Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Geänderte Altersempfehlung für den Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca

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Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie - BIPS GmbH


Am 30.3.21 gab die Bundesregierung bekannt, dass sie der geänderten STIKO-Altersempfehlung für den Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca folgen wird. Dieser Impfstoff soll ab jetzt nur noch bei Personen ab 60 Jahren eingesetzt werden.
Epidemiologinnen und Epidemiologen vom Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie – BIPS aus Bremen warnen in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel vor den Folgen einer verlangsamten Impfkampagne durch diese Entscheidung. Sie empfehlen ein systematisches Abwägen des Schadens, der sich aus der möglichen seltenen Nebenwirkung ergeben kann, gegenüber dem Schaden, der sich durch eine Verzögerung der Impfkampagne ergeben wird.


Lesen Sie hier den kompletten Brief im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

wir wenden uns an Sie, um auf die drohenden Konsequenzen Ihrer Entscheidung zum Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca hinzuweisen. Wenn es dadurch zu einer Verzögerung der Impfkampagne kommt, stehen Schaden und Nutzen in einem sehr schlechten Verhältnis. Jede Woche Verzögerung der Impfkampagne in Deutschland fordert 1000 Menschenleben – Tendenz steigend.

Am 30.3.21 wurde bekannt, dass die Bundesregierung der geänderten STIKO-Altersempfehlung für den Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca folgen wird, d.h. dieser Impfstoff soll ab jetzt nur noch bei Personen ab 60 Jahren eingesetzt werden. Der Grund: In Deutschland ist bei 12 pro einer Million Personen, die den Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben, eine Sinusvenenthrombose aufgetreten; drei pro einer Million Geimpfter sind daran gestorben. Die betroffenen Personen waren fast alle unter 60 Jahre und überwiegend Frauen. Ob ein kausaler Zusammenhang besteht, ist derzeit noch nicht klar. Sie rechtfertigten die Entscheidung für die geänderte Altersempfehlung mit folgenden Worten: "Vertrauen entsteht aus dem Wissen, dass jedem Verdacht, jedem Einzelfall nachgegangen wird". Und weiter sagten Sie, Vertrauen in die Impfstoffe sei wichtig – auch wenn die Entscheidung Folgen für die Impfkampagne haben werde.

Die hier zeichnenden Epidemiologinnen und Epidemiologen weisen mit Nachdruck darauf hin, dass es sich bei den „Folgen für die Impfkampagne“ nicht um Verzögerungen handeln darf. Wir fordern ein systematisches Abwägen des Schadens, der sich aus der möglichen seltenen Nebenwirkung ergeben kann, gegenüber dem Schaden, der sich durch eine Verzögerung der Impfkampagne ergeben wird.

Konkret:
Wenn alle Personen in Deutschland in der Altersgruppe 35-54 Jahren mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden würden, würde man etwa 77 Todesfällen durch Hirnvenenthrombosen erwarten, vorausgesetzt der Zusammenhang wäre kausal. Berücksichtigt man, dass die Fälle überwiegend bei Frauen aufgetreten sind, reduziert sich die Zahl der T odesfälle.

Dem ist Folgendes gegenüberzustellen: Alleine die Infektionen, die für die Altersgruppe 35-54 Jahren im März gemeldet wurden, werden erwartungsgemäß zu 155 Covid-19-bedingten Todesfällen in dieser Altersgruppe führen. Die Infektionen, die über alle Altersgruppen hinweg im März gemeldet wurden, werden zu ca. 4000 Todesfällen führen. Pro Woche ergeben sich daraus 1000 Todesfälle, die man durch eine rechtzeitige Impfung hätte vermeiden können, d.h. jede Woche, um die sich die Impfkampagne weiter verzögert, fordert ca. 1000 Menschenleben. Die Tendenz ist steigend, da die Inzidenzen steigen und sich derzeit gefährlichere Virusvarianten ausbreiten. Das Leid durch schwere Verläufe und durch Spätfolgen der Erkrankung sowie der gesellschaftliche Schaden und die gesundheitlichen Kollateralschäden, die sich aus dem sich verlängernden Lockdown ergeben, sind hier noch nicht berücksichtigt.

