Angemessene Personalbemessungssysteme sind für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zwingend geboten

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
WernerSchell
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Angemessene Personalbemessungssysteme sind für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zwingend geboten

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Zum Thema "Angemessene Personalbemessungssysteme sind für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zwingend geboten" wurden im Forum - Archiv (bis 2020) zahlreiche Beiträge eingestellt; z.B.: > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23508 - Die Informationen zu diesem Thema werden hier - im Forum - Beiträge ab 2021 - fortgeführt!

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"Gute Pflege ist wichtig - und kostet"

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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) informiert:
Pressemitteilung vom 08.02.2021:

LWL-Kämmerer:
"Gute Pflege ist wichtig - und kostet"

Münster (lwl). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat auf den Zusammenhang zwischen hohen Kosten für Pflegebedürftige in nordrhein-westfälischen Heimen und den Personalkosten der Heime hingewiesen. "Wer Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen angemessen bezahlen will, muss bereit sein, einen Preis dafür zu zahlen", so LWL-Kämmerer Dr. Georg Lunemann am Montag (8.2.) in Münster.

NRW habe eine hohe Quote an Fachkräften in der Pflege, außerdem sei der Anteil der Tarifbeschäftigten in NRW mit am höchsten unter den Bundesländern. In den neuen Bundesländern dagegen lägen die Löhne teilweise noch 30 Prozent unter denen in NRW. Lunemann: "In extremen Situationen wie der Corona-Pandemie wird die Bedeutung guter Pflege nach unserer Beobachtung immer mehr Menschen bewusst. Gute Pflege ist wichtig - und kostet." Umso dringender sei es deshalb, die finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen künftig zu begrenzen. Lunemann begrüßte ausdrücklich die jüngsten Reformvorschläge in diese Richtung.

Nach Berechnungen des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) zahlen Pflegebedürftige in stationärer Pflege in NRW durchschnittlich 2.460 Euro. Bundesweit liegt der Durchschnitt bei 2.068 Euro. Der LWL handelt im Auftrag der Städte und Kreise in Westfalen-Lippe die Pflegesätze mit den Heimen aus.

Auch seien weitere Kosten in NRW höher als anderswo, sagte Lunemann. Investitionsanreize, zum Beispiel für Modernisierungen in Heimen, führten auch zu höheren Belastungen. "Man kann das als Kostentreiber bezeichnen, man kann das aber sehr wohl auch als gut investiertes Geld ansehen. Unsere Fachleute finden in den Heimen keine goldenen Wasserhähne, wohl aber deutlich mehr Einzelzimmer als früher."

Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org

Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 18.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 116 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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"Masterplan Pflege" gestalten - "Stern"-Petition ist insoweit nicht hilfreich!

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Aus Forum:
https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 92#p116892

>>> "Stern"-Petition zur Pflege ist unzureichend und kontraproduktiv - "Masterplan Pflege" ist überfällig

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


24.01.2021

"Stern"-Petition zur Pflege ist unzureichend und kontraproduktiv - "Masterplan Pflege" ist überfällig

Die "STERN"-Petition zur Pflege soll, so lauten einige Aufmunterungen, gezeichnet werden. Dem vermag ich nicht zu folgen, weil völlig andere - weitergehendere - Aktivitäten angezeigt sind, um das Pflegesystem, stationär und ambulant, zu verbessern -JETZT!

Ich bin erstaunt darüber, wer diesen "dünnen" Petitionstext alles gezeichnet hat (siehe auch > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 51#p116851 ).

Es wird seit rd. 20 Jahren darüber informiert, dass in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ein Pflegenotstand besteht. Darüber wissen eigentlich alle Bescheid, vor allem die zuständigen Politiker. Eine Reform der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals ( = deutlich verbesserte Stellenschlüssel und höhere Vergütungen) ist überfällig. Erforderlich sind aber auch deutliche Verbesserungen für die pflegebedürftigen Menschen, die zu Hause versorgt werden. Das sind rd. 70% der Pflegebedürftigen. Es geht also um eine ganzheitliche Betrachtung vielfältiger Reformaspekte - und dazu gehört u.a. auch eine Neuordnung der Pflegefinanzierung.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat deshalb immer wieder auf die wachsende Pflegenot, die ambulant und stationär besteht, aufmerksam gemacht und eine entsprechende Neugestaltung in einem "Masterplan "Pflege" eingefordert. Dabei muss gelten: "Mit zwei kleinen Schritten kommt man nicht über einen Abgrund"!

