Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Long-COVID: Leitlinie zur Diagnostik und Therapie auf dem Weg

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DGP: Long-COVID: Leitlinie zur Diagnostik und Therapie auf dem Weg

Laut RKI-Zahlen gelten 2.383.600 Menschen in Deutschland nach einer COVID-19-Infektion als genesen. Doch viele von ihnen sind noch nicht gesund: Schätzungen zufolge haben etwa zehn Prozent mit Langzeitfolgen zu kämpfen, die unter den Bezeichnungen Post-COVID-Syndrom oder Long-COVID bekannt sind. Die Betroffenen leiden vor allem an Lungen- und Herzbeschwerden und fühlen sich häufig extrem erschöpft. Die Vielfalt an dokumentierten Symptomen macht es behandelnden Ärztinnen und Ärzten schwer, sie einem klar abgegrenzten Krankheitsbild zuzuordnen.

Eine S1-Leitlinie soll Behandelnden eine diagnostische und therapeutische Anleitung an die Hand geben. Sie wurde unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. (DGP) entwickelt und soll voraussichtlich Ende April erscheinen.

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Immer mehr Menschen – unabhängig davon, ob sie einen milden oder schweren Krankheitsverlauf hatten – leiden nach Abklingen der akuten Krankheitsphase an Folgeerscheinungen beziehungsweise fortbestehenden Symptomen einer Infektion mit SARS-CoV-2. „Studien aus China (1) aus der ersten Welle zeigen, dass mehr als 75 Prozent von über 1700 Erkrankten nach sechs Monaten noch mindestens ein Symptom haben“, sagt der Pneumologe Professor Dr. med. Andreas Rembert Koczulla, federführender Koordinator der Leitlinie. Vorherrschend seien mangelnde Belastbarkeit, Müdigkeit und Luftnot. „Bei stationär behandelten Patientinnen und Patienten treten zudem häufig Veränderungen der Lunge auf. Das Lungengewebe ist dann so verändert, dass der Gasaustausch zwischen Blut und Luft in der Lunge erschwert ist“, so der DGP-Experte. „Daten aus Österreich machen jedoch Hoffnung auf eine gute Rückbildungstendenz nach 60 beziehungsweise 100 Tagen.“ (2)

Patienten, die glauben, an einem Post-COVID-Syndrom zu leiden, sollten ihre Symptome genau beobachten und ihren behandelnden Arzt informieren. „Wenn nach sechs bis acht Wochen noch Atemnot vorherrscht, sollte das unbedingt untersucht werden“, sagt Professor Dr. med. Claus Vogelmeier, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Lungenstiftung e. V. (DLS). Ärzte stehen momentan vor der Herausforderung, die Symptome ihrer Patienten richtig einzuordnen. „Das Post-COVID-Syndrom ist noch kein umschriebenes Krankheitsbild. Bisher gibt es nur wenig belastbare Daten. Unseren Kolleginnen und Kollegen empfehlen wir, vor allem Herz und Lunge in den Blick zu nehmen“, so Professor Dr. med. Andreas M. Zeiher, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V. (DGK).

Um Behandelnden konkrete Anhaltspunkte zur Diagnostik und Therapie an die Hand zu geben, entwickelt die DGP gemeinsam mit Psychosomatikern, Neurologen und Allgemeinmedizinern aktuell eine Leitlinie. Ziel ist es, eine symptomorientierte Diagnostik und daran adaptierte Therapie zu ermöglichen. Die bei der AWMF angemeldete S1-Leitlinie erscheint voraussichtlich Ende April 2021.

Quellen:
(1) Huang C, et al.: 6-month consequences of COVID-19 in patients discharged from hospital: a cohort study, https://doi.org/10.1016/S0140-6736(20)32656-8
(2) Sonnweber T, et al.: Development of Interstitial Lung Disease (ILD) in Patients With Severe SARS CoV 2 Infection (COVID 19) (CovILD), https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT04416100

Kontakt für Journalisten:
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V.
Stephanie Balz
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Tel.: 0711 8931-168
Fax: 0711 8931-167
balz@medizinkommunikation.org
http://www.pneumologie.de

Quelle: Pressemitteilung vom 18.03.2021
Medizin - Kommunikation Medizinkommunikation
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.
https://idw-online.de/de/news765168
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Forschungspolitische Defizite in Pandemiebekämpfung

