Neuregelungen im Asylrecht - Zuwanderung gestalten

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)
WernerSchell
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Neuregelungen im Asylrecht - Zuwanderung gestalten

Beitrag von WernerSchell »

Zum Thema "Neuregelungen im Asylrecht - Zuwanderung gestalten" wurden im Forum - Archiv (bis 2020) zahlreiche Beiträge eingestellt, u.a.: > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =5&t=21284 - Die Informationen zu diesem Thema werden hier - im Forum - Beiträge ab 2021 - fortgeführt!
WernerSchell
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Muslimisches Leben in Deutschland 2020

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Aus Forum:
https://www.neuss-erfttal.de/forum/view ... 8490#p8490


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Muslimisches Leben in Deutschland 2020

Durch das Projekt "Muslimisches Leben in Deutschland 2020 (MLD 2020)" werden aktuelle Erkenntnisse über die in Deutschland lebende muslimische Bevölkerungsgruppe vorgelegt. Zwischen Juli 2019 und März 2020 wurden mehr als 4.500 Personen mit Migrationshintergrund aus muslimisch geprägten Herkunftsländern im Rahmen einer bundesweit repräsentativen Befragung interviewt.

Aktuelle Erkenntnisse über muslimische Religionsangehörige in Deutschland

Die Studie "Muslimisches Leben in Deutschland 2020" wurde im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz (DIK) durchgeführt, um belastbare Daten über muslimische Religionsangehörige mit Migrationshintergrund zu erheben. Die gewonnenen Informationen werden zum einen für eine neue Hochrechnung über die Zahl der Musliminnen und Muslime in Deutschland und zur Beschreibung ihrer Sozialstruktur herangezogen. Zum anderen erlauben die Daten Analysen über die religiöse Alltagspraxis, zu Aspekten der Integration, zu Alltagserfahrungen bzw. wahrgenommener Diskriminierung sowie zum Zusammenleben mit Menschen anderer Herkunft und Religion.
Zur Einordnung der Ergebnisse können vertiefende Auswertungen innerhalb der muslimischen Bevölkerungsgruppe vorgenommen werden, so etwa zwischen Angehörigen verschiedener Herkunftsregionen oder Zuwanderungsgenerationen. Darüber hinaus sind Vergleiche mit Personen aus den gleichen Herkunftsländern, die einer anderen Religion angehören sowie mit Personen ohne Migrationshintergrund möglich.
Durch einen Vergleich mit den Ergebnissen von MLD 2008 können außerdem Veränderungen aufgezeigt werden, die sich im letzten Jahrzehnt innerhalb der muslimischen Bevölkerungsgruppe vollzogen haben.

Berücksichtigung von Personen aus verschiedenen muslimisch geprägten Herkunftsländern

Um der Vielfalt des muslimischen Lebens in Deutschland gerecht zu werden, wurden zwischen Juli 2019 und März 2020 sowohl Zugewanderte aus verschiedenen muslimisch geprägten Herkunftsregionen als auch deren in Deutschland geborene Nachkommen befragt. Insgesamt wurden mehr als 4.500 verwertbare Interviews mit Männern und Frauen, die aus der Türkei, Südosteuropa, Nordafrika sowie dem Nahen und Mittleren Osten stammen, durchgeführt. Des Weiteren wurden rund 600 deutsche Staatsangehörige ohne Migrationshintergrund als Vergleichsgruppe interviewt. Die Stichprobe für die Befragung wurde in einem mehrstufigen Verfahren bundesweit aus verschiedenen Einwohnermeldeämtern unter Anwendung des onomastischen (namensbasierten) Verfahrens gezogen.

