Außerordentliche Kündigung - unzulässige Meinungsäußerung - Diffamierung des Arbeitgebers

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)
Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3725
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Außerordentliche Kündigung - unzulässige Meinungsäußerung - Diffamierung des Arbeitgebers

Beitrag von WernerSchell »

Wer Missstände beim Arbeitgeber öffentlich machen will, muss zunächst sorgfältig prüfen, ob diese auch der Wahrheit entsprechen. Die dann geübte Kritik darf zugespitzt und polemisch sein, sofern sie keine reine Diffamierung des Arbeitgebers darstellt. Kritik am Arbeitsplatz ist von der Meinungsfreiheit umfasst.

Bild

Außerordentliche Kündigung - unzulässige Meinungsäußerung - Diffamierung des Arbeitgebers
Urteil des LAG Thüringen vom 19.04.2023 - 4 Sa 269/22 -


Orientierungssatz
1. Zur Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs 1 BGB wegen öffentlicher diffamierender und bloßstellender Äußerungen über den eigenen Arbeitgeber, welche von einer aggressiven und feindlichen Stellung diesem gegenüber geprägt sind und nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art 5 Abs 1 S 1 GG gedeckt sind.(Rn.25) (Rn.36)
2. Wer Missstände bei seinem Arbeitgeber öffentlich machen will, ist zunächst verpflichtet, die Tatsachen, die er öffentlich machen will, selbst zunächst einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen, bevor er damit an die Öffentlichkeit geht.(Rn.32)

Quelle und weitere Informationen (mit Urteil) >>> https://landesrecht.thueringen.de/bsth/ ... E230048482
Siehe auch > https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/ ... 2023-08-01
Gesperrt