Kölner Missbrauchs-Gutachten veröffentlicht: Sternberg sieht „Auftrag für Reformen“

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WernerSchell
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Kölner Missbrauchs-Gutachten veröffentlicht: Sternberg sieht „Auftrag für Reformen“

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Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)


Kölner Missbrauchs-Gutachten veröffentlicht: Sternberg sieht „Auftrag für Reformen“


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Befreiungsschlag oder Desaster? „Nichts von beidem“, sagt Thomas Sternberg, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), in einer ersten Stellungnahme zum heute veröffentlichten Missbrauchs-Gutachten im Erzbistum Köln. Es legt 314 Verdachtsfälle vor und spricht von 202 Beschuldigten – zu mehr als zwei Dritteln sind dies Priester. In 24 Aktenvorgängen konnten Pflichtverletzungen zweifelsfrei festgestellt werden. „Alle Bistümer können aus den offensichtlichen Verfahrensfehlern, mangelnden rechtlichen Regelungen und der mangelnden Rechtskenntnis in Köln lernen“, fordert Sternberg. „Ich sehe einen klaren Auftrag für Reformen.“

Konsequent seien die ersten personellen Entscheidungen, die Kardinal Rainer Maria Woelki heute nach der Vorstellung des Gutachtens durch die Strafrechtler Björn Gercke und Kerstin Stirner getroffen hat. Der Kölner Kardinal hatte Weihbischof Dominikus Schwaderlapp und Offizial Günter Assenmacher werden wegen offenbar nachgewiesener Pflichtverletzungen mit sofortiger Wirkung von ihren Aufgaben entbunden.

Der Kardinal will sich nun mit dem Gutachten auseinandersetzen und am 23. März vor die Presse treten, um weitere Schlussfolgerungen vorzustellen. „Ich erwarte, dass die Öffentlichkeit dann auch erfährt, wie mit den Mängeln und Unklarheiten in der Bearbeitung von oft lange zurückliegenden, aber erst nach 2010 bekannt gemachten Fällen künftig umgegangen wird“, sagt Sternberg. „Angesichts der dilettantischen Arbeitsweise erwarte ich, dass überfällige Verwaltungsreformen sofort eingeleitet werden. Reformen, die den Mindeststandard einer Behörde erfüllen. Hier braucht es einen konkreten Zeitplan und konkrete Zuständigkeiten.“

Gercke und Stirner hatten „massive Kritik an der Aktenführung“ im Erzbistum Köln geübt. Die Untersuchung habe unter der Voraussetzung geführt werden müssen, in zahlreichen Verdachtsfällen keine Aufklärung bekommen zu können, weil das Material nicht vollständig gewesen sei. Verantwortliche hätten zudem teils über Jahre in „Rechtsunkenntnis“ auf Fälle reagiert, hätten vorgeschriebene Verfahrenswege nicht eingehalten und auf der Grundlage eines „unklaren Normengefüges“ unzureichende Entscheidungen getroffen. „Das Gutachten ist wichtig, bietet aber eine ausschließlich juristische Bewertung. Die vollständige Aufarbeitung kirchlichen Versagens kann nur gelingen, wenn interdisziplinär und unabhängig gearbeitet wird“, so Sternberg.

Auffallend ist, dass in den Fällen, wo Laien als mögliche Täter in den Fokus rückten, offenbar schnell und konsequent gehandelt wurde, während das bei Klerikern weit weniger der Fall war. „Wie konnte es passieren, dass in der Vergangenheit konsequent gegen Laien vorgegangen wurde, die als Täter in Erscheinung traten, während im Fall von Geistlichen offenbar grundsätzlich Milde zur Geltung kam?“ Die Frage nach dem Klerikalismus werde auch die Reformdebatten auf dem Synodalen Weg weiter beschäftigen, sagt der ZdK-Präsident.

