Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Allgemeine Impfpflicht erscheint dringend notwendig ...

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für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
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19.11.2021

Allgemeine Impfpflicht erscheint dringend notwendig!


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Angesichts der Allgemeinbedrohung durch das Corona-Virus wurde bereits 2020 über eine allgemeine Impfpflicht nachgedacht. Bedauerlicherweise haben zahlreiche Politiker insoweit frühzeitig abgewunken. Das war ein Fehler. Es wird nämlich immer deutlicher, dass das Corona-Virus auf Dauer bleiben und auf längere Sicht auch anhaltend erhebliche Gefahren für große Bevölkerungsteile mit sich bringen wird. Der aktuell zur Verfügung stehende "Baukasten" von Bekämpfungsmaßnahmen wird nicht ausreichen oder nur vorübergehend Wirkung erzielen. Die Bemerkungen einiger Politiker, dass im März 2022 alles überstanden sein werde, ist naiv und liegt völlig daneben. Solche Ankündigungen hat es schon wiederholt gegeben. Wir müssen daher endlich kapieren, dass die Allgemeinbedrohung durch das Corona-Virus (wahrscheinlich mit weiteren Mutationen) nur mit drastischen Maßnahmen eingeschränkt oder gar aufgelöst werden kann. Und dazu gehört wohl auch eine allgemeine Impfpflicht. Eine Impfpflicht nur für bestimmte Personengruppen vorzusehen, muss als nicht ausreichend angesehen werden. Dabei ist nämlich zu bedenken, dass z.B. die meisten Pflegekräfte und Ärzte bereits auf freiwilliger Basis geimpft worden sind und dennoch das Infektionsgeschehen wegen der Impfverweigerer hoch bleibt bzw. zunimmt. Es ist unverantwortlich, eine Impfpflicht für nicht durchsetzbar zu bezeichnen. Auch bei Abwägung der verschiedenen zur Debatte stehenden Rechtsgüter (Art. 2 Grundgesetz) muss dem Gesundheits- und Lebensschutz großer Teile der Bevölkerung Vorrang eingeräumt werden.

Werner Schell



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Siehe Textübernahme > https://lokalklick.eu/2021/11/20/klarkl ... notwendig/
WernerSchell
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Corona-Pandemie - Allgemeine Impfpflicht erscheint dringend notwendig!

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21.11.2021


Corona-Pandemie: Allgemeine Impfpflicht erscheint dringend notwendig!

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In einer Erklärung vom 19.11.2021 wurde eine allgemeine Corona-Schutzimpfung als dringend notwendig bezeichnet … > viewtopic.php?f=5&t=13&p=3285#p3285 Es gab dazu eine Vielzahl von Rückmeldungen - fast ausnahmslos Zustimmungen - aber auch einige Ablehnungen.

Es ergibt sich nach all dem Veranlassung, die Ausführungen zur Impfpflicht wie folgt zu ergänzen:

