat es nicht, den vielfach beschriebenen Pflegenotstand abzuwenden; im Gegenteil, es ist alles schlimmer geworden und eine Pflegekatastrophe ist wohl nicht mehr abzuwenden. Und jetzt soll wieder an kleinen Schräubchen gedreht werden. Nein, das wird nichts. Die Pflegekatastrophe werden im Wesentlichen die Babyboomer zu spüren bekommen. - Ich habe über 20 Jahre mit Bundes- und Landesministern, Pflegebeauftragten und sonstigen Experten u.a. bei über 30 Pflegetreffs diskutiert und zahlreiche Handlungsempfehlungen, auch mittels schriftlicher Statements, präsentiert. Dies alles war u.a. gestützt auf eine über 40 Jahre lange Lehrtätigkeit an Kranken- und Altenpflegeschulen. Im Übrigen haben mir regelmäßige Besuche in Pflegeheimen und auf Krankenstationen die Betreuungssituationen und Fehlentwicklungen verdeutlicht. - Sämtliche Bundesregierungen der letzten 25 Jahre haben immer mal kleine Reförmchen bei der Pflegeversicherung in Gang gebracht. Geholfen hat es aber nicht, den Pflegenotstand abzuwenden; im Gegenteil, es ist alles schlimmer geworden. Und jetzt soll wieder an kleinen Schräubchen gedreht werden. Nein, das wird nichts. - Ich bin über das Totalversagen der mit der Pflege und dem Gesundheitswesen befassten Politiker maßlos enttäuscht und sehe zur Zeit keine Besserung. Offensichtlich gibt es keine wirklichen Konzepte für die notwendigen Reformschritte. Reformerwägungen irgendwelchen Kommissionen zu überlassen, zeugt von der Unfähigkeit der zur Zeit amtierenden Personen. Es sollte auch endlich allen Beteiligten klar werden, dass eine halbwegs brauchbare Sanierung der Pflege viele Milliarden Euro erfordert. Und wer nicht bereit ist, diese Finanzmittel in die Hand zu nehmen, der sollte auch aufhören, den Bundesbürgerinnen und Bürgern irgendwelche Verbesserungen vorzugaukeln. – Werner Schell – https://www.wernerschell.de > viewtopic.php?f=4&t=1452

Siehe auch > DAK-Report: Pflegesystem steht am Kipppunkt > viewtopic.php?f=5&t=1449
WernerSchell
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Bundesrat stoppt Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (25. November 2025, Nr. 46/2025)


Bundesrat stoppt Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Deutscher Pflegerat warnt vor Stillstand bei zentraler Strukturreform und fordert rasche Korrektur im Vermittlungsausschuss


Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege gestoppt und wegen des im Gesetz angehängten Sparpakets zur gesetzlichen Krankenversicherung den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit verzögert sich eine der wichtigsten Reformen der Pflegeprofession erneut. Der Deutsche Pflegerat (DPR) reagiert besorgt.

DPR-Präsidentin Christine Vogler erklärt:

„Das lässt uns völlig fassungslos zurück. Über die überfällige Pflegekompetenzerweiterung wird in Deutschland seit Dezember 2023 intensiv gerungen. Der Bundestag hat das Gesetz inzwischen verabschiedet und in den Ländern findet es breite Zustimmung – jetzt liegt das BEEP wegen einer fachfremden Angelegenheit auf Eis.

Das ist politisch verantwortungslos gegenüber der Berufsgruppe Pflege. Auch in der Versorgung von Millionen Patientinnen, Patienten und pflegebedürftigen Menschen kommen wir keinen Schritt weiter, wenn wir wichtige Strukturreformen so behandeln wie dies jetzt passiert ist.

In einem Omnibusverfahren wurde im laufenden Gesetzgebungsverfahren durch einen fachfremden Änderungsantrag eine Gesetzesänderung aufgenommen und mit dem ursprünglichen Gesetz verknüpft, die jetzt den Kern des Gesetzes blockiert.

Ich erwarte, dass alle Beteiligten im Vermittlungsverfahren das große Ganze sehen und sich nicht von Partikularinteressen leiten lassen. Wir brauchen die rasche Umsetzung der Befugniserweiterung für die Profession und für die Stabilität unserer gesamten pflegerischen Versorgung.“

Für die Pflege bedeutet die Blockade mehr als eine Verzögerung im parlamentarischen Verfahren. Sie trifft unmittelbar die Versorgungssicherheit. Deutschland steckt längst in einer Versorgungskrise. Ohne die Befugniserweiterung bleiben notwendige Aufgaben und Entscheidungen blockiert – mit Folgen für die Behandlung und Unterstützung von Patient:innen und pflegebedürftigen Menschen.

Wenn die pflegerischen Kompetenzen weiter nicht umfassend genutzt werden, steigen die Kosten für die Pflege- und Krankenkassen in den kommenden Jahren noch stärker. Strukturelle Engpässe verschärfen sich, und die Versorgung wird anfälliger. Genau dem sollte das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung entgegenwirken: durch mehr Handlungsfähigkeit, weniger Bürokratie und effizientere Abläufe direkt am Menschen.

Der DPR fordert ein klares Signal des Vermittlungsausschusses: Die Modernisierung der pflegerischen Kompetenzen darf nicht durch fachfremde Konflikte blockiert werden. Sachthemen müssen klar voneinander getrennt werden. Die Pflege braucht Planungssicherheit – und die Bevölkerung eine stabile, verlässliche Versorgung.


Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen

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Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 22 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).


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Wie schon am 06.11.2025 bemerkt:

Leider wird dieses Gesetz null Probleme im Pflegesystem lösen. Eher neue schaffen.
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