Konzertierte Aktion Pflege > "Masterplan Pflege"

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
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WernerSchell
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Konzertierte Aktion Pflege > "Masterplan Pflege"

Beitrag von WernerSchell »

Zum Thema Konzertierte Aktion Pflege > "Masterplan Pflege" wurden im Forum - Archiv (bis 2020) zahlreiche Beiträge eingestellt, u.a.: > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =4&t=22696 / > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =4&t=23233 - Die Informationen zu diesem Thema werden hier - im Forum - Beiträge ab 2021 - fortgeführt!

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WernerSchell
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Zustimmungsverweigerung zur Allgemeinverbindlicherklärung verdrängt die gute Nachricht der Tariferhöhung

Beitrag von WernerSchell »

VKAD sagt JA zum NEIN!
Zustimmungsverweigerung zur Allgemeinverbindlicherklärung verdrängt die gute Nachricht der Tariferhöhung.


Zu besseren Arbeitsbedingungen in der Pflege zählt zweifelsohne eine angemessene Bezahlung. Das diese in den Einrichtungen der Caritas für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten bleibt, ist heute gesichert worden. In den Einrichtungen und Diensten der Altenhilfe der Caritas steigen die Entgelte bis zum 01.04.2022 im Durchschnitt um 8,5 Prozent. Dies liegt an neuen Zulagen, die für den gesamten Pflegebereich – also Alten- und Krankenhilfe – beschlossen wurden. Die Vergütung einer Pflegefachkraft bei der Caritas in der Einstiegsstufe wird ab 01.04.2021 ein monatliches Brutto von 3.300 Euro erreichen und sukzessive auf ein Monatsbrutto von 4.100 Euro in der letzten Erfahrungsstufe ansteigen. Hinzu kommen (Zeit-)Zuschläge sowie die fast vollständig arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung.
Diese gute Nachricht wird offensichtlich nicht vorrangig zur Kenntnis genommen, wenn auf das Scheitern des Flächentarifvertrages hingewiesen wird.

Die Zustimmungsverweigerung zum Tarifvertrag, den BVAP und ver.di vorgelegt haben, ist richtig und wird vom VKAD als Einrichtungsfachverband des Deutschen Caritasverbandes vollumfänglich mitgetragen. Eine Allgemeinverbindlicherklärung hätte zur Folge, dass in den Vergütungsverhandlungen mit den Kranken- und Pflegekassen ein höherwertiger Tarif wie z.B. die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes in der Refinanzierung das Nachsehen haben könnte, so die Befürchtung der stellvertretenden VKAD-Vorsitzenden Helene Maqua. Die Träger der Einrichtungen und Dienste wären letztendlich aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, eine Absenkung der Löhne vorzunehmen. Außerdem würden durch einen Flächentarifvertrag auf Dauer alle Beschäftigten in der Pflege benachteiligt, wenn ein niedriges Lohnniveau festgeschrieben wird. Das gescheiterte Tarifwerk enthält weder Überstundenregelungen noch eine betriebliche Altersvorsorge und passgenaue Arbeitszeitmodelle sowie Stufendifferenzierungen. Seine Regelungen zielen lediglich auf Mindestbedingungen der Pflegelöhne ab.

Der VKAD hat schon im Januar 2019 in seinem faktenbasierten Vergleich auf die gute Bezahlung und Zusatzleistungen der rund 150.000 Beschäftigten in den 3200 Einrichtungen der Caritas Altenhilfe hingewiesen. Die Tarifautonomie und die den Kirchen verfassungsrechtlich garantierte Möglichkeit des Dritten Weges gewähren den Beschäftigten eine zukunftsfähige Arbeit. Dauerhaft hat dies positive Auswirkungen auf alle Beschäftigten in der Pflege.

