Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Eilantrag auf höhere Priorisierung für Corona-Impfung abgelehnt

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Bild Verwaltungsgericht Schleswig


Eilantrag auf höhere Priorisierung für Corona-Impfung abgelehnt


Ein Nierentransplantierter mit chronischer Rejektion des Spenderorgans hat keinen Anspruch auf eine höhere Priorisierung bei der Corona-Schutzimpfung als die in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums für ihn vorgesehene. Dass seine Ehefrau in der Altenpflege tätig ist, führt ebenfalls nicht zu einem solchen Anspruch. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig heute in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 1 B 12/21).

Nach der Impfverordnung ist der Zeitpunkt der Erfüllung des Anspruchs einer Person auf eine Impfung derzeit abhängig davon, in welche Prioritätsstufe diese Person etwa aufgrund ihres Alters, ihres Berufs oder von Vorerkrankungen fällt. Innerhalb der Personengruppe einer Prioritätsstufe können bestimmte Anspruchsberechtigte auf der Grundlage infektiologischer und epidemiologischer Erkenntnisse vorrangig berücksichtigt werden.

Der Antragsteller hat im Jahr 2008 eine Spenderniere erhalten. Seitdem ist er auf die Einnahme von Immunsuppressiva angewiesen. Seine Ehefrau ist in der Altenpflege tätig. Mit seinem Eilantrag wollte er erreichen, dass ihm das Land Schleswig-Holstein unverzüglich die Möglichkeit einer Corona-Schutzimpfung verschafft.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Antragsteller keinen Anspruch darauf hat. Er sei wegen seines Gesundheitszustands in die Gruppe derjenigen einzuordnen, die mit „hoher“, nicht jedoch mit „höchster“ Priorität zu impfen seien.

Zwar sei eine vorrangige Berücksichtigung aufgrund individueller medizinischer Diagnosen entgegen dem Wortlaut der Verordnung nicht nur innerhalb einer Prioritätsgruppe möglich. Ein Anspruch auf eine Berücksichtigung mit „höchster“ Priorität bestehe jedoch nur dann, wenn ein mit über 80-jährigen Personen oder Personen, die in Pflegeeinrichtungen leben oder arbeiten, vergleichbar hohes Risiko eines schweren oder tödlichen Krankheitsverlaufs gegeben sei.

Das habe der Antragsteller nicht ausreichend dargelegt. Das aus der Organtransplantation allgemein folgende Risiko sei bereits durch die Zuweisung einer „hohen“ Priorität in der Verordnung berücksichtigt worden. Dass er auch als Angehöriger einer in der Altenpflege tätigen Person keine höhere Priorisierung erhalte, sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Ob die Priorisierung bei der Impfung überhaupt durch eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums geregelt werden kann, oder ob hierzu eine Regelung durch den Bundestag erforderlich ist, hat das Gericht nicht entschieden. Diese Frage müsse einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung an die Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig eingelegt werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.02.2021
Verantwortlich für diese Presseinformation:
Dr. Fabian Scheffczyk, Stellvertretender Pressesprecher Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht | Brockdorff-Rantzau-Straße13 | 24837 Schleswig | Telefon 04621/86-1550 | Telefax 04621/86-1734 | E-Mail presse-vg@ovg.landsh.de
> https://www.schleswig-holstein.de/DE/Ju ... erung.html


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Siehe auch Bericht in der Ärzte Zeitung vom 19.02.2021 > https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft ... _TELEGRAMM
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Pflegeverbände der DACH-Region veröffentlichen Positionspapier

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Pflegeverbände der DACH-Region veröffentlichen Positionspapier

Ein gemeinsames Positionspapier vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), dem Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) und dem Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) wurde heute in allen drei Ländern der DACH-Region veröffentlicht. Die drei Verbände fordern darin nachhaltige Verbesserungen für die Pflegeberufe.

Gesundheitsschutz, psychologische Beratungs- und Begleitungsangebote, Priorität bei der Impfung, ausreichende Versorgung mit Schutzmaterialien: Das sind die zentralen Forderungen für die Zeit der Pandemie, die von den drei Verbänden gestellt werden. „Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein“, sagt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Wir sehen aber immer noch, dass das nicht überall sichergestellt ist, obwohl seit Beginn der Pandemie immer wieder darauf hingewiesen wird.“ Es müsse aber auch über die aktuelle Pandemie hinausgedacht und Verbesserungen für die Pflegeberufe auf den Weg gebracht werden.