Entscheidend sei jetzt, wie in Köln weiter auf dieses Gutachten reagiert werde. Es gehe „um Transparenz, Einbeziehung des Betroffenenbeirats und den Willen zur transparenten Kommunikation. Bislang ist da viel schiefgelaufen.“ Damit bezieht sich Sternberg auf das zerrüttete Vertrauen zwischen dem Kölner Kardinal und seinem Diözesanrat, der im Januar vorläufig die Zusammenarbeit mit dem Kardinal zum „Pastoralen Zukunftsweg“ eingestellt hatte. Der Hauptausschuss des ZdK hatte sich am 29. Januar mit dem Diözesanrat solidarisch erklärt, „nicht zuletzt wegen der Ausstrahlung der Kölner Vorgänge auf die gesamte katholische Kirche in Deutschland“. Ebenso hatten Pfarrgemeinderäte, einzelne Priester und vor allem Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Kirche ihrem Unmut über die Kommunikation der Leitung des Erzbistums Luft gemacht. Der Vorwurf lautete: Intransparente Kommunikation.

Der Fall Köln zeige nicht nur massive Pflichtverletzungen und Dilettantismus von Verantwortungsträgern, sondern stehe auch „exemplarisch dafür, wie wichtig es wäre, endlich eine Verwaltungsgerichtsbarkeit der Kirche einzurichten“, so Sternberg. Zurzeit bleibe Betroffenen nur die Beschwerde bei einem Dienstvorgesetzten oder eine Klage bei vatikanischen Instanzen. Die schon von der Würzburger Synode 1975 beschlossene Einrichtung einer Kirchlichen Verwaltungsgerichtsordnung sei nach einem Neuanfang 2019 offenbar endlich in der Umsetzungsphase. „Es ist höchste Zeit für kirchliche Verwaltungsgerichte, die geordnete Verfahren mit Anklage und Verteidigung ermöglichen“, so Sternberg.

Es komme nun darauf an, „dass die Leitungsebene des Erzbistums Köln in eine wirklich offene Kommunikation“ eintrete. Es reiche nicht aus, die zahlreichen Fälle juristisch zu klären. „Sie müssen, wo noch nicht geschehen, zu einer Veränderung des Verhaltens führen.“ Auch am Beispiel des Erzbistums Köln mache sich fest, ob die katholische Kirche in Deutschland als Vorreiterin in der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals wahrgenommen werden könne – oder nicht. Dass der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, der Kirche bislang ein gutes Zeugnis ausstelle, sei erfreulich, aber kein Freibrief: „Wer jetzt nicht ehrlich und glaubwürdig mit den Betroffenen spricht, wer nicht Prävention, Anerkennung und Aufarbeitung intensiv betreibt, kann die große Vertrauenskrise, die über die Kirche hinausweist, nicht überwinden.“

Quelle: Pressemitteilung vom 18.03.2021
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Die Rheinische Post berichtet in einem Newsletter vom 18.03.2021 zum Thema wie folgt:

Ein Jahr lang hat der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki ein Gutachten zum Umgang mit Missbrauchsvorwürfen zurückgehalten. Heute wurde ein neues, 800 Seiten starkes Gutachten vorgelegt. Es belastet unter anderem den Hamburger Erzbischof Stefan Heße, den Kölner Weihbischof und früheren Generalvikar Dominikus Schwaderlapp sowie den früheren Kölner Generalvikar Norbert Feldhoff. Ihnen sowie den bereits verstorbenen Erzbischöfen Joseph Höffner und Joachim Meisner attestiert die Anwaltskanzlei Gercke & Wollschläger zahlreiche Pflichtverletzungen. Meisner soll eine eigene Aktensammlung namens „Brüder im Nebel“ geführt haben, um entsprechende Vorgänge geheimzuhalten. Den amtierenden Kölner Erzbischof Woelki treffen laut der Untersuchung hingegen keine Vorwürfe. Julia Rathcke berichtet über ein System aus jahrzehntelanger Überforderung und Intransparenz. >>>> https://newsletter.rp-online.de/d?o0by4 ... =topthemen
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Kölner Missbrauchs-Gutachten > Zusammenarbeit mit Erzbischof Heße nicht mehr möglich

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ZdK-Präsidium: Zusammenarbeit mit Erzbischof Heße nicht mehr möglich