Wenn die geänderte Altersempfehlung für den Impfstoff von AstraZeneca zu einer weiteren Verzögerung der Impfkampagne führt, wird der Schaden dieser geänderten Empfehlung deutlich überwiegen. In der jetzigen Situation ist es sehr kritisch, einseitige Entscheidungen zu treffen, die nur auf mögliche seltene Nebenwirkungen fokussieren, auch wenn diese Schicksale tragisch sind und man sie vermeiden möchte. Ein Abwägen des Schadens durch eine seltene Nebenwirkung gegen den Schadens durch eine Verzögerung der Impfkampagne ist unumgänglich. Die Lage ist sehr ernst und es muss nun alles daran gesetzt werden, die Impfkampagne zu beschleunigen, anstatt sie weiter zu verzögern. Auch muss dringend dafür gesorgt werden, dass die betroffenen Personen in den jüngeren Altersgruppen zeitnah ein Ersatzangebot erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Ulrike Haug
Prof. Dr. Iris Pigeot
Prof. Dr. Wolfgang Ahrens
Prof. Dr. Hajo Zeeb
Prof. Dr. Vanessa Didelez
Prof. Dr. Krasimira Aleksandrova
Prof. Dr. Marvin Wright


Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Quelle: Pressemitteilung vom 01.04.2021
Rasmus Cloes, M.Sc.
Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie - BIPS GmbH
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Achterstr. 30
D-28359 Bremen
Tel: 0421 21856780
Fax: 0421 21856761
E-Mail: cloes@leibniz-bips.de
www.leibniz-bips.de
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Impfschutz zur Corona-Bekämpfung alternativlos ...

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Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigenschnelltests bei symptomlosen infizierten Personen.

Auszug aus einem aktuellen RKI-Bericht, der Hoffnung macht auf ein bisschen Normalität in der Pandemie.
WernerSchell
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Corona-Demos in Stuttgart ohne Masken und Abstand ...

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SWR
04.04.2021

"WIE SOLLEN WIR DER BEVÖLKERUNG ERKLÄREN, DASS ..."
Corona-Demos in Stuttgart ohne Masken und Abstand: Sozialminister kündigt Aufarbeitung an - Stadtverwaltung wehrt sich gegen Kritik

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Die Ereignisse rund um die Demonstrationen gegen die Corona-Politik in Stuttgart werden zum Politikum. Aus dem Sozialministerium kommen Kritik und Unverständnis, die Stadt verteidigt das Vorgehen.
Nach den Protesten von mehr als 10.000 Teilnehmern am Karsamstag in Stuttgart gegen die Corona-Politik werden kritische Stimmen an der Durchführung der Demonstrationen laut. Aus dem baden-württembergischen Sozialministerium kam deutliche Kritik an der Stadt Stuttgart. "Ich verstehe nicht, dass die Stadt sich sehenden Auges in diese Situation manövriert hat", wird der Ministerialdirektor Uwe Lahl via Twitter zitiert.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... g-100.html


"Wie sollen wir der Bevölkerung erklären, dass sich an Ostern nur fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen dürfen, während tausende Demonstranten ohne Maske und Mindestabstand durch die Stadt ziehen."
Manfred Lucha, Sozialminister Baden-Württemberg

+++
Anmerkung:
Jedes Regierungs- und Verwaltungshandeln muss die verfassungsrechtlichen Grundsätze und die geltenden Gesetze beachten (Grundgesetz, Landesverfassungen, Infektionsschutzrecht usw.). Allerdings gibt es z.B. bei den zu beachtenden Grundrechten Bewertungserfordernisse, die das Recht auf Leben, Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit in den Mittelpunkt stellen. Dem müssen im Zweifel andere Rechte, z.B. auch die Versammlungsfreiheit (von den Querdenkern gerne genutzt), untergeordnet werden. Dies alles rechtskonform umzusetzen, ist nicht einfach. Aber die politisch Verantwortlichen müssen sich an im Vordergrund stehende Rechte vorrangig orientieren. Dies gilt übrigens auch für die Gerichte! Solche von der Menschenwürde besonders stark geprägten Grundsätze dürfen nicht jeder Stimmungslage in der Bevölkerung (von den Meinungsforschern recherchiert) geopfert werden oder nur noch unvollkommen Gewährleistung erfahren. Es muss beim politischen Agieren nicht um gute Noten für eine Karriere, sondern alleine um das Wohl der Bürger*Innen gehen. - Politiker werden im Übrigen für viel Geld umfassend beraten und können so, wenn sie zeitgerecht eine vernünftige Abwägung vornehmen, in die Zukunft gerichtet, bürgerfreundlich, entscheiden. Das geschieht leider nicht immer. Die Folgen liegen aktuell auf der Hand! - Werner Schell
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Lotsenpunkt im "Bürgerhaus Erfttal" bietet vielfältige Hilfen an - auch bei Impfterminen ...