Die beruflich Pflegenden leisteten seit nun einem Jahr Außerordentliches und seien dabei in allen Versorgungsbereichen über die Maßen durch die Pandemie belastet, so die Verbände. „In Deutschland muss noch in dieser Legislatur etwas passieren, das die Berufsbedingungen nachhaltig verbessert und das Gesundheitssystem auf die nächsten Pandemien vorbereitet“, so Bienstein weiter. „2021 ist ein Super-Wahljahr. Die Pflege- und Gesundheitspolitikpolitik wird sicher nicht nur für die beruflich Pflegenden ein Wahlkriterium sein. Die Bundestagswahl sollte zur Pflegewahl werden, wenn wir die Versorgung in Zukunft sicherstellen wollen.“


Positionspapier als PDF > https://www.dbfk.de/media/docs/download ... -02-15.pdf
Pressemitteilung als PDF > https://www.dbfk.de/de/presse/meldungen ... baende.pdf


Quelle: Pressemitteilung vom 22.02.2021
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, DBfK e.V.
Bundesverband
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
+49 30 21 91 57-0
+49 30 21 91 57-77
dbfk@dbfk.de
> https://www.dbfk.de/de/presse/meldungen ... papier.php
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Vereinssport im Lockdown: Kein Training für 7,3 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) „Zahl der Woche“ vom 23.02.2021


Vereinssport im Lockdown: Kein Training für 7,3 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland


WIESBADEN – Der Vereinssport war im ersten Jahr der Corona-Pandemie stärker eingeschränkt als viele andere Lebensbereiche. Seit November letzten Jahres sind Hallen und Sportplätze wieder größtenteils geschlossen, konkrete Lockerungen sind derzeit noch keine in Aussicht. Betroffen sind besonders Kinder- und Jugendliche: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war zum Jahresbeginn 2020 gut die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland Mitglied in einem Sportverein. Das sind rund 7,3 Millionen Mädchen und Jungen im Alter von 0 bis 18 Jahren. Am höchsten ist der Anteil in der Altersgruppe der 7- bis unter 15-Jährigen: 70,5 % der insgesamt rund 5,9 Millionen Mädchen und Jungen dieser Altersgruppe waren in einem Sportverein angemeldet. Dabei sind mit 79,4 % deutlich mehr Jungen dieser Altersgruppe in den Sportvereinen engagiert als Mädchen (61,1 %).

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Die vollständige „Zahl der Woche“ sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.


Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
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Vordrängeln beim Impfen muss Konsequenzen haben

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Pressemitteilung vom 23.02.2021
Virchowbund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands
Landesgruppe Nordrhein


Vordrängeln beim Impfen muss Konsequenzen haben

Neukirchen-Vluyn, 23. Februar 2021 – Vordrängelei bei der Corona-Schutzimpfung soll künftig Konsequenzen haben, fordern Nordrheins niedergelassene Ärzte im Virchowbund.
„Gerade Politiker und Klinik-Chefs fallen in den letzten Wochen immer wieder negativ als Impf-Vordrängler auf“, kritisiert Dr. André Bergmann u. a. mit Blick auf Hennef, Wachtberg und Bochum. Der Vorsitzende der Landesgruppe Nordrhein im Virchowbund appelliert an Gesundheitsminister Spahn, die Impfverordnung zu ergänzen und Strafen für unzulässige Impfstoffbesorgung außerhalb der Priorisierungsreihenfolge festzuschreiben.
„Sanktionen würden ein wichtiges Zeichen setzen. Das könnte z. B. ein Bußgeld sein oder die Verpflichtung, gemeinnützige Arbeit zu verrichten – gerne auch im Gesundheitswesen.“
Das Argument, die betreffenden Personen hätten übrig gebliebene Dosen erhalten, will Dr. Bergmann nur bedingt gelten lassen. „Auch für diesen Fall sollten zuerst die regionalen Prioritätenlisten abgearbeitet werden. Nur so können wir es schaffen, das WHO-Ziel zu erfüllen, innerhalb von 100 Tagen weltweit die Beschäftigten im Gesundheitswesen mit Patientenkontakt zu immunisieren.“

Der Virchowbund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.

Virchowbund
Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands
Pressestelle
Leitung: Klaus Greppmeir
Pressereferent: Adrian Zagler
Tel: 0 30 / 28 87 74 - 124
Fax: 0 30 / 28 87 74 - 115
presse@virchowbund.de
www.virchowbund.de

Bundesgeschäftsstelle
Chausseestraße 119b | 10115 Berlin
Tel: 0 30 / 28 87 74-0 | Fax: 0 30 / 28 87 74-115
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Stationäre Behandlung von COVID-19 Patienten: Fachgesellschaften aktualisieren Leitlinie

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Stationäre Behandlung von COVID-19 Patienten: Fachgesellschaften aktualisieren Leitlinie

Die Corona-Pandemie stellt medizinisches Personal in Kliniken und Krankenhäusern vor zahlreiche Herausforderungen. Um Medizinern fächerübergreifende Handlungsanweisungen an die Hand zu geben, wurden die Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19 aktualisiert. An der Leitlinie waren 14 verschiedene medizinische Fachgesellschaften beteiligt. Aufgrund der Zusammenarbeit mit dem COVID-19-Evidenzökosystem-Projekt (CEOsys) konnten wichtige therapeutisch relevante Fragestellungen mit systematischen Evidenzsynthesen hinterlegt werden, was die Qualität der vorliegenden Leitlinie auf die Stufenklassifikation S3 erhöht.