Dass ausgerecht der "STERN" eine Pflegepetition gestartet hat, kann auch als Werbekampagne für die eigene Publikation gewertet werden. Einige Zeichner haben möglicherweise den unzulänglichen Text nicht richtig eingeordnet und wollten schnell bei den "Guten" sein.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat übrigens zur Pflegenotstandssituation am 13.04.2014 ein umfängliches Statement verfasst und dem damaligen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe beim Neusser Pflegetreff übergeben. Dieses Papier (abrufbar unter > https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzw ... se2014.pdf ) konnte dann wenige Wochen später in Begleitung der Pflegedirektorin Andrea Albrecht im Bundesgesundheitsminister näher erläutert werden.


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Danach kam es im Rahmen von mehreren Gesetzesinitiativen des Bundesgesundheitsministeriums zur Schaffung des § 113c SGB XI. Das daraufhin erstellte Rothgang-Gutachten liegt nun seit Monaten vor und zeigt einen zusätzlichen Stellenbedarf in den Heimen von 36%. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hatte immer schon eine deutliche Anhebung der Stellenschlüssel gefordert, war aber (bescheidener auf einen Bedarf von zusätzlich rd. 20% Pflegefachkräfte gekommen. Dies könnte eigentlich heute alles so umgesetzt werden mit dem Ergebnis, dass eine Stellenvermehrung sich aufgegliedert nach 20% Pflegefachkräfte und 16% Pflegehilfskräfte.

Weiter ist es aber erforderlich, die ambulante Versorgung pflegebedürftiger Menschen entscheidend zu verbessern. Denn 70% aller pflegebedürftigen Menschen werden ambulant versorgt, entweder von Angehörigen oder von Pflegediensten, ggf. auch von beiden zusammen (kombiniert). Insoweit müssen Mängel und vielfältige ergänzende Unterstützungsstrukturen angesprochen werden. V.a. wird es für erforderlich erachtet, kommunale Quartierskonzepte zu entwickeln. Dazu wurden von Pro Pflege - Selbsthilfenetz wiederholt Vorschläge unterbreitet. So z.B. im Rahmen einer Fachtagung "Neue Wohnformen im Quartier" am 14.08.2015. Das vorgelegte Statement ist abrufbar unter > https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzw ... 082015.pdf

"Die Pflege der Zukunft ist eine Pflege im Quartier. Genau dort, wo die Menschen leben, zuhause sind und alt werden möchten". - Gesundheitsministerin Nonnenmacher (Grüne) - zitiert in "CARE-konkret" (15.01.2021

Quartiershilfen müssen die Leistungen der Pflegeversicherung zielgerichtet ergänzen. In einem Film (7,45 Min.) habe ich bereits Ende 2014 auf die hiesigen Aktivitäten und das Engagement für die kommunale Quartiersgestaltung aufmerksam gemacht: > https://www.youtube.com/watch?v=GYGxFhE_GcI&t=51s

Es versteht sich, dass alle Reformmaßnahmen höhere Aufwendungen zur Folge haben werden. Da aber bereits die jetzigen Leistungsansprüche zu kaum noch tragbaren Belastungen der pflegebedürftigen Menschen bzw. ihrer Angehörigen geführt haben, ist neben allen gebotenen Reformschritten eine Finanzreform des Pflegesystems unausweichlich. Wie dies allerdings finanziert werden soll, muss angesichts der enormen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der Corona-Bekämpfung als problematisch erscheinen.

Wir brauchen nach all dem einen "Masterplan Pflege", der alle Bereiche der pflegerischen Versorgung einschließlich Finanzierung erfasst.


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Werner Schell

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Ergänzend ist am 12.02.2021 anzumerken:

Mehr als 250.000 Unterschriften für Pflegepetition
Berlin – Über 250.000 Menschen haben online oder schriftlich in einer Petition vom Bundestag eine „Gesundheitsreform für eine bessere Pflege zum Schutz der Pflegebedürftigen“ gefordert. Das Ergebnis der am 11. November gestarteten Initiative wurde... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/35 ... 306e20b784