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Das Bürgerhaus Erfttal bietet seit Monaten verschiedenste Hilfen an, um auch unter den Bedingungen der Pandemie einen weitestgehend reibungslosen Alltag verleben zu können. Aktuell wird geplant, diesbezüglich weitere Unterstützungsmöglichkeiten für den Stadtteil zu organisieren.
U.a. werden Impfpaten für Hilfestellungen beim Impftermin gesucht.
Darüber hinaus wird im Rahmen des Lotsenpunkt-Angebotes mit den weiter unten angefügten Hinweisen über die "Corona-Hilfen" und die "Suche nach Impfpaten" informiert. Weitere Informationen unter > https://www.buergerhaus-erfttal.de/ - Entsprechende Hinweise werden aktuell auch im Stadtteil verteilt.
Bitte auch bei Freunden, Nachbarn, Eltern etc. auf die Angebote hinweisen.

Quelle: Mitteilung des Bürgerhauses Erfttal vom 06.04.2021
Paul Petersen, Leitung
Bürgerhaus Erfttal
Bedburger Str. 61
41469 Neuss
fon 02131/101776
fax 02131/179796
buergerhaus-petersen@skm-neuss.de
www.buergerhaus-erfttal.de
Träger: SKM Neuss e. V.



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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat inzwischen umfänglich zur Corona-Pandemie informiert - z.B. durch Veröffentlichung von Statements, Studienergebnissen, Pressemitteilungen … Rund 1.000 Beiträge (Stand: 06.04.2021) sind u.a. wie folgt aufrufbar:
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =6&t=23530
> viewtopic.php?f=5&t=13
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =4&t=23653
> viewtopic.php?f=5&t=14

Darüber hinaus werden rund 50 Buchveröffentlichungen zum Thema Corona-Pandemie, Immunisierung usw. vorgestellt …
> viewtopic.php?f=5&t=47


+++
Rhein-Kreis Neuss informiert zur Corona-Schutzimpfung
> Die erforderlichen Unterlagen bitten wir ausgefüllt mit zum Impfzentrum zu bringen. - Qulle: > https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/ver ... tzimpfung/

Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff
Dieses Aufklärungsmerkblatt und der Anamnese- und Einwilligungsbogen wurden vom Deutschen Grünen Kreuz e.V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt und sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich im Rahmen ihrer Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung vervielfältigt und weitergegeben werden. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig.
Diese Dokumente werden laufend aktualisiert (Anamnese- und Einwilligungsbogen und Aufklärungsmerkblatt zuletzt am 01.04.2021). - Quelle: > https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Im ... n-Tab.html

>>> Dokumente ausdrucken!

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Im ... cationFile
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Im ... cationFile
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Ausgangsbeschränkung der Region Hannover voraussichtlich rechtswidrig

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Ausgangsbeschränkung der Region Hannover voraussichtlich rechtswidrig

Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Eilbeschluss vom heutigen Tag die Beschwerde der Region Hannover gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 2. April 2021 (Az.: 15 B 2883/21) zurückgewiesen und damit die erstinstanzliche Entscheidung, dass die in der Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 31. März 2021 angeordnete Ausgangsbeschränkung voraussichtlich rechtswidrig ist, bestätigt (Az.: 13 ME 166/21).

