Pflegeneuordnungsgesetz (Entwurf) - Verbesserungen und faire Lastenverteilung bleiben aus
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WernerSchell
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Deutscher Pflegerat warnt: Das ist keine Reform. Das ist Abbau der Versorgung
PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (09. Juli 2026, Nr. 40/2026)
Noch 1 Tag. Was nutzen stabile Beiträge, wenn niemand mehr da ist, der pflegt?
Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Deutscher Pflegerat warnt: Das ist keine Reform. Das ist Abbau der Versorgung.
Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) warnt vor einer Reformpolitik, die Beiträge und Ausgaben stabilisieren will, aber die Grundlagen der Versorgung schwächt.
Beitragssatzstabilität ist wichtig. Sie darf aber nicht zulasten der Versorgungsqualität und -sicherheit der Patient:innen und Pflegebedürftigen gehen – und nicht zulasten der Heilberufe Pflege und Hebammen.
Die Bundesregierung will Beiträge und Ausgaben begrenzen. Dafür werden Leistungen geschwächt, Tarife nur unzureichend refinanziert, Personalbemessung zurückgefahren, Pflegebudgets begrenzt und professionelle Kompetenzen der Pflege und der Hebammen nur eingeschränkt genutzt.
Damit entsteht der zentrale Widerspruch dieser Reformpolitik: Die berufliche Pflegenden und Hebammen sollen Versorgung sichern, Lücken schließen, Prävention stärken und Menschen länger zu Hause versorgen. Gleichzeitig werden Personal, Finanzierung, Tarife, Kompetenzen und Beteiligung der Professionen geschwächt.
Das trifft die Menschen, die Versorgung brauchen. Und es trifft die Menschen, die Versorgung leisten.
Pflegebedürftige verlieren Unterstützung. Patient:innen erleben Versorgungslücken. An- und Zugehörige übernehmen zusätzliche Aufgaben. Pflegefachpersonen verlieren faire Bezahlung, Sicherheit und Vertrauen. Einrichtungen verlieren Personal. Frauen und Familien verlieren Hebammenhilfe. Angebote werden reduziert oder verschwinden.
Das ist eine Reform, die den Abbau der Versorgung wissentlich in Kauf nimmt.
Die Personallage ist bereits heute angespannt. Die neuen Ausbildungszahlen in der Pflege sind ein wichtiges Signal, aber kein Grund zur Entwarnung. Innerhalb der nächsten acht Jahre werden weit mehr als 350.000 beruflich Pflegende fehlen, die in den Beruf zusätzlich einsteigen. Schon heute fehlen allein in der vollstationären Langzeitpflege 115.000 Vollzeitstellen in der Pflege. Gerade deshalb darf die Pflegepersonalbemessung in der Langzeitpflege nicht unverbindlich werden. Pflegebedarf verschwindet nicht, weil Personal fehlt. Bis 2033 scheiden bis zu einem Drittel der heutigen beruflich Pflegenden altersbedingt aus dem Arbeitsmarkt aus. Rund drei Fünftel arbeiten in Teilzeit. Das Beschäftigungswachstum in der Pflege wird inzwischen ausschließlich durch Fachpersonen aus dem Ausland getragen.
Wer bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Pflege und Hebammenversorgung sichern will, muss deshalb alle Hebel in Bewegung setzen. Entscheidend sind gute Arbeitsbedingungen, verlässliche Finanzierung, mehr Kompetenzen, echte Entwicklungsperspektiven, alles was den Verbleib im Beruf stützt und für neue Mitarbeitende und auch für Berufsrückerer:innen attraktiv macht.
Stabile Beiträge pflegen niemanden
Was nutzen stabile Beiträge, wenn niemand mehr da ist, der pflegt?
Wenn Tarife gedeckelt oder nur teilweise refinanziert werden, verlieren Einrichtungen Planungssicherheit und Mitarbeitende Vertrauen in politische Zusagen. Eine gute Pflege und Hebammenversorgung braucht Beschäftigte, die bleiben. Wer faire Bezahlung politisch fordert, muss sie auch vollständig, verlässlich und basiswirksam finanzieren.
Nicht nachvollziehbar ist, dass der Gesetzgeber einerseits Tariftreue fordert, andererseits die Refinanzierung tariflicher und tariforientierter Vergütung nur teilweise absichert. Wirtschaftlichkeit darf nicht pauschal politisch festgelegt werden. Sie muss nachvollziehbar, transparent und im Einzelfall prüfbar bleiben.
Die vorgesehene, auf zwei Jahre befristete 50-Prozent-Regelung zur Tarifrefinanzierung für die häusliche Krankenpflege sowie die außerklinische Intensivpflege bleibt zu eng, zu unsicher und zu kurz. Sie muss alle Einrichtungen umfassen. Sie darf nicht nur Einrichtungen mit Tarifvertrag sicher erfassen, sondern muss auch tariforientiert vergütende Einrichtungen verlässlich einbeziehen.
Ohne verlässliche Refinanzierung geraten ambulante Pflegedienste, häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege unter Druck. Versorgungslücken entstehen genau dort, wo Anschlussversorgung und häusliche Versorgung gesichert werden müssen.
Die Heilberufe Pflege und Hebammen müssen in den Mittelpunkt
Die Politik kann nicht erwarten, dass Pflegefachpersonen Versorgungslücken kompensieren. Gleichzeitig werden die Bedingungen geschwächt, unter denen professionelle Pflege und Hebammenversorgung überhaupt geleistet werden kann.
Auch das Pflegeneuordnungsgesetz zeigt dieses Problem: Es benennt Prävention, Pflegebegleitung und pflegerische Akutstrukturen als wichtige Ziele. Aber es verbindet diese Bausteine nicht zu einem tragfähigen Versorgungskonzept und nutzt die Kompetenzen der Profession Pflege nicht verbindlich genug. Dazu gehören auch Advanced Practice Nurses, Community Health Nurses und School Health Nurses.
Berufliche Pflege und Hebammen halten die Versorgung zusammen. Sie sind im Krankenhaus, in der Langzeitpflege, in der ambulanten Versorgung, in der häuslichen Versorgung, in Prävention, Primärversorgung, Schule und Quartier unverzichtbar. Wer diese Professionen schwächt, schwächt das gesamte Gesundheitssystem.
Alle Reformen treffen dieselbe knappe Personalbasis. Berufliche Pflege und Hebammenversorgung dürfen deshalb nicht nur mitgedacht werden. Sie müssen in den Mittelpunkt der Gesetzgebung. Ihre Kompetenzen müssen verbindlich genutzt werden. Versorgung muss nach Kompetenz organisiert werden: Jeder Gesundheitsfachberuf muss das tun können, was er fachlich am besten kann.
Der DPR fordert die Politik dazu auf: Prüfen Sie alle Reformen gemeinsam. Machen Sie Versorgungssicherung und -qualität gemeinsam mit den beruflich Pflegenden und den Hebammen zum Maßstab und nicht allein Einsparziele und Beitragssatzstabilität.
Der Deutsche Pflegerat hat mit seinen Eckpfeilern für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem gezeigt, dass es anders geht: Versorgung muss vom Menschen her gedacht werden, wohnortnah, vernetzt, präventiv, interprofessionell und sektorenübergreifend. Genau daran müssen sich die aktuellen Reformen messen lassen.
Die Heilberufe Pflege und Hebammen dürfen nicht die Folgen politischer Entscheidungen tragen, ohne an diesen Entscheidungen verbindlich beteiligt zu sein. Ihre Kompetenzen müssen genutzt werden. Ihre Expertise muss in allen gesundheits- und pflegepolitischen Entscheidungen verbindlich einbezogen werden.
Der Deutsche Pflegerat erneuert seine Forderungen:
• alle Reformvorhaben im Gesundheits- und Pflegebereich gemeinsam zu prüfen und an einer zukunftsorientierten Versorgungslogik auszurichten,
• verpflichtende Versorgungsfolgenabschätzungen für alle Reformen einzuführen, die Leistungen, Budgets, Personalvorgaben oder Tarife in der beruflichen Pflege und der Hebammenversorgung betreffen,
• Personalbemessung im Krankenhaus und in der vollstationären Langzeitpflege verbindlich zu sichern und weiterzuentwickeln, statt sie durch unverbindliche Vorgaben oder Mindestmaßstäbe zu ersetzen,
• die Schutzwirkung des Pflegebudgets zu erhalten und es bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, statt sein Wachstum zu begrenzen,
• Tarifsteigerungen vollständig, verlässlich und basiswirksam zu refinanzieren,
• auf die befristete 50-Prozent-Regelung zur Tarifrefinanzierung zu verzichten; sollte sie dennoch eingeführt werden, muss sie alle Einrichtungen der häuslichen Krankenpflege und die der außerklinischen Intensivpflege erfassen, auch tariforientiert vergütende Einrichtungen,
• professionelle Pflege- und Hebammenkapazitäten auszubauen, Ausbildungserfolge in dauerhaftes Personal zu überführen, Personal im Beruf zu halten, Teilzeitpotenziale durch bessere Arbeitsbedingungen zu erschließen und Berufsrückerer:innen zu gewinnen,
• Prävention, Pflegebegleitung, pflegerische Akutstrukturen, Hebammenhilfe für Frauen und Familien, Advanced Practice Nurses, Community Health Nurses und School Health Nurses verbindlich in ein integriertes Versorgungskonzept einzubinden,
• berufliche Pflege und Hebammen als tragende Professionen in allen Reformen zentral zu berücksichtigen, ihre Kompetenzen verbindlich zu nutzen und ihre maßgebliche Beteiligung an allen gesundheits- und pflegepolitischen Entscheidungen zu sichern,
• Aufgaben im Gesundheitswesen konsequent nach Kompetenz zu verteilen: Jeder Gesundheitsfachberuf muss das tun können, was er fachlich am besten kann,
• Reformen nach ihrem Beitrag zur Versorgungsqualität und -sicherheit für Patient:innen und Pflegebedürftige zu bewerten, nicht nur nach kurzfristigen Einsparwirkungen.
Was nutzen stabile Beiträge, wenn niemand mehr da ist, der pflegt?
Eine Reformpolitik, die die Heilberufe Pflege und Hebammen schwächt, gefährdet die Versorgung der Bevölkerung. Bundesregierung und Politik müssen sicherstellen, dass es auch morgen genügend qualifizierte beruflich Pflegende und Hebammen gibt, um pflegebedürftige Menschen, Patient:innen sowie Frauen und Familien professionell zu versorgen.
Anlage: Countdown-Grafik Tag 1: „Was nutzen stabile Beiträge, wenn niemand mehr da ist, der pflegt?“
Weitere Information:
Countdown des Deutschen Pflegerats zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und insgesamt zur Reformpolitik – #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Dazu auch: Eckpfeiler des Deutschen Pflegerats für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem.
www.deutscher-pflegerat.de
Bisher erschienen:
Tag 10. „Pflegebedarf wird weggerechnet“
Tag 9. „Angehörige pflegen. Die Bundesregierung kürzt ihre Rente.“
Tag 8. „Der Personalmangel wird zum Maßstab.“
Tag 7. „Pflegepersonal fehlt. Die Bundesregierung bremst dessen Bezahlung.“
Tag 6. „Prävention versprechen. Pflegekompetenz ausbremsen.“
Countdown angehalten. „Zeit zum Nachdenken.“ Deutscher Pflegerat veröffentlicht Eckpfeiler für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem
Tag 5. „Ein Sektor spart. Der nächste bricht ein.“
Tag 4. „Pflegepersonalbedarf wird wieder unsichtbar. Es gilt nur das Mindestmaß.“
Tag 3. „Das Pflegebudget wird begrenzt. Personalabbau kehrt zurück.“
Tag 2. „Die Bundesregierung spart. Die Rechnung kommt zurück.“
Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen
Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky
Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Verbänden und Organisationen die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KöR); Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (KöR); Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU) und Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR).