Quelle: Pressemitteilung vom 01.03.2021
Andreas Wedeking
Geschäftsführer
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD)
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
Tel. 030 284447-852
Fax 0761 200-710
E-Mail: andreas.wedeking@caritas.de
E-Mail: vkad@caritas.de
Internet: www.vkad.de
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Pflege = „Gerechte Bezahlung: 4000 Euro Einstiegsgehalt ist angemessen“

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Statement
„Gerechte Bezahlung: 4000 Euro Einstiegsgehalt ist angemessen“
Nur mit einem nachhaltigen Konzept statt ein paar Einzelmaßnahmen wird der Pflegeberuf attraktiver


Statement von Dr. Marliese Biederbeck, Geschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, DBfK Südost e.V.
zum Pflege-Gutachten des Bayerischen Gesundheitsministerium

„Wir begrüßen es sehr, dass der neue Bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek die Pflegeberufe stärken möchte und das jetzt auch durch ein neues Gutachten noch einmal belegt. Dass der Bedarf an Pflegefachpersonen enorm ansteigen wird, das ist allerdings ein alter Hut und seit langem bekannt: Schon seit vielen Jahren fordern wir von der Politik ein nachhaltiges Konzept – einen Masterplan – zur Förderung der Pflegeberufe. Wir setzen jetzt große Hoffnungen in den Gesundheitsminister, hier mit uns an einem Strang zu ziehen. Attraktiv wird der Pflegeberuf allerdings nicht durch Einzelmaßnahmen wie Steuererleichterungen oder Prämien. Die Aufwertung des Pflegeberufs beginnt mit angemessener Pflegepersonalausstattung und einer gerechten, motivierenden Vergütung für einen psychisch und physisch höchst anspruchsvollen, systemrelevanten Beruf. Der DBfK fordert gute Ausbildungsbedingungen, Investitionen in die akademische Ausbildung der Pflege und ein Einstiegsgehalt in Höhe von 4000 Euro brutto für eine Vollzeitstelle. Zulagen für beispielsweise Schichtdienst sollten zudem grundsätzlich der Belastung angemessen sein und von Steuern befreit werden. Wir brauchen außerdem dringend mehr Kolleginnen und Kollegen, nur so können wir gute und sichere Pflege leisten. Mit Stipendien für eine Hochschulausbildung und Förderprogrammen lässt sich die Attraktivität nachhaltig verbessern. Leider ist die Berufsflucht nach wie vor extrem hoch. Was Pflegende auslaugt, sind die schlechten Bedingungen im beruflichen Alltag, wie zum Beispiel Zeitdruck,

Arbeitsverdichtung, Arbeit im Eiltempo ohne Pause, unzureichende Ausbildungsqualität, fehlender Respekt, geringe Wertschätzung und wenig Selbstbestimmung. Die Pflegenden fordern menschenwürdige Arbeitsbedingungen, verlässliche Dienstpläne und die bessere Vereinbarkeit von Pflegeberuf und Familie. Nur so wird auch für junge Menschen und Berufseinsteiger/innen die berufliche Pflege attraktiv. Wichtig ist den Pflegenden als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen außerdem die politische Beteiligung und Mitsprache bei Angelegenheiten, die die Pflege betreffen. So fordern wir ein Stimmrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss, dem Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen sowie die Einführung einer Pflegekammer auch in Bayern. Damit können Pflegende politisch besser Gehör finden und den Heilberuf Pflege selbstbestimmt gestalten.“

Quelle_ Pressemitteilung vom 01.03.2021
Sabine Karg
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe | DBfK Südost e.V. | Edelsbergstraße 6 | 80686 München
Telefon: 089-179970-23 | Mobil: 0176 43996058 | Fax: 089-1785647 | s.karg@dbfk.de | www.dbfk.de | www.facebook.com/dbfk.suedost
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Caritas argumentiert bei Ablehnung von Flächentarifvertrag fadenscheinig

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Pflegegewerkschaft BochumerBund: Caritas argumentiert bei Ablehnung von Flächentarifvertrag fadenscheinig

BOCHUM. Die Pflegegewerkschaft BochumerBund (BB) bedauert das Aus für einen Flächentarifvertrag in der Altenpflege. „Mit ihrer Ablehnung hat die Caritas der Pflege großen Schaden zugefügt“, so Benjamin Jäger, Vorstandsvorsitzender des Bochumer Bundes. „Eine große Chance für die Beschäftigten in der Altenpflege wurde vertan.“ Somit sind die Gewerkschaften weiterhin gezwungen, für jeden einzelnen Träger einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

