Krankenhaus-Report: Anhaltende Qualitätsprobleme bei Versorgung von Krebs- und Notfallpatienten

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WernerSchell
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Krankenhaus-Report: Anhaltende Qualitätsprobleme bei Versorgung von Krebs- und Notfallpatienten

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Wissenschaftliches Institut der AOK
(WIdO)


Krankenhaus-Report 2024:
Anhaltende Qualitätsprobleme bei Versorgung von Krebs- und Notfallpatienten


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Bildquelle: https://www.aok.de/pp/bv/pm/2024/kranke ... port-2024/


Im Krankenhaus-Report 2024 werden vor dem Hintergrund der aktuellen Reformdiskussion anhaltende Qualitäts- und Strukturprobleme in der deutschen Krankenhauslandschaft beleuchtet. Analysen zur Versorgung von Frauen mit Brustkrebs und von Patientinnen und Patienten mit Herzinfarkten machen strukturelle Probleme in der Versorgung und deutliche regionale Unterschiede transparent. Der Krankenhaus-Report hat in diesem Jahr das Schwerpunktthema „Strukturreform“.


Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) für den Krankenhaus-Report zeigt, dass 2022 in insgesamt 95 an der Brustkrebs-Versorgung beteiligten Krankenhäusern (18,0 Prozent) weniger als 25 Brustkrebs-Fälle operiert wurden. „Das bedeutet, dass etwa alle zwei Wochen ein solcher Eingriff stattfand. Bei solchen Fallzahlen kann man nicht davon ausgehen, dass es in diesen Kliniken ein routiniertes Behandlungsteam oder gar eine eingespielte Prozesskette gibt“, erläuterte Christian Günster, Leiter der Qualitäts- und Versorgungsforschung im WIdO.

Laut der Auswertung verfügten 2022 zudem 40 Prozent der an der Versorgung von Brustkrebs-Fällen beteiligten deutschen Kliniken nicht über ein Zertifikat der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) oder über eine vergleichbare Zertifizierung. Diese Krankenhäuser operierten etwa 13 Prozent der Brustkrebs-Fälle. „Somit wurden mehr als 9.000 Frauen mit Brustkrebs in Krankenhäusern behandelt, die dafür nicht optimal aufgestellt sind“, betonte Günster. Es handele sich meist um Kliniken mit wenigen Fällen. Die WIdO-Auswertung zeigt bei diesem Thema große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern: Während in Sachsen-Anhalt 2022 jede vierte Brustkrebs-OP in einer nicht-zertifizierten Klinik stattfand, waren es in Berlin nur 0,2 Prozent. Das Innovationsfonds-Projekt „Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren“ (WiZen) hatte 2022 belegt, dass es einen Überlebensvorteil von 20 Prozent für Patientinnen mit Brustkrebs gibt, die in DKG-zertifizierten Zentren behandelt werden. „Glücklicherweise ist bei der Brustkrebs-Versorgung ist in den letzten Jahren eine gewisse Konzentration erkennbar. Auch die 2024 neu eingeführte Mindestmenge für Brustkrebs-OPs wird sicherlich Fortschritte bringen“, so Günster. „Dennoch muss der Konzentrationsprozess gerade bei den Krebsbehandlungen dringend beschleunigt werden. Denn wenn wir im bisherigen Tempo weitermachen, würde es zwanzig Jahre dauern, bis alle Patientinnen und Patienten mit Krebs in zertifizierten Zentren behandelt werden.“