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (09. Juli 2026, Nr. 40/2026)
Noch 1 Tag. Was nutzen stabile Beiträge, wenn niemand mehr da ist, der pflegt?
Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Deutscher Pflegerat warnt: Das ist keine Reform. Das ist Abbau der Versorgung.
Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) warnt vor einer Reformpolitik, die Beiträge und Ausgaben stabilisieren will, aber die Grundlagen der Versorgung schwächt.
Beitragssatzstabilität ist wichtig. Sie darf aber nicht zulasten der Versorgungsqualität und -sicherheit der Patient:innen und Pflegebedürftigen gehen – und nicht zulasten der Heilberufe Pflege und Hebammen.
Die Bundesregierung will Beiträge und Ausgaben begrenzen. Dafür werden Leistungen geschwächt, Tarife nur unzureichend refinanziert, Personalbemessung zurückgefahren, Pflegebudgets begrenzt und professionelle Kompetenzen der Pflege und der Hebammen nur eingeschränkt genutzt.
Damit entsteht der zentrale Widerspruch dieser Reformpolitik: Die berufliche Pflegenden und Hebammen sollen Versorgung sichern, Lücken schließen, Prävention stärken und Menschen länger zu Hause versorgen. Gleichzeitig werden Personal, Finanzierung, Tarife, Kompetenzen und Beteiligung der Professionen geschwächt.
Das trifft die Menschen, die Versorgung brauchen. Und es trifft die Menschen, die Versorgung leisten.
Pflegebedürftige verlieren Unterstützung. Patient:innen erleben Versorgungslücken. An- und Zugehörige übernehmen zusätzliche Aufgaben. Pflegefachpersonen verlieren faire Bezahlung, Sicherheit und Vertrauen. Einrichtungen verlieren Personal. Frauen und Familien verlieren Hebammenhilfe. Angebote werden reduziert oder verschwinden.
Das ist eine Reform, die den Abbau der Versorgung wissentlich in Kauf nimmt.
Die Personallage ist bereits heute angespannt. Die neuen Ausbildungszahlen in der Pflege sind ein wichtiges Signal, aber kein Grund zur Entwarnung. Innerhalb der nächsten acht Jahre werden weit mehr als 350.000 beruflich Pflegende fehlen, die in den Beruf zusätzlich einsteigen. Schon heute fehlen allein in der vollstationären Langzeitpflege 115.000 Vollzeitstellen in der Pflege. Gerade deshalb darf die Pflegepersonalbemessung in der Langzeitpflege nicht unverbindlich werden. Pflegebedarf verschwindet nicht, weil Personal fehlt. Bis 2033 scheiden bis zu einem Drittel der heutigen beruflich Pflegenden altersbedingt aus dem Arbeitsmarkt aus. Rund drei Fünftel arbeiten in Teilzeit. Das Beschäftigungswachstum in der Pflege wird inzwischen ausschließlich durch Fachpersonen aus dem Ausland getragen.
Wer bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Pflege und Hebammenversorgung sichern will, muss deshalb alle Hebel in Bewegung setzen. Entscheidend sind gute Arbeitsbedingungen, verlässliche Finanzierung, mehr Kompetenzen, echte Entwicklungsperspektiven, alles was den Verbleib im Beruf stützt und für neue Mitarbeitende und auch für Berufsrückerer:innen attraktiv macht.
Stabile Beiträge pflegen niemanden
Was nutzen stabile Beiträge, wenn niemand mehr da ist, der pflegt?
Wenn Tarife gedeckelt oder nur teilweise refinanziert werden, verlieren Einrichtungen Planungssicherheit und Mitarbeitende Vertrauen in politische Zusagen. Eine gute Pflege und Hebammenversorgung braucht Beschäftigte, die bleiben. Wer faire Bezahlung politisch fordert, muss sie auch vollständig, verlässlich und basiswirksam finanzieren.
Nicht nachvollziehbar ist, dass der Gesetzgeber einerseits Tariftreue fordert, andererseits die Refinanzierung tariflicher und tariforientierter Vergütung nur teilweise absichert. Wirtschaftlichkeit darf nicht pauschal politisch festgelegt werden. Sie muss nachvollziehbar, transparent und im Einzelfall prüfbar bleiben.
Die vorgesehene, auf zwei Jahre befristete 50-Prozent-Regelung zur Tarifrefinanzierung für die häusliche Krankenpflege sowie die außerklinische Intensivpflege bleibt zu eng, zu unsicher und zu kurz. Sie muss alle Einrichtungen umfassen. Sie darf nicht nur Einrichtungen mit Tarifvertrag sicher erfassen, sondern muss auch tariforientiert vergütende Einrichtungen verlässlich einbeziehen.
Ohne verlässliche Refinanzierung geraten ambulante Pflegedienste, häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege unter Druck. Versorgungslücken entstehen genau dort, wo Anschlussversorgung und häusliche Versorgung gesichert werden müssen.
Die Heilberufe Pflege und Hebammen müssen in den Mittelpunkt
Die Politik kann nicht erwarten, dass Pflegefachpersonen Versorgungslücken kompensieren. Gleichzeitig werden die Bedingungen geschwächt, unter denen professionelle Pflege und Hebammenversorgung überhaupt geleistet werden kann.
Auch das Pflegeneuordnungsgesetz zeigt dieses Problem: Es benennt Prävention, Pflegebegleitung und pflegerische Akutstrukturen als wichtige Ziele. Aber es verbindet diese Bausteine nicht zu einem tragfähigen Versorgungskonzept und nutzt die Kompetenzen der Profession Pflege nicht verbindlich genug. Dazu gehören auch Advanced Practice Nurses, Community Health Nurses und School Health Nurses.
Berufliche Pflege und Hebammen halten die Versorgung zusammen. Sie sind im Krankenhaus, in der Langzeitpflege, in der ambulanten Versorgung, in der häuslichen Versorgung, in Prävention, Primärversorgung, Schule und Quartier unverzichtbar. Wer diese Professionen schwächt, schwächt das gesamte Gesundheitssystem.
Alle Reformen treffen dieselbe knappe Personalbasis. Berufliche Pflege und Hebammenversorgung dürfen deshalb nicht nur mitgedacht werden. Sie müssen in den Mittelpunkt der Gesetzgebung. Ihre Kompetenzen müssen verbindlich genutzt werden. Versorgung muss nach Kompetenz organisiert werden: Jeder Gesundheitsfachberuf muss das tun können, was er fachlich am besten kann.
Der DPR fordert die Politik dazu auf: Prüfen Sie alle Reformen gemeinsam. Machen Sie Versorgungssicherung und -qualität gemeinsam mit den beruflich Pflegenden und den Hebammen zum Maßstab und nicht allein Einsparziele und Beitragssatzstabilität.
Der Deutsche Pflegerat hat mit seinen Eckpfeilern für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem gezeigt, dass es anders geht: Versorgung muss vom Menschen her gedacht werden, wohnortnah, vernetzt, präventiv, interprofessionell und sektorenübergreifend. Genau daran müssen sich die aktuellen Reformen messen lassen.
Die Heilberufe Pflege und Hebammen dürfen nicht die Folgen politischer Entscheidungen tragen, ohne an diesen Entscheidungen verbindlich beteiligt zu sein. Ihre Kompetenzen müssen genutzt werden. Ihre Expertise muss in allen gesundheits- und pflegepolitischen Entscheidungen verbindlich einbezogen werden.
Der Deutsche Pflegerat erneuert seine Forderungen:
• alle Reformvorhaben im Gesundheits- und Pflegebereich gemeinsam zu prüfen und an einer zukunftsorientierten Versorgungslogik auszurichten,
• verpflichtende Versorgungsfolgenabschätzungen für alle Reformen einzuführen, die Leistungen, Budgets, Personalvorgaben oder Tarife in der beruflichen Pflege und der Hebammenversorgung betreffen,
• Personalbemessung im Krankenhaus und in der vollstationären Langzeitpflege verbindlich zu sichern und weiterzuentwickeln, statt sie durch unverbindliche Vorgaben oder Mindestmaßstäbe zu ersetzen,
• die Schutzwirkung des Pflegebudgets zu erhalten und es bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, statt sein Wachstum zu begrenzen,
• Tarifsteigerungen vollständig, verlässlich und basiswirksam zu refinanzieren,
• auf die befristete 50-Prozent-Regelung zur Tarifrefinanzierung zu verzichten; sollte sie dennoch eingeführt werden, muss sie alle Einrichtungen der häuslichen Krankenpflege und die der außerklinischen Intensivpflege erfassen, auch tariforientiert vergütende Einrichtungen,
• professionelle Pflege- und Hebammenkapazitäten auszubauen, Ausbildungserfolge in dauerhaftes Personal zu überführen, Personal im Beruf zu halten, Teilzeitpotenziale durch bessere Arbeitsbedingungen zu erschließen und Berufsrückerer:innen zu gewinnen,
• Prävention, Pflegebegleitung, pflegerische Akutstrukturen, Hebammenhilfe für Frauen und Familien, Advanced Practice Nurses, Community Health Nurses und School Health Nurses verbindlich in ein integriertes Versorgungskonzept einzubinden,
• berufliche Pflege und Hebammen als tragende Professionen in allen Reformen zentral zu berücksichtigen, ihre Kompetenzen verbindlich zu nutzen und ihre maßgebliche Beteiligung an allen gesundheits- und pflegepolitischen Entscheidungen zu sichern,
• Aufgaben im Gesundheitswesen konsequent nach Kompetenz zu verteilen: Jeder Gesundheitsfachberuf muss das tun können, was er fachlich am besten kann,
• Reformen nach ihrem Beitrag zur Versorgungsqualität und -sicherheit für Patient:innen und Pflegebedürftige zu bewerten, nicht nur nach kurzfristigen Einsparwirkungen.
Was nutzen stabile Beiträge, wenn niemand mehr da ist, der pflegt?
Eine Reformpolitik, die die Heilberufe Pflege und Hebammen schwächt, gefährdet die Versorgung der Bevölkerung. Bundesregierung und Politik müssen sicherstellen, dass es auch morgen genügend qualifizierte beruflich Pflegende und Hebammen gibt, um pflegebedürftige Menschen, Patient:innen sowie Frauen und Familien professionell zu versorgen.
Anlage: Countdown-Grafik Tag 1: „Was nutzen stabile Beiträge, wenn niemand mehr da ist, der pflegt?“
Weitere Information:
Countdown des Deutschen Pflegerats zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und insgesamt zur Reformpolitik – #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Dazu auch: Eckpfeiler des Deutschen Pflegerats für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem.
www.deutscher-pflegerat.de
Bisher erschienen:
Tag 10. „Pflegebedarf wird weggerechnet“
Tag 9. „Angehörige pflegen. Die Bundesregierung kürzt ihre Rente.“
Tag 8. „Der Personalmangel wird zum Maßstab.“
Tag 7. „Pflegepersonal fehlt. Die Bundesregierung bremst dessen Bezahlung.“
Tag 6. „Prävention versprechen. Pflegekompetenz ausbremsen.“
Countdown angehalten. „Zeit zum Nachdenken.“ Deutscher Pflegerat veröffentlicht Eckpfeiler für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem
Tag 5. „Ein Sektor spart. Der nächste bricht ein.“
Tag 4. „Pflegepersonalbedarf wird wieder unsichtbar. Es gilt nur das Mindestmaß.“
Tag 3. „Das Pflegebudget wird begrenzt. Personalabbau kehrt zurück.“
Tag 2. „Die Bundesregierung spart. Die Rechnung kommt zurück.“
Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen
Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky
Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Verbänden und Organisationen die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KöR); Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (KöR); Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU) und Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR).
