Neue Medikamente wie Lecanemab bei früher Alzheimer-Demenz – Infoveranstaltung am 25.11.2025

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WernerSchell
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Neue Medikamente wie Lecanemab bei früher Alzheimer-Demenz – Infoveranstaltung am 25.11.2025

Beitrag von WernerSchell »

Neue Medikamente wie Lecanemab bei früher Alzheimer-Demenz – Infoveranstaltung am 25.11.2025, 16.00 – 18.00 Uhr, im Johanna Etienne Krankenhaus in Neuss

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Lecanemab: Die neue Therapieoption bei früher Alzheimer-Demenz wirft viele Fragen auf, denen wir in unseren Kliniken und Einrichtungen der St. Augustinus Gruppe einen Raum geben wollen. Darum bieten wir an verschiedenen Standorten Infoveranstaltungen an. Experten informieren hierbei über den aktuellen Stand der Entwicklung, Voraussetzungen, Herausforderungen und Risiken für die künftige Therapie. Außerdem stehen wir für Ihre Fragen zur Verfügung. Am 25. November 2925, 16.00 bis 18.00 Uhr, begrüßen wir die Fachärztin Marisa Wronn vom Alexius/Josef Krankenhaus im Johanna Etienne Krankenhaus in Neuss, Am Hasenberg 46, 41462 Neuss.
Interessiert?
Wir bitten um Ihre Anmeldung zur Veranstaltung telefonisch - 02131 529 65333 / 02131 529 65333 - oder per E-Mail: empfang-amz@ak-neuss.de

Quelle: https://www.psychiatrie-neuss.de/besuch ... r-demenz-1


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Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass es neue Medikamente gibt, die möglicherweise bei einer frühen Alzheimer-Demenz hilfreich sein können. Da aber die Medikamente nur für eine kleine Gruppe von Betroffenen infrage kommen können und im Übrigen mögliche Nebenwirkungen zu bedenken sind, können die neuen Therapien nur mit Vorsicht und Zurückhaltung zum Einsatz kommen. Zu bedenken ist dabei, dass eine Heilung der Alzheimer-Demenz mit den neuen Medikamenten nicht möglich ist. Was aber nachweislich hilft, ist ein - möglichst frühzeitig begonnener - gesunder Lebensstil.
Es wird daher von hier seit vielen Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass mit solchen Lebensstilmaßnahmen eine Demenzerkrankung vermieden bzw. weit hinausgezögert werden kann (> viewtopic.php?f=5&t=1310 )“. Die positive Wirkung von Lebensstilmaßnahmen wird in zahlreichen aktuellen Studien beschrieben (> „Gesunder Lebensstil verbessert Gehirnleistung bei Demenzrisiken“ > viewtopic.php?p=16032#p16032 ). Darauf wurde auch in der Gesundheitssendung des NDR „Visite“ vom 16.09.2025 aufmerksam gemacht.
Da aber die neuen Medikamente oder andere Therapiemaßnahmen nicht wirklich geeignet sind, eine Alzheimer-Demenzerkrankung entscheidend zu beeinflussen oder gar zu heilen, sollte verstärkt auf Präventionsmaßnahmen, gesunder Lebensstil, gesetzt werden.
Es ist bedauerlich, dass es insoweit viel zu wenig allgemein informierende Hinweise gibt. Es wird daher gefordert, mehr auf Präventionsmaßnahmen aufmerksam zu machen und damit zielgerichtet die in § 1 SGB V propagierte Eigenverantwortung anzuregen.
Siehe auch >>> Gesunde Lebensführung stärkt das Immunsystem und kann einige Krankheiten vermeiden helfen oder deutlich Hinauszögern ... >>> viewtopic.php?f=5&t=78&p=2426#p2426


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Informationen zum Thema Demenz werden von hier im Zusammenhang mit meinen verschiedenen Selbsthilfeaktivätten seit mehr als 25 Jahren angeboten; u.a. … > viewtopic.php?f=7&t=34 / > viewtopic.php?f=7&t=37 Darüber hinaus wurden dutzende Buchveröffentlichungen zum Thema Demenz vorgestellt; zuletzt das Buch „Expertenwissen: Demenz …“ > viewtopic.php?f=7&t=1472 - Unabhängig von all dem wurde von mir 2011 in Neuss der „Runde Tisch Demenz“ mit gegründet. Dort bin ich mit vielfältigen Vorschlägen pro pflegebedürftige Menschen, v.a. mit Demenz, aktiv!

Werner Schell
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Lecanemab bei früher Alzheimer-Krankheit: Bislang unveröffentlichte Daten zeigen keinen Zusatznutzen

Beitrag von WernerSchell »

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)


Lecanemab bei früher Alzheimer-Krankheit: Bislang unveröffentlichte Daten zeigen keinen Zusatznutzen

Das IQWiG schließt aus bisher unveröffentlichten Daten, dass Lecanemab keinen nachgewiesenen Vorteil gegenüber dem bestehenden Therapiestandard in Deutschland bietet.

Seit September 2025 ist Lecanemab in Deutschland zur Behandlung der frühen Alzheimer-Krankheit verfügbar. Das Medikament soll das Fortschreiten der Erkrankung bremsen und darf nur bei Erwachsenen eingesetzt werden, die

- leicht kognitiv beeinträchtigt sind oder an einer leichten Demenz leiden,
- typische Eiweißablagerungen (Amyloid-Beta-Plaques) im Gehirn aufweisen und
- höchstens eine Kopie der Genvariante ApoE ε4 im Erbgut tragen.