Auch die BB-Vorstandsvorsitzende Heide Schneider kann die Argumentation des katholischen Wohlfahrtsverbands nicht nachvollziehen: „Die Vorteile eines Flächentarifvertrags überwiegen einzelne bzw. behauptete Nachteile deutlich. Denn nichts spricht dagegen, als Arbeitgebende über tariflich vereinbarte Regelungen hinauszugehen, sodass niemandem Nachteile entstehen.“ Zudem hätte über einzelne von der Caritas vorgebrachte Kritikpunkte bei einem Nachfolgevertrag verhandelt werden können. „Die Argumentation des Wohlfahrtsverbands ist also mehr als fadenscheinig“, findet sie.

Benjamin Jäger verweist auf weitere Nachteile der Caritas-Entscheidung: „Ebenfalls sehr ärgerlich ist aus gewerkschaftlicher Sicht, dass das kirchliche Arbeitsrecht damit zementiert wird.“ So blieben die Rechte der Arbeitnehmenden bei der Caritas und der Diakonie teilweise ausgehebelt. Streiks beispielsweise sind nach wie vor unzulässig: „Das ist absolut anachronistisch. Wir müssen also weiterhin dafür beten, dass die Kirchen arbeitsrechtlich endlich im 21. Jahrhundert ankommen.“

Da es aufgrund der Caritas-Entscheidung keinen Flächentarifvertrag in der Altenpflege geben wird, will der BochumerBund sein Tarifkonzept in möglichst vielen Betrieben durchsetzen. Dieses Konzept beinhaltet u. a. ein Einstiegsgehalt von 3.500 Euro brutto sowie ein attraktives System an Zuschlägen. „Um das von uns geforderte Einstiegsgehalt überhaupt zu erreichen, müssten Pflegekräfte laut Caritas-Tarif dort 15 Jahre beschäftigt sein“, rechnet Benjamin Jäger vor. Mit einem Stundenlohn von mehr als 20 Euro, wie es das BB-Tarifkonzept vorsieht, sei vor allem auch eine gute Rente möglich: „Zur Suppenküche muss damit im Alter niemand.“

Die Pflegegewerkschaft will nun vor dem Hintergrund dieser Entwicklung schwerpunktmäßig die Pflegenden in der ambulanten sowie in der Altenpflege für eine Mitgliedschaft gewinnen. „Spätestens jetzt mit dem Scheitern des Flächentarifvertrags sollten die Kolleginnen und Kollegen erkennen, wie wichtig es ist, sich in einer Gewerkschaft zu organisieren", so Heide Schneider. „Wir Pflegenden müssen gemeinsam darum kämpfen, dass wir doch noch einen Flächentarifvertrag bekommen – und damit mehr Geld und vor allem mehr Rechte und bessere Arbeitsbedingungen, als uns insbesondere die privaten und kirchlichen Arbeitgebenden zugestehen wollen."

Quelle: Pressemitteilung vom 02.03.2021
Pressekontakt BochumerBund
Pflegegewerkschaft BochumerBund
c/o
Sönke Petersen
Voltmerstraße 13
30165 Hannover
Telefon: 0511 3509180
presse@bochumerbund.de

Kontaktdaten BochumerBund
Pflegegewerkschaft BochumerBund
Im Heicken 3
44789 Bochum
Telefon: 0178 1612547
Vorstandsvorsitzende: Benjamin Jäger und Heide Schneider
info@bochumerbund.de
www.bochumerbund.de
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"Die politisch Verantwortlichen unterschätzen vollständig, wie erschöpft insbesondere die Pflegenden sind"

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"Die politisch Verantwortlichen unterschätzen vollständig, wie erschöpft insbesondere die Pflegenden sind".
Christel Bienstein, Präsidentin DBfK - Zitat in "CAREkonkret" vom 16.04.2021
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Mehr Pflegekräfte in der Altenbetreuung notwendig

Beitrag von WernerSchell »