Im ARD-Polittalk von Anne Will wurde vor einigen Tagen einmal mehr die Corona-Pandemie angesichts steigender Infektionszahlen diskutiert. Besonders Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Vorstandsvorsitzender des Weltärztebundes, fand deutliche Worte. Er sprach von einer „Tyrannei der Ungeimpften“. Dr. med. Montgomery führte aus, dass die Ungeimpften (etwa ein Drittel der Bevölkerung) über die restlichen zwei Drittel der Bevölkerung bestimmten und damit dem Rest Deutschlands die Corona-Maßnahmen aufbürden würden. Er forderte die Politik auf, eine mögliche Impfpflicht nicht weiterhin kategorisch auszuschließen (Quelle: https://www.rnd.de/politik/anne-will-mo ... 6GLKM.html / https://www.youtube.com/watch?v=I6lHPt64OOE ). - Über die Wortwahl kann man streiten. Aber die Botschaft ist richtig: Wir brauchen wegen der mehr als problematischen Infektionsschutzlage (es wird von Notstand, Katastrophe usw. gesprochen) Corona-Bekämpfungsmaßnahmen, die aktuell und auf Dauer Gesundheits- und Lebensgefährdungen wirkungsvoll minimieren oder verhindern können. - Der Hausärzteverband Nordrhein hat sich im Kampf gegen die Corona-Pandemie ebenfalls für eine Impfpflicht ausgesprochen. "Das wäre nun am wirksamsten. Es wäre der beste Schutz", sagte der Vorsitzende Oliver Funken dem "Kölner Stadt Anzeiger" (Quelle: https://www.n-tv.de/regionales/nordrhei ... 43333.html ). - Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident, meint ebenfalls, dass wir um eine allgemeine Impfpflicht nicht herumkommen (Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland ... -alle.html ). - Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss, Hans-Jürgen Petrauschke, hat sich in einem Zeitungsinterview klar und deutlich für konsequentes Handeln zur Corona-Bekämpfung ausgesprochen. Dazu gehören nicht nur Kontaktvermeidungen, sondern u.a. auch eine generelle Impfpflicht (Quelle: https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-64140827 ). - Auch Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister NRW, schließt eine Impfpflicht nicht mehr aus (Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/ ... g-100.html ). Der Minister weiter: "Wir lernen einfach, dass wenn ein gewisser Teil der Bevölkerung nicht geimpft ist, dass das Virus zu viele Chancen hat uns anzugreifen." - In einigen Ländern gilt bereits eine Impfpflicht - oder eine Impfpflicht wird erwogen (Quelle: https://rp-online.de/panorama/coronavir ... d-61819967 ). - Wenn auch die "Ampel-Politiker" eine Impfpflicht für alle (noch) ablehnen (Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Ampel-Polit ... 43566.html ), gehört das Thema angesprochen und diskutiert. Es muss verdeutlicht werden, dass wir uns nicht weiter Halbheiten in der Corona-Bekämpfung leisten können und letztlich an einer Impfpflicht für alle nicht vorbei kommen. Die Corona-Bedrohungslage wird nicht in einigen Monaten beendet sein. Wir müssen von langfristigen Gefährdungen ausgehen. Und das sollten alsbald alle Impfgegner und auch die "Ampel-Politiker" kapieren. RKI-Chef Wieler spricht bereits jetzt von einer möglichen fünften Welle (Quelle: https://rp-online.de/panorama/coronavir ... d-64175955 / https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ ... tor=CS5-48 ). - Oder müssen wir bald sogar von einer "Dauerwelle" sprechen?
Und noch was: Über die Corona-Pandemie und die insoweit für erforderlich erachteten Impfungen wird in zahlreichen Buchveröffentlichungen. Allein rd. 50 Buchtipps sind unter folgender Adresse gelistet: > viewtopic.php?p=415#p415 Es wird eindrucksvoll verdeutlicht, dass aus wissenschaftlicher Sicht Corona-Schutzimpfungen nahezu alternativlos sind.

Werner Schell
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Infektionsschutzgesetz zum Infektionsschutzgesetz

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Allgemeine Informationen
Infektionsschutzgesetz