In einer Nutzenbewertung hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nun untersucht, ob Lecanemab bei diesen Patientinnen und Patienten Vorteile gegenüber dem bisherigen Therapiestandard bietet. Für Betroffene mit leichter kognitiver Störung (engl. mild cognitive impairment, MCI) hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) „beobachtendes Abwarten“ als zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt, auch weil es für diese Gruppe noch keine zugelassenen Arzneimittel gibt. Für Betroffene mit leichter Alzheimer-Demenz ist die Behandlung mit Acetylcholinesterase-Inhibitoren der derzeitige Therapiestandard.

Für beide Patientenpopulationen kommt das IQWiG zu dem Ergebnis, dass ein Zusatznutzen von Lecanemab gegenüber dem bisherigen Therapiestandard in Deutschland nicht belegt ist.

„Unsere Bewertung stützt sich auf bislang unveröffentlichte Daten, die der Hersteller in seinem Dossier vorlegen musste. Aufgrund der hohen Transparenz im deutschen AMNOG-Verfahren stehen diese nun auch der Öffentlichkeit zur Verfügung“, erläutert Daniela Preukschat, Bereichsleiterin chronische Erkrankungen im IQWiG-Ressort Arzneimittelbewertung. „Die Daten lassen allerdings noch einige Fragen offen, da weitere relevante Informationen im Dossier fehlten.“

Entscheidend ist der Vergleich mit dem deutschen Therapiestandard

Ausgewählte Ergebnisse der zentralen Lecanemab-Zulassungsstudie CLARITY AD wurden 2023 veröffentlicht. Seither diskutieren Fachwelt und Öffentlichkeit vor allem diese ursprünglich veröffentlichten Daten zur Gesamtpopulation der Studie. Dabei wird herausgestellt, dass Lecanemab die kognitive Verschlechterung im Vergleich zur Kontrollgruppe verlangsame. Die europäische Zulassungsbehörde hat jedoch aufgrund schwerwiegender Nebenwirkungen den Anwendungsbereich von Lecanemab deutlich eingeschränkt, sodass diese ursprünglichen, aber heute noch diskutierten Ergebnisse nicht mehr ausschlaggebend sind. Für die Anwendung in Deutschland ist zudem der Vergleich mit dem deutschen Therapiestandard ausschlaggebend. Deshalb konzentrierte sich die Bewertung zum einen auf die Anwendung von Lecanemab innerhalb der Zulassung, zum anderen auf den Vergleich mit dem Therapiestandard in Deutschland.

Preukschat erläutert: „Die positiven Effekte von Lecanemab in der Gesamtpopulation der Studie gehen vor allem auf Patienten und Patientinnen zurück, die eben nicht nach deutschem Therapiestandard behandelt wurden. In den interessierenden Auswertungen zeigt sich hingegen kein Vorteil von Lecanemab. Und diese Informationen stehen jetzt erstmals zur Verfügung.“

Auffällig ist auch, dass die Studie die wichtige Frage einer Überlegenheit von Lecanemab gegenüber den Acetylcholinesterasehemmern bei leichter Alzheimer-Demenz gar nicht untersucht hat. Durch das Studiendesign wurde lediglich die Zusatztherapie von Lecanemab bei bereits bestehender Behandlung mit Acetylcholinesterasehemmern untersucht, nicht aber die Monotherapie von Lecanemab im Vergleich mit Acetylcholinesterasehemmern. Eine wesentliche Frage der Versorgung wird daher von der CLARITY-AD-Studie gar nicht adressiert.

Weitere wichtige Daten fehlen

Auch wenn das Dossier bislang unveröffentlichte Daten enthält, fehlen einige wichtige Daten noch. So liegen im Dossier für die interessierenden Populationen insbesondere keine Auswertungen zu wichtigen Nebenwirkungen, den symptomatischen ARIA-Ereignissen, vor.

„Diese Bewertung zeigt eindrücklich, wie wichtig eine unabhängige Bewertung unter Vorlage aller verfügbaren Informationen ist und bleibt. Nur so können Menschen mit beginnender Alzheimer-Demenz in schwierigen persönlichen Situationen die für sie angemessene Entscheidung treffen“, fasst IQWiG-Leiter Thomas Kaiser die Ergebnisse der Nutzenbewertung zusammen. „Wir sind gespannt, ob die noch fehlenden Daten jetzt vom Hersteller mit seiner Stellungnahme an den G-BA vorlegt werden.“

G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

Die Dossierbewertung ist Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die der G-BA verantwortet. Nach Publikation der Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch und beschließt über das Ausmaß des Zusatznutzens.

Originalpublikation:
https://www.iqwig.de/projekte/a25-111.html

Weitere Informationen: > https://www.iqwig.de/presse/pressemitte ... 64932.html

Quelle: Pressemitteilung vom 01.12.2025
Jens Flintrop Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
https://idw-online.de/de/news862544
WernerSchell
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Prävention zur Vermeidung einer Demenz - gesunde Lebensführung ...

Beitrag von WernerSchell »

Heute, 02.12.2025, nachfolgenden Text u.a. bei Facebook gepostet:

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) schließt (Presseinfo vom 01.12.2025) aus bisher unveröffentlichten Daten, dass Lecanemab keinen nachgewiesenen Vorteil bei früher Alzheimererkrankung gegenüber dem bestehenden Therapiestandard in Deutschland bietet. Bislang unveröffentlichte Daten zeigen keinen Zusatznutzen. … > viewtopic.php?f=7&t=34&p=16600#p16600
Seit Jahren plädiere ich dafür, zur Vermeidung von Demenz mehr auf Prävention zu setzen > viewtopic.php?f=5&t=78&p=2426 - Gesundheitsbewahrung geht vor Krankheitsbewältigung > viewtopic.php?p=14236#p14236 -
Demenzprävention kann vereinfacht auf einen Nenner gebracht werden: Laufen, Lesen, Lachen! … > viewtopic.php?f=7&t=1448 - Werner Schell
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