Anmerkung:
Die angesprochene Petition wird durch die benannte Unterschriftenzahl nicht gerechtfertigt. Sie war und ist schlicht überflüssig. Meine frühe Einschätzung dazu:
"Stern"-Petition zur Pflege ist unzureichend und kontraproduktiv. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat am 24.01.2021 in einem Statement nochmals alle Aspekte für Reformschritte verdeutlicht und auf die dringliche Gestaltung eines "Masterplans Pflege" aufmerksam gemacht! - Näheres hier > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 92#p116892 - Wenn nicht schnellstens gehandelt wird, wird die das Pflegesystem weitere dramatische Lücken aufweisen. Der Pflegenotstand kann weder mit "Trippelschritten" noch mit Sprechblasen aufgelöst werden. Klatschen ist auch entbehrlich! Die zuständigen Politiker sollten sich dabei endlich von solchen Personen beraten lassen, die sich wirklich auskennen und für eine Pflegereform ausreichend Geld in die Hand nehmen! - Die Handlungserfordernisse werden seit Jahren aufgezeigt - siehe insoweit meine Ausführungen (aus 2014) > Filmbeitrag (7,45 Min.) > https://www.youtube.com/watch?v=GYGxFhE_GcI&t=51s
Werner Schell


Siehe auch unter > viewtopic.php?f=5&t=23&p=363
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Mehr Patientenschutz durch neue Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus

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Mehr Patientenschutz durch neue Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus

(Quelle: GKV) Pflegepersonaluntergrenzen legen für Bereiche mit besonders hohem Pflegeaufkommen fest, wie viel Pflegepersonal mindestens auf einer Station während einer Tages- oder Nachtschicht im Krankenhaus anwesend sein muss. Sie definieren somit einen Mindeststandard der personellen Besetzung und dienen damit dem Patientenschutz. Vier neue Pflegepersonaluntergrenzen für Krankenhäuser treten zum 1. Februar 2021 in Kraft. Damit gelten diese Mindestgrenzen künftig für zwölf dieser pflegesensitiven Bereiche.

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, zur novellierten Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung: „Pflegepersonaluntergrenzen schützen sowohl die Patientinnen und Patienten, als auch die Pflegekräfte. So ist beispielsweise da, wo die Untergrenzen gelten, Schluss damit, dass Pflegekräfte nachts alleine Dienst auf einer großen Station machen müssen. Pflegepersonaluntergrenzen können somit Patientengefährdung vermeiden, sie sind gelebter Patientenschutz. Deshalb ist es so wichtig, dass sie möglichst umfassend gelten. Mit den neuen Untergrenzen für Pflegepersonal ist in ca. 70 Prozent aller bettenführenden Abteilungen eine pflegerische Mindestversorgung vorgeschrieben.“

Im Jahr 2019 galten Pflegepersonaluntergrenzen bereits für die vier pflegesensitiven Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Zudem wurden Untergrenzen für die Bereiche Herzchirurgie, Neurologie, Neurologische Frührehabilitation sowie die Neurologische Schlaganfalleinheit festgelegt, die ab 2020 zum Einsatz kommen sollten. Durch die Corona-Virus-Pandemie kam es jedoch im Jahr 2020 zu einer befristeten Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung. Nun werden alle bisher geregelten Pflegepersonaluntergrenzen ab Februar 2021 wieder in Kraft gesetzt. Zusätzlich kommen mit der Allgemeinen Chirurgie, Inneren Medizin, Pädiatrie und Pädiatrischen Intensivmedizin vier weitere pflegesensitive Bereiche hinzu.

Mit der Verordnung sind die Krankenhäuser verpflichtet, ihre Pflegepersonal-ausstattung und Patientenbelegung offen zu legen und nachzuweisen, ob sie die pflegerische Mindestversorgung sicherstellen können. Im Jahr 2019 ging aus den dokumentierten Daten hervor, dass in den 803 Krankenhäusern, die über mindestens einen der vier Bereiche verfügen, im Durchschnitt in 10 Prozent aller Schichten die Mindestvorgabe nicht erfüllt werden konnte.

Gerade bei hoher Arbeitsfrequenz im Krankenhaus – wie beispielsweise aktuell während der Corona-Pandemie - zeigt sich, wie notwendig eine angemessene Personaldecke ist. Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung ist somit auch ein wichtiges Signal von der Politik, sowohl an die Pflegekräfte als auch an Patientinnen und Patienten. Zudem werden durch die Verordnung Daten über die pflegerische Versorgungssituation dokumentiert, auf deren Grundlage ggf. weitere Maßnahmen für eine bessere Patientenversorgung getroffen werden können.

„Pflegepersonaluntergrenzen sind lediglich die absolute Mindestgrenze, um Patientengefährdung zu vermeiden. In Schulnoten gesprochen eine knappe „4“ - gerade noch versetzt. Unser Ziel ist selbstverständlich eine gute Versorgung, keine schwach ausreichende. Pflegekräfte werden zwar von den Krankenhäusern eingestellt, aber bezahlt werden sie komplett durch die gesetzliche Krankenversicherung. Handeln müssen die Klinikmanager. Das Geld wird von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Diese Ausrede zählt nicht“, betont Stoff-Ahnis.