(Quelle: BMAS) Der Bundestag hat das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz werden auch arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Regelungen sowie Unterstützungsleistungen festgelegt. Das Gesetz gilt ab dem 24. November.
Familien
Der vereinfachte Zugang zu den Mindestsicherungssystemen sowie die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis zum 31. März 2022 werden verlängert. Ebenso die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist künftig nur Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt, darüber muss der Arbeitgeber barrierefrei informieren: Vor Betreten der Arbeitsstätte muss ein Nachweis über den Impf- bzw. Genesenenstatus oder ein gültiger Negativtest kontrolliert werden. Ausnahmen gelten nur, wenn unmittelbar vor Ort ein Test gemacht oder ein Impfangebot wahrgenommen wird. Die Bürgertests sind wieder kostenlos. Verstöße werden auf Seiten der Arbeitgeber und der Beschäftigten mit einem Bußgeld geahndet und können für Beschäftigte arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Die Daten über den Geimpft-, Genesen- oder Getestet-Status dürfen von den Arbeitgebern zur Erfüllung der Kontroll- und Dokumentationspflichten verarbeitet, aber nicht langfristig gespeichert werden, auch um die betrieblichen Hygienekonzepte besser anpassen zu können.
Pflegeeinrichtungen
Zum Schutz der in Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe betreuten Menschen gilt dort auch für Arbeitgeber und Beschäftigte, die geimpft oder genesen sind, dass sie zusätzlich den Nachweis eines negativen Schnell- oder Selbsttests bzw. PCR-Tests vorlegen können müssen. Gleiches gilt auch für Besuchspersonen wie Angehörige, aber auch solche, die die Einrichtungen aus beruflichen Gründen betreten (z.B. Paketzusteller, Handwerkerinnen oder Therapeuten).
Soziale Dienstleister
Mit dem Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetz besteht die Grundlage, sozialen Dienstleistern auch während der Krise weitere Leistungen zu gewähren und so die soziale Infrastruktur zu schützen. Damit soziale Dienstleister beispielsweise im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, der Rehabilitation oder der Behindertenhilfe auch weiterhin abgesichert sind, wird das SodEG bis zum 19. März 2022 verlängert.
Rente/Hinzuverdienst
Wer bei vorgezogener Altersrente in dieser Zeit seine Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung stellen möchte, soll daran nicht durch mögliche Nachteile gehindert werden. Deshalb soll die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente auch für das Jahr 2022 auf 46.060 Euro angehoben werden. Für Bezieher von vorzeitigen Altersrenten aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) wird die Hinzuverdienstregelungen für das Jahr 2022 ausgesetzt.
Impfunterstützungsgebot
Arbeitgeber sollen ihre Beschäftigten über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufklären und über die Möglichkeit einer Impfung informieren – und zwar auch ausdrücklich in der arbeitsschutzrechtlichen Unterweisung. Sie sollen ermöglichen, dass ihre Beschäftigten Impfangebote im Betrieb oder extern, z.B. durch mobile Impfteams, während der Arbeitszeit wahrnehmen können (Impfunterstützungsgebot). Außerdem sollen Arbeitgeber Betriebsärztinnen, -ärzte und überbetriebliche Dienste, die Schutzimpfungen im Betrieb anbieten, durch organisatorische und personelle Maßnahmen unterstützen.

Weitere Informationen
FAQs zum neuen Infektionsschungesetz >>> https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-un ... eplication

Quelle: Mitteilung vom 21.11.2021
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Spahn sofort aus dem Amt entfernen!

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• Spahn sofort aus dem Amt entfernen! So lautet die Forderung des BHÄV-Chef Beier. Bei den Ärzten ist der Unmut über die geplante Verknappung bei der COVID-19-Vakzine Comirnaty® von BioNTech/Pfizer groß. Die müsse umgehend rückgängig gemacht werden (Quelle: https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... 011B413F25 ). - Die KV Niedersachsen wirft Spahn „Sabotage der Impfkampagne“ vor und bezeichnen den Minister als „nicht mehr tragbar.“ Sie stellen ihm ein Ultimatum, die „Budgetierung“ des BioNTech-Impfstoff zurückzunehmen (Quelle: https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... 7715B907A6 ). - In Hamburg wird befürchtet, dass viele Hausärzte aus der Impfkampagne aussteigen könnten (Quelle: https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... 2DF6872DCB ). - Ein Treppenwitz, Beispiel für die Unzuverlässigkeit der Politik – auch in den beiden KV-Regionen in NRW ist der Unmut groß, die Corona-Vakzine von BioNTech zu kontingentieren (Quelle: https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... 8453C258A7 ). …
• Der Unmut über Spahn`s neuerliche Fehlleistung ist groß, so dass die vielfältigen Forderungen nach Abberufung des Ministers und Rücknahme der Budgetierung verständlich erscheinen.
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Gesetzgeber muss klar formulieren, welche Konsequenzen eine Impfpflicht für ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen h

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (22. November 2021, Nr. 47/2021)


Richtigstellung. DPR widerspricht Medienveröffentlichungen
Gesetzgeber muss klar formulieren, welche Konsequenzen eine Impfpflicht für ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen hat


Zu heutigen Medienveröffentlichungen, dass sich der Deutsche Pflegerat für die Kündigung von ungeimpften Mitarbeitern in Heimen ausspreche, wird klargestellt, dass diese Aussage falsch ist.