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WernerSchell
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- Beiträge: 5008
- Registriert: 06.02.2021, 16:16
Pflege zählt. Hebammen zählen. Doch: So verliert Deutschland seine Pflege
PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (10. Juli 2026, Nr. 41/2026)
Heute. Pflege zählt. Hebammen zählen. Doch: So verliert Deutschland seine Pflege
Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Deutscher Pflegerat warnt zur abschließenden Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes: Das ist eine Reformpolitik, die den Abbau der Versorgung sehenden Auges in Kauf nimmt.
Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) warnt vor der heutigen abschließenden Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag.
Der Countdown des DPR über die letzten 11 Tage hat gezeigt, was diese Reformpolitik bedeutet: Pflegebedürftige verlieren Unterstützung. Patient:innen erleben weniger Zeit für Pflege, mehr Risiken und Versorgungslücken. Pflegende An- und Zugehörige verlieren Absicherung und sollen zugleich noch mehr Versorgung auffangen. Beruflich Pflegende und Hebammen verlieren faire Bezahlung, Perspektiven und Vertrauen. Einrichtungen verlieren Personal. Das Pflegebudget verliert seine Schutzwirkung. Personalbemessung wird ausgehöhlt und ausgesetzt, Qualitätsstandards werden auf eine gefährliche Mindestversorgung zurückgedreht. Die Professionen der Pflege und der Hebammen werden nicht beteiligt, wenn es um Entscheidungen über ihre eigene Arbeit geht.
So verliert Deutschland seine Pflege- und Hebammenversorgung.
Jeder von uns sollte sich fragen: Ist das die Versorgung, die ich mir wünsche, wenn ich selbst, meine Familie oder Menschen in meinem Umfeld auf Pflege oder Hebammenhilfe angewiesen sind?
Stellen werden nicht nachbesetzt. Pflegedienste nehmen keine neuen hilfebedürftigen Menschen mehr auf. Stationen und Wohnbereiche bleiben unterbesetzt. Hebammenpraxen und Kreißsäle schließen. Die Versorgung rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett bricht weg, Wege zur nächsten Pflege- und Hebammenversorgung werden länger, Familien werden allein gelassen. Angebote verschwinden. Versorgungslücken wachsen. Wer heute den Beruf verlässt, steht morgen nicht wieder bereit. Auch nicht in der nächsten Krise. In einem Versorgungsbereich wird gespart, der andere trägt die Kosten. Es fehlt die Gesamtbetrachtung über die Versorgungsketten hinweg.
Beitragssatzstabilität ist wichtig. Aber sie darf nicht zum alleinigen Maßstab werden. Was nutzen stabile Beiträge, wenn die Versorgung durch die Professionen Pflege und Hebammen wegfällt?
Berufliche Pflege ist keine Reserve – sie sichert Versorgung
Ob GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Pflegeneuordnungsgesetz, Notfall- und Primärversorgung, Pflegebudget, Personalbemessung oder Leistungsrecht: Die Profession Pflege steht überall im Mittelpunkt der Versorgung. Sie ist die Schnittstelle über Sektorengrenzen hinweg. Hebammen sichern Versorgung rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und frühe Familienphase. Und doch stehen beide Heilberufe politisch zu oft außen vor.
Das muss sich ändern.
Der Deutsche Pflegerat steht dafür, dass diese Expertisen nicht am Rand bleiben, sondern Grundlage politischer Entscheidungen sind.
Der Heilberuf Pflege ist keine Liste abrechenbarer Leistungen. Er hat die Verantwortung für eine komplexe Versorgung:
• Pflege ist eine eigenständige Profession mit eigener Fachlichkeit, eigener Verantwortung und eigenem Beitrag zur Versorgungssicherheit. Pflege ist kein Anhängsel der Medizin.
• Pflege steht für Sicherheit, Stabilität und Lösungskompetenz im Alltag der Menschen. Pflege ist kein Kostenfaktor, den man beliebig kürzen kann.
• Pflege erkennt Bedarfe, steuert Prozesse, sichert Qualität und hält Versorgung dort zusammen, wo andere Systeme längst an ihre Grenzen kommen. Pflege ist nicht bloße Ausführung.
Das Gleiche gilt für den Heilberuf der Hebammen. Er ist eine zentrale Kernprofession der Gesundheitsversorgung und sichert diese in einer besonders sensiblen Lebensphase. Die Kompetenzen von Hebammen müssen verbindlich in Prävention, Beratung, Begleitung, Geburtshilfe, Wochenbett und früher Familienphase genutzt werden.
Trotzdem werden die Expertisen der Professionen der Pflege und der Hebammen politisch zu selten genutzt. Ihr Wert wird zu wenig anerkannt. Das ist, als würde man den Brandschutz erst ernst nehmen, wenn das Haus schon brennt.
Erst der Bedarf. Dann Finanzierung und Struktur
Beim Hausbau kann Finanzlogik ein Maßstab sein – aber nur, solange niemand am Fundament spart und das Dach nicht vergisst. Beides trägt, schützt und sichert das Ganze.
In der Pflege- und Hebammenversorgung reicht eine reine Finanzlogik nicht aus. Denn Pflege und Hebammenhilfe sind selbst Fundament und Dach einer sicheren Versorgung. Sie tragen Menschen in verletzlichen Lebenssituationen, schützen Gesundheit und sichern soziale Teilhabe. Wer hier nur nach Einsparpotenzialen sucht, gefährdet am Ende das ganze Haus: Menschensicherheit, Versorgungsqualität und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Deshalb muss am Anfang jeder Reform die Frage stehen: Welche Pflege, welche Hebammenversorgung und welche Unterstützung brauchen Menschen?
Erst danach können Personal, Finanzierung, Strukturen und Zuständigkeiten ausgerichtet werden. Dieses Einmaleins der Versorgung muss verstanden werden.
Der DPR hat mit seinen Eckpfeilern für ein bedarfsgerechtes und zukunftsorientiertes Gesundheitssystem gezeigt, dass es anders geht: Versorgung muss vom Menschen her gedacht werden – wohnortnah, niedrigschwellig, aufsuchend, vernetzt, präventiv, multiprofessionell, digital unterstützt und sektorenübergreifend.
Ein Gesundheitssystem, das Menschen trägt, braucht die Professionen Pflege und Hebammen im Mittelpunkt mit allen Gesundheitsfachberufen. Es braucht sie im Zentrum der Versorgung und ihre aktive Beteiligung bei Entscheidungen.
Nicht länger über Pflege und Hebammenversorgung ohne die Professionen entscheiden
Über die Zukunft unseres Gesundheits- und Pflegesystems darf nicht länger ohne die Heilberufe der Pflege und Hebammen entschieden werden. Das muss der erste Satz im Pflichtenheft für alle Reformvorhaben sein.
Wer Versorgung sichern will, muss Pflege und Hebammenversorgung stärken: mit Kompetenzen, die genutzt werden, mit Strukturen, die Versorgung ermöglichen, und mit verbindlicher Mitgestaltung statt politischer Randbeteiligung.
Der DPR fordert Bundesregierung und Bundestag auf:
• das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in dieser Form nicht zu beschließen,
• alle Reformen gemeinsam zu prüfen und verpflichtende Versorgungsfolgenabschätzungen einzuführen,
• Personalbemessung im Krankenhaus und in der Langzeitpflege verbindlich zu sichern,
• Pflegebudgets verbindlich zu sichern und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln,
• Tarifsteigerungen vollständig, verlässlich und basiswirksam für alle zu refinanzieren,
• pflegende An- und Zugehörige sozial abzusichern und zu entlasten,
• beruflich Pflegende und Hebammen im Beruf zu halten, neue Mitarbeitende zu gewinnen und Berufsrückkehrer:innen den Weg zurück zu erleichtern,
• die Heilberufe der Pflege und Hebammen als tragende Stimmen der Versorgung verbindlich an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen,
• Versorgung konsequent nach Kompetenz und anhand der Versorgungsketten zu organisieren.
Deutschland steht vor einer Entscheidung: Sollen die Professionen Pflege und Hebammen weiter geschwächt werden? Oder wird endlich anerkannt, dass Pflege und Hebammenversorgung die Versorgung der Bevölkerung sichert?
Pflege zählt. Hebammen zählen. Versorgung zählt. Stabile Beiträge allein nutzen nichts, wenn niemand mehr da ist, der pflegt und die Hebammenversorgung wegbricht!
Anlage: Countdown-Grafik Tag 0: „So verliert Deutschland seine Pflege.“
Weitere Information:
Countdown des Deutschen Pflegerats zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und insgesamt zur Reformpolitik – #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Dazu auch: Eckpfeiler des Deutschen Pflegerats für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem.
www.deutscher-pflegerat.de
Bisher erschienen:
Tag 10. „Pflegebedarf wird weggerechnet“
Tag 9. „Angehörige pflegen. Die Bundesregierung kürzt ihre Rente.“
Tag 8. „Der Personalmangel wird zum Maßstab.“
Tag 7. „Pflegepersonal fehlt. Die Bundesregierung bremst dessen Bezahlung.“
Tag 6. „Prävention versprechen. Pflegekompetenz ausbremsen.“
Countdown angehalten. „Zeit zum Nachdenken.“ Deutscher Pflegerat veröffentlicht Eckpfeiler für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem
Tag 5. „Ein Sektor spart. Der nächste bricht ein.“
Tag 4. „Pflegepersonalbedarf wird wieder unsichtbar. Es gilt nur das Mindestmaß.“
Tag 3. „Das Pflegebudget wird begrenzt. Personalabbau kehrt zurück.“
Tag 2. „Die Bundesregierung spart. Die Rechnung kommt zurück.“
Tag 1: „Was nutzen stabile Beiträge, wenn niemand mehr da ist, der pflegt?“
Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen
Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky
Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Verbänden und Organisationen die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KöR); Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (KöR); Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU) und Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR).
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (10. Juli 2026, Nr. 41/2026)
Heute. Pflege zählt. Hebammen zählen. Doch: So verliert Deutschland seine Pflege
Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Deutscher Pflegerat warnt zur abschließenden Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes: Das ist eine Reformpolitik, die den Abbau der Versorgung sehenden Auges in Kauf nimmt.
Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) warnt vor der heutigen abschließenden Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag.
Der Countdown des DPR über die letzten 11 Tage hat gezeigt, was diese Reformpolitik bedeutet: Pflegebedürftige verlieren Unterstützung. Patient:innen erleben weniger Zeit für Pflege, mehr Risiken und Versorgungslücken. Pflegende An- und Zugehörige verlieren Absicherung und sollen zugleich noch mehr Versorgung auffangen. Beruflich Pflegende und Hebammen verlieren faire Bezahlung, Perspektiven und Vertrauen. Einrichtungen verlieren Personal. Das Pflegebudget verliert seine Schutzwirkung. Personalbemessung wird ausgehöhlt und ausgesetzt, Qualitätsstandards werden auf eine gefährliche Mindestversorgung zurückgedreht. Die Professionen der Pflege und der Hebammen werden nicht beteiligt, wenn es um Entscheidungen über ihre eigene Arbeit geht.
So verliert Deutschland seine Pflege- und Hebammenversorgung.
Jeder von uns sollte sich fragen: Ist das die Versorgung, die ich mir wünsche, wenn ich selbst, meine Familie oder Menschen in meinem Umfeld auf Pflege oder Hebammenhilfe angewiesen sind?
Stellen werden nicht nachbesetzt. Pflegedienste nehmen keine neuen hilfebedürftigen Menschen mehr auf. Stationen und Wohnbereiche bleiben unterbesetzt. Hebammenpraxen und Kreißsäle schließen. Die Versorgung rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett bricht weg, Wege zur nächsten Pflege- und Hebammenversorgung werden länger, Familien werden allein gelassen. Angebote verschwinden. Versorgungslücken wachsen. Wer heute den Beruf verlässt, steht morgen nicht wieder bereit. Auch nicht in der nächsten Krise. In einem Versorgungsbereich wird gespart, der andere trägt die Kosten. Es fehlt die Gesamtbetrachtung über die Versorgungsketten hinweg.