Die Pflegepersonaluntergrenzen als Mindestpersonalausstattung dienen dem Patientenschutz und leisten gleichzeitig einen Beitrag, das Pflegepersonal vor Überforderung zu schützen. Trotzdem sind Ausnahmen unter ganz besonderen Bedingungen möglich. Wenn also Krankenhäuser, die Pflegepersonaluntergrenzen-Anforderungen nicht erfüllen können, wie beispielsweise aktuell während der Corona-Pandemie, sind Sanktionen über die Verordnung und auch über unsere Vereinbarungen mit den Selbstverwaltungspartnern ausgeschlossen. Es besteht somit kein Anlass zur Sorge, dass die Pflegepersonaluntergrenzen in der Corona-Pandemie die Krankenhäuser einschränken würden.

Quelle: Mitteilung vom 14.02.2021
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Klinikbeschäftigte richten Hilferuf an Spahn: Belegschaftsvertretungen fordern bedarfsgerechte Personalvorgaben

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Verdi.de

Klinikbeschäftigte richten Hilferuf an Spahn: Belegschaftsvertretungen fordern schnellstmöglich bedarfsgerechte Personalvorgaben

Die Interessenvertretungen von insgesamt rund einer halben Million Krankenhausbeschäftigten haben eindringlich an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) appelliert, den Krankenhäusern schnellstmöglich bedarfsgerechte Personalvorgaben zu machen. In einem offenen Brief fordern die Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen, die PPR 2.0 kurzfristig auf den Weg zu bringen. Das Instrument zur Personalbemessung in der Krankenhauspflege hatten die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bereits vor über einem Jahr gemeinsam vorgelegt. „Für weitere Verzögerungen gibt es kein Verständnis mehr“, heißt es in dem Schreiben. „Unsere Geduld ist aufgebraucht.“

„In der Pandemie dürfte auch dem Letzten klar geworden sein: Es besteht dringender Handlungsbedarf“, erklärte Martin Simon Schwärzel, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA und einer der Initiatoren des Appells. „Die Beschäftigten der Krankenhäuser geben alles, um die Versorgung in der Corona-Pandemie aufrechtzuerhalten. Doch es macht sich zunehmend Frust breit“, berichtete der Interessenvertreter. „Wir brauchen jetzt das Signal, dass sich die Arbeitsbedingungen kurz- und mittelfristig verbessern. Sonst flüchten noch mehr aus ihrem Beruf – weil sie einfach nicht mehr können.“

Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheitswesen zuständig ist, unterstrich den akuten Handlungsdruck. „Die Bundesregierung muss diesen Hilferuf zur Kenntnis nehmen und sofort handeln. Mit der PPR 2.0 liegt ein Instrument zur Personalbemessung vor, das kurzfristig umgesetzt werden kann. Das muss jetzt geschehen.“ Die Gewerkschafterin erklärte, dass die Machbarkeit der PPR 2.0 erwiesen und zwischenzeitlich um Instrumente für die Intensivstationen und die Pädiatrie ergänzt worden sei. In einem zweiten Schritt solle der Gesetzgeber – wie in der Konzertierten Aktion Pflege vereinbart – den Auftrag zur Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Instruments zur Personalbedarfsermittlung erteilen. Darüber seien das Ministerium, ver.di und andere Akteure derzeit im Gespräch. „Die Einführung der PPR 2.0 ist der erste Schritt. Diese Zwischenlösung brauchen wir jetzt. Sie darf nicht mit Verweis auf ein zu entwickelndes, wissenschaftlich fundiertes Instrument auf die lange Bank geschoben werden“, so Bühler.

Der Fachkräftemangel dürfe nicht als Argument gegen verbindliche Personalvorgaben herhalten, betonte die Gewerkschafterin. „Im Gegenteil: Es braucht bessere Arbeitsbedingungen, damit die Beschäftigten nicht länger aus den Krankenhäusern fliehen oder ihre Arbeitszeiten reduzieren, weil sie den Druck nicht mehr aushalten.“ Sie verwies auf eine kürzlich veröffentlichte Studie der Arbeitnehmerkammer Bremen, wonach allein durch die Arbeitszeitaufstockung von Teilzeitkräften deutschlandweit zwischen 92.000 und 170.000 zusätzliche Pflegestellen besetzt werden könnten. „Gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung – so können die dringend benötigten Arbeitskräfte in den Krankenhäusern gewonnen und gehalten werden. Die PPR 2.0 ist dafür ein wichtiger Schritt. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug.“