Im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland hat die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, korrekt den Bezug zum Gesetzgeber deutlich gemacht, was so auch vom RND publiziert wurde: „Wenn der Gesetzgeber fordert, dass nur Geimpfte und Genesene in Pflegeheimen arbeiten dürfen, haben die Einrichtungen gar keine andere Wahl, als sich von diesen Mitarbeitenden zu trennen.“

Hierzu der Deutsche Pflegerat:

Wenn eine Impfpflicht für die Profession Pflege politisch suggeriert, unterschiedlichst diskutiert und gefordert wird, dann müssen auch die sich daraus ergebenden Konsequenzen klar und rechtssicher formuliert werden. Dann muss sich der Gesetzgeber auch über die Konsequenzen einer solchen Impfpflicht durch die Hintertür voll und ganz bewusst sein, diese benennen und formulieren. Eine solche Impfpflicht kann zur Folge haben, dass Einrichtungen gar keine andere Wahl hätten, als sich von ungeimpften Mitarbeitern trennen zu müssen, was einem Berufsverbot gleichkäme. Dies basiert jedoch keineswegs auf Forderungen des Deutschen Pflegerats.

Dieser wesentliche Bezug zum Gesetzgeber fehlt aus Sicht des Deutschen Pflegerats in weiteren Berichterstattungen zum Thema.

Die von der Politik so unterschiedlich diskutierte und suggerierte Impfpflicht und die sich daraus ergebenden möglichen Konsequenzen sind Ursache für die unterschiedliche Bewertung. Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, bedauert ausdrücklich, die offensichtlich unterschiedliche Bewertung ihrer Aussage.

Vielmehr wird deutlich, wie sensibel die Öffentlichkeit und Journalisten mit diesem Thema umgehen müssen. Die aktuelle Diskussion ist angesichts des komplexen Themas verkürzt und kann nicht in wenigen Sätzen gefasst werden.

Der Deutsche Pflegerat stellt klar und bleibt bei seiner bisherigen Position: Das Impfen gegen das Corona-Virus muss gesamtgesellschaftlich beantwortet werden und kann nicht auf eine Berufsgruppe, die der Profession Pflege, allein betrachtet werden.

Wir sagen daher „Nein“ zu berufsbezogenen Impfungen, die sich auf die Profession Pflege beschränken, aber „Ja“ zu verstärkten Impfungen, die sich auf Einrichtungen beziehen, in denen besonders vulnerable Menschen unserer Hilfe und Pflege bedürfen.

Bereits in seiner Pressemitteilung vom 11. November 2021 fordert der Deutsche Pflegerat „eine klare, einheitliche Gesetzgebung“ zur Impfpflicht. Weiter heißt es: „Der Gesetzgeber ist in der Pflicht, hier mit den geforderten eindeutigen Regelungen klare Verhältnisse zu schaffen. Die dabei diskutierten Sorgen um negative Konsequenzen einer solchen Maßnahme müssen dabei mit einbezogen werden“.

Der Deutsche Pflegerat fordert unter Berücksichtigung der dramatischen Infektionszahlen und der daraus hervorgehenden Gefährdung der gesamten Bevölkerung dazu auf, sich impfen zu lassen. Niederschwellige Impfangebote, u.a. durch Pflegefachpersonen, und Aufklärung zum Thema Impfen müssen massiv verstärkt werden.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Deutschen Pflegerats vom 11. November 2021 > https://deutscher-pflegerat.de/2021/11/ ... et-werden/
Vogler: „Impfpflicht muss gesamtgesellschaftlich beantwortet werden“. Deutscher Pflegerat unterstützt Empfehlung des Deutschen Ethikrates und fordert eindeutige Kriterien

Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Diakonie-Präsident: Allgemeine Impfpflicht ist der richtige Weg

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Diakonie-Präsident: Allgemeine Impfpflicht ist der richtige Weg

Berlin, 23. November 2021 - In der Debatte über eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

"Eine allgemeine Impfpflicht zum Schutz der Verletzlichsten in unserer Gesellschaft ist nun der richtige Weg. Angesichts der immer dramatischeren Situation muss der Staat jetzt seine Verpflichtung zum Schutz von Menschenleben einlösen und handeln. Die Impfstoffe stehen seit Monaten in ausreichender Menge bereit, es fehlt auch nicht an Aufklärung und Informationen. Die Argumente sind ausgetauscht, jetzt ist Handeln gefragt, wenn wir nicht den Tod und das Leiden sehr vieler Menschen in Kauf nehmen wollen. Ich unterstütze hier ausdrücklich die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Präses Kurschus.
Wer geimpft werden kann - und es jetzt immer noch nicht tut - der schadet nicht nur sich selbst, sondern stellt sein Eigeninteresse über die Gesundheit aller anderen. Nun muss der Schutz von Leben den Vortritt bekommen. Wir dürfen das Sterben und Leiden nicht länger hinnehmen, erst recht nicht, wenn wir mit den Impfstoffen ein wirksames Mittel haben gegen schwere Krankheitsverläufe."