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Forschungspolitische Defizite in Pandemiebekämpfung
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Die akuten wissenschafts- und forschungspolitischen Defizite in der Pandemiebekämpfung sollen behoben werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/27552 https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/275/1927552.pdf ) in einem Antrag. Dies betrifft nach Ansicht der Fraktion insbesondere die Erforschung und Entwicklung von Medikamenten gegen COVID-19. Diese sollen auch in späteren klinischen Entwicklungsphasen deutlich stärker gefördert werden. An die öffentliche Finanzierung sollen von Beginn an klare Bedingungen bezüglich der Transparenz der Kosten, fairer Preisgestaltung und weltweit gerechter Zugangsmöglichkeiten sowie der hinreichenden Berücksichtigung von Geschlechteraspekten geknüpft werden, verlangen die Grünen. Ferner soll die Nachverfolgung neuer, ansteckenderer Virus-Mutationen ausgebaut und dafür positive PCR-Tests bundesweit auf bereits bekannte Virus-Varianten untersucht werden. Außerdem soll die systematische Ausweitung von Genomsequenzierungen vorangetrieben und die Ergebnisse in Sequenz-Datenbanken bundesweit und international bereitgestellt werden, um noch unbekannte Mutationen frühzeitig zu entdecken, heißt es in dem Antrag.

Quelle: Mitteilung vom 18.03.2021
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de
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COVID-19-Pandemie: Wie gefährdet sind pflegende Angehörige?

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COVID-19-Pandemie: Wie gefährdet sind pflegende Angehörige?

Die Universitätsmedizin Magdeburg untersucht in einer Studie das Infektionsgeschehen, die Akzeptanz von Testungen und den Impfstatus in der Gruppe der pflegenden Angehörigen


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Antigen-Selbsttest - Sarah Kossmann
Universitätsmedizin Magdeburg



Die Rolle pflegender Angehöriger für die Pflegebedürftigen und für das Gesundheitssystem ist von enormer Bedeutung. Viele Menschen müssen sich wegen der Corona-Pandemie verstärkt um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Durch den engen Kontakt besteht ein erhöhtes Risiko einer Infektion oder Übertragung des Corona-Virus. Bisher wird die Gruppe der pflegenden Angehörigen in der Nationalen Test- und auch Impfstrategie nicht gesondert berücksichtigt. Das Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene (IMMB) der Universitätsmedizin der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg startet ab April eine Pilotstudie im Raum Magdeburg. Zum einen soll die Rolle von pflegenden Angehörigen als Überträger des SARS-CoV-2 evaluiert werden. Zum anderen sollen die Alltagstauglichkeit von verschiedenen Testverfahren sowie die allgemeine Akzeptanz in dieser Bevölkerungsgruppe untersucht werden. Die Studie soll wichtige Daten zur Früherkennung von COVID-19-Infektionsketten und damit zur Eindämmung der Pandemie liefern. Für die Studie werden noch Teilnehmer*innen gesucht.

„Es gibt bisher keine Empfehlung für eine Testung dieser Personengruppe. Außerdem ist unklar, wie hoch der Anteil der Personen mit durchgemachter Infektion ist, wie viele Personen bereits geimpft wurden und wie die generelle Einstellung zum Impfen ist. In dieser Studie möchten wir herausfinden, welche Frequenz und Art einer Testung auf SARS-CoV-2 bei pflegenden Angehörigen optimal, für diese akzeptabel und umsetzbar sind. Die Tests sollen den Schutz und die Sicherheit des zu betreuenden Personenkreises erhöhen“, erklärt Prof. Dr. Achim Kaasch, Direktor des Institutes für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene und Leiter der Studie.

In der Pilotstudie werden 45 Teilnehmer über 6 Wochen in unterschiedlichen Frequenzen einen Antigen-Selbsttest durchführen und zudem Speichelproben für eine PCR-Testung einsenden. Die Ergebnisse werden in wöchentlichen telefonischen Gesprächen zusammen mit der Beantwortung von standardisierten Fragen zu Kontakten im persönlichen und beruflichen Bereich, Durchführbarkeit sowie Akzeptanz des Antigen-Schnelltestes durch die Studienmitarbeiter abgefragt. Um eine zurückliegende Infektion zu erkennen, wird den Teilnehmern zu Beginn und am Ende des Studienzeitraums Blut für die Bestimmung von Antikörpern abgenommen. Über die Ergebnisse der Tests werden die Studienteilnehmer informiert. Für die Zeit der Studie werden die Antigen-Tests kostenlos bereitgestellt.

Die Studie wird im Rahmen des Bundesprojektes „B-FAST – Bundesweites Forschungsnetz Angewandte Surveillance und Testung“ umgesetzt. Surveillance umfasst die Beobachtung, Analyse, Interpretation und Berichterstattung von Gesundheitsdaten. Die Corona-Pandemie zeigt, dass unterschiedliche Test- und Überwachungsstrategien für die Gesamtbevölkerung, die Schulen und Kitas, eventuelle Risikobereiche und Kliniken benötigt werden. B-FAST entwickelt eine Plattform, in der solche Strategien erprobt werden können. Dafür führt es unterschiedliche Analysen und Bewertungen zusammen. So unterstützt es Strategien, die nicht nur in der akuten Krise helfen, sondern auch auf künftige Pandemien übertragen werden können.