Die aktualisierte Leitlinie umfasst Empfehlungen über den gesamten Verlauf der stationären Behandlung von COVID-19 – von der Aufnahme und Diagnostik über die Therapie bis hin zum weiteren Krankheitsverlauf. Da an der Erstellung alle an der Therapie beteiligten Fachgruppen beteiligt waren, ermöglicht die Leitlinie eine fächerübergreifende Betrachtung. „Derzeit werden täglich hunderte neue wissenschaftliche Arbeiten zu COVID-19 publiziert. Die vorliegende Leitlinie bezieht alle neuen und gesicherten Erkenntnisse mit ein und ist für ein strukturiertes, sicheres und ressourcenschonendes Management von COVID-19-Patienten im Krankenhaus unerlässlich“, sagt Professor Dr. Stefan Kluge, Koordinator der Leitlinie und Vorstandsmitglied der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI).

Medikamentöse Therapie nimmt besonderen Stellenwert ein

Seit Pandemiebeginn wird nicht nur fieberhaft nach Impfstoffen, sondern auch nach wirksamen Medikamenten gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gesucht. Die medikamentöse Therapie von COVID-19-Patienten nimmt in der aktualisierten Leitlinien-Fassung einen besonderen Stellenwert ein. So gibt es neue Empfehlungen zu zahlreichen Medikamenten. „Eine klinische Wirksamkeit einer medikamentösen Therapie bei moderater bis schwerer COVID-19-Erkrankung hospitalisierter Patienten ist weiterhin mit ausreichender Sicherheit nur für Dexamethason nachgewiesen“, so PD Dr. Christoph Spinner, Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie. Andere Medikamente, sowohl mit antiviraler Wirksamkeit wie auch immunmodulatorische Therapien, können laut Autoren derzeit außerhalb klinischer Studien und entsprechend qualifizierter klinischer Einrichtungen, aufgrund bisher noch fehlender Evidenz, nicht regelhaft zum Einsatz empfohlen werden.

Durch die Zusammenarbeit mit dem Forschungskonsortium CEOsys (COVID-19-Evidenzökosystem) und die Unterstützung des AWMF-Instituts für Medizinisches Wissensmanagement (AWMF-IMWi) konnten wichtige therapeutisch relevante Fragestellungen der ursprünglichen S2k-Leitlinie mit systematischen Evidenzsynthesen hinterlegt werden. „Die in der Leitlinie getätigten Empfehlungen wurden in unserer Analyse bestätigt und konnten entsprechend belegt werden“, so Professor Dr. Nicole Skoetz von CEOsys. Die S3-Leitlinie können Interessierte auf der Website der AWMF (https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/113-001.html) abrufen.

Folgende Fachgesellschaften waren an der Erstellung der Leitlinie beteiligt:

Federführend:
1 Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN); Berlin
2 Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Berlin
3 Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), Berlin

Unter Mitwirkung von:
4 Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), Nürnberg
5 Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI), Berlin
6 Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), Münster
7 Gesellschaft für Thrombose und Hämostaseforschung (GTH), Köln
8 Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Berlin
9 Deutscher Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council; GRC), Ulm
10 ARDS Netzwerk Deutschland, Berlin
11 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN)
12 Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK)
13 Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)
14 Patientenvertretung (individueller Betroffener)

CEOsys ist ein Konsortium aus 20 Universitätskliniken und mehreren weiteren Partnerorganisationen, das die Ergebnisse der verfügbaren wissenschaftlichen Studien zu COVID-19 sammelt, bewertet und zusammenfasst und sie der Gesellschaft in Form von Evidenzsynthesen und Handlungsempfehlungen zur Verfügung stellt. Das CEOsys Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM) gefördert.

Ansprechpartner für Journalisten:
Nina Meckel
Pressesprecherin der DIVI
presse@divi.de
Tel +49 (0)89 230 69 60 21
www.divi.de/presse

Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI)
Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 3.500 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.

Mehr über die DIVI im Internet: www.divi.de

Weitere Informationen: https://www.divi.de/presse/pressemeldun ... -leitlinie

Quelle: Pressemitteilung vom 23.02.2021
Nina Meckel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.

Anhang
attachment icon Stationäre Behandlung von COVID-19 Patienten: Fachgesellschaften aktualisieren Leitlinie > https://idw-online.de/de/attachment85849



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Aus Forum:
> viewtopic.php?f=3&t=75&p=501#p501

Buchtipp!

