Krankenkassen müssen medizinische Behandlungspflege in Senioren-Wohngemeinschaften tragen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
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WernerSchell
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Krankenkassen müssen medizinische Behandlungspflege in Senioren-Wohngemeinschaften tragen

Beitrag von WernerSchell »

Krankenkassen müssen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26.03.2021 - Az.: B 3 KR 1/20 R; B 3 KR 2/20 R; B 3 KR 14/19 R - die Kosten für die Gabe von Medikamenten oder das Anziehen von Thrombosestrümpfen auch in ambulant be­treuten Wohngruppen übernehmen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die einfache medizinische Be­handlungspflege vom Personal einer Senioren- oder Demenz-WG geleistet wird. Darüber berichtete das Deutsche Ärzteblatt am 26.03.2021 > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e - Zutreffend wird in dem Beitrag ausgeführt, dass dem Urteil grundlegende Bedeutung zukommt, weil bundesweit Hunderte ähnlicher Verfahren anhän­gig sind – und eine gegensätzliche Entscheidung die Zukunft der Wohnform Senioren-WG infrage ge­stellt hätte. Denn durch einen Wegfall der Kostenübernahme wären auf Betroffene hohe Mehrkosten zu­gekommen.
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