Im Frühjahr 2021 wurde ein umfassender Forschungsbericht zu den Themen Sozialstruktur, Religiosität und religiöse Alltagspraxis sowie zu verschiedenen Aspekten der Integration veröffentlicht. Weitere Publikationen zu den Themen Diskriminierung und gesellschaftlicher Zusammenhalt sind geplant.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.04.2021
> https://www.bamf.de/SharedDocs/Projekte ... ?nn=283560

Katrin Pfündel
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Telefon: +49 911 943 24657

Dr. Anja Stichs
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Telefon: +49 911 943 24708

Dr. Kerstin Tanis
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Telefon: +49 911 943 24716



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Downloads:
Muslimisches Leben in Deutschland 2020 > https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/ ... ?nn=283560
Kurzfassung der Studie "Muslimisches Leben in Deutschland 2020" pdf, 388KB, barrierefrei > https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/ ... nFile&v=15
Muslimisches Leben in Deutschland 2020 - Methodenbericht > https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/ ... ?nn=283560
Muslimisches Leben in Deutschland 2020 - Fragebogen pdf, 5MB > https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/ ... nFile&v=12



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Muslimisches Leben in Deutschland 2020

Der Forschungsbericht zur Studie "Muslimisches Leben in Deutschland 2020 (MLD 2020)" enthält aktuelle Erkenntnisse über die in Deutschland lebende muslimische Bevölkerungsgruppe. Hierfür wurden zwischen Juli 2019 und März 2020 insgesamt rund 5.200 Personen befragt.

Die Studie "Muslimisches Leben in Deutschland 2020" wurde im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz (DIK) durchgeführt. Zum einen wurde eine neue Hochrechnung über die Zahl der muslimischen Religionsangehörigen sowie eine Analyse der Sozialstruktur vorgenommen. Zum anderen liefert sie belastbare Informationen über die religiöse Alltagspraxis von Musliminnen und Muslimen sowie Erkenntnisse zu Aspekten ihrer Integration.
Um eine Einordnung der Ergebnisse zu ermöglichen, wurden Vergleiche mit anderen gesellschaftlichen Gruppen gezogen. So können Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen muslimischen Religionsangehörigen und Angehörigen einer anderen Religion aus den gleichen Herkunftsländern sowie Personen ohne Migrationshintergrund gezeigt werden.


Zentrale Ergebnisse der MLD-Studie 2020

Ergebnisse der Hochrechnung
In Deutschland leben zwischen 5,3 und 5,6 Millionen muslimische Religionsangehörige mit Migrationshintergrund aus einem muslimisch geprägten Herkunftsland. Damit liegt der Anteil der muslimischen Religionsangehörigen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2019 zwischen 6,4 und 6,7 Prozent.
In den Jahren seit 2008 ist die muslimische Bevölkerungsgruppe in Deutschland vielfältiger geworden, wobei Personen aus der Türkei weiterhin die größte Herkunftsgruppe unter muslimischen Personen bilden.

Eine deutliche Mehrheit der Musliminnen und Muslime ist gläubig
82 Prozent der befragten muslimischen Religionsangehörigen geben an, stark oder eher gläubig zu sein. Sie sind damit deutlich gläubiger als christlichen Personen ohne Migrationshintergrund, nicht aber als Personen mit Migrationshintergrund, die christlich sind oder einer anderen Religion angehören.

70 Prozent der muslimischen Frauen und Mädchen tragen kein Kopftuch
Ob ein Kopftuch getragen wird, hängt stark vom Alter ab. Von den Mädchen im Kindergarten- oder Grundschulalter (bis 10 Jahre) sind es weniger als ein Prozent. Mit Eintritt der Pubertät erhöht sich der Anteil. Von den über 65-Jährigen tragen 62 Prozent ein Kopftuch.

Musliminnen und Muslime schätzen ihre Deutschsprachkenntnisse häufig als gut oder sehr gut ein
Die meisten muslimischen Religionsangehörigen schätzen ihre Deutschsprachkenntnisse als gut oder sehr gut ein (79 Prozent). Unter den muslimischen Personen, die in Deutschland geboren sind, attestieren sich annähernd alle Personen sehr gute Sprachkenntnisse (93 Prozent).

Bei der schulischen und beruflichen Bildung lässt sich ein Nachholbedarf erkennen
Das schulische Bildungsniveau der muslimischen Religionsangehörigen im Alter ab 16 Jahren ist oftmals schlechter als bei Personen ohne Migrationshintergrund. Vor allem der Anteil der Personen ohne Schulabschluss ist höher. Bei in Deutschland geborenen Musliminnen und Muslimen ist ein Bildungsaufstieg jedoch erkennbar.

