Urteil des LANDESARBEITSGERICHTS NÜRNBERG vom 27.07.2021 - 7 Sa 359/20 -
(Vorinstanz Arbeitsgericht Würzburg 2 Ca 600/20)

Tenor:
1. Der Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist erschüttert, wenn die vom Arbeitgeber vorgetragenen Tatsachen zu ernsthaften Zweifeln an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Anlass geben.
2. Solche Tatsachen können u. a. die Erteilung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Untersuchung nur nach telefonischer Rücksprache oder - wie im vorliegenden Fall - auch die gemeinsame Krankschreibung mehrerer Arbeitnehmer für die Dauer eines vom Arbeitgeber widerrufenen Betriebsurlaubes sein.
Quelle und weitere Informationen: > https://www.arbg.bayern.de/imperia/md/c ... 359_20.pdf
Weist der Arbeitgeber nach, dass eine Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitnehmer nur vorgetäuscht war, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Es genügt jedoch nicht, wenn lediglich der Verdacht der Vortäuschung besteht – so das LAG Nürnberg. - Beitrag zum Thema > https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/ ... 2022-02-01