Beitragssatzstabilität ist wichtig. Aber sie darf nicht zum alleinigen Maßstab werden. Was nutzen stabile Beiträge, wenn die Versorgung durch die Professionen Pflege und Hebammen wegfällt?
Berufliche Pflege ist keine Reserve – sie sichert Versorgung
Ob GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Pflegeneuordnungsgesetz, Notfall- und Primärversorgung, Pflegebudget, Personalbemessung oder Leistungsrecht: Die Profession Pflege steht überall im Mittelpunkt der Versorgung. Sie ist die Schnittstelle über Sektorengrenzen hinweg. Hebammen sichern Versorgung rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und frühe Familienphase. Und doch stehen beide Heilberufe politisch zu oft außen vor.
Das muss sich ändern.
Der Deutsche Pflegerat steht dafür, dass diese Expertisen nicht am Rand bleiben, sondern Grundlage politischer Entscheidungen sind.
Der Heilberuf Pflege ist keine Liste abrechenbarer Leistungen. Er hat die Verantwortung für eine komplexe Versorgung:
• Pflege ist eine eigenständige Profession mit eigener Fachlichkeit, eigener Verantwortung und eigenem Beitrag zur Versorgungssicherheit. Pflege ist kein Anhängsel der Medizin.
• Pflege steht für Sicherheit, Stabilität und Lösungskompetenz im Alltag der Menschen. Pflege ist kein Kostenfaktor, den man beliebig kürzen kann.
• Pflege erkennt Bedarfe, steuert Prozesse, sichert Qualität und hält Versorgung dort zusammen, wo andere Systeme längst an ihre Grenzen kommen. Pflege ist nicht bloße Ausführung.
Das Gleiche gilt für den Heilberuf der Hebammen. Er ist eine zentrale Kernprofession der Gesundheitsversorgung und sichert diese in einer besonders sensiblen Lebensphase. Die Kompetenzen von Hebammen müssen verbindlich in Prävention, Beratung, Begleitung, Geburtshilfe, Wochenbett und früher Familienphase genutzt werden.
Trotzdem werden die Expertisen der Professionen der Pflege und der Hebammen politisch zu selten genutzt. Ihr Wert wird zu wenig anerkannt. Das ist, als würde man den Brandschutz erst ernst nehmen, wenn das Haus schon brennt.
Erst der Bedarf. Dann Finanzierung und Struktur
Beim Hausbau kann Finanzlogik ein Maßstab sein – aber nur, solange niemand am Fundament spart und das Dach nicht vergisst. Beides trägt, schützt und sichert das Ganze.
In der Pflege- und Hebammenversorgung reicht eine reine Finanzlogik nicht aus. Denn Pflege und Hebammenhilfe sind selbst Fundament und Dach einer sicheren Versorgung. Sie tragen Menschen in verletzlichen Lebenssituationen, schützen Gesundheit und sichern soziale Teilhabe. Wer hier nur nach Einsparpotenzialen sucht, gefährdet am Ende das ganze Haus: Menschensicherheit, Versorgungsqualität und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Deshalb muss am Anfang jeder Reform die Frage stehen: Welche Pflege, welche Hebammenversorgung und welche Unterstützung brauchen Menschen?
Erst danach können Personal, Finanzierung, Strukturen und Zuständigkeiten ausgerichtet werden. Dieses Einmaleins der Versorgung muss verstanden werden.
Der DPR hat mit seinen Eckpfeilern für ein bedarfsgerechtes und zukunftsorientiertes Gesundheitssystem gezeigt, dass es anders geht: Versorgung muss vom Menschen her gedacht werden – wohnortnah, niedrigschwellig, aufsuchend, vernetzt, präventiv, multiprofessionell, digital unterstützt und sektorenübergreifend.
Ein Gesundheitssystem, das Menschen trägt, braucht die Professionen Pflege und Hebammen im Mittelpunkt mit allen Gesundheitsfachberufen. Es braucht sie im Zentrum der Versorgung und ihre aktive Beteiligung bei Entscheidungen.
Nicht länger über Pflege und Hebammenversorgung ohne die Professionen entscheiden
Über die Zukunft unseres Gesundheits- und Pflegesystems darf nicht länger ohne die Heilberufe der Pflege und Hebammen entschieden werden. Das muss der erste Satz im Pflichtenheft für alle Reformvorhaben sein.
Wer Versorgung sichern will, muss Pflege und Hebammenversorgung stärken: mit Kompetenzen, die genutzt werden, mit Strukturen, die Versorgung ermöglichen, und mit verbindlicher Mitgestaltung statt politischer Randbeteiligung.
Der DPR fordert Bundesregierung und Bundestag auf:
• das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in dieser Form nicht zu beschließen,
• alle Reformen gemeinsam zu prüfen und verpflichtende Versorgungsfolgenabschätzungen einzuführen,
• Personalbemessung im Krankenhaus und in der Langzeitpflege verbindlich zu sichern,
• Pflegebudgets verbindlich zu sichern und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln,
• Tarifsteigerungen vollständig, verlässlich und basiswirksam für alle zu refinanzieren,
• pflegende An- und Zugehörige sozial abzusichern und zu entlasten,
• beruflich Pflegende und Hebammen im Beruf zu halten, neue Mitarbeitende zu gewinnen und Berufsrückkehrer:innen den Weg zurück zu erleichtern,
• die Heilberufe der Pflege und Hebammen als tragende Stimmen der Versorgung verbindlich an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen,
• Versorgung konsequent nach Kompetenz und anhand der Versorgungsketten zu organisieren.
Deutschland steht vor einer Entscheidung: Sollen die Professionen Pflege und Hebammen weiter geschwächt werden? Oder wird endlich anerkannt, dass Pflege und Hebammenversorgung die Versorgung der Bevölkerung sichert?
Pflege zählt. Hebammen zählen. Versorgung zählt. Stabile Beiträge allein nutzen nichts, wenn niemand mehr da ist, der pflegt und die Hebammenversorgung wegbricht!
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Tag 9. „Angehörige pflegen. Die Bundesregierung kürzt ihre Rente.“
Tag 8. „Der Personalmangel wird zum Maßstab.“
Tag 7. „Pflegepersonal fehlt. Die Bundesregierung bremst dessen Bezahlung.“
Tag 6. „Prävention versprechen. Pflegekompetenz ausbremsen.“
Countdown angehalten. „Zeit zum Nachdenken.“ Deutscher Pflegerat veröffentlicht Eckpfeiler für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem
Tag 5. „Ein Sektor spart. Der nächste bricht ein.“
Tag 4. „Pflegepersonalbedarf wird wieder unsichtbar. Es gilt nur das Mindestmaß.“
Tag 3. „Das Pflegebudget wird begrenzt. Personalabbau kehrt zurück.“
Tag 2. „Die Bundesregierung spart. Die Rechnung kommt zurück.“
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Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Verbänden und Organisationen die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KöR); Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (KöR); Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU) und Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR).
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Der bisherige Entwurf des PNOG ist so verheerend, dass umfassende Veränderungen notwendig sind
„Der bisherige Entwurf des PNOG ist so verheerend, dass umfassende Veränderungen notwendig sind.“
– Bernd Meurer, bpa-Präsident

– Bernd Meurer, bpa-Präsident
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Ausgaben für Sozialhilfe im Jahr 2025 um 6,1 % gestiegen
PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 300 vom 21.08.2026
Ausgaben für Sozialhilfe im Jahr 2025 um 6,1 % gestiegen
Steigender Anteil der Hilfe zur Pflege an den Gesamtausgaben
WIESBADEN – Im Jahr 2025 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 21,5 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 6,1 %.
+++
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 75 3444
www.destatis.de/kontakt
Ausgaben für Sozialhilfe im Jahr 2025 um 6,1 % gestiegen
Steigender Anteil der Hilfe zur Pflege an den Gesamtausgaben
WIESBADEN – Im Jahr 2025 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 21,5 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 6,1 %.
+++
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
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Pflegeneuordnungsgesetz (Entwurf) - wird Linnemann korrigieren?
Pflegeneuordnungsgesetz (Entwurf) - wird Linnemann korrigieren?
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann äußert sich in seinem ersten Interview als Minister ebenfalls zu den hohen Beiträgen. Sein Ziel sei, dass diese perspektivisch wieder sinken würden. Die Kürzung der Rentenpunkte für pflegende Angehörige soll dagegen aus der Pflegereform gestrichen werden. „Ich möchte bei pflegenden Angehörigen, bei der Rente, nicht sparen“, sagte Linnemann. Die Gesellschaft verlöre bei einer Umsetzung an Wärme. Wie genau diese Änderung finanziert werde, wisse er noch nicht. Die Rentenpunkte waren ein entscheidender Streitpunkt bei der Pflegereform, berichtet Politico Pro. Die ehemalige Gesundheitsministerin Nina Warken hatte wohl versucht, Finanzminister Lars Klingbeil dazu zu bewegen, die Rentenpunkte aus der Rentenkasse statt aus der Pflegeversicherung zu zahlen. Der stellte sich quer. Wie die Beibehaltung der Rentenansprüche für pflegende Angehörige mit dem Reformdruck in der Pflege vereinbar ist, diskutiert der Podcast Table.Today.
Derweil spitzt sich die Situation in der Pflegeversicherung weiter zu, berichtet Politico Pro, denn die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege (HzP) stiegen um 13,3 Prozent auf 6 Milliarden Euro. Das sei„ein ernstes Warnsignal“, warnt die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Simone Borchardt. Allerdings seien nur sechs Prozent der Pflegebedürftigen auf staatliche Hilfe angewiesen, so Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands. „Wer daraus die Forderung nach einer Pflegevollversicherung oder einer weiteren Begrenzung der Eigenanteile ableitet, dreht die Logik des Sozialstaats um.“
Quelle: PKV- Newsletter vom 24.08.1016
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann äußert sich in seinem ersten Interview als Minister ebenfalls zu den hohen Beiträgen. Sein Ziel sei, dass diese perspektivisch wieder sinken würden. Die Kürzung der Rentenpunkte für pflegende Angehörige soll dagegen aus der Pflegereform gestrichen werden. „Ich möchte bei pflegenden Angehörigen, bei der Rente, nicht sparen“, sagte Linnemann. Die Gesellschaft verlöre bei einer Umsetzung an Wärme. Wie genau diese Änderung finanziert werde, wisse er noch nicht. Die Rentenpunkte waren ein entscheidender Streitpunkt bei der Pflegereform, berichtet Politico Pro. Die ehemalige Gesundheitsministerin Nina Warken hatte wohl versucht, Finanzminister Lars Klingbeil dazu zu bewegen, die Rentenpunkte aus der Rentenkasse statt aus der Pflegeversicherung zu zahlen. Der stellte sich quer. Wie die Beibehaltung der Rentenansprüche für pflegende Angehörige mit dem Reformdruck in der Pflege vereinbar ist, diskutiert der Podcast Table.Today.
Derweil spitzt sich die Situation in der Pflegeversicherung weiter zu, berichtet Politico Pro, denn die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege (HzP) stiegen um 13,3 Prozent auf 6 Milliarden Euro. Das sei„ein ernstes Warnsignal“, warnt die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Simone Borchardt. Allerdings seien nur sechs Prozent der Pflegebedürftigen auf staatliche Hilfe angewiesen, so Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands. „Wer daraus die Forderung nach einer Pflegevollversicherung oder einer weiteren Begrenzung der Eigenanteile ableitet, dreht die Logik des Sozialstaats um.“
Quelle: PKV- Newsletter vom 24.08.1016
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Sparmaßnahmen im Rahmen der Pflegereform
Die geplanten Sparmaßnahmen im Rahmen der Pflegereform reichen nicht aus, um die erwarteten Milliardenlöcher in der Pflegeversicherung zu stopfen. Das zeigen neue Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (Wido). Die Umstellung der Pflegebegutachtung bringe nur Einsparungen von jährlich zwei Milliarden statt der vom BMG angenommenen vier Milliarden Euro, heißt es. Dieses Geld fehle, um das Defizit von über 15 Milliarden Euro im Jahr vollständig zu decken. Zudem stelle sich durch die mögliche Rücknahme der Kürzungen bei pflegenden Angehörigen die Frage nach alternativen Finanzierungsquellen umso dringlicher, sagt AOK-Chefin Carola Reimann.
Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), hat Befürchtungen vor einer Pleite der Pflegekassen zurückgewiesen. Bundesdarlehen könnten die Zeit bis zum Start der geplanten Pflegereform überbrücken, sagte sie. Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Patientenschützer Eugen Brysch plädieren dafür, dass auch Privatpatienten für die soziale Pflegeversicherung aufkommen sollten. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) weist derartige Vorschläge zurück und fordert, die private Vorsorge zu fördern. „Nur so stabilisieren wir die Pflege dauerhaft, ohne künftige Generationen weiter zu belasten“, so PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther.
Die privaten Pflegekassen zu plündern oder die Teilkasko- zu einer Vollkaskoversicherung auszuweiten wäre falsch, kommentiert die RP. Vielmehr müssten Leistungen reduziert und die Vermögen der Betroffenen angetastet werden.
Quelle: PKV-Newsletter vom 02.09.2026
Um die drohende Finanzlücke in der Pflegeversicherung kurzfristig zu schließen, schlägt der GKV-Spitzenverband vor, dass der Bund ausstehende Corona-Schulden zurückzahlt, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige übernimmt und die Bundesländer für die Investitionskosten der Pflegeheime aufkommen. Experten wie Gesundheitsökonom Boris Augurzky und Wirtschaftswissenschaftler Friedrich Breyer können die Forderungen weitestgehend nachvollziehen. Letztlich werde damit aber nur Geld umhergeschoben, so Augurzky. Eine nachhaltige Lösung könne nur durch eine grundlegende Pflegereform erreicht werden. Auch Gesundheitsökonom Heinz Rothgang schlägt vor, die Kassen zu entlasten, indem der Bund seine Corona-Schulden begleicht und die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln übernimmt. Außerdem befürwortet er restriktivere Einstufungskriterien für Pflegegrade. Langfristig werde die Pflege im Zuge des demografischen Wandels für die Gesellschaft aber unvermeidbar teurer, glaubt Rothgang.
Quelle: PKV-Newsletter vom 03.09.2026
Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), hat Befürchtungen vor einer Pleite der Pflegekassen zurückgewiesen. Bundesdarlehen könnten die Zeit bis zum Start der geplanten Pflegereform überbrücken, sagte sie. Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Patientenschützer Eugen Brysch plädieren dafür, dass auch Privatpatienten für die soziale Pflegeversicherung aufkommen sollten. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) weist derartige Vorschläge zurück und fordert, die private Vorsorge zu fördern. „Nur so stabilisieren wir die Pflege dauerhaft, ohne künftige Generationen weiter zu belasten“, so PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther.
Die privaten Pflegekassen zu plündern oder die Teilkasko- zu einer Vollkaskoversicherung auszuweiten wäre falsch, kommentiert die RP. Vielmehr müssten Leistungen reduziert und die Vermögen der Betroffenen angetastet werden.
Quelle: PKV-Newsletter vom 02.09.2026
Um die drohende Finanzlücke in der Pflegeversicherung kurzfristig zu schließen, schlägt der GKV-Spitzenverband vor, dass der Bund ausstehende Corona-Schulden zurückzahlt, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige übernimmt und die Bundesländer für die Investitionskosten der Pflegeheime aufkommen. Experten wie Gesundheitsökonom Boris Augurzky und Wirtschaftswissenschaftler Friedrich Breyer können die Forderungen weitestgehend nachvollziehen. Letztlich werde damit aber nur Geld umhergeschoben, so Augurzky. Eine nachhaltige Lösung könne nur durch eine grundlegende Pflegereform erreicht werden. Auch Gesundheitsökonom Heinz Rothgang schlägt vor, die Kassen zu entlasten, indem der Bund seine Corona-Schulden begleicht und die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln übernimmt. Außerdem befürwortet er restriktivere Einstufungskriterien für Pflegegrade. Langfristig werde die Pflege im Zuge des demografischen Wandels für die Gesellschaft aber unvermeidbar teurer, glaubt Rothgang.
Quelle: PKV-Newsletter vom 03.09.2026
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Erhöhung der Schwellenwerte für die Pflegebegutachtung
Wissenschaftliches Institut der AOK
Erhöhung der Schwellenwerte für die Pflegebegutachtung wird deutlich weniger Einsparungen bringen als erwartet
Peter Willenborg Presse & Kommunikation
Die von der Bundesregierung zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung geplante Anhebung der Zugangsvoraussetzungen für die Pflegegrade wird wahrscheinlich nicht die erwarteten Einspareffekte bringen. Das geht aus einer aktuellen Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hervor, in der Anpassungseffekte an den Schwellenwerten zum nächsten Pflegegrad betrachtet werden. Diese werden laut der Studie dazu führen, dass die realisierbaren Einsparungen statt der erwarteten ca. 4 Milliarden Euro voraussichtlich nur bei etwa 2 Milliarden Euro jährlich liegen werden.
Für die Analyse hat das WIdO die aktuellen Bewertungen der rund 1,1 Millionen AOK-Versicherten ausgewertet, die im Jahr 2024 das erste Mal vom Medizinischen Dienst (MD) begutachtet worden sind oder in diesem Jahr eine Höherstufung in den nächsthöheren Pflegegrad beantragten. Im Ergebnis zeigen sich deutliche Häufungen von Punkte-Bewertungen direkt oberhalb der bisher geltenden Schwellenwerte zum nächsthöheren Pflegegrad. 2024 fielen knapp 21 Prozent der Erstbegutachtungen und rund 16 Prozent der Höherstufungen in diese Übergangsbereiche („Bunching“-Effekt). Diese Häufungen lassen sich nicht allein durch das Begutachtungsinstrument erklären, sondern werden laut der Analyse etwa zur Hälfte durch andere Faktoren wie Anreiz- und Verhaltenseffekte verursacht. Im Einklang mit den Erfahrungen in anderen Ländern verdeutlichen die Ergebnisse die Dynamiken von Schwellenwertanpassungen in der Pflegebegutachtung.
Auch nach der Erhöhung der Schwellenwerte für die Pflegegrade, die im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgesehen ist, sind laut WIdO-Analyse solche Anpassungseffekte zu erwarten. Die bisher feststellbaren Häufungen von Bewertungen werden demnach nicht an den ursprünglichen Grenzen bleiben, sondern sich an die neuen Grenzen verlagern.
Einsparvolumen der geplanten Reform mehrere Milliarden Euro geringer als angenommen
Durch die Anpassung des Verhaltens der Akteure im Begutachtungsverfahren wird das tatsächliche Einsparpotenzial der geplanten Reform nach Einschätzung der Autoren um mehrere Milliarden Euro geringer ausfallen als bislang angenommen. Sie gehen davon aus, dass sich die in der Finanzplanung der Sozialen Pflegeversicherung veranschlagten Einsparungen fast halbieren könnten.
„Die Ergebnisse sprechen weder für eine noch stärkere Erhöhung der Schwellenwerte noch gegen jede Anpassung von Zugangskriterien“, sagt David Scheller-Kreinsen, Geschäftsführer des WIdO und Mitautor der Studie. „Sie zeigen aber, dass die Anpassung von Schwellenwerten als alleinige Maßnahme zu kurz greift.“ Wenn die Politik den bisherigen Zugang zur Pflegeversicherung als zu weitreichend, zu wenig zielgenau oder nicht mehr finanzierbar bewerte, sollte sie nicht nur einzelne Stellschrauben wie die Schwellenwerte in den Blick nehmen. Stattdessen müsse das gesamte Begutachtungssystem in einer Evaluation auf den Prüfstand gestellt und reformiert werden. „Eine pauschale Anhebung der Schwellenwerte spart zwar Geld, kann aber auch zu Einbußen bei Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität führen“, betont Scheller-Kreinsen. Um solche unerwünschten Effekte und mögliche Folgekosten einer Verschlechterung der Versorgung zu vermeiden, brauche es eine genaue Analyse der Pflegebedürftigen nahe der Schwellenwerte und der Effektivität der Pflegeleistungen in Deutschland.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die erwarteten Finanzwirkungen aus der Anpassung der Begutachtungssystematik im PNOG allein für das Jahr 2027 auf 1,3 Milliarden Euro beziffert, für das Jahr 2030 sogar auf 4,2 Milliarden Euro. Diese Einsparpotenziale könnten laut der Analyse bis zu 50 Prozent geringer ausfallen als bisher veranschlagt. Zudem weisen die Autoren darauf hin, dass aktuell ein starker Anreiz besteht, Anträge auf Einstufung in die Pflegeversicherung vorzuziehen, um noch nach den alten Regeln bewertet zu werden. Dadurch könnten die Ausgaben für die Soziale Pflegeversicherung kurzfristig sogar steigen und der ohnehin stark belastete MD zusätzlich beansprucht werden.
Versicherte der Pflegeversicherung können jederzeit formlos einen Antrag auf Begutachtung bei ihrer Pflegekasse stellen. Diese beauftragt den regionalen MD mit der Begutachtung durch entsprechend qualifizierte Mitarbeitende. Seit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz aus dem Jahr 2017 erfolgt die Feststellung der Pflegebedürftigkeit über das sogenannte „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA). Es misst den Grad der individuellen Pflegebedürftigkeit anhand von sechs zentralen Lebensbereichen (Modulen). Diese werden jeweils mit Punkten bewertet und in einem schriftlichen Gutachten zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst.
Originalpublikation:
Tim Seidinger, Robert Messerle, David Scheller-Kreinsen: Punktlandung Pflegegrad? Analysen zur Reform der Pflegebegutachtung. WIdO e-Paper 14 (2026), DOI: https://doi.org/10.4126/FRL01-006529343
Weitere Informationen:
https://www.wido.de/publikationen-produ ... o-e-paper/
Quelle: Pressemitteilung vom 02.09.2026
Peter Willenborg Presse & Kommunikation
Wissenschaftliches Institut der AOK
https://idw-online.de/de/news876687
Erhöhung der Schwellenwerte für die Pflegebegutachtung wird deutlich weniger Einsparungen bringen als erwartet
Peter Willenborg Presse & Kommunikation
Die von der Bundesregierung zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung geplante Anhebung der Zugangsvoraussetzungen für die Pflegegrade wird wahrscheinlich nicht die erwarteten Einspareffekte bringen. Das geht aus einer aktuellen Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hervor, in der Anpassungseffekte an den Schwellenwerten zum nächsten Pflegegrad betrachtet werden. Diese werden laut der Studie dazu führen, dass die realisierbaren Einsparungen statt der erwarteten ca. 4 Milliarden Euro voraussichtlich nur bei etwa 2 Milliarden Euro jährlich liegen werden.
Für die Analyse hat das WIdO die aktuellen Bewertungen der rund 1,1 Millionen AOK-Versicherten ausgewertet, die im Jahr 2024 das erste Mal vom Medizinischen Dienst (MD) begutachtet worden sind oder in diesem Jahr eine Höherstufung in den nächsthöheren Pflegegrad beantragten. Im Ergebnis zeigen sich deutliche Häufungen von Punkte-Bewertungen direkt oberhalb der bisher geltenden Schwellenwerte zum nächsthöheren Pflegegrad. 2024 fielen knapp 21 Prozent der Erstbegutachtungen und rund 16 Prozent der Höherstufungen in diese Übergangsbereiche („Bunching“-Effekt). Diese Häufungen lassen sich nicht allein durch das Begutachtungsinstrument erklären, sondern werden laut der Analyse etwa zur Hälfte durch andere Faktoren wie Anreiz- und Verhaltenseffekte verursacht. Im Einklang mit den Erfahrungen in anderen Ländern verdeutlichen die Ergebnisse die Dynamiken von Schwellenwertanpassungen in der Pflegebegutachtung.