Keine sozialen Abgrenzungstendenzen erkennbar
65 Prozent der muslimischen Religionsangehörigen äußern, häufig Kontakt zu Personen ohne Migrationshintergrund im Freundeskreis zu haben. Hinzu kommen Kontakte zu Personen ohne Migrationshintergrund in der Familie, in der Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz. Muslimische Religionsangehörige mit weniger sozialen Kontakten zeigen einen starken Wunsch nach häufigeren Kontakten zu Personen ohne Migrationshintergrund, sodass insgesamt betrachtet eine hohe Offenheit erkennbar ist.

Der Einfluss der Religion auf die Integration wird häufig überschätzt
Die Ergebnisse der Analysen zeigen, dass sich Musliminnen und Muslime im Hinblick auf die betrachteten Integrationsindikatoren kaum von Personen unterscheiden, die ebenfalls einen Migrationshintergrund aus den berücksichtigten muslimisch geprägten Herkunftsländern haben, die aber einer anderen Religion angehören.

Der Forschungsbericht wurde verfasst von: Katrin Pfündel, Dr. Anja Stichs und Dr. Kerstin Tanis

Quelle und weitere Informationen: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/ ... ?nn=283560 bzw. > https://de.qantara.de/content/neue-stud ... dMKxsV8g-c


Siehe auch > Asylzahlen > https://www.bamf.de/DE/Themen/Statistik ... -node.html bzw. > https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/ ... onFile&v=3


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Mouhanad Khorchide - u.a. Autor des Buches "Gottes falsche Anwälte" > https://www.neuss-erfttal.de/forum/view ... hide#p8483 - hat zu den vorgestellten Erkenntnissen am 08.05.2021 in der Rheinischen Post / NGZ eine kritische Kommentierung präsentiert:

Siehe >

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Wichtige Buchveröffentlichungen zum Thema Islam, Integration ,,,, (Auswahl):

Carsten Linnemann / Winfried Bausback (Herausgeber): Der politische Islam gehört nicht zu Deutschland … Infos > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =5&t=23071

Hamed Abdel-Samad: Aus Liebe zu Deutschland - Ein Warnruf …
Infos > https://www.neuss-erfttal.de/forum/view ... 488&p=8489

Mouhanad Khorchide: Gottes falsche Anwälte - Der Verrat am Islam …
Infos > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 3&p=117010

NECLA KELEK: Die unheilige Familie - Wie die islamische Tradition Frauen und Kinder entrechtet …
Infos > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =5&t=23882

Fatma Akay-Türker: Nur vor Allah werfe ich mich nieder - Eine Muslimin kämpft gegen das Patriarchat …
Infos > viewtopic.php?f=7&t=144

HAMED ABDEL-SAMAD: Integration - Ein Protokoll des Scheiterns …
Infos > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 0&p=107178

Ahmet Toprak: Muslimisch, männlich, desintegriert …
Infos > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =5&t=23840

Douglas Murray: Der Selbstmord Europas - Immigration, Identität, Islam …
Infos > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 1&p=112274

Nagel, Tilman: Was ist der Islam? - Grundzüge einer Weltreligion …
Infos > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =5&t=23144

Thilo Sarrazin: Feindliche Übernahme - Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht …
Infos > https://www.neuss-erfttal.de/forum/view ... ?f=5&t=338

Boris Palmer: Wir können nicht allen helfen - Ein Grüner über Integration und die Grenzen der Belastbarkeit …
Infos > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =5&t=22252

KHOLOUD BARIEDAH: Keine Tränen für Allah …
Infos > https://www.neuss-erfttal.de/forum/view ... 2511#p2511

Hamed Abdel-Samad, Mouhanad Khorchide: Ist der Islam noch zu retten? …
Infos > https://www.neuss-erfttal.de/forum/view ... ?f=5&t=229

Samuel Schirmbeck: Der islamische Kreuzzug und der ratlose Westen - Warum wir eine selbstbewusste Islamkritik brauchen
Infos > https://www.neuss-erfttal.de/forum/view ... 214&p=1684