Mehr als 9.000 Herzinfarkte nicht optimal versorgt

Der Krankenhaus-Report beleuchtet auch Qualitätsprobleme in der Notfall-Versorgung. So zeigt eine aktuelle Auswertung, dass nach wie vor viele Patientinnen und Patienten mit Herzinfarkt nicht optimal versorgt werden, weil sie in Kliniken ohne Herzkatheterlabor eingeliefert werden. Von den rund 191.000 Herzinfarkt-Fällen im Jahr 2022 in Deutschland wurden 4,9 Prozent in Kliniken behandelt, die über kein Katheterlabor verfügten. Das Problem betraf somit rund 9.400 Herzinfarkt-Behandlungen. Besonders ausgeprägt war das Problem der nicht adäquaten Herzinfarkt-Versorgung in den 368 Kliniken, die 2022 weniger als 25 Fälle behandelten. Nur jede fünfte Klinik in dieser Gruppe verfügte über ein Herzkatheterlabor. Bei schweren Herzinfarkten sollte aber möglichst innerhalb von 90 Minuten eine Herzkatheter-Behandlung erfolgen.

Die Auswertung für den Krankenhaus-Report zeigt auch bei diesem Thema große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Während im Saarland jeder 9. Herzinfarkt-Fall in einer Klinik ohne Herzkatheterlabor behandelt wurde, sind in Hamburg fast alle betroffenen Patientinnen und Patienten in eine Klinik mit Herzkatheterlabor eingewiesen worden. „Wir sehen bei diesen regionalen Unterschieden wenig Bewegung im Zeitverlauf – schon 2018 war das Hamburg auf dem ersten und das Saarland auf dem letzten Platz. Ganz offensichtlich gibt es in einigen Bundesländern nach wie vor große Problem bei der Steuerung der Patientinnen und Patienten in die geeigneten Kliniken, denn eigentlich haben wir in Deutschland keinen Mangel an Herzkatheterlaboren“ betonte Christian Günster. So seien in 80 Städten Herzinfarkte in Kliniken ohne Herzkatheterlabor behandelt worden, obwohl im gleichen Ort ein Krankenhaus mit einem solchen Labor existierte. „Das ist ein andauerndes Problem, das eindeutig planerisch gelöst und im Rahmen der Krankenhausreform endlich angepackt werden sollte“, so Günster.

Fallzahl-Rückgang erhöht den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser

Eine aktuelle Analyse des WIdO zur jüngsten Entwicklung der Fallzahlen macht deutlich, dass die Reform auch aus wirtschaftlichen Gründen dringend erforderlich ist. So wurden 2023 in deutschen Krankenhäusern knapp 14 Prozent weniger somatische Fälle behandelt als im Vergleichsjahr 2019. Besonders groß war der Einbruch bei den sogenannten ambulant-sensitiven Diagnosen – also bei Erkrankungen, die nicht zwingend im Krankenhaus behandelt werden müssten. Hier lagen die Fallzahlen auch 2023 erneut deutlich niedriger als 2019, nämlich um 20 Prozent. Der Einbruch war damit ungefähr so groß wie im ersten „Pandemie-Jahr“ 2020 und nur etwas niedriger als in den Jahren 2021 und 2022. Hier hat die Pandemie offenbar die gebotene stärkere Ambulantisierung von Leistungen bereits befördert. Auf jeden Fall zeigen sich in diesen Daten aus Expertensicht sehr deutlich die großen Ambulantisierungs-Potenziale für die Zukunft.

Krankenhaus-Report beleuchtet verschiedene Aspekte der anstehenden Strukturreformen

Der Krankenhaus-Report, der jährlich als Buch und als Open-Access-Publikation erscheint, hat 2024 das Schwerpunktthema „Strukturreform“. Das Buch liefert hierzu Analysen und zeigt Handlungsansätze für den aktuellen Reformprozess auf. Unter anderem thematisiert der Report bisherige Reformerfahrungen aus der Schweiz und aus NRW und zeigt verschiedene Optionen und Elemente für eine Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft auf – sowohl im Bereich der qualitätsorientierten Planung als auch im Bereich der Vorhaltefinanzierung. Außerdem beleuchtet das Buch das Thema Ambulantisierung und Fragen der Nachhaltigkeit im Kliniksektor.