Weitere Informationen:
https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

******************************
Kathrin Klinkusch, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
T +49 30 65211-1780
F +49 30 65211-3780
pressestelle@diakonie.de

Diakonie Deutschland
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin www.diakonie.de
****************************************

Die Diakonie ist die soziale Arbeit der evangelischen Kirchen. Bundesweit sind 599.770 hauptamtliche Mitarbeitende in rund 33.031 ambulanten und stationären Diensten der Diakonie wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, Beratungsstellen und Sozialstationen mit 1,2 Millionen Betten/Plätzen beschäftigt. Der evangelische Wohlfahrtsverband betreut und unterstützt jährlich mehr als zehn Millionen Menschen. Etwa 700.000 freiwillig Engagierte sind bundesweit in der Diakonie aktiv.
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Trotz Corona-Notlage: Warnsignale des Herzens nicht ignorieren

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Aus Forum > viewtopic.php?f=7&t=29&p=3328#p3328


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Trotz Corona-Notlage: Warnsignale des Herzens nicht ignorieren

Deutsche Herzstiftung warnt angesichts hoher Covid-19-Inzidenzen und Auslastung von Intensivstationen: Bei Herzinfarkt, Schlaganfall und anderen notfallartigen Beschwerden niemals zögern, den Notarzt (112) zu rufen


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Mit den derzeit dramatisch steigenden SARS-CoV-2-Infektionen und der damit verbundenen Notlage in Krankenhäusern und Intensivstationen in Deutschland befürchten Herzspezialisten, dass Herzkranke mit akuten Herzbeschwerden erneut Kliniken und Praxen meiden könnten. Besonders fatal zeigte sich das bereits in vergangenen Pandemiewellen: Menschen scheuten vor allem im Lockdown bei Verdacht auf Herzinfarkt und anderen notfallartigen Herzbeschwerden den lebensrettenden Notruf 112 oder den Weg in die Notfallambulanz – aus Angst vor Ansteckung mit SARS-CoV-2 oder wegen befürchteter pandemiebedingter Kapazitätsengpässe für nicht Corona-bedingte Fälle in den Kliniken (1).

„Die sehr hohen Inzidenzen für Covid-19- und Hospitalisierungsfälle, die regional stark schwanken können, dürften bei vielen Menschen zur Schlussfolgerung führen, dass eine Notfallversorgung für Nicht-Covid-19-Erkrankte wie Patienten mit Herzinfarkt, Schlaganfall oder anderen notfallfallartigen Komplikationen nicht mehr gewährleistet sei. Auch die Furcht vor einer SARS-CoV-2-Infektion kann für chronisch Kranke trotz Impfung weiterhin ein Thema sein. All dies darf nicht erneut zu fatalem Verzögerungsverhalten bei Notfallpatienten führen“, warnt der Kardiologe und Intensivmediziner Prof. Dr. med. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung. Eine Notfallversorgung sei grundsätzlich (noch) gewährleistet, auch wenn es aufgrund hoher Hospitalisierungsinzidenzen von über 18 Hospitalisierungen pro 100.000 Einwohnern (2) regional jetzt schon zu einer dramatischen Verdichtung für die Notfallversorgung komme, so der Ärztliche Direktor des Agaplesion-Krankenhauses Frankfurt am Main. „Dies kann sich mancherorts angesichts der aktuellen Notlage jedoch schnell ändern. Umso wichtiger ist jetzt, dass jeder Einzelne mit der Covid-19-Erstimpfung und einer Auffrischung des Impfschutzes sowie durch strikte Einhaltung der Hygiene-Regeln AHA+A+L seinen Teil dazu beiträgt, das Infektionsgeschehen zurückzudrängen.“ Aktuelle Informationen der Herzstiftung zur Corona-Impfung unter https://www.herzstiftung.de/corona-impfung