Muhammad Asad: Die Botschaft des Koran …
Infos > https://www.neuss-erfttal.de/forum/view ... ?f=5&t=173

Sabatina James: Scharia in Deutschland - Wenn die Gesetze des Islam das Recht brechen …
infos > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =5&t=21603

Necla Kelek: Chaos der Kulturen - Die Debatte um Islam und Integration …
Infos > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =5&t=17454
WernerSchell
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Abschiebung von Asylbewerbern und -bewerberinnen, die sich auf Demonstrationen antisemitisch äußern

Beitrag von WernerSchell »

Wer Israel das Existenzrecht abspricht, antisemitische Parolen skandiert, Hass gegen Juden verbreitet und zu Gewalt aufruft, hat sein Schutzrecht verwirkt und muss unser Land verlassen.
Alexander Dobrindt (CSU) fordert in einem Interview die Abschiebung von Asylbewerbern und -bewerberinnen, die sich auf Demonstrationen antisemitisch äußern.

Quelle: RND-Newsletter vom 24.05.2021 - Rubrik: Zitat des Tages
WernerSchell
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Seit 2015 wurden deutlich mehr Schutzsuchende in Deutschland geboren

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. N039 vom 17.06.2021

Seit 2015 wurden deutlich mehr Schutzsuchende in Deutschland geboren

• Im Vergleich zu den fünf Jahren vor 2015 hat sich die Zahl mehr als
versechsfacht
• Zwischen 2015 und 2019 wurden pro Jahr durchschnittlich 27 200
Neugeborene mit Schutzstatus registriert
• Anstieg an neugeborenen Schutzsuchenden steht in direktem Zusammenhang
mit der erhöhten Zuwanderung zwischen 2014 und 2016

WIESBADEN – Von 2015 bis 2019 kamen jährlich im Durchschnitt 27 200 Kinder in Deutschland als Schutzsuchende zur Welt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni mitteilt, hat sich die Zahl damit seit dem Jahr 2015 deutlich erhöht. In den fünf Jahren vor 2015 wurden durchschnittlich 4 400 Neugeborene mit Schutzstatus registriert.
Grundlage dieser Berechnung ist eine Sonderauswertung zu den Geburtsjahrgängen
2010 bis 2019 aus dem Ausländerzentralregister.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
www.destatis.de/kontakt
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Zwangsheirat und Gewalt im Namen der Ehre

Beitrag von WernerSchell »

Zwangsheirat und Gewalt im Namen der Ehre

>>> Portal für Fachkräfte, die sich mit den Themen Zwangsheirat und Gewalt im Namen der Ehre beschäftigen >>> https://www.zwangsheirat.de/

Polizeiliche Kriminalstatistik meldet 82 Fälle von Zwangsverheiratungen für das Jahr 2020:

Mehr Fälle von Zwangsverheiratung von Minderjährigen
TDF befürchtet starken Anstieg von Zwangsverheiratung und Frühehen aufgrund der Corona-Pandemie


In der im April 2021 veröffentlichten polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) von 2020 wurden im Berichtzeitraum vom 01.01.2020-31.12.2020 82 Fälle von versuchter und vollzogener Zwangsverheiratung erfasst (34 vollzogene und 48 versuchte Zwangsverheiratungen). Die meisten Opfer waren weiblich: Von den 77 Mädchen und Frauen wurden bei 33 die Zwangsverheiratungen durchgeführt, bei 44 blieb es bei einem Versuch. In fünf Fällen waren Männer von einer Zwangsverheiratung betroffen (vier Versuche und eine durchgeführt Zwangsverheiratung).