Mehr Pflegekräfte in der Altenbetreuung notwendig
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Ein wissenschaftlich erarbeitetes Personalbemessungsverfahren für die vollstationäre Altenpflege hat nach Angaben der Bundesregierung gezeigt, dass in diesen Einrichtungen mehr Pflegefachkräfte und vor allem mehr Pflegehilfskräfte erforderlich sind. Die Umsetzung des Verfahrens sei mit der Förderung von bis zu 20.000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte seit 2021 eingeleitet worden, heißt es in der Antwort (19/28186 https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/281/1928186.pdf ) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/27646 https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/276/1927646.pdf ) der FDP-Fraktion.
Die Bundesregierung gehe zudem davon aus, dass insbesondere die Konzertierte Aktion Pflege (KAP) spürbar dazu beitragen werde, die Fachkräftebasis in der Pflege zu sichern. Ferner müssten sich die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen für Pflegekräfte weiter verbessern, damit mehr Menschen den Pflegeberuf ergreifen, in ihn zurückkehren oder ihren Teilzeitanteil aufstocken.

Quelle: Mitteilung vom 19.04.2021
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de
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Pflege-Tariftreue-Gesetz: DBfK ist skeptisch

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Pflege-Tariftreue-Gesetz: DBfK ist skeptisch

Bundesarbeitsminister Heil hat einen Vorstoß zur Tarifbindung für Mitarbeitende in der Langzeitpflege vorgelegt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt höhere Gehälter in den Pflegeberufen, sieht in dem Vorstoß aber einige Schwächen.

„Dass die Gehälter in den Pflegeberufen viel zu niedrig sind, sagen wir schon lange“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Und wir begrüßen eine bessere Bezahlung daher natürlich. Ohne eine umfassende Pflegereform sehe ich aber das Risiko, dass die Menschen mit Pflegebedarf dann diese Kosten tragen müssen. Wenn die Tarifbindung kommt, muss gleichzeitig eine Deckelung der Eigenanteile kommen.“

Unklar sei bislang auch noch, welcher Tarif in Heils Vorstoß die Grundlage bilden solle. „Wenn lediglich ortsübliche Tarife eingehalten werden müssen, haben wir wenig gewonnen. In vielen Regionen würden bessere Tarifverträge ausgehöhlt“, so Bienstein.

Der DBfK sieht in einer Tarifbindung auch nur einen allerersten Schritt für massiv benachteiligte Pflegende auf dem Weg zu einer fairen Bezahlung der beruflich Pflegenden. „Die Qualifikation, das Wissen und Können, die Verantwortung sowie die physische und psychische Belastung rechtfertigen ein wesentlich höheres Gehalt“, so Bienstein. „Mit einem Einstiegsgrundgehalt von 4.000 Euro brutto für Pflegefachpersonen hätten wir eine konkurrenzfähige Bezahlung. Damit könnte man Kolleginnen und Kollegen im Beruf halten und leichter Nachwuchs gewinnen. Auch für Pflegefachpersonen, die wieder in den Beruf zurückkehren wollen, wäre der Anreiz bei fairen Gehältern erheblich höher.“

Wichtig ist für den DBfK, dass es schnell zu spürbaren Verbesserungen für alle beruflich Pflegenden komme. „Es muss jetzt eine Reform auf den Weg gebracht werden, die auf einer solidarischen Finanzierung der Pflege gründet und so höhere Gehälter und mehr Stellen sichert, ohne die Menschen mit Pflegebedarf zusätzlich zu belasten“, fordert Bienstein.

Quelle: Pressemitteilung vom 04.05.2021
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
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"Pflege-Wumms ist nicht in Sicht!

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"Pflege-Wumms ist nicht in Sicht!