Quelle: Pressemitteilung vom 15.02.02021
Pressekontakt
Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
https://www.verdi.de/presse/pressemitte ... 1a4a160129
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„Pflegende brauchen dringend eine Verschnaufpause“

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„Pflegende brauchen dringend eine Verschnaufpause“

DBfK bestätigt Ergebnisse des Barmer Pflegereports für Bayern / Arbeitsbedingungen aufgrund hoher Krankenstände derzeit deutlich verschärft / DBfK-Umfrage: Fast 60 Prozent der Pflegenden fühlen sich nicht ausreichend vor einer Infektion geschützt

München, 23. Februar 20201 – Arbeiten unter Hochdruck bei extrem ausgedünnter Personaldecke: Pflegefachpersonen sind derzeit enormen Belastungen ausgesetzt. Die Ergebnisse des Barmer Pflegereports 2020 bestätigen die Konsequenzen des Personalmangels in der Pflege und die gesundheitlichen Folgen auch für Bayern noch einmal schwarz auf weiß. Die Situation ist durch hohe Krankenstände in der Pandemie noch einmal deutlich verschärft, betont der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe als Interessensvertreter beruflich Pflegender. Dazu kommen Angst und Unsicherheit, sich selbst oder andere anzustecken. Laut eigener DBfK-Umfrage fühlen sich die Pflegenden immer noch nicht ausreichend geschützt. Die Menschen in den Pflegeberufen sind aufgrund der psychischen und physischen Belastungen erschöpft – ein Ende scheint so schnell nicht in Sicht. „Die Pflegenden brauchen dringend eine Verschnaufpause und Erholung, um wieder Kraft zu schöpfen“, berichtet Dr. Marliese Biederbeck, Geschäftsführerin des DBfK Südost e.V. Der DBfK appelliert daher an die Einrichtungen, auf das Wohl der eigenen Mitarbeiter/innen zu achten. Dazu gehören geregelte Arbeitszeiten, genügend Pausen aber auch die Ausrüstung mit genügend Schutzkleidung sowie regelmäßige Testungen verknüpft mit schnellen Ergebnissen.

Wie sehr die Sorge um den Schutz gegen eine Covid-Erkrankung Pflegende derzeit belastet, bestätigen unterdessen die aktuellen Ergebnisse der DBfK-Umfrage vom Dezember 2020: 57 Prozent der Befragten fühlt sich während der Arbeit nicht sicher vor einer Infektion geschützt. Die DBfK-Umfrage hat zudem ergeben, dass aufgrund der hohen Belastung ein Drittel regelmäßig über einen Berufsausstieg nachdenkt. „Wir befürchten, dass die Berufsflucht unter derzeitigen Bedingungen noch einmal deutlich zunimmt und die Versorgungssicherheit damit massiv bedroht sein wird. Es muss jetzt schnellstens gegengesteuert werden“, so Dr. Biederbeck.
Als Ausweg aus dem Dilemma rund um den seit vielen Jahren andauernden Personalmangel schlägt die Barmer neben gesundheitsförderlichen Maßnahmen eine angemessene Personalausstattung vor. Der DBfK fordert bereits seit langem die Einführung von Instrumenten, die eine angemessene Personalausstattung für die stationäre Langzeitpflege und die Akutpflege ermitteln.

In der Diskussion um mehr Personal appelliert der DBfK eindringlich, vor allem um qualifiziertes Personal zu werben: Nur mit gut qualifizierten Pflegefachpersonen könne man einen so dringend notwendigen Imagewandel im Pflegeberuf herbeiführen und wieder mehr Menschen für die Pflege gewinnen. Attraktiv wird der Pflegeberuf, wenn sich gleichzeitig die Rahmenbedingungen verbessern. Neben Einmalzahlungen und Prämien braucht es dringend nachhaltige Lösungen, wie zum Beispiel eine deutlich bessere Bezahlung für einen psychisch und physisch anspruchsvollen, systemrelevanten Beruf.