Weiterlesen ... > https://www.zwangsheirat.de/aktuelles/aktuelles-2021


Bild
>>> https://www.zwangsheirat.de/beratung-fp ... en-vor-ort

+++
Siehe auch den Buchtipp:

NECLA KELEK:
Die unheilige Familie
Wie die islamische Tradition Frauen und Kinder entrechtet

>>> https://www.neuss-erfttal.de/forum/view ... ?f=5&t=490
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Bevölkerung Deutschlands im Jahr 2020 erstmals seit 2011 nicht gewachsen

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 287 vom 21.06.2021

Bevölkerung Deutschlands im Jahr 2020 erstmals seit 2011 nicht gewachsen

• Nettozuwanderung im Pandemiejahr 2020 stark gesunken
• Zahl der Sterbefälle gestiegen, Geburtenzahl leicht rückläufig
• Zahl der Hochbetagten ab 80 Jahren um 4,5 % gegenüber 2019 gestiegen


WIESBADEN – Zum Jahresende 2020 lebten 83,2 Millionen Menschen in Deutschland.
Damit ist die Einwohnerzahl Deutschlands im Vorjahresvergleich nahezu unverändert geblieben (-12 000 Einwohner/-innen), nachdem die Bevölkerung zwischen 2011 und 2019 kontinuierlich von 80,3 Millionen auf 83,2 Millionen gewachsen war. Die Entwicklung im Pandemiejahr 2020 resultiert aus zwei
Faktoren: zum einem einer verminderten Nettozuwanderung, die nach vorläufigen Ergebnissen von 294 000 im Jahr 2019 auf 209 000 im Jahr 2020 zurückgegangen ist. Zum anderen erhöhte sich der Überschuss der Sterbefälle über die Zahl der Geburten von 161 000 auf 212 000. Somit konnte die gesunkene Nettozuwanderung das Geburtendefizit nur noch annähernd ausgleichen. Für eine Bevölkerungszunahme reichte sie aber nicht mehr aus.

+++
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
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Deutlicher Anstieg bei Schutzsuchenden mit Duldung

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 340 vom 14.07.2021

Zahl registrierter Schutzsuchender im Jahr 2020 um 1 % gestiegen

Geringster Anstieg seit 2011
Geringer Zuwachs auch auf die Corona-Pandemie zurückzuführen
Deutlicher Anstieg bei Schutzsuchenden mit Duldung

WIESBADEN – Zum Jahresende 2020 waren knapp 1,86 Millionen Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der im AZR registrierten Schutzsuchenden im Vergleich zum Vorjahr um 1 % beziehungsweise 18 000 Personen. Das war ein geringerer Anstieg als 2019 (+3 %) und der geringste Zuwachs seit 2011 (+0,5 %). Diese Entwicklung dürfte auch auf die Reisebeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie zurückgehen. Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

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Kopftuchverbot - EuGH konkretisiert, wann Arbeitgeber religiöse Symbole verbieten dürfen

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Ärzte Zeitung vom 15.07.2021:

Kopftuchverbot
EuGH konkretisiert, wann Arbeitgeber religiöse Symbole verbieten dürfen


Darf einer Muslimin untersagt werden, mit Kopftuch an einer Drogeriemarktkasse zu stehen oder in einer Kita zu arbeiten? Der EuGH hat zu dieser Frage ein mit Spannung erwartetes Urteil gesprochen. Es dürfte auch Auswirkungen auf andere Religionen haben.

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen verbieten, am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen. Die Richter entschieden am Donnerstag anlässlich zweier Streitfälle aus Deutschland, dass ein Kopftuchverbot gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitgeber gegenüber Kunden ein Bild der Neutralität vermitteln oder soziale Konflikte vermeiden will.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft ... 20[rundate]
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1,4 Millionen Harzt-IV-Empfänger mit Migrationshintergrund ...

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In dem Buch "Die Selbstgerechten" von Sarah Wagenknecht (> viewtopic.php?f=6&t=166 ) werden u.a. die Flüchtlingspolitik und die damit verbundenen Probleme angesprochen. Auf den Seiten 216/217 sind folgende Hinweise nachlesbar:


"… Allein zwischen 2015 und 2019 waren knapp 2 Millionen Menschen aus dem Nahen und Mittleren Osten, vorwiegend aus Syrien, dem Irak und Afghanistan, nach Deutschland gekommen. Obwohl viele Migranten gemessen am Level ihrer Herkunftsländer sogar überdurchschnittlich qualifiziert waren, haben sie große Probleme, eine Arbeit zu finden. Rund 70 Prozent von ihnen leben daher bis heute von Hartz IV. …" (heute bezieht sich wohl auf die Buchveröffentlichung von April 2021). Das bedeutet, dass etwa 1,4 Millionen Migranten das soziale Netz belasten …
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Asylrechtsverfahren vor dem OVG Münster ...