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Originalpublikation:
Jürgen Klauber, Jürgen Wasem, Andreas Beivers, Carina Mostert, David Scheller-Kreinsen (Hg.): Krankenhaus-Report 2024. Strukturreformen. Springer Berlin, Heidelberg 2024. https://doi.org/10.1007/978-3-662-68792-5


Weitere Informationen:
http://www.wido.de

Quelle: Pressemitteilung vom 24.04.2024
Peter Willenborg Presse & Kommunikation
Wissenschaftliches Institut der AOK


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Siehe auch:

Pressemitteilung der AOK vom 24.04.2024:
Krankenhaus-Report 2024: Qualitäts- und Finanzreform gemeinsam angehen
24.04.24) Der AOK-Bundesverband warnt davor, die Strukturreform zur Verbesserung der Behandlungsqualität im Krankenhaus von der Finanzierungsreform zu entkoppeln. Andernfalls drohe das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zu einer "teuren leeren Hülle ohne positive Effekte für die Versorgung der Patientinnen und Patienten" zu werden, sagte die Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann bei der Vorstellung des neuen Krankenhaus-Reports des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) am Mittwoch (24. April). Der Report beleuchtet auf Basis aktueller Auswertungen anhaltende Qualitätsprobleme am Beispiel der Versorgung von Herzinfarkt- und Brustkrebs-Fällen.
Weitere Informationen und Download der Pressemappe:
https://www.aok.de/pp/bv/pm/2024/kranke ... eport-2024


Pressemitteilung der AOK vom 25.04.2024:
„Beschönigende Einordnung“: WIdO weist Kritik der DKG am Krankenhaus-Report zurück
(25.04.24) Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) stellt die Befunde des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zu Qualitätsmängeln bei stationären Behandlungen in Frage. Der am Mittwoch (24. Mai) veröffentlichte Krankenhaus konzentriere sich auf besonders „eklatante Fehlentwicklungen“ und vernachlässige viele positive Entwicklungen. Christian Günster, Leiter der Abteilung Versorgungsforschung im WIdO, nennt die Aussagen der DKG „befremdlich“. „In der Pressekonferenz haben wir zwei Beispiele für eine Vielzahl weiterer Problemindikationen herausgegriffen.“
Das Interview mit Christian Günster im Wortlaut:
https://www.aok.de/pp/bv/nachricht/wido ... tsdefizite


Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
https://www.aok.de/pp/bv/
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Reform des Gesundheitswesens: DBfK bezieht Stellung zu Gesetzesvorhaben

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Reform des Gesundheitswesens: DBfK bezieht Stellung zu Gesetzesvorhaben


Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bezieht Stellung zu den Referentenentwürfen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) und Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVG). Die Botschaft ist klar: Grundlegende Reformen sind nötig und sie müssen dem Stellenwert der Profession Pflege für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung Rechnung tragen.

„Es steht außer Frage, dass wir grundlegende Reformen des Gesundheitssystems brauchen. Wir hatten daher große Erwartungen an die Gesetzesinitiativen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, die ineinandergreifende Reformen versprachen. Allerdings sind von den guten Ansätzen in den aktuellen Entwürfen nur wenige Bruchstücke verblieben“, attestiert DBfK-Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper den beiden Referentenentwürfen, zu denen das Ministerium die Verbände zu Stellungnahmen aufgerufen hatte. „Die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht bekanntermaßen vor großen Herausforderungen. Die Gruppe der älteren Menschen wächst, das Krankheits- und Morbiditätsspektrum ist geprägt von chronischen und Mehrfacherkrankungen, die mit zunehmendem Unterstützungs- und Pflegebedarf einhergehen. Die Vermeidung von Krankheit und wachsendem Pflegebedarf erlangt damit hohe Priorität – mehr multiprofessionelle Versorgung ist gefragt. Leider fehlen im Vergleich zu den vorigen Entwürfen wesentliche Elemente, die auf diese Herausforderungen einzahlen würden: Primärversorgungszentren, Gesundheitsregionen und für den urbanen Raum Gesundheitskioske. Das haben wir in unserer Stellungnahme auch deutlich gemacht.“

Positiv hebt der DBfK hervor, dass eine erweiterte Beteiligung der Berufsverbände der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingeräumt werden soll, allerdings sollte hier noch mutiger angesetzt werden.