Rechtsgrundlage für die in der Allgemeinverfügung des Antragsgegners vom 31. März 2021 angeordnete nächtliche Ausgangsbeschränkung seien die §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 28a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 und 6 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG). Die in diesen Normen enthaltenen tatbestandlichen Voraussetzungen seien nicht erfüllt.

Die Ausgangsbeschränkung sei in ihrer hier allein zu beurteilenden konkreten Ausgestaltung keine notwendige Schutzmaßnahme, da sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße. Die Ausgangsbeschränkung sei nur in einem begrenzten Umfang geeignet, die mit ihr zweifellos verfolgten legitimen Ziele zu erreichen, im Interesse des Schutzes von Leben und Gesundheit die Bevölkerung vor der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu schützen, die Verbreitung der Krankheit COVID-19 zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems infolge eines ungebremsten Anstiegs der Zahl von Ansteckungen, Krankheits- und Todesfällen zu vermeiden. Eine Eignung komme ihr aber nur insofern zu, als sie teilweise eine Verschärfung der bereits geltenden Kontaktbeschränkungen bewirke.

Die Ausgangsbeschränkung sei nicht erforderlich. Ausgangsbeschränkungen seien als „ultima ratio“ nur dann in Betracht zu ziehen, wenn Maßnahmen nach § 28a Abs. 1 IfSG voraussichtlich nicht mehr griffen. Die hier von der Antragsgegnerin erstellte Gefährdungsprognose trage die Annahme, dass ohne die streitgegenständliche Ausgangsbeschränkung eine wirksame Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erheblich gefährdet sei, nicht. Es sei auch zu berücksichtigen, dass in Hochinzidenzkommunen ohnehin verschärfte Kontaktbeschränkungen gelten.

Die Antragsgegnerin habe zudem nicht ansatzweise nachvollziehbar aufgezeigt, dass und in welchem Umfang sie bisher Bemühungen unternommen habe, die behauptete unzureichende Einhaltung der Kontaktbeschränkungen durch staatliche Kontrolle und staatliches Eingreifen zu verbessern, und dass auch gesteigerte Bemühungen von vorneherein erfolglos bleiben würden. Der Beschwerdebegründung der Antragsgegnerin lasse sich auch nicht annäherungsweise entnehmen, in welchem Umfang die von ihr angeführten regelwidrigen nächtlichen Zusammenkünfte im privaten Raum tatsächlich stattfänden. Nicht nachprüfbare Behauptungen reichten zur Rechtfertigung einer derart einschränkenden und weitreichenden Maßnahme wie einer Ausgangssperre nicht aus. Insbesondere sei es nicht zielführend, ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklären. Nach mehr als einem Jahr Dauer des Pandemiegeschehens bestehe die begründete Erwartung nach weitergehender wissenschaftlicher Durchdringung der Infektionswege. Der Erlass einschneidender Maßnahmen lediglich auf Verdacht lasse sich in diesem fortgeschrittenen Stadium der Pandemie jedenfalls nicht mehr rechtfertigen. Soweit die Antragsgegnerin auf die Unterbindung spätabendlicher Treffen junger Menschen an beliebten Treffpunkten in der Öffentlichkeit hinweise, dränge sich der Erlass von Betretensverboten hinsichtlich dieser Örtlichkeiten als milderes Mittel geradezu auf.

Die mangelnde Erforderlichkeit lasse die streitgegenständliche Ausgangsbeschränkung zwangsläufig auch als nicht angemessen erscheinen. Die mit der Ausgangsbeschränkung verbundene freiheitsbeschränkende Wirkung sei ganz erheblich, denn den betroffenen Personen werde für einen mehrstündigen Zeitraum an jedem Tag das Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftigen Grund untersagt. Dieser Eingriff sei unter Berücksichtigung der nur begrenzten Eignung und der mangelnden Erforderlichkeit der streitgegenständlichen Ausgangsbeschränkung nicht angemessen und deshalb nicht gerechtfertigt.