Geplante Pflegereform auf der Basis entsprechender Kabinettsbeschlüsse vom 02.06.2021 - Statement vom 06.06.2021 … > viewtopic.php?f=5&t=171

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Pflegereform 2021 - das Parlament wird in den nächsten Tagen/Wochen über die Vorlage bzw. Anträge der Bundesregierung diskutieren und entscheiden. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat deshalb den Deutschen Bundestag angeschrieben und umfänglich die Handlungsanforderungen aufgezeigt. U.a. wurde resümierend ausgeführt: Die Vorschläge genügen nicht den Anforderungen, die an eine Reform zur Auflösung des Pflegenotstandes gestellt werden müssen. Es sollte daher Aufgabe aller Mitglieder des Bundestages sein, den vorliegenden Anträgen der Bundesregierung die Zustimmung zu verweigern und eine Pflegereform zu gestalten, die diesen Namen in allen Punkten wirklich verdient. Es wird dabei nicht zu vermeiden sein, zusätzliche Ausgaben vorzusehen. Es kann und darf nicht zugelassen werden, mit Rücksicht auf die anstehende Bundestagswahl ein Pflegereförmchen durchzuwinken, dass den pflegebedürftigen Menschen und den Pflegenden – ambulant und stationär – nicht gerecht wird. … Näheres nachlesbar unter > viewtopic.php?f=5&t=171
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„Ich pflege wieder, wenn…“ ... Umfrage unter Pflegekräften

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„Ich pflege wieder, wenn…“
Arbeitskammern und IAT starten bundesweite Umfrage unter Pflegekräften


Was muss sich ändern, damit Pflegekräfte, die in Teilzeit arbeiten oder aus ihrem Beruf ausgestiegen sind, wieder in die Pflege zurückkehren bzw. ihre Stunden ausweiten? Um das herauszufinden, starten die Arbeitnehmerkammer Bremen, die Arbeitskammer des Saarlandes und das Institut Arbeit und Technik (IAT) der Westfälischen Hochschule/Ruhr-Universität Bochum eine Studie mit dem Titel „Ich pflege wieder, wenn…“. Die Online-Befragung ist ab sofort auf der Internetseite www.ich-pflege-wieder-wenn.de zu finden.
Der gesellschaftliche Bedarf an professionellen Pflege- und Betreuungsleistungen wächst. Vorliegenden Prognosen zufolge wird der Fach- und Arbeitskräftebedarf in der professionellen Pflege und Betreuung künftig aber weiter steigen. Ein zentrales Ziel der „Konzertierten Aktion Pflege“ (KAP) ist es deshalb, ausgestiegene Pflegekräfte wiederzugewinnen bzw. die Teilzeitbeschäftigung in der Pflege aufzustocken.
„Doch das wird nicht gelingen, wenn sich an der Situation der Pflegebeschäftigten nicht gravierend etwas ändert. Das hat bereits unsere AK-Befragung unter Pflegekräften vom Mai 2021 gezeigt“, betont Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. „Deshalb wollen wir nach unserem erfolgreichen Pilot-Projekt in Bremen nun auch deutschlandweit ehemalige oder Teilzeit-Pflegekräfte befragen, was sie brauchen, um wieder in die Pflege zurückzukehren oder wieder mehr Stunden arbeiten zu können“, sagt Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer Bremen.
„In der Studie fragen wir die Teilnehmer*innen unter anderem, welche Bedingungen für sie persönlich entscheidend sind, um tatsächlich wieder in den Beruf einzusteigen bzw. ihre Stundenzahl zu erhöhen. Oder auch welche Erwartungen sie an das Arbeitsumfeld und die Arbeitsbedingungen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen haben“, erläutert Michaela Evans, Direktorin des Forschungsschwerpunktes „Arbeit & Wandel“ am IAT. Die Umfrage findet online statt und dauert etwa 12 Minuten. Die Antworten werden anonym erfasst. Zusätzlich sind in der Studie problemzentrierte Interviews geplant.

„Mit der Studie wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und das Potenzial an Fachkräften, die wiedergewonnen werden können, zu ermitteln“, sagt Elke Heyduck. „Und wir wollen dafür sorgen, dass sich die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften nachhaltig verbessern und auch die Pflegekräfte, die (noch) in Vollzeit arbeiten, nicht entkräftet aufgeben“, so Beatrice Zeiger abschließend.

Weitere Informationen: IAT - Denise Becka, 0209/1707-227

Quelle: Pressemitteilung vom 16.08.2021
Claudia Braczko
Pressereferentin
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Institut Arbeit und Technik
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T +49 (0) 209.17 07 – 176
F +49 (0) 209.17 07 – 110
M braczko@iat.eu
W www.iat.eu
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