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Aus Italien nach Deutschland weitergereiste Schutzberechtigte oder Asylsuchende ohne Aussicht auf Unterbringung und Arbeit in Italien dürfen nicht rücküberstellt werden


Die Asylanträge eines in Italien anerkannten Schutzberechtigten aus Somalia und eines Asylsuchenden aus Mali, der zuvor in Italien einen Asylantrag gestellt hatte, dürfen nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil die ernsthafte Gefahr besteht, dass sie im Falle ihrer Rücküberstellung dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen durch zwei heute bekannt gegebene Urteile vom 20. Juli 2021 entschieden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den Asylantrag des Somaliers als unzulässig abgelehnt, weil er in Italien bereits internationalen Schutz erhalten hatte. Das Verwaltungsgericht Münster hatte die Klage des Somaliers mit der Begründung abgewiesen, international Schutzberechtigte hätten in Italien das Recht, für sechs Monate in Aufnahmeeinrichtungen zu wohnen; ferner hätten sie dort Zugang zu Sozialwohnungen, zum Arbeitsmarkt und zu Sozialleistungen. Dem Kläger, der gesund, jung und arbeitsfähig sei, drohe in Italien selbst für den Fall einer fehlenden staatlichen Unterstützung keine Situation extremer materieller Not, vielmehr sei es ihm zuzumuten, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.

Der Asylantrag des Maliers war als unzulässig abgelehnt worden, weil er schon in Italien einen Asylantrag gestellt hatte und sein Asylverfahren wegen der Zuständigkeit Italiens dort weiter zu betreiben sei. Das Verwaltungsgericht Minden hatte der Klage des Maliers stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, dem Kläger sei in Italien in einem standardisierten und regelmäßig durchgeführten Verfahren das Recht auf Unterkunft entzogen worden; er verfüge weder über ausreichende Geldmittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalts noch über Bekannte in Italien, die ihn unterstützen könnten, er werde in Italien auch keinen Arbeitsplatz finden, der ihm ein ausreichendes Einkommen zur Finanzierung einer menschenwürdigen Unterkunft und des unabdingbar zum Überleben Erforderlichen verschaffe.

Die Berufung des Somaliers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster hatte Erfolg; die Berufung der beklagten Bundesrepublik Deutschland gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden blieb hingegen ohne Erfolg.