Die Studie „SuRIP – Surveillance von pflegenden Angehörigen mit engem Kontakt zu Personen aus Risikogruppen im Raum Magdeburg in der SARS-CoV-2-Pandemie“ wird im Rahmen des Netzwerks der Universitätsmedizinen (NUM) durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Höhe von 296.000 Euro gefördert und erfolgt in Zusammenarbeit mit:

• der Universitätsklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin des Kindes- und Jugendalters (KKJP)
• dem Institut für Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung (ISMG) und
• dem Max-Planck-Institut für Dynamik komplexer technischer Systeme, Magdeburg.

Weitere Informationen zur Studie oder Teilnahme:

Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene (IMMB), Studiensekretariat, Tel.: 0391/6713328 Mo.-Fr. von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Achim Kaasch, Direktor des Institutes für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene Magdeburg (IMMB), Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Tel.: 0391-67-13392, achim.kaasch@med.ovgu.de.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.03.2021
Friederike Süssig-Jeschor Pressestelle
Universitätsmedizin Magdeburg
https://idw-online.de/de/news765317
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Gewalt ist die letzte Zuflucht des Unfähigen

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"Gewalt ist die letzte Zuflucht des Unfähigen."
Issac Asimov, Schriftsteller und Wissenschaftler

Unfähigkeit. Die breitete sich am 20.03.2021 in Kassel schneller aus als jede Corona-Variante. 20.000 Querdenker stürmten die Kasseler Innenstadt. Dabei wurden die gerichtlich bestätigten Auflagen der Stadt massiv missachtet. Abstand? Maske? Fehlanzeige! Demonstranten griffen Polizisten, Gegendemonstranten und Journalisten an … (Quelle: RND-Newsletter vom 21.03.2021). … Es scheint an der Zeit, das Demonstrationsrecht grundgesetzkonform zu reformieren bzw. die Sanktionsmöglichkeiten bei Gewalt gegen Polizei und sonstige Ordnungskräfte / Helfer deutlich zu verschärfen. - Dies liegt auch im Interesse all derjenigen Bürger*Innen, die verständlicherweise und infektionsschutzgerecht auf ihre Einkommensverluste, Existenzängste etc. aufmerksam machen wollen!

"Wer diese tödliche Krankheit noch immer leugnet und sich in Menschenansammlungen ohne Maske zusammentut, ist nicht nur ignorant, sondern verlängert diese Pandemie und riskiert das Leben vieler Älterer, Schwacher und Kranker."
Peter Beuth, Innenminister von Hessen, zur Querdenker-Demo in Kassel am Wochenende



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Berichte der CODAG Gruppe an der Ludwig-Maximilians-Unversität München

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In regelmäßigen Abständen (ca. alle zwei Wochen) veröffentlicht die CODAG Gruppe Berichte an der Ludwig-Maximilians-Universität München, die sich mit dem Infektionsgeschehen und der Sterblichkeit von COVID-19 mit dem Fokus auf Deutschland befassen: > https://www.covid19.statistik.uni-muenc ... index.html

Siehe ganz aktuell den Bericht Nr. 11 vom 19.03.2021: > https://www.covid19.statistik.uni-muenc ... cht_11.pdf … Themen …
1. 100 ist nicht gleich 100 - Was beeinflusst die Aussagekraft von Inzidenzen? Marc Schneble, Martje Rave, Göran Kauermann, Ursula Berger
2. Aktuelle Analysen zum Verlauf der Pandemie in den Bundesländern Helmut Küchenhoff, Felix Günther, Wolfgang Hartl 1 ,Daniel Schlichting
3. Übersterblichkeit? - Ein Blick auf aktuelle Zahlen und Nowcasts von Todesfällen Giacomo De Nicola, Marc Schneble, Göran Kauermann, Ursula Berger
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"Impfen nützt, impfen schützt"! - Die Corona-Schutzimpfung ebnet den Weg aus der Pandemie und ist damit alternativlos.

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"Impfen nützt, impfen schützt"! - Die Corona-Schutzimpfung ebnet den Weg aus der Pandemie und ist damit alternativlos. - Habe am 21.03.2021 die erste Impfung gegen COVID-19 erhalten. - Es gilt, Verantwortung für sich, Verwandte, Freunde und die gesamte Gesellschaft zu übernehmen. Ich unterstütze daher die Impfkampagne des Rhein-Kreises Neuss (> viewtopic.php?f=5&t=13&p=21#p21 ).