Auch nach der Erhöhung der Schwellenwerte für die Pflegegrade, die im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgesehen ist, sind laut WIdO-Analyse solche Anpassungseffekte zu erwarten. Die bisher feststellbaren Häufungen von Bewertungen werden demnach nicht an den ursprünglichen Grenzen bleiben, sondern sich an die neuen Grenzen verlagern.
Einsparvolumen der geplanten Reform mehrere Milliarden Euro geringer als angenommen
Durch die Anpassung des Verhaltens der Akteure im Begutachtungsverfahren wird das tatsächliche Einsparpotenzial der geplanten Reform nach Einschätzung der Autoren um mehrere Milliarden Euro geringer ausfallen als bislang angenommen. Sie gehen davon aus, dass sich die in der Finanzplanung der Sozialen Pflegeversicherung veranschlagten Einsparungen fast halbieren könnten.
„Die Ergebnisse sprechen weder für eine noch stärkere Erhöhung der Schwellenwerte noch gegen jede Anpassung von Zugangskriterien“, sagt David Scheller-Kreinsen, Geschäftsführer des WIdO und Mitautor der Studie. „Sie zeigen aber, dass die Anpassung von Schwellenwerten als alleinige Maßnahme zu kurz greift.“ Wenn die Politik den bisherigen Zugang zur Pflegeversicherung als zu weitreichend, zu wenig zielgenau oder nicht mehr finanzierbar bewerte, sollte sie nicht nur einzelne Stellschrauben wie die Schwellenwerte in den Blick nehmen. Stattdessen müsse das gesamte Begutachtungssystem in einer Evaluation auf den Prüfstand gestellt und reformiert werden. „Eine pauschale Anhebung der Schwellenwerte spart zwar Geld, kann aber auch zu Einbußen bei Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität führen“, betont Scheller-Kreinsen. Um solche unerwünschten Effekte und mögliche Folgekosten einer Verschlechterung der Versorgung zu vermeiden, brauche es eine genaue Analyse der Pflegebedürftigen nahe der Schwellenwerte und der Effektivität der Pflegeleistungen in Deutschland.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die erwarteten Finanzwirkungen aus der Anpassung der Begutachtungssystematik im PNOG allein für das Jahr 2027 auf 1,3 Milliarden Euro beziffert, für das Jahr 2030 sogar auf 4,2 Milliarden Euro. Diese Einsparpotenziale könnten laut der Analyse bis zu 50 Prozent geringer ausfallen als bisher veranschlagt. Zudem weisen die Autoren darauf hin, dass aktuell ein starker Anreiz besteht, Anträge auf Einstufung in die Pflegeversicherung vorzuziehen, um noch nach den alten Regeln bewertet zu werden. Dadurch könnten die Ausgaben für die Soziale Pflegeversicherung kurzfristig sogar steigen und der ohnehin stark belastete MD zusätzlich beansprucht werden.
Versicherte der Pflegeversicherung können jederzeit formlos einen Antrag auf Begutachtung bei ihrer Pflegekasse stellen. Diese beauftragt den regionalen MD mit der Begutachtung durch entsprechend qualifizierte Mitarbeitende. Seit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz aus dem Jahr 2017 erfolgt die Feststellung der Pflegebedürftigkeit über das sogenannte „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA). Es misst den Grad der individuellen Pflegebedürftigkeit anhand von sechs zentralen Lebensbereichen (Modulen). Diese werden jeweils mit Punkten bewertet und in einem schriftlichen Gutachten zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst.
Originalpublikation:
Tim Seidinger, Robert Messerle, David Scheller-Kreinsen: Punktlandung Pflegegrad? Analysen zur Reform der Pflegebegutachtung. WIdO e-Paper 14 (2026), DOI: https://doi.org/10.4126/FRL01-006529343
Weitere Informationen:
https://www.wido.de/publikationen-produ ... o-e-paper/
Quelle: Pressemitteilung vom 02.09.2026
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WernerSchell
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Expertenkommission zur Neuordnung der Pflege angekündigt ....
Expertenkommission zur Neuordnung der Pflege angekündigt ....
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) kündigte vergangene Woche eine Expertenkommission zur Neuordnung der Pflege an. Gesundheitspolitische Sprecher anderer Parteien betonen nun, dass es nicht an den Erkenntnissen mangele, sondern an deren Umsetzung. SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis erklärte, man habe „kein Erkenntnisdefizit, sondern bislang vor allem ein Entscheidungsdefizit“; eine Kommission könne sinnvoll sein, wenn sie auf der bereits geleisteten Arbeit aufsetze. Deutlich schärfer äußerte sich der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen, der auf X von „Rat- und Tatenlosigkeit der Koalition“ sprach.
Private Pflegeheimbetreiber warnen indes vor einer Verschärfung der Situation: „Die Pflegeversicherung erlebt in den nächsten Jahren ihre eigentliche Bewährungsprobe“, erklärt Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa.
Linnemann bezifferte das Defizit der Pflegeversicherung für 2026 zuletzt auf rund 8 Milliarden Euro, für 2028 auf bis zu 15 Milliarden Euro, und sprach von einer „desaströsen“ Lage. Auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei betont, es müsse gelingen, in der Pflege schon im nächsten Jahr etwa 7,5 Milliarden Euro einzusparen; schließe man das Gesetzgebungsverfahren nicht bis Jahresende ab, müsste der Beitrag deutlich steigen – das wolle man verhindern.
Der Sozialverband Deutschland und DAK-Chef Andreas Storm zeigten sich offen für Linnemanns zweistufiges Vorgehen, wobei es auf die Besetzung der Kommission ankomme; der Arbeitgeberverband Pflege mahnte, sie solle den Bau und Betrieb von Pflegeheimen erleichtern statt Luftschlösser zu bauen. Fachleute verweisen dagegen auf konkrete Baustellen: Gesundheitsökonom Heinz Rothgang kritisiert, der PNOG-Referentenentwurf ziele „ausschließlich auf die Schließung der Finanzierungslücke“, während strukturelle Probleme bei Finanzen und Leistungen unadressiert blieben; Bernd Meurer (bpa) fordert, versicherungsfremde Leistungen zu entrümpeln und ein „Personalsicherungsgesetz“ zu schaffen, „bevor der Renteneintritt der Babyboomer die Pflege doppelt hart trifft“.
Eine der in der Regierung diskutierten Maßnahmen für eine Pflegereform ist ein von der SPD vorgeschlagener Finanzausgleich zwischen der privaten und der sozialen Pflegeversicherung. In der Union regt sich dagegen allerdings Widerstand: Ein solcher „Pflegesoli“ sei keine tragfähige Lösung und dürfte verfassungswidrig sein, sagt CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger. Auch der Heidelberger Finanz- und Steuerrechtler Hanno Kube kommt in einem Gutachten für den PKV-Verband zu dem Schluss, dass es sich um eine unzulässige Sonderabgabe handeln würde.
Ebenfalls verfassungsrechtliche Probleme sieht Bundesgesundheitsminister Linnemann, der den Vorschlag für einen Finanzausgleich ablehnt. „Die soziale Pflegeversicherung braucht dringend eine Reform der Ausgaben, um sie vor dem finanziellen Kollaps zu bewahren“, betont PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. Wer die Zustimmung zum Pflegeneuordnungsgesetz von verfassungswidrigen Finanztransfers zwischen Sozialer und Privater Pflegepflichtversicherung abhängig mache, handle verantwortungslos. Es sei „richtig, dass Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann dagegen hält und auf echte Reformen setzt“, so Reuther.
Zur Finanzierung der Pflegeheime weist der Tagesspiegel Background (€) auf eine strukturelle Schieflage hin: Investitionskosten sind laut SGB XI Sache der Bundesländer, faktisch werden sie aber auf die Eigenanteile der Heimbewohner umgelegt. 2024 lag die Investitionskostenförderung im Bundesschnitt bei nur 181,50 Euro je Pflegebedürftigem; Nordrhein-Westfalen förderte mit 563 Euro am stärksten, in der Hälfte der Länder waren es weniger als 16 Euro. Ein einklagbarer Anspruch besteht nicht.
Quelle: PKV-Newsletter vom 14.09.2026
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) kündigte vergangene Woche eine Expertenkommission zur Neuordnung der Pflege an. Gesundheitspolitische Sprecher anderer Parteien betonen nun, dass es nicht an den Erkenntnissen mangele, sondern an deren Umsetzung. SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis erklärte, man habe „kein Erkenntnisdefizit, sondern bislang vor allem ein Entscheidungsdefizit“; eine Kommission könne sinnvoll sein, wenn sie auf der bereits geleisteten Arbeit aufsetze. Deutlich schärfer äußerte sich der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen, der auf X von „Rat- und Tatenlosigkeit der Koalition“ sprach.
Private Pflegeheimbetreiber warnen indes vor einer Verschärfung der Situation: „Die Pflegeversicherung erlebt in den nächsten Jahren ihre eigentliche Bewährungsprobe“, erklärt Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa.
Linnemann bezifferte das Defizit der Pflegeversicherung für 2026 zuletzt auf rund 8 Milliarden Euro, für 2028 auf bis zu 15 Milliarden Euro, und sprach von einer „desaströsen“ Lage. Auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei betont, es müsse gelingen, in der Pflege schon im nächsten Jahr etwa 7,5 Milliarden Euro einzusparen; schließe man das Gesetzgebungsverfahren nicht bis Jahresende ab, müsste der Beitrag deutlich steigen – das wolle man verhindern.
Der Sozialverband Deutschland und DAK-Chef Andreas Storm zeigten sich offen für Linnemanns zweistufiges Vorgehen, wobei es auf die Besetzung der Kommission ankomme; der Arbeitgeberverband Pflege mahnte, sie solle den Bau und Betrieb von Pflegeheimen erleichtern statt Luftschlösser zu bauen. Fachleute verweisen dagegen auf konkrete Baustellen: Gesundheitsökonom Heinz Rothgang kritisiert, der PNOG-Referentenentwurf ziele „ausschließlich auf die Schließung der Finanzierungslücke“, während strukturelle Probleme bei Finanzen und Leistungen unadressiert blieben; Bernd Meurer (bpa) fordert, versicherungsfremde Leistungen zu entrümpeln und ein „Personalsicherungsgesetz“ zu schaffen, „bevor der Renteneintritt der Babyboomer die Pflege doppelt hart trifft“.
Eine der in der Regierung diskutierten Maßnahmen für eine Pflegereform ist ein von der SPD vorgeschlagener Finanzausgleich zwischen der privaten und der sozialen Pflegeversicherung. In der Union regt sich dagegen allerdings Widerstand: Ein solcher „Pflegesoli“ sei keine tragfähige Lösung und dürfte verfassungswidrig sein, sagt CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger. Auch der Heidelberger Finanz- und Steuerrechtler Hanno Kube kommt in einem Gutachten für den PKV-Verband zu dem Schluss, dass es sich um eine unzulässige Sonderabgabe handeln würde.
Ebenfalls verfassungsrechtliche Probleme sieht Bundesgesundheitsminister Linnemann, der den Vorschlag für einen Finanzausgleich ablehnt. „Die soziale Pflegeversicherung braucht dringend eine Reform der Ausgaben, um sie vor dem finanziellen Kollaps zu bewahren“, betont PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. Wer die Zustimmung zum Pflegeneuordnungsgesetz von verfassungswidrigen Finanztransfers zwischen Sozialer und Privater Pflegepflichtversicherung abhängig mache, handle verantwortungslos. Es sei „richtig, dass Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann dagegen hält und auf echte Reformen setzt“, so Reuther.