„Erzbischof Stefan Heße hat am 18. März 2021 in einer Pressekonferenz persönlich erklärt, dass er dem Papst seinen sofortigen Rücktritt anbietet. Die Vorgänge im Anschluss an die Veröffentlichung des Gutachtens für das Erzbistum Köln zeigen, dass die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aus Sicht des ZdK nicht mehr gegeben ist“, stellt das Präsidium in seiner gemeinsamen Erklärung fest.
Stefan Heße war seit November 2016 Geistlicher Assistent des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Ab November 2020 hatte der Hamburger Erzbischof dieses Amt ruhen lassen. Die öffentliche Debatte über die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln belaste auch ihn, der bis zum Januar 2015 Generalvikar in Köln war. Nun hat Heße dem Papst seinen Amtsverzicht angeboten, „um Schaden vom Amt des Erzbischofs sowie vom Erzbistum Hamburg abzuwenden“.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.03.2021
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„Jetzt müssen den Worten Taten folgen“ - ZdK-Präsident Sternberg zur Lage im Erzbistum Köln

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„Jetzt müssen den Worten Taten folgen“ - ZdK-Präsident Sternberg zur Lage im Erzbistum Köln

Erst die Entpflichtung von Verantwortungsträgern, jetzt die Ankündigung von Reformen und „einem echten Wandel in unserer Haltung“: Kardinal Rainer Maria Woelki hat für sein Erzbistum große Veränderungen in der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals angekündigt. „Man konnte einen Kardinal Woelki erleben, der endlich Ich-Botschaften sandte“, sagt Thomas Sternberg, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), zur gestrigen Pressekonferenz in Köln.

Zu diesen Ich-Botschaften des Kardinals gehörten seine persönlichen Erinnerungen an sein erstes Gespräch mit einem Betroffenen. Für die Zukunft versprach er: „Ich will und werde zuhören. Ich möchte mich zuwenden.“ Mit den über 300 Betroffenen, die das Rechtsgutachten in der vergangenen Woche benannte, will der Kardinal das Gespräch suchen. „Auch wenn diese Absicht sehr spät geäußert wird, ist sie doch ein wichtiges Zeichen“, so der ZdK-Präsident.

Sternberg sieht in der Erörterung eines Missbrauchsfalls, den der Kardinal nach eigener Überzeugung hätte nach Rom melden sollen, einen Hinweis darauf, welche Art der Aufarbeitung noch fehlt: „Juristische Gutachten lösen nicht alle Fragen, so wichtig sie sind. Es braucht eine interdisziplinäre und unabhängige Aufarbeitung des Missbrauchsskandals.“ Aus Sicht der Zeigeschichte, Psychologie und Theologie gebe es hier noch Einiges zu tun. Das habe offenbar auch der Kölner Kardinal erkannt.

Dass Woelki eine bessere Schulung von Personalverantwortlichen angekündigt habe, sei erstaunlich: „Offenbar ist viel zu lange nicht nur in Köln zu wenig passiert. Braucht es ein Gutachten, um eine katastrophale Aktenführung aufzudecken?“ Wenn nun an die Stelle einer „reinen Täterperspektive“, die der Kardinal im Kirchenrecht noch immer walten sieht, eine „klare Betroffenenorientierung“ treten solle, sei das längst Standard der Aufarbeitung. „Jetzt müssen den Worten Taten folgen. An den Ankündigungen des gestrigen Tages wird sich das Erzbistum Köln, wird sich der Kardinal selbst, aber auch die Kölner Kirchenverwaltung messen lassen müssen.“

Ausdrücklich begrüßt Sternberg, dass Verjährungsfristen von sexualisierter Gewalt ausgeweitet und Widersprüche im Kirchenrecht und in den Leitlinien der deutschen Bischöfe zum Umgang mit Missbrauchsfällen ausgeräumt werden sollen. Dass die Priesterausbildung reformiert werden müsse, sei auch fraglos richtig. Die Offenlegung systemischer Ursachen für sexualisierte Gewalt und ihre Vertuschung seien allerdings nicht auf das Erzbistum Köln beschränkt: „Sie sind der Anlass für den Synodalen Weg der Deutschen Bischofskonferenz und des ZdK“, so Sternberg. Der Synodale Weg erarbeitet konkrete Reformen in Bezug auf Partizipation, Klerikalismus, Sexualmoral und Frauenbeteiligung an den Ämtern und Diensten der Kirche. Sternberg erhofft sich nun eine intensive Beteiligung Kardinal Woelkis an den Debatten in diesem wichtigen Forum.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.03.2021
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Benedikt XVI. sowie Kardinäle Marx und Wetter werden belastet