DGGG / DGPPN / DGN (Hrsg.):

Einwilligung von Menschen mit Demenz in medizinische Maßnahmen
Interdisziplinäre S2k-Leitlinie für die medizinische Praxis

Bild

Kohlhammer Verlag, 1. Auflage 2020
ISBN / Artikel-Nr: 978-3-17-037897-1
Einbandart: kartoniert
Seiten: 120
Maße: 232mm x 155mm x 6mm
Preis: EUR 25,00



Menschen mit Demenz sind häufig auf medizinische und pflegerische Maßnahmen angewiesen und werden regelmäßig mit diesbezüglichen Entscheidungen konfrontiert. In der Praxis besteht jedoch häufig große Unsicherheit darüber, - ob ein Mensch mit Demenz einwilligungsfähig ist, - welches Prozedere beim Einholen einer informierten Einwilligung zu durchlaufen ist, - wie adäquat informiert werden kann, - wie Einwilligungsfähigkeit ggf. hergestellt werden kann und - wie Entscheidungen gemäß dem Willen und der Präferenzen des Patienten getroffen werden können, soweit Einwilligungsfähigkeit nicht herstellbar ist. In der vorliegenden Leitlinie werden die hierfür relevanten medizinischen, rechtlichen, ethischen und psychologischen Anforderungen erstmals auf dem aktuellen Stand zusammengefasst und in Form strukturierter Handlungsempfehlungen für die Praxis erschlossen. Dadurch sollen Autonomie und Handlungsfähigkeit der Patienten gefördert sowie eine ethisch fundierte und rechtmäßige ärztliche Praxis gewährleistet werden.

Quelle und weitere Informationen
> https://www.kohlhammer.de/wms/instances ... Massnahmen
> https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitl ... -10_01.pdf
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ControlCOVID - Strategie und Handreichung zur Entwicklung von Stufenkonzepten bis Frühjahr 2021

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ControlCOVID - Strategie und Handreichung zur Entwicklung von Stufenkonzepten bis Frühjahr 2021

Im Kontext sinkender Fallzahlen finden derzeit Überlegungen zu Öffnungsstrategien und Stufenplänen auf verschiedenen Ebenen statt. Gleichzeitig ist ein Rückgang der Akzeptanz von Maßnahmen in der Bevölkerung zu beobachten, was die Notwendigkeit einer klaren Zielstellung und transparenten Perspektive für die nächsten Monate unterstreicht.

Das hier vorgeschlagene Stufenkonzept soll als Hilfestellung verstanden werden, die die Entwicklung von Stufenplänen für den Einsatz bevölkerungsbezogener antiepidemischer Maßnahmen möglichst evidenzbasiert unterstützt. Durch Berücksichtigung von epidemiologischen und Public-Health Kenntnissen zu verschiedenen Lebensbereichen („Settings“) kann eine ungebremste Infektionsausbreitung und das damit verbundene Risiko eines Kontrollverlustes bei der schrittweisen Deeskalation minimiert und die Notwendigkeit einer raschen Eskalation von Maßnahmen frühzeitig erkannt werden.

Bis sich auf Populationsebene Immunität durch die Impfungen einstellt, ist es aus infektionsepidemiologischer Sicht erforderlich, den erneuten Eintritt in ein exponentielles Wachstum der Pandemie durch antiepidemische Maßnahmen zu verhindern und – darüber hinaus – die Fallzahlen deutlich weiter in einen voraussichtlich kontrollierbaren Bereich zu senken.


Erscheinungsdatum 18. Februar 2021 PDF (689 KB, Datei ist nicht barrierefrei) > https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... cationFile

Quelle: Robert Koch Institut > https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... nplan.html
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Sterbefallzahlen in der 6. Kalenderwoche 2021 im Bereich des Durchschnitts der Vorjahre

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 080 vom 23.02.2021

Sterbefallzahlen in der 6. Kalenderwoche 2021 im Bereich des Durchschnitts der Vorjahre / Vorläufige Sterbefallzahlen für Deutschland durch neue Hochrechnung schneller verfügbar

WIESBADEN – Nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind in der 6. Kalenderwoche (8. bis 14. Februar) in Deutschland 20 468 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020.
In der ersten Februarwoche lagen die Sterbefallzahlen nach aktuellem Stand noch leicht über dem Durchschnitt der vier Vorjahre (+3 % oder 623 Fälle). Im gesamten Januar 2021 lagen die Sterbefallzahlen 20 % über dem Durchschnitt von
2017 bis 2020. Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor. Durch ein neues Hochrechnungsverfahren, das das Statistische Bundesamt seit Kurzem einsetzt, können die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland bereits nach etwa einer Woche veröffentlicht werden.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

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Die Freiheit und das Gemeinwohl: Wie Corona Deutschland spaltet und auch eint

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Bertelsmann Stiftung


Die Freiheit und das Gemeinwohl: Wie Corona Deutschland spaltet und auch eint

Wie blicken die Menschen in Deutschland auf die Corona-Maßnahmen? Eine Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt sieben verschiedene Wertemilieus in der Gesellschaft mit deutlichen Unterschieden bei der Abwägung zwischen Gemeinwohl und individueller Freiheit. Diese Unterschiede zeigen sich auch bei der Impfbereitschaft. Einigkeit herrscht beim Wunsch nach gesellschaftlicher Veränderung.