Die Ausgangsbeschränkung anzuordnen, um etwaige Defizite bei der Befolgung und nötigenfalls staatlichen Durchsetzung bestehender anderer Schutzmaßnahmen, insbesondere der Kontaktbeschränkungen, auszugleichen, sei jedenfalls solange unangemessen, wie von den zur Durchsetzung berufenen Behörden nicht alles Mögliche und Zumutbare unternommen worden sei, um die Befolgung anderer Schutzmaßnahmen sicherzustellen. Bevor dies nicht geschehen sei oder bevor nicht feststehe, dass solche Maßnahmen nicht erfolgversprechend ergriffen oder verbessert werden könnten, erscheine es nicht angemessen, alle in einem bestimmten Gebiet lebenden Personen einer Ausgangsbeschränkung zu unterwerfen, nur weil einzelne Personen und Personengruppen die geltenden allgemeinen Kontaktbeschränkungen nicht freiwillig befolgten oder nicht staatlicherseits alles Mögliche und Zumutbare unternommen worden sei, um gegenüber diesen Personen und Personengruppen die Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen durchzusetzen, zumal auch die Ausgangsbeschränkung der freiwilligen Befolgung oder nötigenfalls der staatlichen Durchsetzung bedürfte. Dabei verkenne der Senat nicht, dass die Antragsgegnerin alleine nicht in der Lage sei, die erforderlichen aktiven Bekämpfungsmaßnahmen in die Wege zu leiten. Bei der Frage der Angemessenheit einer Maßnahme seien aber die gesamten Möglichkeiten staatlichen Handelns in den Blick zu nehmen und der getroffenen Maßnahme gegenüberzustellen.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Er wird zeitnah in der kostenfrei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Justiz (www.rechtsprechung.niedersachsen.de) veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund wird gebeten, von individuellen Anfragen zur Übersendung der Beschlüsse abzusehen.

Quelle: Pressemitteilung vom 07.04.2021
Ansprechpartner/in:
Ri'inOVG Dr. Gunhild Becker

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-216
Fax: 05141/5937-32300
> https://oberverwaltungsgericht.niedersa ... 99221.html

Siehe auch unter > https://www.n-tv.de/panorama/Gericht-ki ... 9vwjvx1k1A
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Anerkennung für das Engagement älterer Menschen während der Corona-Pandemie

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Bundesseniorenministerium fördert aktive Ältere
„Tag der älteren Generation“: Anerkennung für das Engagement älterer Menschen während der Corona-Pandemie


Seit mehr als einem Jahr müssen wir wegen Corona mit vielen persönlichen Einschränkungen leben – vor allem für ältere Menschen war und ist das nicht immer leicht. Doch viele Ältere sind während der Pandemie trotz allem aktiv geblieben (64,5 Prozent), ein Teil (7,7 Prozent) hat seine sportlichen Aktivitäten sogar ausgeweitet, wie der Deutsche Alterssurvey bei einer Befragung von Menschen in der zweiten Lebenshälfte zwischen März und Sommer 2020 herausgefunden hat.

Heute ist der Tag der älteren Generation, der 1968 durch die Kasseler Lebensabendbewegung ins Leben gerufen wurde. Er möchte auf die Rolle der älteren Menschen in unserer Gesellschaft aufmerksam machen. 22 Millionen Menschen in unserem Land sind über 60 Jahre alt. Am heutigen Tag soll ihr Engagement während der vergangenen Monate in den Fokus gerückt und gewürdigt werden.

Bundesseniorenministerin Franziska Giffey: „Im Laufe des vergangenen Jahres war immer wieder von „der Risikogruppe“ die Rede, wenn es um ältere Menschen ging. Doch das wird der Vielfalt im Alter und den Stärken der Seniorinnen und Senioren von heute bei weitem nicht gerecht. Ziel unserer Seniorenpolitik ist es, die vorhandenen Potenziale älterer Frauen und Männer sowie den Zusammenhalt der Generationen zu fördern. Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen, um möglichst vielen Menschen ein gutes Alter zu ermöglichen, sodass sie selbstbestimmt und selbstständig leben und die Gesellschaft aktiv mitgestalten können. Das fördern wir mit zahlreichen Projekten.