Ärmel hoch Werner Schell.jpg
Ärmel hoch Werner Schell.jpg (12.36 KiB) 2982 mal betrachtet


Es ist weltweit und von vielen Experten verdeutlicht, dass die Impfungen gegen das Corona-Virus hilfreich sind. Dass es Nebenwirkungen gibt, ist auch von anderen Impfungen bekannt. Gemessen an der Nützlichkeit der Impfung können sie vernachlässigt werden. > "Impfen nützt, impfen schützt"! - Es gibt umfängliche Informationen zum Thema Impfen, siehe u.a. > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 68#p116868 / > https://www.quarks.de/gesundheit/medizi ... mpfstoffs/ - / > https://www.ardmediathek.de/wdr/video/q ... mQ0N2Q5Zg/
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Corona-Pandemie stoppt Grippewelle - AHA-Regeln verhindern Influenza-Infektionen

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BARMER


Corona-Pandemie stoppt Grippewelle
AHA-Regeln verhindern Influenza-Infektionen


Berlin, 22. März 2021 – Die Grippewelle fällt in diesem Winter und Frühjahr voraussichtlich komplett aus. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Auswertung unter krankgeschriebenen BARMER-versicherten Erwerbstätigen zwischen 15 und 64 Jahren. Demnach war nach den jeweiligen Jahreswechseln ab 2018 die Zahl der Grippe-Krankschreibungen auf bis zu rund 22.000 Fälle pro Woche angestiegen. In diesem Jahr hingegen pendelt die Zahl der Krankschreibungen bei dieser Erkrankung kontinuierlich zwischen 400 und 500 BARMER-Versicherten pro Woche. „Die Abstand- und Hygieneregeln zum Schutz vor Corona senken ganz offensichtlich auch das Influenzarisiko. Wenn sich die Menschen weiterhin an die Vorgaben halten, wird die Grippe auch in nächster Zeit keine nennenswerte Rolle spielen. Das ist sehr wichtig, damit unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird“, sagt Dr. Ursula Marschall, Leitende Medizinerin bei der BARMER mit Blick auf die steigende Zahl der Corona-Kranken. Eine zusätzliche Grippewelle wie zu Beginn des Jahres 2018 wäre für das Gesundheitswesen derzeit eine extreme Herausforderung. Damals seien bereits in der achten Kalenderwoche mit rund 16.200 Betroffenen etwa vierzigmal so viele Personen wegen Influenza arbeitsunfähig gewesen wie in der achten KW dieses Jahres mit 402 Personen.

Zahl der Atemwegserkrankungen insgesamt gering
Laut der BARMER-Analyse sei nicht nur die Zahl der Krankschreibungen wegen Grippe seit Jahresbeginn vergleichsweise gering, so Marschall weiter. Dasselbe gelte für Atemwegserkrankungen insgesamt. So seien in der achten Kalenderwoche dieses Jahres nur knapp 33.000 BARMER-versicherte Erwerbstätige mit Atemwegserkrankungen arbeitsunfähig gewesen. In derselben Kalenderwoche des Jahres 2018 waren es mit knapp 169.000 Betroffenen etwa fünfmal so viele Personen. „Atemwegserkrankungen spielen in diesem Winter abgesehen von Corona nur eine geringe Rolle. Dennoch dürfen wir uns nicht in falscher Sicherheit wiegen. Gerade in der aktuellen dritten Corona-Welle ist die Einhaltung der AHA-Regeln wichtiger denn je. Zusätzliche Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen belasten die Intensivstationen. Das gilt es zu vermeiden“, sagt Marschall.


Die Pressemitteilung und die Grafiken sind abrufbar unter: www.barmer.de/p016649
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Quelle: Pressemitteilung vom 22.03.2021
Presseabteilung der BARMER
Athanasios Drougias (Leitung), Telefon: 0800 33 30 04 99 14 21
Sunna Gieseke, Telefon: 0800 33 30 04 99 80 31
E-Mail: presse@barmer.de
www.barmer.de/presse
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DGfI Stellungnahme zur Impfung gegen SARS-CoV-2 - Bitte jedes Angebot für eine Impfung annehmen!

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DGfI Stellungnahme zur Impfung gegen SARS-CoV-2 - Bitte jedes Angebot für eine Impfung annehmen!


Die Deutsche Gesellschaft für Immunologie schließt sich der Nutzen/Risiko-Bewertung für den AstraZeneca Impfstoff durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), die European Medicines Agency (EMA) und der ständigen Impfkommission (STIKO) an. Der Nutzen durch die Impfung aufgrund des damit verbundenen Schutzes vor einer schweren COVID-19-Erkrankung überwiegt deutlich gegenüber dem Risiko einer Nebenwirkung durch eine der seltenen Gerinnungsstörungen. Mehr denn je ist es angesichts der deutlich steigenden Frequenz der mutierten SARS‑CoV‑2 Varianten wichtig, die Impfziele möglichst schnell zu erreichen.

Der Nutzen der Impfung ist größer, als das Risiko!