Ergebnisse der DBfK-Umfrage im Detail: https://www.dbfk.de/media/docs/download ... eb2021.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 23.02.2021
Sabine Karg
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe | DBfK Südost e.V. | Edelsbergstraße 6 | 80686 München
Telefon: 089-179970-23 | Mobil: 0176 43996058 | Fax: 089-1785647 | s.karg@dbfk.de | www.dbfk.de | www.facebook.com/dbfk.suedost
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Personalausbau entschlossener angehen - Gesundheitsministerium veröffentlicht Roadmap zur Personalbemessung

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Personalausbau entschlossener angehen
Gesundheitsministerium veröffentlicht Roadmap zur Personalbemessung


Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Roadmap zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege veröffentlicht, deren Entwicklung im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) beschlossen wurde. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt, dass das Verfahren nun verbindlich eingeführt wird, fordert aber für den Personalausbau mehr Entschlossenheit.
„Es ist gut, dass die Bundesregierung nun endlich einen ersten Schritt hin zu einer verbesserten Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege geht, nachdem das jahrzehntelang vernachlässigt worden ist“, sagt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Wir hätten aber mehr Ehrgeiz beim Personalausbau erwartet. Es fehlt vor allem die verbindliche Zusage einer Endausbaustufe in einem überschaubaren Zeitrahmen. Nur mit dieser Verbindlichkeit würde ein Zeichen dafür gesetzt, dass die Professionalität und Relevanz der beruflich Pflegenden in der Langzeitpflege verstanden und ernstgenommen wird, und ein Signal in die Berufsgruppe gesendet, dass es bald eine spürbare Entlastung geben wird.“

Das Bemessungsverfahren zur Personalausstattung für die stationäre Langzeitpflege (PeBeM) wurde im Auftrag des Qualitätsausschusses entwickelt und im letzten Jahr vorgestellt. Parallel wurde der Maßnahmenkatalog der Konzertierten Aktion Pflege konsentiert, der in wichtigen Aspekten Bezug auf das PeBeM nimmt. Seit Januar 2021 wurde mit der Schaffung von 20.000 Stellen für Hilfskräfte ein erster Schritt für den Personalausbau gegangen. Ab dem zweiten Halbjahr 2021 soll modellhaft das Personalbemessungsverfahren in einigen Einrichtungen erprobt und evaluiert werden. Auf Basis dieser Erkenntnisse soll dann die nächste Stufe des Personalausbaus erfolgen.

„Wir haben ja bereits seit 2019 gesehen, dass es nicht gelingt, die 13.000 zusätzlichen Stellen für Pflegefachpersonen zu besetzen“, erläutert Bienstein die Forderung nach mehr Entschlossenheit im Personalausbau. „Dieses Ziel wurde schon aufgeweicht, indem man nun diese Stellen auch mit anderen Gesundheits- und Sozialberufen besetzen darf. Das ist problematisch. Es droht eine massive Personallücke in der Versorgung in der Langzeitpflege, wenn die beruflichen Rahmenbedingungen und insbesondere die Gehälter nicht verbessert werden. Das würde erhebliche Probleme für die Gesellschaft als Ganzes schaffen.“


Die Roadmap kann auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit abgerufen werden: https://www.bundesgesundheitsministeriu ... ahrens.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 24.02.2021
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 0 | Fax 030-219157-77



Anmerkung:
Die Maßnahmen des BMG zur Personalaufstockung in den Pflegeeinrichtungen sind völlig unzureichend und werden den Pflegenotstand in den Heimen nicht auflösen. Der im Rothgang-Gutachten beschriebene Stellenmehrbedarf von rd. 36% zeigt die wirklichen Probleme auf. Bei der Stellenaufstockung überwiegend auf Pflegehilfskräfte zu setzen, ist der völlig falsche Weg und wird den bereits in Gang gesetzten Verlauf der Qualitätsminderung bei der Versorgung der pflegebedürftigeen Menschen verstärken. - Es ist im Übrigen erforderlich, alle Unzulänglichkeiten im Pflegesystem in einem "Masterplan Pflege" anzugehen, denn ambulante und stationäre Pflege müssen im Zusammenhang gesehen werden. Einzelmaßnahme, und dann nur unzureichend, sind nicht wirklich hilfreich. Wir brauchen einen "Pflege-Wumms"! - Werner Schell

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Deutsches Ärzteblatt vom 24.02.2021:
Gesundheits­ministerium legt Fahrplan für die Pflegepersonal­bemessung vor
Berlin – Das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium (BMG) hat einen Zeitplan für den Ausbau des Personals und die Einführung eines Bemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen vorgelegt. Bereits ab Januar dieses Jahres hat danach der Personalausbau mit Stellen für 20.000 zusätzliche Pflegehilfs- und Assistenzkräfte begonnen.
Ab Mitte des Jahres soll zudem ein neues Personalbemessungsverfahren in einigen Einrichtungen er­probt und evaluiert werden. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse soll dann die nächste Stufe des Personal­ausbaus erfolgen. Dies ist ab Juli 2023 vorgesehen.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e