Viele Ältere zeigen, wie man auch im Alter noch ein aktives Leben führen und damit andere begeistern kann. Auch Corona konnte sie nicht davon abhalten. Einige haben die Chancen der Digitalisierung genutzt, um ihre Mitmenschen mitzureißen und vom tristen Pandemie-Alltag abzulenken. Diese Seniorinnen und Senioren sind Vorbilder, die wir dringend brauchen. Sie tragen maßgeblich zu einem zeitgemäßen, positiveren Blick auf das Alter bei und zeigen, dass man auch im Ruhestand noch fit und voller Lebensfreude sein kann.“ Ein Projekt, das zeigt, wie aktiv unsere Seniorinnen und Senioren selbst während der Pandemie noch waren, ist die Aktion „Wer rastet, der rostet!“ der Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung. Sie wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Im Herbst 2020 hat die Stiftung Menschen ab 60 gesucht, die eine Sportart oder ein Hobby mit ganzem Körpereinsatz betreiben. Aus über 200 Teilnehmenden wurden zwölf Seniorinnen und Senioren ausgewählt, die es schaffen, trotz ihres Alters in Bewegung zu bleiben und auch andere zu körperlicher Aktivität zu motivieren. Der Porträtfotograf Karsten Thormaehlen hat sie bei ihren Aktivitäten porträtiert.

„Ziel der Aktion ist es, sich aktiv gegen Altersstereotypen zu wenden. Negative Vorurteile über ältere Menschen sind weit verbreitet, darunter die Verknüpfung von Alter mit Krankheit und Gebrechlichkeit. Die Lebenswirklichkeit der älteren Generation ist aber weitaus vielfältiger“, sagt Bundesseniorenministerin Franziska Giffey.

Unter den Porträtierten sind Erika Schmelzer (87) und Ralf Brünig (76). Erika Schmelzer aus Eltville am Rhein tanzt leidenschaftlich gern. Seit Ausbruch der Pandemie filmt sie Blocktänze im heimischen Wohnzimmer und versendet die Videos an Seniorinnen und Senioren zum Nach- und Mitmachen. Ralf Brünig aus dem schwäbischen Affalterbach trägt den 6. Dan im Karate und bekleidet die Funktion des Schulsportreferenten im Karateverband Baden-Württemberg als auch im Deutschen Karate Verband (DKV). In der Zeit geschlossener Sportstätten trainiert Herr Brünig gemeinsam mit seiner Frau täglich im eigenen Fitnessraum. Eine Ausstellung der Fotografien von Karsten Thormaehlen ist beim 13. Deutschen Seniorentag im November 2021 geplant.

Angebote für Seniorinnen und Senioren:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert bereits seit längerem verschiedene Angebote, die älteren Menschen helfen, aktiv, sozial vernetzt und am Puls der Zeit zu bleiben. Diese reichen von den Mehrgenerationenhäusern, den Seniorenbüros, über Projekte gegen Einsamkeit des Malteser Hilfsdienstes und anderen Wohlfahrtsverbänden bis zum „Digitalen Engel“.

Mehr Informationen:
Aktion „Wer rastet, der rostet!“ der Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung: https://wrdr.becker-stiftung.de/ Videoserie #wirlebenjetzt, der Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung: http://www.becker-stiftung.de/
Mehrgenerationenhäuser: https://www.mehrgenerationenhaeuser.de/
"Digitaler Engel“: https://www.digitaler-engel.org/ Podcast der BAGSO "Zusammenhalten in dieser Zeit": https://www.bagso.de/corona-pandemie/zu ... der-bagso/
„Miteinander – Füreinander: Kontakt und Gemeinschaft im Alter.“: https://www.malteser.de/miteinander-fuereinander.html
Bundesmodellprogramm "Stärkung der Teilhabe Älterer": https://www.esf-regiestelle.de/foerderp ... alter.html
Deutscher Alterssurvey 03/2021: https://www.dza.de/fileadmin/dza/Dokume ... ndemie.pdf
Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) Gerade in Zeiten der Pandemie hat sich auch gezeigt, wie wichtig eine Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren auf Bundesebene ist. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) vertritt die Interessen älterer Menschen in Deutschland und setzt sich für den Ausgleich der Generationen ein. Sie hat den Podcast „Zusammenhalten in dieser Zeit“ herausgebracht. Er vermittelt Informationen, gibt Tipps und berichtet von ermutigenden Beispielen, die Älteren dabei helfen, gut durch die Krise zu kommen. www.bagso.de

Web-Ansicht: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/ ... ere-178044

Quelle Pressemitteilung vom 07.04.2021
Kontakt
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: 030 201 791 30
E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
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Corona-Immunität: Wie lange schützen Infektion und Impfung?