* Die aufgetretenen seltenen zerebralen Sinusvenenthrombosen (CVST, 18 Fälle), bzw. disseminierten intravaskulären Gerinnsel (DIC, 7 Fälle) nach Impfung mit dem AstraZeneca Impfstoff stellen bei ca. 20 Millionen geimpfter Personen sehr seltene Komplikationen dar (1-3). Frauen zwischen 20 und 55 Jahren sind häufiger davon betroffen als Männer. Bezogen auf Frauen in dieser Altersgruppe ohne Impfung stellen die dokumentierten Fälle eine Häufung dar, die weiterhin weltweit genau beobachtet wird. Symptome wie anhaltende, starke Kopfschmerzen, Hautveränderungen oder Schmerzen in Armen und Beinen in einem Zeitraum von 3 bis 14 Tagen nach einer Impfung sollten umgehend durch eine ärztliche Beratung abgeklärt werden (4).

* Dennoch ist auch für diese Gruppe der unter 55-jährigen Frauen der Nutzen der Impfung mit dem AstraZeneca Impfstoff deutlich größer, als das Risiko einer seltenen Sinusvenenthrombose oder eines intravaskulären Gerinnsels (5).

* Eine Weiterführung der Impfung mit dem AstraZeneca Impfstoff ist wichtig, um die Menschen vor dem Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion mit schwerem COVID-19-Verlauf zu schützen. Impfdaten aus England, Schottland und Israel belegen für die zugelassenen Impfstoffe eine sehr hohe Effektivität für den Schutz vor schweren COVID-19 Erkrankungen, damit verbundenen Krankenhausaufenthalten und Todesfällen (6-9).

* Diese Diskussion zeigt eindrücklich, wie wichtig eine detaillierte Datenerhebung und Veröffentlichung im Rahmen der Impfkampagne sind, aufgeschlüsselt zumindest nach Alter, Geschlecht und Impfstoff, um eine präzise alters- und geschlechtsbezogene Risikoabschätzung bzgl. der Impfstoffe vornehmen zu können. Nur mit derartigen Daten können präzise Risikoprofile erstellt werden, um seltene Nebenwirkungen vermeiden zu können. Die Patienteninformationen müssen daher auch immer wieder aktualisiert und mit entsprechenden Warnhinweisen versehen werden.

Zitierte Literatur

(1) EMA latest Updates 18.03.21: https://www.ema.europa.eu/en/news/covid ... s-still-ou...

(2) https://www.ema.europa.eu/en/medicines/ ... razeneca#a...

(3) https://www.rki.de/DE/Content/Kommissio ... eca-Impfst...

(4) PEI Meldungen: https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldu ... toff-astra...

(5) RKI Corona-Zahlen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... ahlen.html

(6) SIREN_Study, https://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3790399

(7) Vasileiou E, Simpson CR, Robertson C, et al. Effectiveness of first dose of covid-19 vaccines against hospital admissions in Scotland: national prospective cohort study of 5.4 million people. [Preprint.] 2021. www.ed.ac.uk/files/atoms/files/scotland ... eprint.pdf

(8) Torjesen, I., Covid-19: First doses of vaccines in Scotland led to a substantial fall in hospital admissions. BMJ, 2021. 372: p. n523

(9) Dagan N, Barda N, Kepten E, Miron O, Perchik S, Katz MA, Hernán MA, Lipsitch M, Reis B, Balicer RD. BNT162b2 mRNA Covid-19 Vaccine in a Nationwide Mass Vaccination Setting. N Engl J Med. 2021 Feb 24:NEJMoa2101765. doi: 10.1056/NEJMoa2101765.

Prof. Dr. Christine S. Falk (Präsidentin),
Prof. Dr. Carsten Watzl (Generalsekretär)
Prof. Dr. Reinhold Förster (Vizepräsident)
Prof. Dr. Thomas Kamradt (Vizepräsident)

Prof. Dr. Diana Dudziak (Öffentlichkeitsarbeit)

DGfI Geschäftsstelle
Dr. Ulrike Meltzer
c/o DRFZ, Virchowweg 12
10117 Berlin
Tel. 030 28460 648
mail@dgfi.org

Weitere Informationen:
http://www.dgfi.org

Quelle: Pressemitteilung vom 22.03.2021
Dr. rer. nat. Agnes Giniewski Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Immunologie
https://idw-online.de/de/news765338

Anhang
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Beschränkungen im Einzelhandel in NRW vorläufig außer Vollzug gesetzt

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Beschränkungen im Einzelhandel in NRW vorläufig außer Vollzug gesetzt


Das Oberverwaltungsgericht hat mit - heute bekannt gegebenem - Beschluss vom 19. März 2021 auf den Eilantrag eines Media-Marktes die Vorschriften der Coronaschutzverordnung zur Beschränkung des Einzelhandels vorläufig außer Vollzug gesetzt, weil sie mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar sind.