Gütersloh, 24. Februar 2021. Ein Drittel der befragten Deutschen lehnt die Einschränkung von Freiheitsrechten in der Corona-Pandemie ab. 34 Prozent geben an, dass sie sich nicht impfen lassen wollen. Auf der anderen Seite sind aber rund zwei Drittel der Deutschen den Corona-Maßnahmen gegenüber grundsätzlich positiv eingestellt. Das zeigt eine Umfrage, die im Auftrag der Bertelmann Stiftung Ende 2020 mit über 1.012 Personen vom Norstat Institut online durchgeführt wurde. Die Studie „Zwischen individueller Freiheit und Gemeinwohl“ blickt aber auch genauer auf die Unterschiede, die es zu diesen Themen in der Corona-Debatte zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Wertemilieus gibt. Die Gruppe der besonders leistungs- und erfolgsorientierten Menschen lehnt mit 45 Prozent Freiheitseinschränkungen und Impfen überdurchschnittlich häufig ab.
Die Corona-Pandemie verschärft Wertekonflikte, die bereits vorher schwelten.
Yasemin El-Menouar, Expertin für gesellschaftlichen Zusammenhalt bei der Bertelsmann Stiftung

Sieben Wertemilieus und ihre Sicht auf Corona

„Die Corona-Pandemie verschärft Wertekonflikte, die bereits vorher schwelten“, sagt Yasemin El-Menouar, Expertin für gesellschaftlichen Zusammenhalt bei der Bertelsmann Stiftung. Die aktuelle Studie untersucht sieben unterschiedliche Wertemilieus, die in Deutschland etwa gleich stark vertreten sind und sich in der Bewertung der aktuellen Pandemiemaßnahmen deutlich unterscheiden: kreative Idealist:innen, bescheidene Humanist:innen, individualistische Materialist:innen, unbeschwerte Beziehungsmenschen, sicherheitsorientierte Konservative, leistungsorientierte Macher:innen und unkonventionelle Selbstverwirklicher:innen.

So finden sich auf der einen Seite die Humanist:innen, die den Vorrang des Lebensschutzes und die pandemiebedingten Einschränkungen überzeugt mittragen. Auf der anderen Seite stehen die Leistungsorientierten, die Eingriffe in Freiheitsrechte als ausgesprochen problematisch empfinden. Während rund 80 Prozent der Humanist:innen zur Bekämpfung der Pandemie die Einschränkung von Freiheitsrechten akzeptieren, lehnt etwa die Hälfte der Leistungsorientierten solche Freiheitseinschränkungen „voll und ganz“ (19 Prozent) oder „eher“ (26 Prozent) ab. Besonders entschieden ist der Vorbehalt gegen die Beschneidung individueller Freiheiten in der Gruppe der stark materialistisch orientierten Personen: Hier lehnt fast jede:r Vierte (24 Prozent) dies voll und ganz ab.


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Welche typische soziale Merkmale und Werthaltungen machen die sieben in der Studie dargestellten Wertemilieus aus? Die Grafik fasst sie zusammen.
Bertelsmann Stiftung


„Auch wenn solche gegensätzlichen Haltungen den Eindruck gesellschaftlicher Zerrissenheit vermitteln, sind sie doch zunächst Ausdruck unserer vielfältigen Gesellschaft“, erklärt Stephan Vopel, Experte für gesellschaftlichen Zusammenhalt bei der Bertelsmann Stiftung. „Für den richtigen Weg im Umgang mit der Pandemie müssen grundlegende Werte wie Gemeinwohl und Freiheit in einer lebendigen Demokratie sorgsam ausbalanciert werden. Positiv ist: Strittig sind zwischen den Wertemilieus nicht die Werte als solche, sondern ihre Abwägung in der aktuellen Krise.“

Wertemilieus, die eine Beschneidung von Freiheitsrechten kritisch sehen, zeigen sich auch skeptisch in der Frage von Impfungen: 44 Prozent der Leistungsorientierten und 40 Prozent der Materialist:innen geben an, sich auf keinen Fall gegen Corona impfen lassen zu wollen. In der Gruppe der Humanist:innen sind dagegen drei Viertel zu Impfungen positiv eingestellt.