Roadmap zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege und zur schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen >>> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... ahrens.pdf
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Personalsituation in der Langzeitpflege - Wir können nicht weitere 4 Jahre Zeit verschenken

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (25. Februar 2021, Nr. 7/2021)


Wir können nicht weitere 4 Jahre Zeit verschenken
Roadmap zur Verbesserung der Personalsituation in der Langzeitpflege liegt vor


Zur vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten „Roadmap zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege und zur schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen“ sagt Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass die Anstrengungen für mehr Pflegepersonal in der vollstationären Langzeitpflege weitergehen und mit der lange erwarteten Roadmap auf einen verbindlichen Weg gebracht werden.

Die jetzt vorgelegte Roadmap ist dennoch enttäuschend. Ihr fehlt an vielen Stellen die Präzisierung, die der Deutsche Pflegerat in die Beratungen eingebracht hat. Diese finden sich nicht in der Roadmap wider.

Nur wenn klar ist, wann und wie viel neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden, wird Vertrauen für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Profession Pflege aufgebaut. An dieser Stelle fällt die Roadmap durch. Es muss heute gehandelt werden. Wir können nicht weitere 4 Jahre Zeit verschenken. Die Bundesregierung zeigt in der Corona-Pandemie, dass sie schnell handeln kann. Dieser Ehrgeiz fehlt der Roadmap. Die vorgesehene flächendeckende Umsetzung der Personalbemessung im Jahr 2025 ist zu spät.

Bei der bis dahin erfolgten schrittweisen Einführung des Personalbemessungsverfahrens muss eine Absenkung von bestehenden Fachkräftestellen eindeutig ausgeschlossen sein. Nachgebessert werden muss, dass für die im ersten Schritt zusätzlichen 20.000 Stellen für Pflegehilfs- und Assistenzpersonen nicht nur ein Nachweis über die begonnene Ausbildung, sondern über deren Abschluss vorgelegt werden muss.

Bei den Stellen für Pflegehilfspersonen müssen im Personalbemessungsverfahren die Stellen für die nach bisher unterschiedlichem Länderrecht staatlich anerkannten Pflegehilfs- und Assistenzpersonen des Qualifikationsniveaus 3 extra ausgewiesen werden. Das fehlt in der Roadmap. Es muss sichergestellt sein, dass stattdessen nicht noch geringer qualifizierte Mitarbeiterinnen eingesetzt werden. Letztlich muss gewährleistet sein, dass Pflegefachpersonen tatsächlich entlastet werden.

Die in der Roadmap genannte Hinwirkung der Länder auf eine Harmonisierung der landesrechtlich geregelten Helfer- und Assistenzausbildungen in der Pflege darf nicht nur eine Absichtserklärung sein. Es ist erforderlich, zeitnah zu einer unter den Ländern abgestimmten zweijährigen generalistischen Pflegehelfer- bzw. Assistenzausbildung zu kommen.

Was fehlt sind Maßnahmen für den ambulanten Bereich, um dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten. Hier haben wir uns mehr erwartet. Denn auch hier gilt es, keine Zeit mehr zu verlieren.“

Der Deutsche Pflegerat geht davon aus, konstruktiv im Begleitgremium zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens beteiligt zu werden. Die Roadmap kann auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums abgerufen werden.

Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
WernerSchell
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Pflegepersonal-Regelung: PPR 2.0 ist unverzichtbar

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (1. März 2021, Nr. 8/2021)


Pflegepersonal-Regelung: PPR 2.0 ist unverzichtbar
Deutscher Pflegerat fordert gesetzliche Regelung für Personalbemessung im Krankenhaus – kurz- und langfristig


Anfang März 2021 soll über eine Gesetzesinitiative zur Entwicklung eines gesetzlich beauftragten wissenschaftlichen Instruments zur Personalbemessung im Krankenhaus entschieden werden. Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) weist auf die dringende Notwendigkeit hin, dass ein entsprechender Auftrag seitens des Deutschen Bundestags erteilt wird.

„Bis ein langfristig ausgelegtes Personalbemessungsinstrument vorliegt, fordern wir nachdrücklich eine Zwischenlösung und sind der Überzeugung, dass die Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 das einzige zeitnah umsetzbare Angebot dafür ist“, sagt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR).