Auf der Grundlage der aktuellen nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung können seit dem 8. März 2021 wieder alle Einzelhändler öffnen. Für die schon bislang von einer Schließung ausgenommenen Geschäfte (etwa Lebensmittelhandel) bleibt es bei der bisherigen Regelung, die eine Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche bzw. pro 20 qm für die 800 qm übersteigende Gesamtver­kaufsfläche vorsieht. Im übrigen Einzelhandel ist der Zutritt grundsätzlich nur für einen Kunden pro 40 qm Verkaufsfläche und auch nur nach vorheriger Terminvergabe zulässig. Ausgenommen sind hiervon allerdings die zuvor ebenfalls geschlossenen Buchhandlungen und Schreibwarengeschäfte. Gleiches gilt für Blumengeschäfte und Gartenmärkte, die bislang nur verderbliche Schnitt- und Topfblumen sowie Gemüsepflanzen und Saatgut verkaufen durften. Für sie gelten ebenfalls die günstigeren Öffnungsmodalitäten. Diese Regelungen hat das Oberverwaltungsgericht nun insge­samt vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Zur Begründung hat der 13. Senat ausgeführt: Die Beschränkungen verstießen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Bei der Pandemiebekämpfung bestehe zwar ein Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers, der sich in einer komplexen Entscheidungssituation befinde und nur mit Prognosen zu den Auswirkungen von Beschränkungen und Lockerungen arbeiten könne. Es sei auch zulässig, schrittweise zu lockern, wobei es zwangsläufig zu Ungleichbehandlungen verschiedener Bereiche komme. Der Ver­ordnungsgeber habe es deshalb grundsätzlich für Geschäfte wie den Lebensmitteleinzelhandel bei den bisherigen Regelungen belassen dürfen, während für andere Betriebe vorläufig nur eine reduzierte Kundenzahl zugelassen werde und eine vorherige Terminbuchung erforderlich sei. Die schrittweise und kontrollierte Öffnung weiterer Bereiche des Handels müsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zwingend mit einer Verschärfung der Öffnungsbedingungen für die bereits bislang von der Schließung ausgenommenen Geschäfte einhergehen. Der Verordnungsgeber über­schreite aber seinen Spielraum, wo ein einleuchtender Grund für eine weitere Differenzierung fehle. Dies sei der Fall, soweit nunmehr auch Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte mit ihrem gesamten Sortiment unter vereinfachten Bedingungen (größere Kundenzahl, ohne Terminbuchung) betrieben werden dürften. Es erschließe sich nicht und werde durch den Verordnungsgeber auch nicht begründet, warum dessen Annahme, diese Betriebe deckten ebenfalls eine Art Grundbe­darf, für sich genommen andere Öffnungsmodalitäten rechtfertigen sollte als beim übrigen Einzelhandel. Da nach der nunmehr geltenden Rechtslage sämtliche Geschäfte öffnen dürften, könne das Kriterium, ob ein Warensortiment Grundbedarf sei, eine Besserstellung nicht mehr ohne Weiteres begründen. Erforderlich wäre vielmehr, dass der angenommene Grundbedarf gerade die Differenzierung in den Öffnungsmodalitäten nahelege.

Wegen des untrennbaren Zusammenhangs der Regelungen zum Handel hat das Gericht diese insgesamt vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das bedeutet, dass ab so­fort im gesamten Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr gilt und das Erfordernis der Terminbuchung entfällt. Der Senat hat allerdings darauf hingewiesen, dass es dem Land unbenommen ist, auch kurzfristig eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthält. Die durch den Media-Markt geltend gemachten grundlegenden Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen für den Einzelhandel teilte der Senat nicht. Insbesondere sei die Beschränkung der Grundrechte der Einzelhändler angesichts der gravierenden Folgen, die ein erneuter unkontrollierter Anstieg der Neuansteckungen für Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen hätte, voraussichtlich gerechtfertigt.

Der Beschluss ist unanfechtbar.
Aktenzeichen: 13 B 252/21.NE


Weitere Informationen

Der Antrag richtete sich gegen § 11 Absatz 3 Coronaschutzverordnung. Wegen des untrennbaren Zusammenhangs der in den einzelnen Absätzen der Vorschrift ge­troffenen Regelungen hat das Gericht § 11 Absatz 1 bis 5 Coronaschutzverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Vorschrift lautet:

§ 11 Handel, Messen und Märkte
(1) Beim Betrieb von
1. Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten und Kiosken,
2. Wochenmärkten für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
3. Apotheken, Reformhäusern, Sanitätshäusern, Babyfachmärkten und Drogerien,
4. Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen und Schreibwarengeschäften,
5. Buchhandlungen und Zeitungsverkaufsstellen,
6. Futtermittelmärkten und Tierbedarfsmärkten,
7. Blumengeschäften und Gartenmärkten,
8. Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und, beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln, auch für Endkunden sowie
9. bei der Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (z.B. die sog. Tafeln)
darf die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden jeweils eine Kundin beziehungsweise einen Kunden pro angefangene zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen; in Handelseinrichtungen mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern darf diese Anzahl 80 Kundinnen beziehungsweise Kunden zuzüglich jeweils eine Kundin beziehungsweise einen Kunden pro angefangene 20 Quadratmeter der über 800 Quadratmeter hinausgehenden Verkaufsfläche nicht übersteigen. In Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel und auf Wochenmärkten darf das Sortiment solcher Waren, die nicht Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs sind, nicht gegenüber dem bisherigen Umfang ausgeweitet werden.
(2) Der Betrieb von Baumärkten sowie Baustoffhandelsgeschäften ist zur Versorgung von Gewerbetreibenden mit Gewerbeschein, Handwerkern mit Handwerkerausweis sowie Land- und Forstwirten mit den jeweils betriebsnotwendigen Waren in entsprechender Anwendung von Absatz 1 zulässig. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden,1. zu einem räumlich abgetrennten Bereich mit eigenem Eingang und eigenem Kassenbereich mit dem typischen Sortiment eines Gartenmarkts in entsprechender Anwendung von Absatz 1 Satz 1 Nummer 7,2. zur gesamten Verkaufsfläche des Baumarkts oder Baustoffhandelsgeschäfts in entsprechender Anwendung von Absatz 3, wobei sich in diesem Fall die zulässige Kundenzahl insgesamt, also einschließlich der in Satz 1 genannten Kundengruppen, nach Absatz 3 Satz 1 bestimmt.
(3) Beim Betrieb von nicht in Absatz 1 und Absatz 2 genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie von Einrichtungen zum Vertrieb von Reiseleistungen darf die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden jeweils eine Kundin beziehungsweise einen Kunden pro angefangene vierzig Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen. Zutritt dürfen Kundinnen und Kunden nur nach vorheri­ger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit nach § 4a Absatz 1 erhalten.
(4) Für Verkaufsstellen mit gemischtem Sortiment, das auch Waren umfasst, die dem regelmäßigen Sortiment einer der in Absatz 1 Satz 1 genannten Verkaufsstellen entsprechen, gilt: bilden diese Waren den Schwerpunkt des Sortiments, richtet sich der Betrieb der Verkaufsstelle insgesamt nach Absatz 1, anderenfalls ist entweder der Verkauf auf diese Waren zu beschränken und dabei Absatz 1 zu beachten oder insgesamt nach Absatz 3 zu verfahren.
(5) Innerhalb von Einkaufszentren, Einkaufspassagen und ähnlichen Einrichtungen ist für jede räumlich abgetrennte Verkaufsstelle die entsprechende Höchstkundenzahl gemäß Absatz 1 oder Absatz 3 maßgeblich. Zudem muss die für die Gesamtanlage verantwortliche Person sicherstellen, dass nicht mehr Kundinnen und Kunden Zutritt zur Gesamtanlage erhalten als in Summe für die Verkaufsgeschäfte nach den jeweils zulässigen Personenzahlen zulässig sind. Zusätzlich kann bezogen auf die Allgemeinfläche 1 Person je 20 Quadratmeter Allgemeinfläche in die zulässige Gesamtpersonenzahl für die Gesamtanlage eingerechnet werden. Durch ein abgestimmtes Einlassmanagement ist sicherzustellen, dass im Innenbereich Warteschlangen möglichst vermieden werden. Befindet sich in einer Verkaufsstelle ein oder mehrere weitere Geschäfte ohne räumliche Abtrennung (zum Beispiel eine Bäckerei im räumlich nicht abgetrennten Eingangsbereich eines Lebensmittelgeschäftes), so ist die für die Gesamtfläche zulässige Kundenzahl nach den für die Hauptverkaufsstelle maßgeblichen Vorschriften zu berechnen.


Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 22.03.2021
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/ ... /index.php
WernerSchell
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Jugendliche fühlen sich durch Corona stark belastet und zu wenig gehört

Beitrag von WernerSchell »

Bertelsmann-Stiftung


STUDIE: Jugendliche fühlen sich durch Corona stark belastet und zu wenig gehört


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Junge Menschen klagen in der Corona-Zeit über psychische Probleme, Vereinsamung und Zukunftsängste. Das gilt besonders für diejenigen mit finanziellen Sorgen. Von der Politik fühlen sie sich im Stich gelassen. Dabei sind sowohl materielle Unterstützung als auch eine stärkere Beteiligung von Jugendlichen gerade jetzt vonnöten.

Die Corona-Pandemie stellt die jungen Menschen in Deutschland vor große Herausforderungen. 61 Prozent von ihnen geben an, sich teilweise oder dauerhaft einsam zu fühlen. 64 Prozent stimmen zum Teil oder voll zu, psychisch belastet zu sein. 69 Prozent sind, und sei es nur teilweise, von Zukunftsängsten geplagt. Zudem gibt ein Drittel der Jugendlichen (34 Prozent) an, finanzielle Sorgen zu haben; vor Corona lag ihr Anteil noch bei etwa einem Viertel. Auffällig ist zudem, dass Jugendliche mit Geldsorgen öfter Zukunftsängste äußern und sich häufiger psychisch belastet und einsam fühlen als andere junge Menschen. Das geht aus den beiden Befragungen "Jugend und Corona" hervor, die von den Universitäten Hildesheim und Frankfurt/Main durchgeführt und in Kooperation mit uns vertiefend ausgewertet worden sind.