Mit den Leistungsorientierten und den individualistischen Materialist:innen gibt es zwei Gruppen, die den aktuellen Corona-Maßnahmen insgesamt recht kritisch gegenüberstehen. Die leistungsorientierten Macher:innen haben den jüngsten Altersdurchschnitt aller Wertemilieus. Sie sind durchaus am Gemeinwohl orientiert, gewichten aber Werte rund um Leistung, Erfolg und Freiheit sehr hoch. Wenn dieses Wertemilieu in der aktuellen Debatte nicht angemessen berücksichtigt wird, kann dies langfristig den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden. „In dieser Gruppe finden sich starke gesellschaftliche Leistungsträger:innen“, erklärt El-Menouar. „Viele davon sehen ihre Werteprioritäten in der aktuellen Debatte nicht gebührend widergespiegelt.“


Wunsch nach gesellschaftlicher Veränderung und Chancen in der Krise

Insgesamt 45 Prozent der Befragten sind überzeugt, die Corona-Krise könne auch positive Wirkungen haben, etwa mit Blick auf Klimaschutz und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Bei den leistungsorientierten Macher:innen erwarten sogar 57 Prozent solche Positivaspekte. Hier zeigen sich klare Unterschiede zu den Materialist:innen, von denen nur gut ein Viertel positive Auswirkungen sieht.

Die Analyse der Einstellungen zu Corona zeigt zudem: Viele wollen kein einfaches Zurück zur „alten Normalität“. Über 80 Prozent der Befragten halten einen gesellschaftlichen Wandel für wichtig und sind der Meinung, die Corona-Pandemie habe dies noch klarer sichtbar gemacht. Dieser Veränderungswunsch zieht sich durch alle Wertemilieus.

„Unser Blick auf die Wertemilieus zeigt wichtige Unterschiede, aber ebenso Gemeinsamkeiten“, erklärt El-Menouar. „Wir müssen in Zeiten von Corona darauf achten, dass alle großen gesellschaftlichen Gruppen mit ihren Interessen gehört und in ihren Wertvorstellungen gewürdigt werden.“ So erleben etwa die leistungsorientierten Macher:innen und die individualistischen Materialist:innen, dass Freiheitsrechte, die für sie sehr wichtig sind, wegen Corona eingeschränkt werden. „Hier muss die Politik noch deutlicher machen, dass individuelle Freiheiten und Leistungsbereitschaft für unsere Gesellschaft weiter von entscheidender Bedeutung sind, und dass es sich bei den derzeitigen Einschränkungen um zeitlich klar begrenzte Maßnahmen handelt, die dazu dienen, schnell wieder ein freies und eigenbestimmtes Leben führen zu können.“, so El-Menouar.


Zusatzinformationen
Die Studie ist Teil einer Reihe zur Rolle von Werthaltungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Datenerhebung fand in der letzten Novemberwoche 2020 statt. Das Norstat Institut hat im Auftrag der Bertelsmann Stiftung im Rahmen einer Online-Befragung 1.012 Personen ab 18 Jahren quantitativ befragt. Es handelt sich um eine nicht-randomisierte Quotenstichprobe; sie ist repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren in Hinblick auf Alter, Geschlecht und Bundesland.

Unsere Expertin:
Dr. Yasemin El-Menouar, Telefon: 0 52 41 81 81 524
E-Mail: yasemin.el-menouar@bertelsmann-stiftung.de


Über die Bertelsmann Stiftung: Menschen bewegen. Zukunft gestalten.
Die Bertelsmann Stiftung setzt sich dafür ein, dass alle an der Gesellschaft teilhaben können – politisch, wirtschaftlich und kulturell. Unsere Themen: Bildung, Demokratie, Europa, Gesundheit, Werte und Wirtschaft. Dabei stellen wir die Menschen in den Mittelpunkt. Denn die Menschen sind es, die die Welt bewegen, verändern und besser machen können. Dafür erschließen wir Wissen, vermitteln Kompetenzen und erarbeiten Lösungen. Die gemeinnützige Bertelsmann Stiftung wurde 1977 von Reinhard Mohn gegründet.

Weitere Informationen: www.bertelsmann-stiftung.de > > https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/ ... -auch-eint

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Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) - Dr. Yasemin El-Menouar
Zwischen individueller Freiheit und Gemeinwohl
Sieben Wertemilieus und ihre Sicht auf Corona

1. Auflage 2021, 40 Seiten (PDF) - kostenlos - Download > https://www.bertelsmann-stiftung.de/fil ... _final.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 24.02.2021
Pressestelle
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Bertelsmann Stiftung
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COVID-19-Risikogruppe: Weitere Impfungen können schweren Verlauf ebenfalls positiv beeinflussen

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COVID-19-Risikogruppe: Weitere Impfungen können schweren Verlauf ebenfalls positiv beeinflussen

Während der Corona-Impfstoff deutschlandweit verabreicht wird, dürfen andere Schutzmaßnahmen nicht vernachlässigt werden: Vor allem Grippe, Pneumokokken, Keuchhusten und Gürtelrose können für Senioren gefährlich werden und auch eine mögliche Corona-Infektion verschlimmern. DGG-Präsident Professor Hans Jürgen Heppner, Chefarzt der Klinik für Geriatrie am HELIOS Klinikum Schwelm und Lehrstuhlinhaber für Geriatrie an der Universität Witten/Herdecke, und Dr. Anja Kwetkat, Direktorin der Klinik für Geriatrie am Universitätsklinikum Jena und Leiterin der DGG-Arbeitsgruppe Impfen, erläutern die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Menschen über 60 Jahre.