Zur Begründung seiner beiden Urteile hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: Die Asylanträge der Kläger können nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil ihnen für den Fall ihrer Rücküberstellung nach Italien die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung droht. Denn die Kläger geraten in Italien unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not, weil sie dort für einen längeren Zeitraum weder eine Unterkunft noch eine Arbeit finden. Beide Kläger haben für den Fall ihrer Rückkehr nach Italien keinen Zugang zu einer Aufnahmeeinrichtung und einer damit verbundenen Versorgung. Ihnen steht in Italien kein Recht mehr auf Unterbringung zu. Zwar ist das sog. Salvini-Dekret aus dem Jahr 2018, mit dem die Rechte von Asylsuchenden und Schutzberechtigten in Italien eingeschränkt worden sind, im Dezember 2020 reformiert worden. Die Vorschriften, die den Verlust des Rechts auf Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung regeln und die von den italienischen Behörden innerhalb von vier Jahren in mindestens 100.000 Fällen von Asylsuchenden und Schutzberechtigten angewendet worden sind, gelten aber trotz der Reform fort. Ausgehend von diesen hohen Fallzahlen und angesichts der Umstände der Einzelfälle der Kläger ist das Oberverwaltungsgericht davon überzeugt, dass ihnen das Recht auf Unterbringung in Italien entzogen worden ist. Die Kläger weisen auch - anders als etwa Kranke oder Familien mit minderjährigen Kindern - keine besonderen Vulnerabilitätsmerkmale auf, die italienische Behörden veranlassen könnten, ihnen ausnahmsweise doch eine Unterkunft in einer Einrichtung des italienischen Aufnahmesystems zu gewähren. Andere Unterkünfte oder Wohnungen stehen nicht zur Verfügung oder sind von den mittellosen Klägern nicht finanzierbar. Obdachlosen- oder Notunterkünfte sind nicht in ausreichendem Maß vorhanden, außerdem bieten diese nur temporäre Schlafplätze, nicht aber eine Versorgung. Mit Blick auf die derzeitige Arbeitsmarktsituation und Wirtschaftslage finden die Kläger im Falle ihrer Rückkehr dort auch keine Arbeit. Die Arbeitslosenquote liegt in Italien derzeit bei ca. 10 %; insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit von mehr als 33 % führt für die noch jungen Kläger dazu, dass sie keine Arbeit finden können, die sie in die Lage versetzt, für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Der Zugang der Kläger zum Arbeitsmarkt wird zudem durch die mangelnde Beherrschung der italienischen Sprache und das Fehlen einer spezifischen beruflichen Qualifikation zusätzlich erschwert. Sozialleistungen und Sozialwohnungen werden Schutzberechtigten - wie dem Kläger aus Somalia - zwar gewährt; dies gilt aber in der Regel nur nach Mindestaufenthaltszeiten von mehreren Jahren in Italien, die Schutzberechtigte - wie auch der Somalier - regelmäßig nicht erfüllen können.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen die Urteile nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesver­waltungsgericht entscheidet.


Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 20. Juli 2021
Aktenzeichen: 11 A 1674/20.A (I. Instanz: VG Münster 10 K 3382/18.A) und 11 A 1689/20.A (I. Instanz: VG Minden 10 K 4090/18.A)


Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgericht Münster vom 29. Juli 2021 > https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/ ... /index.php

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In der Angelegenheit gibt es vielfältige Diskussionen im Netz und harsche Kritik. Dem kann man sich nur anschließen:

Aus Italien nach Deutschland weitergereiste Schutzberechtigte oder Asylsuchende ohne Aussicht auf Unterbringung und Arbeit in Italien dürfen nicht rücküberstellt werden = Urteile des OVG Münster vom 20. Juli 2021 - Die gerichtlichen Einschätzungen können in den wesentlichen Aussagen mit EU-Recht nicht in Einklang stehen und sind völlig inakzeptabel! Das bundesdeutsche soziale Netz ist bereits total überfordert und kann nicht als Lückenbüßer für mutmaßliche Unzulänglichkeiten in anderen EU-Staaten herhalten!... > viewtopic.php?f=6&t=143&p=2201#p2201 - Deutschland steht angesichts der seit Jahren überfälligen Reformen des Pflege- und Rentensystems vor enormen finanziellen Lasten. Die älteren Menschen und die junge Generation sollten darauf vertrauen dürfen, dass ihre Erwartungen bezüglich einer menschenwürdigen Pflege bzw. auskömmlicher Renten Berücksichtigung finden. Hinzu kommen u.a. die immensen Erfordernisse, die der Klimawandel uns allen abverlangt (allein die jüngste Flutkatastrophe wird das Land NRW Milliarden Euro in zweistelliger Höhe kosten). Letztlich gilt es u.a. auch, die Kosten der andauernden Corona-Pandemie im Auge zu behalten. Sie betragen bereits jetzt mindestens rd. 500 Milliarden Euro und werden die öffentlichen Haushalte über viele Jahre belasten. - Diese und weitere Erwägungen verdeutlichen, dass dem sozialen Netz Grenzen gesetzt sind. Der deutsche Staat kann nicht zum Zahlmeister für all diejenigen werden, die von außen nach Europa kommen wollen, weil sie glauben, hier ein besseres Leben führen zu können. Insoweit muss in anderer Form, z.B. mit Unterstützungsleistungen bzw. Entwicklungshilfe vor Ort, agiert werden! - Leider haben die "großen" Parteien auf all die zu lösenden Probleme keine nachvollziehbaren Antworten.

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