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NDR-Visite - 06.04.2021:

Corona-Immunität: Wie lange schützen Infektion und Impfung?

Durch Impfungen, aber auch durch überstandene Infektionen entwickeln Menschen eine Immunität gegen das Coronavirus. Doch wie gut ist die tatsächlich und wie lange hält sie an?
Seit über einem Jahr hält SARS-CoV-2 die Welt in Atem. Hochansteckend und gefährlich sind andere Viren zwar auch, aber dieses Virus war völlig neu für die Menschheit. Und genau hier liegt das Problem: Überall auf der Welt waren die Menschen dem Virus gegenüber „naiv“. Das bedeutet, dass kein einziges Immunsystem schon eine Antwort auf diesen Angreifer hatte und jeder, der in Kontakt mit dem Virus kam, auch erkranken und das Virus weitergeben konnte. Nur deshalb konnte sich die Pandemie so entwickeln, wie wir es in den vergangenen Monaten erlebt haben.

… Video (6 Min.) verfügbar und …weiter lesen unter … > https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/ ... a7436.html
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Ab wann wirkt eine Corona-Impfung wie gut?

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Ab wann wirkt eine Corona-Impfung wie gut?

Dass die zugelassenen Corona-Impfstoffe gut wirken, ist bekannt. Ab wann sie wie gut wirken, war bisher noch nicht ganz klar. Eine große britische Studie kommt nun zu diesem Ergebnis: Drei Wochen nach der ersten Dosis des Biontech/Pfizer-Impfstoffes sind die Infektionen bereits um 75 Prozent heruntergegangen – im Vergleich zu Ungeimpften. Und eine Woche nach der zweiten Dosis um 85 Prozent. Das heißt, der Impfstoff verhindert nicht jede Ansteckung, aber er reduziert sie stark. Und selbst wenn man sich nach der Impfung anstecken sollte, gibt es Hinweise darauf, dass man dann weniger Viren ausscheidet – also auch weniger ansteckend ist. Wenn – nach der zweiten Dosis – die Impfung komplett abgeschlossen ist und noch mal ein bis zwei Wochen vergangen sind, ist das Übertragungsrisiko wohl nur noch sehr klein. Es ist nicht null. Deshalb sollte man weiter Maske tragen und Abstand halten. Antje Sieb aus dem Quarks-Team ordnet die Studien ein | DailyQuarks – 00:14:47 > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/dai ... l-100.html

Mehr:
"Der Corona-Impfstoff: Schnell, effektiv und sicher?" ¬– eine Quarks-Sendung vom 26.01.21 | video > https://www.ardmediathek.de/video/quark ... mQ0N2Q5Zg/
"Corona-Impfung: Wie kann man sich vorbereiten?" ¬– ein Quarks-Beitrag von gestern | video > https://www.ardmediathek.de/video/quark ... mRkNzZkMg/
"Corona" ¬– eine Quarks-Übersicht | quarks.de > https://www.quarks.de/tag/corona/

Quelle: Mitteilung vom 07.04.2021
Quarks-Team - quarks@wdr.de
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Corona: Kontaktdaten-Übermittlung per Luca-App im Rhein-Kreis Neuss ab sofort möglich

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Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 268/2021
Datum: 8. April 2021



Corona: Kontaktdaten-Übermittlung per Luca-App im Rhein-Kreis Neuss ab sofort möglich


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Foto: 1270198740 doble-d-iStock GettyImages
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Rhein-Kreis Neuss. Im Kampf gegen das Corona-Virus kann die Luca-App zur digitalen Kontaktdaten-Übermittlung ab sofort von Gastronomie, Einzelhandel oder Veranstaltungsbranche eingesetzt werden. Der Rhein-Kreis Neuss hat den Kooperationsvertrag für die Testphase bis August mit dem Entwickler, der culture4life GmbH, unterschrieben. Sein Gesundheitsamt ist an Luca angeschlossen, grundsätzlich aber auch für andere Gästelisten- und Check-in-Anbieter sowie deren am Markt erprobten App-Lösungen offen, sofern eine nahtlose Anbindung an das Fachverfahren „SORMAS“ gewährleistet ist.