„Corona zeigt uns eindrücklich, wie wichtig Impfungen sind – vor allem für ältere Menschen. Denn ein höheres Lebensalter führt zu einer höheren Infektanfälligkeit mit oft komplizierteren Verläufen“, erklärt Professor Hans Jürgen Heppner. Das gilt insbesondere für die Influenza (Grippe): Sie war, bis Corona kam, unter den Infektionskrankheiten die Erkrankung mit der höchsten bevölkerungsbezogenen Mortalität – rund 90 Prozent der Todesfälle sind Patienten über 60 Jahre. Die große Herausforderung für die Grippesaison wird zukünftig die Abgrenzung zu COVID-19 sein. Eine Grippeimpfung empfiehlt die STIKO im Herbst für Menschen ab dem 60. Lebensjahr – mit einem 4-fach-Impfstoff gegen insgesamt vier bekannte Virusstämme.

Da die Grippesaison in der Regel bis in den März hinein reicht, lohnt es sich trotzdem, die Impfung jetzt noch nachzuholen, falls noch nicht geschehen. Wer allerdings bereits einen Impftermin für Corona hat, sollte einen Abstand von zwei Wochen zwischen den beiden Schutzmaßnahmen einhalten. „Für die Saison 2021/2022 wird in Deutschland voraussichtlich ein Hochdosis-4-fach-Impfstoff zur Verfügung stehen. Dieser verstärkt zum Beispiel die Immunwirkung noch weiter und sorgt für eine breitere Immunantwort unter Pflegeheimbewohnern“, sagt Prof. Dr. Hans Jürgen Heppner.

Schutz gegen andere Atemwegserkrankungen: Pneumokokken- und Pertussis-Impfung

Einer der häufigsten Erreger einer ambulant erworbenen Lungenentzündung bei alten Menschen sind Pneumokokken. Ähnlich wie bei einer Influenza besteht auch bei einer Infektion mit SARS CoV-2 das Risiko einer bakteriellen Superinfektion. Für Senioren ab 60 Jahren, die keiner Risikogruppe angehören, empfiehlt die STIKO eine einmalige Standardimpfung gegen Pneumokokken. „Ob dann eine Wiederholungsimpfung nach frühestens sechs Jahren Sinn macht, ist je nach gesundheitlicher Situation des Patienten, etwa bei Vorerkrankungen, eine individuelle Indikationsentscheidung des Arztes bzw. der Ärztin“, erklärt Dr. Anja Kwetkat. Da derzeit für den Pneumokokken-Impfstoff ein Lieferengpass besteht, empfiehlt sie betroffenen Ärzten und Patienten, einen engen Kontakt zu ihrer Apotheke zu halten, um über Verfügbarkeiten informiert zu werden.
Kwetkat hält auch die Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten) bei Senioren für sinnvoll, die von der STIKO einmalig mit der nächsten fälligen Tetanus-/Diphtherie-Impfung empfohlen wird. So kann auch hier für die COVID-19-Risikogruppen eine weitere Atemwegsinfektion verhindert werden. „Wenn sich ein Achtzigjähriger mit Pertussis ansteckt, dann ist das besonders heftig für ihn. Durch die Beeinträchtigung kann eine Negativspirale in Gang gesetzt werden, die bis hin zur Mangelernährung reicht“, erklärt Kwetkat. In Deutschland ist eine Impfung gegen Pertussis nur in Kombination mit einer Tetanus- und Diphtherie-Impfung möglich – deren Auffrischung empfiehlt die STIKO alle zehn Jahre.

Auch Herpes zoster (Gürtelrose) nicht vergessen!

Während Corona-bedingt derzeit vor allem Atemwegserkrankungen im Fokus stehen, sollte ein weiterer wichtiger Schutz nicht vernachlässigt werden: Die von der STIKO empfohlene einmalige Standardimpfung gegen Herpes zoster (Gürtelrose) ab dem 60. Lebensjahr. Denn eine Gürtelrose geht häufig einher mit chronischen Schmerzen, was für die Betroffenen zu einem erheblichen Leidensdruck und stark eingeschränkter Lebensqualität führt. Studien zeigen sogar erhöhte Suizidraten bei Betroffenen.
„Wenn wir uns alle gut vor Corona schützen, gehen logischerweise auch andere Atemwegsinfektionen zurück. Die Gürtelrose fällt da raus, denn sie ist die Reaktivierung einer Kinderkrankheit – den Windpocken. Die Infektionszahlen für Herpes zoster werden erwartungsgemäß also genauso hoch bleiben. Schützen kann man sich dagegen nur mit dieser Impfung“, weiß Dr. Anja Kwetkat.

