Grundrecht auf Meinungsfreiheit eines der vornehmsten Menschenrechte

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)
WernerSchell
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Kritischen Äußerung über die Bundesregierung rechtlich zulässig

Beitrag von WernerSchell »

Das Bundesverfassungsgericht hat eine interessante Entscheidung zum Recht auf Meinungsfreiheit getroffen
Pressemitteilung Nr. 37/2024 vom 16. April 2024:


Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Journalisten gegen die gerichtliche Untersagung einer kritischen Äußerung über die Bundesregierung

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 2024 . 1 BvR 2290/23

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde eines Journalisten stattgeben. Dieser wendet sich gegen eine einstweilige Verfügung, durch die ihm eine kritische Äußerung gegenüber der Bundesregierung untersagt wurde.

Im August 2023 veröffentlichte der Beschwerdeführer auf der Kommunikationsplattform „X“ die Kurznachricht „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“. In der Kurznachricht verlinkt war der Artikel eines Online-Nachrichtenmagazins mit der Überschrift „Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan“. Das Kammergericht untersagte dem Beschwerdeführer auf Antrag der Bundesregierung die Äußerung „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!).“ Die Äußerung sei eine unwahre Tatsachenbehauptung, die geeignet sei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit der Bundesregierung zu gefährden. Hiergegen wendet sich dieser mit seiner Verfassungsbeschwerde.

Die Entscheidung des Kammergerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Sie verfehlt erkennbar den Sinn der angegriffenen Äußerung und deren Charakter einer Meinungsäußerung. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Indem das Kammergericht für seine Beurteilung die in der Kurznachricht wiedergegebene Schlagzeile ausblendet, verharrt seine Sinndeutung auf einer isolierten Betrachtung des Kurznachrichtentextes.

... (weiter lesen unter) ... > https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 4-037.html
WernerSchell
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COMPACT-Verbot

Beitrag von WernerSchell »

Bundesverwaltungsgericht setzt Sofortvollzug des COMPACT-Verbots teilweise aus …
Der Text … > https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39
WernerSchell
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Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt

Beitrag von WernerSchell »

Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen.
Henry Ford


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WernerSchell
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Grundrecht auf Meinungsfreiheit - nochmals auf den Punkt gebracht!

Beitrag von WernerSchell »

Grundrecht auf Meinungsfreiheit - nochmals auf den Punkt gebracht!

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Deutschland ist ein freies Land, in dem selbstverständlich jeder seine Meinung sagen darf. Aber leider haben viele Menschen in Deutschland das Gefühl, man sollte in der Öffentlichkeit lieber nicht allzu deutlich Position beziehen. Besonders dann nicht, wenn man konservative Ansichten hat. Diese Entwicklung ist unter Berücksichtigung unserer rechtsstaatlichen Ordnungsregeln nicht akzeptabel. Folgerichtig ist Furchtlosigkeit angesagt!

Diesen Text habe ich vor einiger Zeit gepostet. Mittlerweile hat sich die Tatsache, dass viele Menschen in diesem Land lieber ihre Meinung zu bestimmten politischen Themen nicht offen äußern, weiter verfestigt. Man muss deftige verbale und sonstige Attacken befürchten. Selbst bei Facebook trauen sich manche Nutzer nicht einmal mehr, bei passenden Texten ein „gefällt mir“ anzuklicken. Lieber nicht „Farbe bekennen“. Anscheinend dürfen aber bestimmte Leute in diesem Land folgenlos behaupten, dass die Scharia über dem Grundgesetz rangiert. Kritische Äußerungen zum Islam sollen neuerdings schon als rassistisch gelten. Auch die Forderung, die gegebene staatliche Ordnung durch ein Kalifat abzulösen, darf man offensichtlich ohne wirksame Konsequenzen als Programm vor sich hertragen. Wer sich auf „offener Bühne“, z.B. im Wahlkampf, äußerst, muss sogar um Gesundheit und Leben fürchten. Öffentlich gemachte Vorfälle aus jüngster Zeit sind wohl nur die Spitze des Eisberges.

Leider kann nicht gesehen werden, dass die Bundesregierung („Ampel“) insoweit mit den gegebenen rechtsstaatlichen Mitteln wirksam gegensteuert. Ein Politikwechsel ist daher einzufordern!

Die Liste der nicht mehr für verwendbar erklärten Begriffe wird immer länger; z.B. "Schwarzfahren" oder "Indianer-Ehrenwort". Das früher vielfach übliche Spiel der Kinder "Wer fürchtet sich vor dem schwarzen Mann" ist wohl auch out! Auch die Literatur über Winnetou ist im Streit! Aktuell darf man im Rahmen von Kommentierungen zum Fußball nicht mehr von „Spielermaterial“ sprechen. Weitere Beispiele könnten ausgeführt werden.