Zur Finanzierung der Pflegeheime weist der Tagesspiegel Background (€) auf eine strukturelle Schieflage hin: Investitionskosten sind laut SGB XI Sache der Bundesländer, faktisch werden sie aber auf die Eigenanteile der Heimbewohner umgelegt. 2024 lag die Investitionskostenförderung im Bundesschnitt bei nur 181,50 Euro je Pflegebedürftigem; Nordrhein-Westfalen förderte mit 563 Euro am stärksten, in der Hälfte der Länder waren es weniger als 16 Euro. Ein einklagbarer Anspruch besteht nicht.
Quelle: PKV-Newsletter vom 14.09.2026
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Expertenkommission zur Neuordnung der Pflege angekündigt ....
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Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) kündigte vergangene Woche eine Expertenkommission zur Neuordnung der Pflege an. Gesundheitspolitische Sprecher anderer Parteien betonen nun, dass es nicht an den Erkenntnissen mangele, sondern an deren Umsetzung. SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis erklärte, man habe „kein Erkenntnisdefizit, sondern bislang vor allem ein Entscheidungsdefizit“; eine Kommission könne sinnvoll sein, wenn sie auf der bereits geleisteten Arbeit aufsetze. Deutlich schärfer äußerte sich der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen, der auf X von „Rat- und Tatenlosigkeit der Koalition“ sprach.
Private Pflegeheimbetreiber warnen indes vor einer Verschärfung der Situation: „Die Pflegeversicherung erlebt in den nächsten Jahren ihre eigentliche Bewährungsprobe“, erklärt Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa.
Linnemann bezifferte das Defizit der Pflegeversicherung für 2026 zuletzt auf rund 8 Milliarden Euro, für 2028 auf bis zu 15 Milliarden Euro, und sprach von einer „desaströsen“ Lage. Auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei betont, es müsse gelingen, in der Pflege schon im nächsten Jahr etwa 7,5 Milliarden Euro einzusparen; schließe man das Gesetzgebungsverfahren nicht bis Jahresende ab, müsste der Beitrag deutlich steigen – das wolle man verhindern.
Der Sozialverband Deutschland und DAK-Chef Andreas Storm zeigten sich offen für Linnemanns zweistufiges Vorgehen, wobei es auf die Besetzung der Kommission ankomme; der Arbeitgeberverband Pflege mahnte, sie solle den Bau und Betrieb von Pflegeheimen erleichtern statt Luftschlösser zu bauen. Fachleute verweisen dagegen auf konkrete Baustellen: Gesundheitsökonom Heinz Rothgang kritisiert, der PNOG-Referentenentwurf ziele „ausschließlich auf die Schließung der Finanzierungslücke“, während strukturelle Probleme bei Finanzen und Leistungen unadressiert blieben; Bernd Meurer (bpa) fordert, versicherungsfremde Leistungen zu entrümpeln und ein „Personalsicherungsgesetz“ zu schaffen, „bevor der Renteneintritt der Babyboomer die Pflege doppelt hart trifft“.
Eine der in der Regierung diskutierten Maßnahmen für eine Pflegereform ist ein von der SPD vorgeschlagener Finanzausgleich zwischen der privaten und der sozialen Pflegeversicherung. In der Union regt sich dagegen allerdings Widerstand: Ein solcher „Pflegesoli“ sei keine tragfähige Lösung und dürfte verfassungswidrig sein, sagt CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger. Auch der Heidelberger Finanz- und Steuerrechtler Hanno Kube kommt in einem Gutachten für den PKV-Verband zu dem Schluss, dass es sich um eine unzulässige Sonderabgabe handeln würde.
Ebenfalls verfassungsrechtliche Probleme sieht Bundesgesundheitsminister Linnemann, der den Vorschlag für einen Finanzausgleich ablehnt. „Die soziale Pflegeversicherung braucht dringend eine Reform der Ausgaben, um sie vor dem finanziellen Kollaps zu bewahren“, betont PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. Wer die Zustimmung zum Pflegeneuordnungsgesetz von verfassungswidrigen Finanztransfers zwischen Sozialer und Privater Pflegepflichtversicherung abhängig mache, handle verantwortungslos. Es sei „richtig, dass Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann dagegen hält und auf echte Reformen setzt“, so Reuther.
Zur Finanzierung der Pflegeheime weist der Tagesspiegel Background (€) auf eine strukturelle Schieflage hin: Investitionskosten sind laut SGB XI Sache der Bundesländer, faktisch werden sie aber auf die Eigenanteile der Heimbewohner umgelegt. 2024 lag die Investitionskostenförderung im Bundesschnitt bei nur 181,50 Euro je Pflegebedürftigem; Nordrhein-Westfalen förderte mit 563 Euro am stärksten, in der Hälfte der Länder waren es weniger als 16 Euro. Ein einklagbarer Anspruch besteht nicht.
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Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) kündigte vergangene Woche eine Expertenkommission zur Neuordnung der Pflege an. Gesundheitspolitische Sprecher anderer Parteien betonen nun, dass es nicht an den Erkenntnissen mangele, sondern an deren Umsetzung. SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis erklärte, man habe „kein Erkenntnisdefizit, sondern bislang vor allem ein Entscheidungsdefizit“; eine Kommission könne sinnvoll sein, wenn sie auf der bereits geleisteten Arbeit aufsetze. Deutlich schärfer äußerte sich der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen, der auf X von „Rat- und Tatenlosigkeit der Koalition“ sprach.
Private Pflegeheimbetreiber warnen indes vor einer Verschärfung der Situation: „Die Pflegeversicherung erlebt in den nächsten Jahren ihre eigentliche Bewährungsprobe“, erklärt Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa.
Linnemann bezifferte das Defizit der Pflegeversicherung für 2026 zuletzt auf rund 8 Milliarden Euro, für 2028 auf bis zu 15 Milliarden Euro, und sprach von einer „desaströsen“ Lage. Auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei betont, es müsse gelingen, in der Pflege schon im nächsten Jahr etwa 7,5 Milliarden Euro einzusparen; schließe man das Gesetzgebungsverfahren nicht bis Jahresende ab, müsste der Beitrag deutlich steigen – das wolle man verhindern.
Der Sozialverband Deutschland und DAK-Chef Andreas Storm zeigten sich offen für Linnemanns zweistufiges Vorgehen, wobei es auf die Besetzung der Kommission ankomme; der Arbeitgeberverband Pflege mahnte, sie solle den Bau und Betrieb von Pflegeheimen erleichtern statt Luftschlösser zu bauen. Fachleute verweisen dagegen auf konkrete Baustellen: Gesundheitsökonom Heinz Rothgang kritisiert, der PNOG-Referentenentwurf ziele „ausschließlich auf die Schließung der Finanzierungslücke“, während strukturelle Probleme bei Finanzen und Leistungen unadressiert blieben; Bernd Meurer (bpa) fordert, versicherungsfremde Leistungen zu entrümpeln und ein „Personalsicherungsgesetz“ zu schaffen, „bevor der Renteneintritt der Babyboomer die Pflege doppelt hart trifft“.
Eine der in der Regierung diskutierten Maßnahmen für eine Pflegereform ist ein von der SPD vorgeschlagener Finanzausgleich zwischen der privaten und der sozialen Pflegeversicherung. In der Union regt sich dagegen allerdings Widerstand: Ein solcher „Pflegesoli“ sei keine tragfähige Lösung und dürfte verfassungswidrig sein, sagt CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger. Auch der Heidelberger Finanz- und Steuerrechtler Hanno Kube kommt in einem Gutachten für den PKV-Verband zu dem Schluss, dass es sich um eine unzulässige Sonderabgabe handeln würde.
Ebenfalls verfassungsrechtliche Probleme sieht Bundesgesundheitsminister Linnemann, der den Vorschlag für einen Finanzausgleich ablehnt. „Die soziale Pflegeversicherung braucht dringend eine Reform der Ausgaben, um sie vor dem finanziellen Kollaps zu bewahren“, betont PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. Wer die Zustimmung zum Pflegeneuordnungsgesetz von verfassungswidrigen Finanztransfers zwischen Sozialer und Privater Pflegepflichtversicherung abhängig mache, handle verantwortungslos. Es sei „richtig, dass Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann dagegen hält und auf echte Reformen setzt“, so Reuther.
Zur Finanzierung der Pflegeheime weist der Tagesspiegel Background (€) auf eine strukturelle Schieflage hin: Investitionskosten sind laut SGB XI Sache der Bundesländer, faktisch werden sie aber auf die Eigenanteile der Heimbewohner umgelegt. 2024 lag die Investitionskostenförderung im Bundesschnitt bei nur 181,50 Euro je Pflegebedürftigem; Nordrhein-Westfalen förderte mit 563 Euro am stärksten, in der Hälfte der Länder waren es weniger als 16 Euro. Ein einklagbarer Anspruch besteht nicht.
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Strukturkommission Pflege: Erst prüfen, dann Strukturen verändern
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)
Bundesverband e.V.
Strukturkommission Pflege: Erst prüfen, dann Strukturen verändern
DBfK fordert grundlegende Nachbesserungen am PNOG
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann, eine Strukturkommission Pflege einzusetzen und die Pflegeversicherung grundlegend weiterzuentwickeln. Eine solche Kommission ist sinnvoll, wenn sie ergebnisoffen arbeitet, wissenschaftliche Expertise einbezieht und die professionelle Pflege verbindlich beteiligt.

Gleichzeitig warnt der DBfK davor, mit dem derzeit geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) voreilig weitreichende Strukturentscheidungen zu treffen, bevor die angekündigte Kommission ihre Arbeit überhaupt aufgenommen hat.
„Eine Strukturkommission einzusetzen und gleichzeitig mit dem PNOG zentrale Weichen für Leistungen, Personal, Vergütung und Versorgungsstrukturen zu stellen, passt nicht zusammen“, sagt DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Wenn jetzt zunächst die Finanzierung der Pflegeversicherung kurzfristig stabilisiert werden soll, muss sich das PNOG genau darauf beschränken. Entscheidungen, die Versorgung und Pflegeberuf langfristig verändern, gehören auf den Prüfstand der angekündigten Kommission. Ansonsten werden voreilig Fakten geschaffen, die zementiert und so schnell nicht zu ändern sind.“
Das PNOG muss auf kurzfristig wirksame Finanzierungs- und Effizienzmaßnahmen begrenzt werden, fordert der DBfK. Eingriffe in Leistungsansprüche, Personalstandards und Versorgungsstrukturen gehören in die Strukturkommission.
Fünf Punkte müssen aus Sicht des DBfK beim PNOG jetzt korrigiert werden:
1. Pflegebegleitung nicht als Schnellschuss ausgestalten
Eine bundesweite Pflegebegleitung kann einen wichtigen Beitrag zu Prävention, Beratung und stabilen häuslichen Versorgungsarrangements leisten. Ihre konkrete Ausgestaltung muss jedoch Teil eines umfassenden Konzepts für eine moderne Primärversorgung sein. Dazu gehören pflegefachlich verantwortete Strukturen ebenso wie Community Health Nursing und eine systematische Präventionsorientierung. Bestehende Beratungsstrukturen müssen berücksichtigt werden.
„Wir sollten nicht heute eine Struktur festschreiben, die morgen Teil einer grundlegenden Reform der Primärversorgung sein soll“, so Lux. „Die Kommission muss die Chance bekommen, diese Versorgung aus einem Guss zu entwickeln.“
2. Tariftreue erhalten
Die im PNOG vorgesehene mehrjährige Aussetzung zentraler Tariftreueregelungen lehnt der DBfK ab. Gute Arbeitsbedingungen und eine verlässliche Entwicklung der Einkommen sind Grundvoraussetzungen dafür, Pflegefachpersonen im Beruf zu halten und neue zu gewinnen.