Impfstatus checken lassen beim Hausarzt

Insbesondere in Corona-Zeiten gilt daher für Senioren: Nicht nur das aktuelle Impfangebot gegen COVID-19 wahrnehmen, sondern auch den eigenen Impfstatus bei Influenza, Pneumokokken, Pertussis/Diphtherie/Tetanus und Herpes zoster checken! „Dafür eignet sich gut der nächste Hausarztbesuch: Einfach den Impfpass mitbringen, auf Lücken überprüfen lassen und fehlende Impfungen möglichst nachholen!“, rät DGG-Präsident Heppner.
Kwetkat ergänzt: „Unbedingt den Hausarzt auch gezielt auf die genannten vier Impfungen ansprechen – und wer sich dies nicht mehr eigenständig zutraut: Einfach eine Begleitperson bitten, den Arztbesuch zu unterstützen und dort die Gesprächsführung zu übernehmen!“

Pressekontakt der DGG

Nina Meckel
medXmedia Consulting KG
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Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG)

Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Ärzte, die sich auf die Medizin der späten Lebensphase spezialisiert haben. Wichtige Schwerpunkte ihrer Arbeit sind unter anderem Bewegungseinschränkungen und Stürze, Demenz, Inkontinenz, Depressionen und Ernährungsfragen im Alter. Häufig befassen Geriater sich auch mit Fragen der Arzneimitteltherapie von alten Menschen und den Wechselwirkungen, die verschiedene Medikamente haben. Bei der Versorgung geht es darum, den alten Menschen ganzheitlich zu betreuen und ihm dabei zu helfen, so lange wie möglich selbstständig und selbstbestimmt zu leben. Die DGG wurde 1985 gegründet und hat heute rund 1.700 Mitglieder.

Weitere Informationen > https://www.dggeriatrie.de/presse/press ... einflussen

Quelle: Pressemitteilung vom 24.02.2021
Nina Meckel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG)
> https://idw-online.de/de/news763767


Anhang
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WernerSchell
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Pflegeverband fordert Impfschutz für Lehrpersonal

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Pflegeverband fordert Impfschutz für Lehrpersonal
Der DBfK Nordost ruft Politik zum Handeln auf


Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe Nordost ruft dazu auf, Personal in den Pflegeschulen und -studiengängen zügig zu impfen.

In der Debatte über die Höherstufung von Lehr- und Kitapersonal hat sich der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordost e.V. zu Wort gemeldet: „Wir begrüßen es, dass nun auch Grundschullehrerinnen und -lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher ehest möglich geimpft werden sollen“, so die Vorsitzende Swantje Kersten, „jede Infektion, die verhindert werden kann, ist ein Gewinn für den einzelnen Menschen, aber auch für die Prävention größerer Ausbrüche. Das schützt das Gesundheitswesen vor Überlastung und das Pflegepersonal in den Krankenhäusern.“ Aber, gibt die Vorsitzende des DBfK Nordost zu bedenken, die Lehrerinnen und Lehrer in den Pflegeschulen und die Dozentinnen und Dozenten in den Pflegestudiengängen wurden bisher überhaupt nicht berücksichtigt: „In den Pflegeschulen und Studiengängen treffen Auszubildende und Studierende aufeinander, die aus verschiedenen Risikosettings kommen beziehungsweise bald wieder in diese gehen. Praxisunterricht geht in der Pflege nicht auf Distanz. Zudem sollen die Kolleginnen und Kollegen in der Lehre ja auch in die Einrichtungen gehen, um dort Praxisbegleitung anzubieten.“
Ihre Vorstandskollegin Dr. Anja Katharina Peters, selbst Fachlehrerin an einer Pflegeschule in Neubrandenburg, ergänzt: „Im Grunde ist jeder Unterrichtstag an einer Pflegeschule ein mögliches Superspreader-Event. In den vergangenen Wochen haben wir Distanzunterricht angeboten, aber das ist auf Dauer unmöglich, wenn die Qualität der Pflegeausbildung nicht leiden soll.“
Dem stimmt Professorin Dr. Katja Boguth, ebenfalls Vorstandsmitglied und Pflegeprofessorin an einer Hochschule in Berlin, zu: „Pflege ist ein anwendungsorientiertes Studium. Wir müssen auch mit den Studierenden praktische Übungen durchführen und sie an ihren Praxisstellen begleiten. Aktuell sind wir ein Risiko für die Pflegeempfängerinnen und -empfänger und laufen selbst Gefahr, uns und unsere Familien anzustecken.“
Der Berufsverband fordert deshalb die zuständigen Ministerien in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern auf, Lehrpersonal an Pflegeschulen und in Pflegestudiengängen dem Pflegepersonal in Impfgruppe 2 gleichzustellen.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.02.2021
DBfK Nordost e.V.
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Dr. Natalie Sharifzadeh
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