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Benedikt XVI. sowie Kardinäle Marx und Wetter werden belastet
"Lügengebäude" zum Einsturz gebracht – Stimmen zum Münchner Gutachten

Das Münchner Missbrauchsgutachten ist veröffentlicht – und schlägt ein wie eine Bombe: Neben dem emeritierten Papst Benedikt XVI. wird auch den Erzbischöfen Reinhard Marx und Friedrich Wetter Fehlverhalten vorgeworfen. Katholisch.de fasst die Reaktionen zusammen.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.katholisch.de/artikel/32800 ... 1642691992


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„Schluss mit der organisierten Verantwortungslosigkeit!“ – ZdK-Präsidentin fordert nach Münchner Missbrauchsgutachten Konsequenzen

„Verantwortliche in der katholischen Kirche haben ihre Verantwortung nicht wahrgenommen. Das zeigt das heute veröffentlichte Missbrauchsgutachten in München nun zum wiederholten Mal. Wann folgen endlich Konsequenzen, die der dramatischen Lage gerecht werden?“ Das fragt die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp.
Die Vorstellung des Gutachtens zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger und Erwachsener im Bereich der Erzdiözese München und Freising habe deutlich gemacht, „dass auf die Betroffenen bis 2010 keinerlei Rücksicht genommen wurde.“ Aber das Ausbleiben überzeugender Strukturreformen danach zeige auch, dass rechtswidrige Verhaltensweisen bis in die Gegenwart reichten. Der Perspektivwechsel sei nach der Aufdeckung des Missbrauchsskandals schlecht gelungen. „Auch im Jahr 2022 heißt die bittere Realität: Das System der Vertuschung, des Vergessens und der schnellen Vergebung ist nicht aufgebrochen worden.“
Das Münchner Gutachten der Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl enthalte nun „klare Hinweise darauf, dass dem emeritierten Papst Benedikt XVI. in seiner Zeit als Erzbischof von München und Freising in vier Fällen ein Fehlverhalten nachzuweisen sei“, so Stetter-Karp. Er habe Missbrauchstäter im Priesteramt belassen und immer wieder versetzt. Dass der emeritierte Papst in einer Stellungnahme vom 14. Dezember 2021 offenbar nach wie vor kein Fehlverhalten einräume, sei erschreckend, so die ZdK-Präsidentin. Auch andere Verantwortungsträger seien betroffen. Dass Kardinal Reinhard Marx offenbar nur in zwei Fällen ein fehlerhaftes Verhalten nachgewiesen werde, mache die drängende Frage nach den Konsequenzen aus dem Gutachten nicht unwichtiger: „Es ist klar, dass die katholische Kirche ein systemisches Problem hat. Sie muss sich endlich dieser Wahrheit stellen.“
Stetter-Karp sagt, sie glaube nicht mehr daran, dass die Kirche die Aufarbeitung allein schaffe. Zu zögerlich seien viele Diözesen daran gegangen, unabhängige Kommissionen zur Aufarbeitung des Missbrauchsskandals einzusetzen. Es gehe nur schleppend voran. Das Münchner Gutachten belege zudem, dass unabhängige Ombudsstellen für Betroffene von sexueller Gewalt eingerichtet werden müssten und auch die Gemeinden, in denen Täter gearbeitet und gelebt hätten, in die Aufarbeitung einbezogen gehörten. Zudem stelle sich die Frage, ob die Kirchenleitungen ohne politischen Druck ihrer persönlichen Verantwortung gerecht würden. „Im Gegenteil vermitteln Statements von Leitungspersönlichkeiten, dass sie zu keinem Zeitpunkt Entscheidungsgewalt innegehabt hätten.“ Schuld werde nicht eingestanden, sondern vergessen oder vertuscht.
Die Präsidentin des ZdK sieht deshalb den Synodalen Weg in Deutschland – der als Folge der MHG-Studie zwischen Deutscher Bischofskonferenz und ZdK verabredet wurde – vor der dritten Synodalversammlung an einem Scheideweg: „Wir brauchen klare Voten für ein Ende des Machtmissbrauchs – gerade auch von Bischöfen. Entscheidungen sind zusammen mit der Basis der Katholik*innen zu finden. Und es ist höchste Zeit, dass Betroffene zu Beteiligten gemacht werden.“ Die Kirche habe gegenüber den Betroffenen von sexueller Gewalt „doppelt versagt“. Denn sie habe ihren Auftrag, die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen, nicht erfüllt. Zudem habe sie noch selbst Räume für Missbrauch eröffnet.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.01.2022
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„Noch immer stellt er sich vor Benedikt XVI.“ – ZdK-Präsidentin Stetter-Karp irritiert über Kardinal Marx