Bei Herzinfarkt und anderen lebensbedrohlichen Komplikationen Notarzt (112) rufen
Mit jeder Minute, die man mit Symptomen eines Herzinfarkts abwartet, ohne den Notarzt unter der 112 zu alarmieren und den Herzinfarkt sofort medizinisch versorgen zu lassen, verlässt man das optimale Zeitfenster für eine Behandlung des Herzinfarkts in der Klinik. „Dadurch steigt das Risiko eines plötzlichen Herztodes und irreparable Schäden am Herzen bei dauerhaften Leistungseinbußen werden wahrscheinlicher“, so Voigtländer.
Aber nicht nur der akute Herzinfarkt, auch andere lebensbedrohliche Komplikationen wie bösartige Herzrhythmusstörungen oder Schlaganfall sind keine aufschiebbaren Krankheitsfälle, sondern erfordern eine notfallmedizinische Versorgung durch den Notarzt und die Klinik. Dies gilt auch für Durchblutungsstörungen des Herzens (Ischämien) höherer Dringlichkeit wie Hauptstammstenosen und die instabile Angina pectoris als Vorstufen des Herzinfarkts sowie für die entgleiste (dekompensierte) Herzschwäche, die hochgradige Aortenklappenstenose und den Bluthochdrucknotfall. Sie unterliegen auch in der Pandemie weiterhin selbstverständlich der Notfallversorgung. Über die Symptome eines Herzinfarkts, Schlaganfalls und anderer Herz-Kreislauf-Beschwerden informiert die Seite https://www.herzstiftung.de/krankesherzwartetnie

Herzerkrankungen und ihre häufigsten Warnzeichen kennen
Jeder und besonders Risikogruppen wie Herz-Kreislauf-Patienten sollten die wichtigsten Symptome von Herzinfarkt und anderen Herz-Kreislauf-Erkrankungen kennen, die sich zum Teil mit Symptomen von Covid-19 (Luftnot, Brustschmerzen) überschneiden können. Um die Bevölkerung erneut dafür zu sensibilisieren, trotz Corona-Notlage bei Herzinfarkt-Verdacht wie auch bei Herzbeschwerden generell medizinische Versorgung in den Kliniken und Praxen in Anspruch zu nehmen, haben die Deutsche Herzstiftung und die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) gemeinsam mit der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (European Society of Cardiology, ESC) und dem Bündnis der Europäischen Herzstiftungen (European Heart Network, EHN) bereits im März 2021 die Aufklärungskampagne „Ein krankes Herz kann niemals warten – Trotz Corona: Warnsignale des Herzens nicht ignorieren“ gestartet. Unter www.herzstiftung.de/krankesherzwartetnie sind Informationsangebote rund um das Thema Herzinfarkt (Ursachen, Symptome, Therapie) und richtiges Verhalten im Herznotfall sowie zu Herzerkrankungen allgemein abrufbar.

Unser Herz sollte immer höchste Priorität genießen – auch in diesen schwierigen Zeiten. Deshalb der gemeinsame Appell von Herzstiftung, ESC, DGK und EHN an chronisch Herzkranke und Personen mit erstmaligen Herzbeschwerden: Hören Sie auf Ihr Herz, nehmen Sie medizinische Hilfe in der Klinik oder Praxis in Anspruch. Nehmen Sie weiterhin Ihre Medikamente und halten Sie Ihre Kontrolltermine ein.

Links zum Thema Herznotfall in Pandemiezeiten:
Website: https://www.herzstiftung.de/ein-krankes ... als-warten
Shortlink: https://www.herzstiftung.de/krankesherzwartetnie
Link zur Corona-Impfung: https://www.herzstiftung.de/corona-impfung

Bei diesen Anzeichen eines Herzinfarkts sofort den Rettungsdienst (112) rufen

- Starke Schmerzen und Druckgefühl im Brustkorb: Anzeichen für einen Herzinfarkt können Schmerzen sein, die überwiegend im Brustkorb oder häufig auch ausschließlich hinter dem Brustbein auftreten. Sie können in andere Körperteile wie Arme, Oberbauch, Rücken, Hals, Kiefer oder Schulterblätter ausstrahlen. Brustschmerzen oder Atemnot bei kleinsten Belastungen oder in Ruhe sind besonders alarmierend. Dahinter könnte die sogenannte instabile Angina pectoris (Brustenge) stecken, aus der sich jederzeit ein Herzinfarkt entwickeln kann. Generell gilt: Halten die Schmerzen länger als fünf Minuten an, sollten Sie sofort handeln.
- Massives Engegefühl: Viele Menschen spüren als Anzeichen für einen Herzinfarkt einen heftigen Druck oder ein sehr starkes Einschnürungsgefühl im Brustkorb – so, als würde ihnen „ein Elefant auf der Brust stehen“.
- Heftiges Brennen: Im Brustkorb kann ein starkes Brennen auftreten.
- Angstschweiß mit kalter, fahler Haut: Menschen, die einen Herzinfarkt erleiden, spüren häufig starke Angst, die durch blasse Gesichtshaut und kalten Schweiß auch sichtbar wird.
- Übelkeit, Erbrechen, Atemnot, Schmerzen im Oberbauch: Die Anzeichen für einen Herzinfarkt können zudem recht unspezifisch sein – vor allem bei Frauen. Um auf Nummer sicher zu gehen und auch diese Symptome nicht zu übersehen, gilt die Empfehlung, immer dann einen Rettungswagen mit Notarzt (112) zu rufen, wenn die Beschwerden in einem noch nie zuvor erlebten Ausmaß auftreten.