Ein Stillstand bei der Lohnentwicklung würde jeder späteren Fachkräftestrategie von Beginn an die Grundlage entziehen. Die Tariftreue muss deshalb erhalten und ihre Finanzierung gesichert werden.
3. Änderungen bei Pflegegraden und Personalbemessung zurückstellen
Geplante Veränderungen am Begutachtungsinstrument und an den Schwellenwerten der Pflegegrade können erhebliche Auswirkungen auf Leistungsansprüche, Personalbemessung, Qualifikationsmix und Vergütungsstrukturen haben. Solche Eingriffe dürfen nicht in erster Linie aus kurzfristigen Einsparzielen heraus erfolgen. Sie brauchen eine unabhängige pflegewissenschaftliche Bewertung und eine transparente Folgenabschätzung. Bis diese vorliegen, müssen die Änderungen zurückgestellt werden.
4. Digitalisierung zusätzlich finanzieren – nicht gegen Personal verrechnen
Digitalisierung kann Pflegefachpersonen entlasten und die Versorgung verbessern. Sie kann aber fehlendes Personal nicht ersetzen.
Der DBfK lehnt deshalb Regelungen ab, nach denen finanzielle Mittel für unbesetzte Stellen stattdessen für digitale oder technische Systeme eingesetzt werden können. Digitalisierung ist eine eigenständige Investitions- und Strukturaufgabe und muss entsprechend finanziert werden.
5. Ambulante Versorgung und Verhinderungspflege nicht schwächen
Wer möchte, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange selbstbestimmt zu Hause leben können, muss die ambulante Versorgung und die pflegenden Angehörigen stärken. Einschränkungen planbarer Verhinderungspflege und neue Budgetlogiken dürfen nicht dazu führen, dass Entlastung später oder schwerer erreichbar wird. Dazu gehört auch der Erhalt von Rentenansprüchen für pflegende Angehörige.
„Die häusliche Versorgung ist kein Bereich, in dem kurzfristig Strukturen weggekürzt werden dürfen, die wir für die künftige Pflegereform dringend brauchen“, erklärt Lux. „Ein Versorgungssystem darf nicht erst geschwächt werden, um es anschließend durch eine Kommission neu aufzubauen.“
Kurzfristige Stabilisierung anders organisieren
Um die Pflegeversicherung kurzfristig finanziell zu stabilisieren, müssen aus Sicht des DBfK zunächst Maßnahmen genutzt werden, die nicht langfristig die Versorgungsqualität der Menschen und die Arbeitsbedingungen der professionell Pflegenden verschlechtern. Dazu gehören insbesondere eine konsequente Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln sowie ein gezielter Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen.
„Strukturelle Reformen sind dringend notwendig“, erklärt Lux. „Sie müssen aber pflegefachlich begründet, auf ihre Folgen geprüft und gemeinsam mit denjenigen entwickelt werden, die Pflegeversorgung täglich verantworten.“
Keine Pflegekommission ohne professionelle Pflege
Für den DBfK ist deshalb eine zweite Bedingung zentral: Pflegefachpersonen und Pflegewissenschaft müssen in der angekündigten Strukturkommission verbindlich und auf Augenhöhe vertreten sein.
„Über die Zukunft der Pflegeversicherung kann nicht ohne die Profession Pflege entschieden werden, die einen wesentlichen Teil dieser Versorgung trägt“, so Lux. „Pflegefachpersonen verfügen über die fachliche Expertise zu Prävention, Versorgungssteuerung, Personalbedarf, häuslicher Versorgung und neuen Rollen in der Primärversorgung. Diese Expertise muss verbindlich und gleichberechtigt in die Arbeit der Kommission einbezogen werden.“
Der DBfK fordert Bundesgesundheitsminister Linnemann daher auf, vor der weiteren Befassung mit dem PNOG die qualitäts- und personalrelevanten Regelungen zu korrigieren und bei der Einsetzung der Strukturkommission eine verbindliche Beteiligung der professionellen Pflege und der Pflegewissenschaft sicherzustellen.
Weitere Informationen über die DBfK-Positionen zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) finden Sie unter www.dbfk.de/de/berufspolitik/kein-sparschwein.php
Pressefotos zur Verwendung unter Angabe der Fotografin können Sie hier herunterladen: > https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressei ... C3%A4ndern+
Quelle: Pressemitteilung vom 17.09.2026
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)
Bundesverband e.V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Tel. +49 30/219157-0
Fax: +49 30/219157-77
E-Mail: dbfk@dbfk.de
Webseite: www.dbfk.de
Bundesverband e.V.
Strukturkommission Pflege: Erst prüfen, dann Strukturen verändern
DBfK fordert grundlegende Nachbesserungen am PNOG
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann, eine Strukturkommission Pflege einzusetzen und die Pflegeversicherung grundlegend weiterzuentwickeln. Eine solche Kommission ist sinnvoll, wenn sie ergebnisoffen arbeitet, wissenschaftliche Expertise einbezieht und die professionelle Pflege verbindlich beteiligt.
Gleichzeitig warnt der DBfK davor, mit dem derzeit geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) voreilig weitreichende Strukturentscheidungen zu treffen, bevor die angekündigte Kommission ihre Arbeit überhaupt aufgenommen hat.
„Eine Strukturkommission einzusetzen und gleichzeitig mit dem PNOG zentrale Weichen für Leistungen, Personal, Vergütung und Versorgungsstrukturen zu stellen, passt nicht zusammen“, sagt DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Wenn jetzt zunächst die Finanzierung der Pflegeversicherung kurzfristig stabilisiert werden soll, muss sich das PNOG genau darauf beschränken. Entscheidungen, die Versorgung und Pflegeberuf langfristig verändern, gehören auf den Prüfstand der angekündigten Kommission. Ansonsten werden voreilig Fakten geschaffen, die zementiert und so schnell nicht zu ändern sind.“
Das PNOG muss auf kurzfristig wirksame Finanzierungs- und Effizienzmaßnahmen begrenzt werden, fordert der DBfK. Eingriffe in Leistungsansprüche, Personalstandards und Versorgungsstrukturen gehören in die Strukturkommission.
Fünf Punkte müssen aus Sicht des DBfK beim PNOG jetzt korrigiert werden:
1. Pflegebegleitung nicht als Schnellschuss ausgestalten
Eine bundesweite Pflegebegleitung kann einen wichtigen Beitrag zu Prävention, Beratung und stabilen häuslichen Versorgungsarrangements leisten. Ihre konkrete Ausgestaltung muss jedoch Teil eines umfassenden Konzepts für eine moderne Primärversorgung sein. Dazu gehören pflegefachlich verantwortete Strukturen ebenso wie Community Health Nursing und eine systematische Präventionsorientierung. Bestehende Beratungsstrukturen müssen berücksichtigt werden.
„Wir sollten nicht heute eine Struktur festschreiben, die morgen Teil einer grundlegenden Reform der Primärversorgung sein soll“, so Lux. „Die Kommission muss die Chance bekommen, diese Versorgung aus einem Guss zu entwickeln.“
2. Tariftreue erhalten
Die im PNOG vorgesehene mehrjährige Aussetzung zentraler Tariftreueregelungen lehnt der DBfK ab. Gute Arbeitsbedingungen und eine verlässliche Entwicklung der Einkommen sind Grundvoraussetzungen dafür, Pflegefachpersonen im Beruf zu halten und neue zu gewinnen.
Ein Stillstand bei der Lohnentwicklung würde jeder späteren Fachkräftestrategie von Beginn an die Grundlage entziehen. Die Tariftreue muss deshalb erhalten und ihre Finanzierung gesichert werden.
3. Änderungen bei Pflegegraden und Personalbemessung zurückstellen
Geplante Veränderungen am Begutachtungsinstrument und an den Schwellenwerten der Pflegegrade können erhebliche Auswirkungen auf Leistungsansprüche, Personalbemessung, Qualifikationsmix und Vergütungsstrukturen haben. Solche Eingriffe dürfen nicht in erster Linie aus kurzfristigen Einsparzielen heraus erfolgen. Sie brauchen eine unabhängige pflegewissenschaftliche Bewertung und eine transparente Folgenabschätzung. Bis diese vorliegen, müssen die Änderungen zurückgestellt werden.
4. Digitalisierung zusätzlich finanzieren – nicht gegen Personal verrechnen
Digitalisierung kann Pflegefachpersonen entlasten und die Versorgung verbessern. Sie kann aber fehlendes Personal nicht ersetzen.
Der DBfK lehnt deshalb Regelungen ab, nach denen finanzielle Mittel für unbesetzte Stellen stattdessen für digitale oder technische Systeme eingesetzt werden können. Digitalisierung ist eine eigenständige Investitions- und Strukturaufgabe und muss entsprechend finanziert werden.
5. Ambulante Versorgung und Verhinderungspflege nicht schwächen
Wer möchte, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange selbstbestimmt zu Hause leben können, muss die ambulante Versorgung und die pflegenden Angehörigen stärken. Einschränkungen planbarer Verhinderungspflege und neue Budgetlogiken dürfen nicht dazu führen, dass Entlastung später oder schwerer erreichbar wird. Dazu gehört auch der Erhalt von Rentenansprüchen für pflegende Angehörige.
„Die häusliche Versorgung ist kein Bereich, in dem kurzfristig Strukturen weggekürzt werden dürfen, die wir für die künftige Pflegereform dringend brauchen“, erklärt Lux. „Ein Versorgungssystem darf nicht erst geschwächt werden, um es anschließend durch eine Kommission neu aufzubauen.“
Kurzfristige Stabilisierung anders organisieren
Um die Pflegeversicherung kurzfristig finanziell zu stabilisieren, müssen aus Sicht des DBfK zunächst Maßnahmen genutzt werden, die nicht langfristig die Versorgungsqualität der Menschen und die Arbeitsbedingungen der professionell Pflegenden verschlechtern. Dazu gehören insbesondere eine konsequente Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln sowie ein gezielter Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen.
„Strukturelle Reformen sind dringend notwendig“, erklärt Lux. „Sie müssen aber pflegefachlich begründet, auf ihre Folgen geprüft und gemeinsam mit denjenigen entwickelt werden, die Pflegeversorgung täglich verantworten.“
Keine Pflegekommission ohne professionelle Pflege
Für den DBfK ist deshalb eine zweite Bedingung zentral: Pflegefachpersonen und Pflegewissenschaft müssen in der angekündigten Strukturkommission verbindlich und auf Augenhöhe vertreten sein.
„Über die Zukunft der Pflegeversicherung kann nicht ohne die Profession Pflege entschieden werden, die einen wesentlichen Teil dieser Versorgung trägt“, so Lux. „Pflegefachpersonen verfügen über die fachliche Expertise zu Prävention, Versorgungssteuerung, Personalbedarf, häuslicher Versorgung und neuen Rollen in der Primärversorgung. Diese Expertise muss verbindlich und gleichberechtigt in die Arbeit der Kommission einbezogen werden.“
Der DBfK fordert Bundesgesundheitsminister Linnemann daher auf, vor der weiteren Befassung mit dem PNOG die qualitäts- und personalrelevanten Regelungen zu korrigieren und bei der Einsetzung der Strukturkommission eine verbindliche Beteiligung der professionellen Pflege und der Pflegewissenschaft sicherzustellen.
Weitere Informationen über die DBfK-Positionen zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) finden Sie unter www.dbfk.de/de/berufspolitik/kein-sparschwein.php
Pressefotos zur Verwendung unter Angabe der Fotografin können Sie hier herunterladen: > https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressei ... C3%A4ndern+
Quelle: Pressemitteilung vom 17.09.2026
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