„Die App hilft die Kontaktnachverfolgung für das Gesundheitsamt noch zu verfeinern und ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern leichter, bei Lockerungen des Corona-Lockdowns geöffnete Geschäfte, Gastronomiebetriebe oder Veranstaltungen wieder aufsuchen zu können“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und Kreisdirektor Dirk Brügge, der Leiter des Corona-Krisenstabs. Die Nutzung der Luca-App sei für Gastgeber und Gast „eine Option, kein Muss“. Nur das Gesundheitsamt könne die in Luca gesicherten Daten wieder entschlüsseln, nachdem beide Seiten ihr Einverständnis erklärt hätten.

Die technischen Voraussetzungen für den Einsatz der Luca-App hat die Stabstelle Digitalisierung des Kreises in kürzester Zeit eingerichtet. Als nächstes werden jetzt die Mitarbeiter des Gesundheitsamts geschult. Die App ist für die Nutzer wie auch für die teilnehmenden Betriebe kostenfrei und kann in allen gängigen App-Stores heruntergeladen oder alternativ ohne Installation über einen mobilen Browser genutzt werden.
Luca ist eine mobile Anwendung, die die bisherige Zettelwirtschaft etwa in Restaurants ablösen und den Aufwand zur Kontaktnachverfolgung einfacher machen soll. Die Gäste erfassen zunächst einmalig ihre Kontaktdaten, die in der Anwendung verschlüsselt werden. Luca erzeugt aus den persönlichen Daten regelmäßig einen neuen QR-Code, der nur vom Gesundheitsamt entschlüsselt werden kann.

Restaurantbesitzer, Einzelhändler oder Veranstalter müssen ebenfalls ihren Standort bei Luca registrieren. Danach können individuelle QR-Codes für einen Ort und Tisch generiert, ausgedruckt oder ebenfalls auf einem mobilen Endgerät gespeichert werden. Ab diesem Zeitpunkt kann ein Check-in auf zwei Wegen erfolgen: Entweder der Gastgeber scannt den QR-Code seines Gastes oder der Gast scannt den QR-Code seines Gastgebers.

Verlässt der Gast den Gastgeber, erfolgt der Check-out im Idealfall automatisch („Geofencing“) oder manuell durch Gast beziehungsweise Gastgeber. Tritt nun im Umfeld des besuchten Ortes eine Infektion auf, kann das Kreisgesundheitsamt die gefährdeten Besucher über die App ermitteln, sobald der positiv bestätigte Gast seinen Besuch und der Gastgeber den Ort sowie die Kontaktliste freigegeben haben.

Reinhold Jung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
ZS5.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: 02131 928-1300
Fax: 02131 928-1330
Email: Presse@rhein-kreis-neuss.de
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Pharma-Unternehmen Janssen ausgezeichnet ...

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Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung informiert am 09.04.2021:

Pharma-Unternehmen Janssen ausgezeichnet
Innovationspreis für Corona-Impfstoff-Entwicklung geht nach Neuss


Rosellerheide Das Pharma-Unternehmen Janssen mit Sitz in Neuss war an der Entwicklung des Corona-Impfstoffs von Johnson & Johnson beteiligt. Dafür wurde es jetzt mit dem Innovationspreis „Rheinland genial“ geehrt.
Die USA legen vor: Ab 19. April sollen dort alle Erwachsenen einen Termin zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus vereinbaren können. Eingesetzt werden dort derzeit drei Impfstoffe: Neben den Präparaten von Moderna und Biontech/Pfizer, bei denen zwei Dosen gespritzt werden, handelt es sich um den Impfstoff von Johnson & Johnson, der nur eine Impfdosis vorsieht.
Und bei diesem Impfstoff spielt der Rhein-Kreis Neuss eine Rolle: ... (weiter lesen unter) ... > https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-57217943
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