Achtung: Auch wenn bei vielen Patienten der Herzinfarkt plötzlich und ohne Vorboten kommt, so treten nach neueren Daten bei ca. 50 % der Herzinfarktpatienten Symptome auch 24-48 Std. vor dem eigentlichen Herzinfarkt auf. Die Betroffenen berichten über kurze Phasen von Brustkorbenge oder Brennen hinter dem Brustbein. Dies kann in Ruhe oder bei leichter Belastung auftreten, gelegentlich tritt auch nächtliches Erwachen mit diesen Beschwerden auf.

Bei diesen Warnzeichen für Herzerkrankungen sofort zum Arzt!
Generell sollten Betroffene bei den folgenden Warnzeichen umgehend zum Internisten oder Kardiologen. Sie können untersuchen, ob z. B. eine Herzrhythmusstörung als Folge einer koronaren Herzkrankheit (Grunderkrankung des Herzinfarkts), oder anderer Herzerkrankungen wie Herzklappenerkrankungen oder eine Herzschwäche vorliegt. Unbehandelt können diese Erkrankungen zu schwerwiegenden, auch notfallmäßigen, Komplikationen führen:

- Schmerzen oder ein unangenehmes Engegefühl im Brustkorb (Angina pectoris) und/oder Luftnot
- Nächtliches Erwachen mit Druck im Brustkorb
- Herzrasen mit Einschränkung der Belastbarkeit
- Hartnäckiges Herzstolpern
- Kurze Bewusstlosigkeiten (Synkopen)
- Schwindelanfälle, drohende Bewusstlosigkeiten

Diese Beschwerden können Warnzeichen auch für mehrere Herzerkrankungen zugleich sein. Angina pectoris-Beschwerden können Vorboten für eine fortgeschrittene Herzkranzgefäßverengung bis hin zum Herzinfarkt sein, aber auch Anzeichen eines operationsbedürftigen Herzklappenfehlers. Atemnot und Leistungsschwäche sind typische Symptome für eine Herzschwäche oder eine Herzproblematik wie Herzklappenerkrankung oder Vorhofflimmern. Kurze Synkopen können ein harmloses neurologisches Problem, aber auch Vorboten einer bösartigen Herzrhythmusstörung (Kammerflimmern) sein.

Literatur
(1) Zeymer, U., Gitt, A. & Thiele, H. COVID-19-Pandemie. Herz 46, 115–119 (2021). https://doi.org/10.1007/s00059-020-05015-w
(2) Nach dem aktuellen Situationsbericht des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 23.11.2021 weist Thüringen die derzeit höchste Hospitalisierungsinzidenz von 18,35 Hospitalisierungen pro 100.000 Einwohner auf:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... sberichte/...

Weitere:
- Nef, H.M. et al, Impact of the COVID-19 pandemic on cardiovascular mortality and catherization activity during the lockdown in central Germany: an observational study. Clin Res Cardiol 110, 292–301 (2021). https://doi.org/10.1007/s00392-020-01780-0
- Pessoa-Amorim G, Camm CF, Gajendragadkar P, et al. Admission of patients with STEMI since the outbreak of the COVID-19 pandemic. A survey by the European Society of Cardiology. Eur Heart J Qual Care Clin Outcomes. 2020;6:210–216. doi: 10.1093/ehjqcco/qcaa046
- WidO-Report: Günster, C, Drogan D, Hentschker C, Klauber J, Malzahn J, Schillinger G, Mostert C. WidO-Report: Entwicklung der Krankenhausfallzahlen während des Coronavirus-Lockdowns. Nach ICD-10-Diagnosekapiteln und ausgewählten Behandlungsanlässen, Berlin 2020