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„Noch immer stellt er sich vor Benedikt XVI.“ – ZdK-Präsidentin Stetter-Karp irritiert über Kardinal Marx

Als „überraschend unkonkret“ bewertet die Präsidentin des ZdK, Irme Stetter-Karp, die Reaktion des Münchner Kardinals Reinhard Marx auf das Missbrauchsgutachten, das vor einer Woche veröffentlicht wurde. „Es gab kein Beispiel dafür, wie nun genau die Unterstützung von Pfarrgemeinden aussieht, in denen Missbrauchstäter ihr Unwesen trieben. Es fehlten insgesamt konkrete Beispiele für Veränderungen hier und heute. Dass der Kardinal nach eigenen Worten in einem Jahr vor die Öffentlichkeit treten möchte, um zu erklären, was sich verändert hat, finde ich spät“, so Stetter-Karp.
Enttäuscht sei sie darüber, dass er auch eine Woche nach der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens kein klares Wort zur Causa Benedikt finde. „Noch immer stellt er sich vor den emeritierten Papst.“ Marx habe erklärt: „Wer jetzt noch systemische Ursachen leugnet, hat die Herausforderung nicht verstanden.“ Jedoch wende er diesen Satz nicht auf einen Verantwortungsträger wie Joseph Ratzinger an, der auf die Frage nach seiner damaligen Rolle als Erzbischof von München und Freisling noch im Dezember 2021 die Unwahrheit gesagt habe. „Ein Zeichen der Transparenz und Kritik wäre hier angebracht gewesen“, so die ZdK-Präsidentin.
Kardinal Marx habe sich auf Nachfragen von Journalist*innen mehrfach als Kirchenmann geäußert, der danach fragt, „was der Kirche nützt“, wie sie jetzt Glaubwürdigkeit zurückgewinnen könne. „Bei Betroffenen von sexueller Gewalt in der Kirche wird es einen schalen Nachgeschmack hinterlassen, dass Kardinal Marx sich um ein Bayern ohne Christentum sorgt“, so Irme Stetter-Karp. „Wenn der Kardinal sagt, die Kirche könne ihren Platz nicht räumen, weil Bayern christlich bleiben müsse, ist die Perspektive der Opfer des Missbrauchs nach hinten gerückt.“
Stetter-Karp würdigte, dass in der Erzdiözese München und Freising im letzten Jahr ein Betroffenenbeirat und eine Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des Missbrauchsskandals eingerichtet wurde. Ebenso sei es gut, dass seit dem 20. Januar 2022 eine Anlaufstelle für Betroffenen von sexuellem Missbrauch existiere. Jedoch sei damit die Verantwortungsübernahme nicht zu Ende. Das habe auch der Kardinal erkannt und ins Wort gebracht. Sie hoffe, so Stetter-Karp, „dass wir bei der anstehenden Synodalversammlung Anfang Februar in Frankfurt einen Kardinal Marx erleben, der die Reform der Kirche, die er für notwendig hält, mit Unterstützung der Beschlussvorlagen befördert und dass er bereit ist, die notwendigen Mehrheiten mit persönlichem Einsatz mit zu organisieren.“

Quelle: Pressemitteilung vom 27.01.2022
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