Krankenkassen müssen medizinische Behandlungspflege in Senioren-Wohngemeinschaften tragen
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Krankenkassen müssen medizinische Behandlungspflege in Senioren-Wohngemeinschaften tragen
Krankenkassen müssen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26.03.2021 - Az.: B 3 KR 1/20 R; B 3 KR 2/20 R; B 3 KR 14/19 R - die Kosten für die Gabe von Medikamenten oder das Anziehen von Thrombosestrümpfen auch in ambulant betreuten Wohngruppen übernehmen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die einfache medizinische Behandlungspflege vom Personal einer Senioren- oder Demenz-WG geleistet wird. Darüber berichtete das Deutsche Ärzteblatt am 26.03.2021 > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e - Zutreffend wird in dem Beitrag ausgeführt, dass dem Urteil grundlegende Bedeutung zukommt, weil bundesweit Hunderte ähnlicher Verfahren anhängig sind – und eine gegensätzliche Entscheidung die Zukunft der Wohnform Senioren-WG infrage gestellt hätte. Denn durch einen Wegfall der Kostenübernahme wären auf Betroffene hohe Mehrkosten zugekommen.