Wenn jetzt einige Weltverbesserer mit ihrer Gesinnungsschnüffelei und Sprachpolizei alles attackieren, was ihnen nicht in den Kram passt, fehlt mir dafür jedes Verständnis. - Peter Hahne hat diese untragbare Entwicklung bereits in seinem Buch (2020) "SEID IHR NOCH GANZ BEI TROST!" deutlich angesprochen.

Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend.

Dazu passt: "Ein Recht, das man nicht verteidigt, ist ein Recht, das man verliert." - Zitat: Vilma Nuñez de Escorcia, nicaraguanische Anwältin und Menschenrechtlerin (Zitat in Rheinischer Post vom 16.11.2019).
WernerSchell
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Deutschland auf der schiefen Bahn - Wohin steuert unser Land? - Buchtipp

Beitrag von WernerSchell »

Ein weiterer Buchtipp!

Sarrazin, Thilo (Autor):

Deutschland auf der schiefen Bahn
Wohin steuert unser Land?

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Langen Müller Verlag GmbH (LMV), 1. Auflage August 2024
300 Seiten, 13,5 x 21,5 cm, Hardcover mit Schutzumschlag,
ISBN: 978-3-7844-3717-0
26,00 EUR* D / 26,80 EUR* A / 35,50 CHF* (UVP)


Deutschland auf der schiefen Bahn

Deutschland, immer noch ein starkes Land in der Mitte Europas, befindet sich seit Jahren in einem relativen Niedergang: Die Geburtenarmut hält an, die Bildungsleistung sinkt, in der Forschung fällt Deutschland zurück, die Wachstumskräfte erlahmen, der Wohlstand steigt nicht mehr, die Infrastruktur verkommt. Millionen kulturfremder Einwanderer strömen in die sozialen Sicherungssysteme. Die Explosion der Sozialausgaben überwuchert die öffentlichen Haushalte. Die Bundeswehr ist blank und nicht fähig zur Landesverteidigung. Die Bürokratie nimmt immer mehr zu. Das Steuersystem ist leistungsfeindlich. Eine utopische Klimawende gefährdet die Grundlagen des Wohlstands. Thilo Sarrazin zeigt in seinem neuen Buch, wie alle diese Faktoren zusammenhängen. Er entwirrt das komplexe Gewebe, beschreibt, was sich nicht mehr ändern lässt, und zeigt auf, welchen Weg eine zukunftsgerichtete Politik gehen müsste.

Autor Thilo Sarrazin gilt als einer der profiliertesten politischen Köpfe der Bundesrepublik. Mit "Deutschland schafft sich ab" (2010) schrieb er einen Millionen-Bestseller, der eine große gesellschaftliche Debatte auslöste. Ebenso erreichten alle seine folgenden Bücher Platz 1 der Spiegel-Bestsellerliste. Als Fachökonom und Politiker war er verantwortlich für Konzeption und Durchführung der deutschen Währungsunion, beaufsichtigte die Treuhand und saß im Vorstand der Deutschen Bahn Netz AG. Von 2002 bis 2009 war er Finanzsenator in Berlin, anschließend eineinhalb Jahre Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank.

Quelle und weitere Informationen > https://www.langenmueller.de/seiten/pro ... en%20Bahn/
WernerSchell
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Meinungsfreiheit eingeschränkt?

Beitrag von WernerSchell »

Heute, 10.09.2024, in den sozialen Medien gepostet:

Facebook hat vor Wochen einen Beitrag von mir gelöscht und behauptet, er verstoße gegen die Gemeinschaftsregeln. Es ging aber bei diesem Text nur um Infos zum gesunden Lebensstil. Zu behaupten, es läge ein Verstoß gegen irgendwelche Regeln vor, ist völlig absurd. Der von mir erhobene Einspruch hat bis jetzt nicht zur Wiederherstellung des Beitrages geführt. Mit der Löschung wurden offensichtlich weitere Einschränkungen meines Kontos (> https://www.facebook.com/werner.schell.7 ) verfügt, da Freunde und sonst Folgende anscheinend nicht mehr regelmäßig über Texteinstellungen informiert werden und auch sonst auf Einschränkungen stoßen. Ich informiere darüber mit dem Hinweis, dass wichtige Informationen natürlich, wie bisher, u.a. direkt in meinem Internetforum > https://www.wernerschell.de/forum/2/index.php nachlesbar sind. Es bleibt, wenn die Behinderungen weiter andauern zu erwägen, die Nutzung von Facebook aufzugeben. – Werner Schell
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