„Wir erwarten von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn endlich eine klare Positionierung zu dem bereits im Januar 2020 vorgelegten gemeinsamen Vorschlag des Deutschen Pflegerats, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und ver.di – und zur Perspektive darüber hinaus. Neben dieser Zwischenlösung wird ein gesetzlicher Auftrag für ein Projekt zur Entwicklung eines Personalbemessungsverfahrens als langfristige Lösung benötigt.

Nur mit den beiden Positionierungen 'direkt umsetzbare Zwischenlösung und langfristig wirksame Lösung' geht das entscheidende Signal an die Berufsgruppe, dass die Personalsituation in der Pflege im Krankenhaus sich spürbar und nachhaltig positiv verbessert. Alles was bisher geschehen ist, ist mehr als in den letzten drei Legislaturperioden davor, aber es reicht bei weitem nicht aus. Der einzig wirksame Weg aus der jetzigen Krise ist eine verbindliche Zukunftsperspektive und dadurch gestützt der Beginn des Personalaufbaus."

Ansprechpartner:
Dr. h.c. Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Wie können Pflegefachkräfte ermutigt werden in Zeiten von Fachkräftemangel und Pandemie in ihren Beruf zurückzukehren?

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Wie können Pflegefachkräfte ermutigt werden in Zeiten von Fachkräftemangel und Pandemie in ihren Beruf zurückzukehren?

Veröffentlichung der wissenschaftlichen Studie „Zurück in die Pflege“ von ASH Berlin-Professorin Hürrem Tezcan-Güntekin

Im Zuge der Sars-CoV-2-Pandemie ist der Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich deutlich sichtbar und spürbar geworden. Ehemalige Pflegefachkräfte wurden aufgerufen, an der Gesundheitsversorgung mitzuwirken. Welche Beweggründe spielen eigentlich für die Berufsrückkehr eine Rolle?

Dieser Frage ging ein Forschungsteam um Prof. Dr. Dr. Hürrem Tezcan-Güntekin nach, die an der ASH Berlin im Bereich Interprofessionelle Handlungsansätze mit Schwerpunkt auf qualitativen Forschungsmethoden in Public Health lehrt und forscht. Hürrem Tezcan-Güntekin und ihre Kolleg_innen Ilknur Özer-Erdogdu und Julia Margarethe Schmidt haben in der qualitativ-empirischen Studie „Zurück in die Pflege“ 15 Expert_inneninterviews mit Pflegefachpersonen durchgeführt und analysiert.

Die Studie „Zurück in die Pflege: Zwischen „Sollen“, „Wollen“ und „Können“ – Berufsidentitäten von Pflegefachkräften in Krisensituationen am Beispiel der Sars-CoV-2-Pandemie“ analysiert, wie berufliche Anforderungen wahrgenommen, die berufliche Motivation sowie Kompetenzen durch die befragten Pflegefachkräfte eingeschätzt werden und welche Erkenntnisse sich daraus für Berufsidentitäten von Pflegefachkräften in Krisensituationen ableiten lassen.

„In unseren Gesprächen mit den Pflegefachkräften haben wir feststellen können, dass sich Personen, die beabsichtigen in den Pflegeberuf zurückzukehren, in Zwiespälten befinden. Sie sind hin- und hergerissen zwischen Pflichtgefühl, kollegialer Hilfsbereitschaft, Fürsorge und Selbstfürsorge“, so Prof. Dr. Dr. Hürrem Tezcan-Güntekin.

Um Pflegefachkräften den Wiedereinstieg in den Pflegeberuf zu erleichtern und um eine Rückkehrentscheidung zu begünstigen bedarf es:

- transparenter Kommunikation von Zugängen und Verfügbarkeit von Schutzkleidung
- einer Verringerung von Barrieren
- wertschätzenden Umgang
- Möglichkeiten der Mitgestaltung von Arbeitsbedingungen
- Flexibilität in der Vertragsgestaltung

Eine Veröffentlichung der Studie in der Fachzeitschrift "Das Gesundheitswesen" erfolgt in Kürze. Wir vermitteln Pressevertreter_innen gerne Gesprächstermine mit Prof. Dr. Dr. Hürrem Tezcan-Güntekin. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter: hochschulkommunikation@ash-berlin.eu

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Alice Salomon Hochschule Berlin
Prof. Dr. Dr. Hürrem Tezcan-Güntekin
tezcan@ash-berlin.eu

Quelle: Pressemitteilung vom 01.03.2021
Susann Richert Referat Hochschulkommunikation
Alice Salomon Hochschule Berlin
https://idw-online.de/de/news763996
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