Angesichts der großen Belastungen wären Aufmerksamkeit und Unterstützung für die jungen Menschen besonders wichtig. Doch genau diese vermissen sie. 65 Prozent der befragten Jugendlichen gaben während des zweiten Lockdowns im November 2020 an, dass ihre Sorgen eher nicht oder gar nicht gehört werden. Das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zur Befragung vom April und Mai 2020, bei der bereits 45 Prozent diesen Eindruck äußerten.

Anders als in der öffentlichen Debatte, möchten die Jugendlichen nicht auf ihre Rolle als Schüler:innen, Auszubildende oder Studierende in der Corona-Zeit reduziert werden. Dass sie in der Pandemie auf Vieles verzichten müssen – Kontakte zu Freund:innen und Gleichaltrigen, organisierte Freizeitaktivitäten, Möglichkeiten zur Selbstentfaltung – wird ihrer Meinung nach kaum thematisiert, geschweige denn anerkannt. In die Politik setzen sie nur wenig Hoffnung auf Besserung: 58 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass die Situation der Jugendlichen den Politiker:innen nicht wichtig sei. Mit 57,5 Prozent gehen fast genauso viele gar nicht erst davon aus, dass junge Menschen ihre Ideen in die Politik einbringen können.

Breite und kontinuierliche Jugendbeteiligung auf allen Ebenen
"Corona hat die Probleme vieler junger Menschen verstärkt. Die Pandemie zeigt wie unter einem Brennglas die schon länger bestehenden Defizite in der Kinder- und Jugendpolitik. Es ist jetzt dringend nötig, die Sorgen der Jugendlichen ernst zu nehmen und zu adressieren", sagt unser Vorstand Jörg Dräger.

"Die negativen Auswirkungen der Pandemie auf ihre Lebensumstände zeigen: Junge Menschen brauchen Möglichkeiten für eine breite und kontinuierliche Beteiligung in allen sie betreffenden Bereichen", betont Tanja Rusack von der Universität Hildesheim. Bereits 2019 hatten wir in der Studie "Children's Worlds+" dargelegt, dass sich ein großer Teil der jungen Menschen nicht ernst genommen und unzureichend beteiligt fühlt. Das Jugendhearing des Bundesfamilienministeriums oder ein bereits geforderter Kindergipfel seien richtige Signale aus der Politik, so Jörg Dräger, aber: "Bei der Beteiligung von Jugendlichen darf es keine Alibi-Formate geben. Vielmehr müssen den Gesprächen Angebote folgen, wo und wie junge Menschen konkret mitentscheiden und Verantwortung übernehmen können."

Konzepte gegen Kinderarmut endlich umsetzen
Um die Belange der jungen Generation systematisch stärker zu berücksichtigen, sollte die Politik so schnell wie möglich eine repräsentative, umfassende und regelmäßige Bedarfserhebung für und mit Kindern und Jugendlichen einführen und finanzieren. Der aktuelle Zeitpunkt ist günstig, um die durch Corona verursachten und verschärften Probleme zu identifizieren und geeignete Lösungen zu erarbeiten. "Eine solche Bedarfserhebung muss mit jungen Menschen entwickelt und durchgeführt werden und dabei besonders die Kinder und Jugendlichen in prekären Lebensverhältnissen erreichen", sagt Johanna Wilmes von der Goethe Universität Frankfurt.

Wie wichtig gezielte Maßnahmen sind, um die materielle Situation von jungen Menschen aus benachteiligtem Umfeld zu verbessern, unterstrich unser im Juli 2020 veröffentlichtes Factsheet Kinderarmut. Diesem zufolge waren in Deutschland schon vor Beginn der Corona-Krise mehr als ein Fünftel aller Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren von Armut bedroht. Infolge der Pandemie dürfte sich diese Notlage weiter zugespitzt haben. Wir fordern daher, vorliegende Konzepte zur Bekämpfung der Kinderarmut endlich umzusetzen. Dazu zählt insbesondere eine Kindergrundsicherung, wie das von uns entworfene Modell eines Teilhabegelds, das bestehende staatliche Leistungen für Kinder bündelt und allen jungen Menschen bis 25 Jahren zugutekommen soll.

Quelle: Pressemitteilung der Bertelsmann-Stiftung vom 23.03.2021
> https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/ ... ig-gehoert


Das Leben von jungen Menschen in der Corona-Pandemie
weiterlesen bzw. Download >>> https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/ ... -pandemie-
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