Der DBfK hat auch zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVG) Stellung genommen. „Wir sehen großes Potenzial in den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, die bestehende Versorgungslücken schließen können, wenn sie entsprechend konzipiert werden“, so Klapper. „Diese Einrichtungen sollten aus unserer Sicht auch unter pflegerischer Leitung stehen können. Für Pflegegeleitete Krankenhäuser gibt es internationale Vorbilder, sie müssen je nach regionalem Bedarf auch in Deutschland möglich sein.“

In seiner Stellungnahme hat der DBfK außerdem gefordert, dass Pflegequalität in die Qualitätskriterien zur Bestimmung der Leistungsgruppen einfließen müsse. „Strukturqualität kann nicht nur medizinisch-technisch definiert werden, sondern muss auch die pflegerische Komponente enthalten, denn der Zusammenhang zwischen Outcomes, Komplikationen und Mortalität der Patient:innen und der pflegerischen Personalausstattung ist in vielen Studien belegt worden. Pflegequalität als Kriterium für die Leistungsgruppen kommt allerdings im aktuellen Entwurf des KHVVG nicht vor. Die Rolle der professionellen Pflege bleibt damit ungewiss“, so Klappers Einschätzung.

Aus Sicht des DBfK könnten das GVSG, wenn Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen als Ansätze wieder aufgegriffen werden, das KHVVG mit den genannten Konkretisierungen und das ebenfalls initiierte Pflegekompetenzgesetz wirksam ineinandergreifen. Eine Krankenhausstrukturreform erfordert gleichzeitig die Stärkung der Primärversorgung. „Insgesamt bleiben also beide Gesetze noch hinter dem zurück, was wir erwartet haben und was zu einer nachhaltigen Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland führen könnte. Denn eine ganzheitliche Gesundheitsversorgung aus einer Hand, die Kontinuität sichert und unterschiedliche Gesundheitsleistungen koordiniert, ist für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem unumgänglich“, sagt Bernadette Klapper. „Und sie ist angewiesen auf gut qualifiziertes Pflegepersonal, das seine Kompetenzen selbstständig und eigenverantwortlich einsetzen kann. Wenn die beiden Gesetzesentwürfe noch überarbeitet werden, kann das noch ausstehende Pflegekompetenzgesetz das Puzzleteil sein, das die einzelnen Reformgesetze verbindet und die Weichen in die richtige Richtung stellt“, so Klappers Fazit.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.04.2024
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de
www.dbfk.de
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Erneut wird der Profession Pflege verweigert, ihre Kompetenzen einzubringen

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (17. Mai 2024, Nr. 19/2024)



Kabinettsbeschluss zum KHVVG
An den Taten ist die Politik gescheitert
Erneut wird der Profession Pflege verweigert, ihre Kompetenzen einzubringen



Einmal mehr scheitert die Politik daran, die Pflegeberufe angemessen zu berücksichtigen. Der im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) marginalisiert die berufliche Pflege in bemerkenswerter Weise. Trotz intensiver Konsultationen und klarer Forderungen des Deutschen Pflegerats wurden wesentliche Anliegen der Pflegeberufe ignoriert und aus dem Referentenentwurf gestrichen.

„Dieser Entwurf ist eine Missachtung des Könnens der Pflegekräfte. Die Ignoranz gegenüber unseren Forderungen zeigt, dass die Pflege trotz aller politischen Beteuerungen zumindest in dieser Reform keine Beachtung findet“, kritisiert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Ohne eine Stärkung und Beachtung der professionellen Pflege wird die Krankenhausreform nicht funktionieren. Die Qualität der Patient:innenversorgung steht auf dem Spiel. Aus der pflegerischen Perspektive ist der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung für den Deutschen Pflegerat eine Enttäuschung.