Kontakt zur Pressestelle der Deutschen Herzstiftung:
Michael Wichert (Ltg.), Tel. 069 955128-114
Pierre König, Tel. 069 955128-140
E-Mail presse@herzstiftung.de
www.herzstiftung.de

Weitere Informationen:
https://www.herzstiftung.de/ein-krankes ... als-warten - Kampagnen-Seite
https://www.herzstiftung.de/krankesherzwartetnie - Kampagnen-Seite
https://www.herzstiftung.de/corona-impfung - Info zur Corona-Impfung

Quelle: Pressemitteilung vom 23.11.2021
Michael Wichert Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Herzstiftung e.V./Deutsche Stiftung für Herzforschung
https://idw-online.de/de/news781344

Anhang
attachment icon PM_DHS_Herznotfälle-Corona-Notlage_2021-11-23_FINAL > https://idw-online.de/images/attachmenticons/pdf.png


"Ein krankes Herz kann niemals warten" ist der Titel
der Aufklärungskampagne der Deutschen Herzstiftung, der Deutschen (DGK)
und Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) sowie des Bündnisses
der Europäischen Herzstiftungen (EHN).

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WernerSchell
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RKI-Chef Wieler ruft zu Einschränkung privater Kontakte auf

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Deutsches Ärzteblatt vom 23.12.2021:

RKI-Chef Wieler ruft zu Einschränkung privater Kontakte auf

Berlin – Der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, ermahnt die Menschen in Deutschland angesichts der rasant steigenden Coronainfektionszahlen zu besonderer Vorsicht.
Die Bürger sollten ihre privaten Kontakte freiwillig „so weit wie möglich“ einschränken, sagte er „Zeit Online“. „Vermeiden Sie vor allem Treffen mit vielen Menschen in Innenräumen.“
Wer Menschen aus Risikogruppen treffe, solle vorher einen Selbsttest machen. Außerdem sollten sich alle an die AHA+L-Regeln halten: Abstand halten, Hygieneregeln einhalten, Mund-Nase-Schutz tragen und Lüften.
„Und wenn Sie Symptome einer akuten Atemwegsinfektion haben, bleiben Sie bitte zu Hause und lassen sich PCR-testen“, fügte Wieler hinzu.
„Die Situation war noch nie so ernst wie jetzt“ sagte der RKI-Chef zur aktuellen Coronalage. Das liege daran, dass noch immer zu wenige Menschen geimpft seien und die Menschen deutlich mehr Kontakte als vor einem Jahr hätten.
… (weiter lesen unter) … > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
WernerSchell
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Merkel drängt auf mehr Kontaktbeschrän­kungen

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Deutsches Ärzteblatt vom 25.11.2021:

Merkel drängt auf mehr Kontaktbeschrän­kungen

Berlin – Die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel hält die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der vierten Welle der Coronapandemie für unzureichend. „Wir brauchen mehr Beschrän­kungen von Kontakten“, sagte die CDU-Politikerin heute in Berlin.

Sie wollte sich nicht hinsichtlich der aus einigen Ländern kommenden Forderung festlegen, die für den 9. Dezember geplanten weiteren Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung vorzuzie­hen. „Inwieweit neue Termine gefunden werden, das hängt auch von den Bundesländern ab. Dazu möchte ich jetzt heute nichts sagen.“
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Neue Coronavariante in Südafrika entdeckt

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Deutsches Ärzteblatt vom 25.11.2021:

Neue Coronavariante in Südafrika entdeckt

Johannesburg – In Südafrika ist Wissenschaftlern zufolge eine neue Variante des Coronavirus entdeckt worden. Die Variante mit der wissenschaftlichen Bezeichnung B.1.1.529 „weist eine sehr hohe Anzahl von Mutationen auf“, sagte der Virologe Tulio de Oliveira auf einer Pressekonferenz heute.

Sie gebe in dem Land „Anlass zur Sorge“. Die Wirksamkeit der Vakzine gegen diese Virusvariante sei noch unklar. Bislang sei die Variante auch in Botswana und Hongkong bei Reisenden aus Südafrika entdeckt worden.

... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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