Wir fordern eine echte Anerkennung und Wertschätzung der Pflegeberufe sowie eine aktive Mitsprache bei der Gestaltung der Gesundheitsversorgung. Die Zeit der leeren Versprechen und der strukturellen Benachteiligung der Profession Pflege muss enden – jetzt sind echte Taten gefragt.

Im Mittelpunkt muss die Versorgungs- und Patientensicherheit stehen, die ohne die professionelle Pflege nicht gewährleistet werden kann. Die Bedeutung der Profession darf nicht systematisch untergraben werden.“

Der Pflegerat hatte bereits in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf deutliche Kritik geäußert und eine Beteiligung der Profession Pflege als unabdingbar für den Erfolg der Reform eingefordert. Im Gesetzentwurf zum KHVVG findet die Profession jedoch kaum noch Beachtung.

Besonders eklatant ist das Streichen des § 115h SGB V. Dieser definierte im Referentenentwurf, was unter medizinisch-pflegerischer Versorgung zu verstehen ist und welche Leistungen darunter fallen. Er hätte in den neuen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, den Level 1i-Kliniken, eine zentrale Rolle spielen können – vorausgesetzt, die Profession Pflege wäre entsprechend eingebunden worden. Diese Chance wurde leichtfertig vertan.

Der Gesetzentwurf konzentriert sich wieder einmal auf den Arztvorbehalt und ignoriert die immense fachliche Kompetenz der Profession Pflege. Die Pflegeberufe werden erneut marginalisiert und ihre Forderungen ignoriert.

Die im Gesetzentwurf genannten Weiterentwicklungsmöglichkeiten für Pflegefachpersonen zur Attraktivitätssteigerung des Berufs sind eine Farce. Diese Kompetenzen liegen längst bei der Profession Pflege vor. Der Deutsche Pflegerat macht klar: Ohne die Einbeziehung der Profession Pflege wird die Reform nicht funktionieren. Es ist höchste Zeit, dass die Politik ihren Worten Taten folgen lässt.

Download Pressemitteilung

Ansprechpartner*in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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DBfK zum vorgelegten Kabinettsentwurf des KHVVG

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Krankenhausreform enttäuschend für die Pflege
DBfK zum vorgelegten Kabinettsentwurf des KHVVG


Am Mittwoch, den 15. Mai 2024, wurde der Kabinettsentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) bekannt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zeigt sich enttäuscht. DBfK-Bundesgeschäftsführerin Dr. Bernadette Klapper dazu:

„Eine Reform der Krankenhausversorgung ist dringend nötig und sie darf nicht isoliert angegangen werden. Wenn wir erfolgreich die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherstellen wollen, muss die Bundesregierung mit der Krankenhausreform die richtigen Weichen stellen. Das heißt, Pflegequalität muss ein Kriterium für die Zuordnung zu Leistungsgruppen sein. Eine Klinik, die Spitzenmedizin leisten will, kommt ohne hohe Pflegequalität nicht aus. Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, die unter pflegerischer Leitung stehen können, werden notwendig, insbesondere um älteren, multimorbiden Patient:innen Tage der Rekonvaleszenz ermöglichen zu können. Wir sehen aber im aktuellen Entwurf, dass sämtliche Regelungen – wie die Stärkung der medizinisch-pflegerischen Versorgung –, die das Potenzial pflegerischer Kompetenzen gehoben und die Autonomie der Pflegefachpersonen gefördert hätten, gestrichen wurden. Das Gesetz in dieser Form ist ein Bärendienst für eine erfolgreiche Reform der Gesundheitsversorgung in Deutschland und nutzt die Potenziale der professionellen Pflege nicht.“

Quelle: Pressemitteilung vom 17.05.2014
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de
www.dbfk.de
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