Assistenz im Krankenhaus endlich möglich machen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
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WernerSchell
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Assistenz im Krankenhaus endlich möglich machen

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Gemeinsame Pressemitteilung von Diakonie Deutschland, Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) und Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V (DEKV) l- 17.03.2021:

Assistenz im Krankenhaus endlich möglich machen

Berlin, den 17. März 2021 - In einem gemeinsamen Appell haben der Pflegebevollmächtigte, die Patientenbeauftragte und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung die Koalitionsfraktionen zu einer Lösung des jahrelangen Streits über die Assistenz-Kosten bei Krankenhausaufenthalten von Menschen mit Behinderung aufgefordert. Noch in dieser Wahlperiode müsse die Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Assistenzbedarf im Krankenhaus geregelt werden. Dazu äußern sich der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB), der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) und die Diakonie Deutschland:

"Wenn Menschen mit Behinderung ins Krankenhaus müssen, brauchen sie oft die Assistenz einer vertrauten Person", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: "Manchmal geht es um die verständliche Kommunikation mit dem Krankenhaus, manche Menschen mit Behinderung haben sehr große Ängste vor der Behandlung und in der fremden Umgebung. Die Assistenz kann bei komplexen körperlichen Beeinträchtigungen oftmals nur mit langer persönlicher Erfahrung geleistet werden."

"Bislang ist die Finanzierung nur für wenige Menschen mit Behinderung gesichert, die ihre Assistenten als Arbeitgeber selbst beschäftigen", sagt Frank Stefan, Vorsitzender des BeB: "Jetzt muss gleiches Recht für alle gelten." Er plädiert dafür, dass die Kosten für die Assistenz im Krankenhaus von den Krankenkassen getragen werden. Die Leistungsträger der Eingliederungshilfe wären für die Assistenz durch Mitarbeiter*innen der Leistungserbringer verantwortlich.

Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV, präzisiert: "Die Begleitung durch eine vertraute Person soll die auf die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen ausgerichtete Pflege und ärztliche Versorgung im Krankenhaus ergänzen.
Das Krankenhauspersonal ist oft durch die speziellen körperlichen sowie emotionalen Bedürfnisse der Patienten überfordert und ist deswegen auf die Unterstützung durch eine vertraute Bezugsperson angewiesen."

Mehr Informationen: https://www.behindertenbeauftragter.de/ ... nhaus.html

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kathrin Klinkusch, Pressesprecherin Diakonie Deutschland, Telefon 030-65211- 1780, kathrin.klinkusch@diakonie.de
Barbara Heuerding, Geschäftsführerin Bundesverband evangelische Behindertenhilfe, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), Telefon: 030-83001- 273, heuerding@beb-ev.de
Barbara Kluge, Pressekontakt Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V.,
Telefon: 0221-77543-15, E-Mail: barbara.kluge@medizin-pr.de
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„Endlich kommt eine Regelung für Assistenz im Krankenhaus“

Beitrag von WernerSchell »

VdK-Präsidentin: „Endlich kommt eine Regelung für Assistenz im Krankenhaus“
• Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen haben Krankengeldanspruch
• Bentele ermutigt die Politik, niemanden im Gesundheitssystem alleinzulassen


Der VdK begrüßt, dass die Begleitung von Menschen mit einer Behinderung und deren Assistenzbedarf im Krankenhaus endlich geregelt ist. „Es ist wichtig, dass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl verabschiedet wird. Somit wird die Gesundheitsversorgung in diesem Land auch für Menschen mit komplexen Behinderungen zugänglich. Das hilft ihnen sehr. Der Petitionsausschuss hatte diese Regelung schon lange angeregt“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Menschen, die in ihrer Kommunikation eingeschränkt sind, brauchen in ihrem Heilungsprozess dringend eine vertraute Person, die sie unterstützt", so Bentele weiter.

Aus Sicht der VdK-Präsidentin kann das am Mittwoch im Kabinett beschlossene Gesetz, das in der kommende Woche im Bundestag verabschiedet werden wird, nur der Anfang sein. Die neue Bundesregierung müsse auch für Menschen mit Demenz einen besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung schaffen: "Für diese Menschen muss die nächste Regierung dringend eine Lösung finden. Denn Menschen mit Demenz kommen im Krankenhaus ohne Begleitung nur schwer zurecht. Wenn sie keine vertraute Person bei sich haben, haben sie Angst und fühlen sich verloren. Sie können den Ärzten oft nicht folgen.“ Für diese Menschen sei die Begleitung im Krankenhaus der Schlüssel, um gesund zu werden.

Ein Änderungsantrag zum Tierarzneimittelgesetz sieht einen Krankengeldanspruch für Angehörige oder Vertrauenspersonen vor, die Menschen mit schweren Behinderung im Krankenhaus begleiten. Die Kostenübernahme war seit Jahren ungeklärt. Der VdK hatte sich für die nun beschlossene Regelung stark gemacht. „Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt zurecht die Kosten für die Begleitung von Kindern. Es ist richtig, dass diese Regelung ausgeweitet wurde auf Menschen mit Behinderungen.“ Voraussetzung für die Finanzierung ist, dass die zu begleitende Person Leistungen aus der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe oder nach dem Bundesversorgungsgesetz bezieht.
Pressekontakt: Heike Vowinkel, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de

Der Sozialverband VdK
ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit - auch gegenüber Krankenkassen, Pflegekassen und der Rentenversicherung.
Wir betreiben keine Parteipolitik. Der Sozialverband VdK ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Als anerkannt gemeinnütziger Verband finanzieren wir uns durch die Mitgliedsbeiträge - so bleiben wir finanziell unabhängig von den Interessen Dritter. Der Sozialverband VdK gestaltet die deutsche Sozialpolitik aktiv mit und nimmt Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse - unter anderem durch Gespräche mit Politikern, medienwirksame Aktionen und Kampagnen und eine breite Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Sozialverband VdK bietet außerdem eine breite Rechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten. Weitere Infos unter: www.vdk.de

Quelle: Pressemitteilung vom 17.06.2021
Sozialverband VdK Deutschland
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Begleitung ins Krankenhaus für Menschen mit Behinderung endlich selbstverständlich möglich

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Gemeinsame Pressemitteilung von Diakonie Deutschland, Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) und Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V. (DEKV) - 25.06.2021

Begleitung ins Krankenhaus für Menschen mit Behinderung endlich selbstverständlich möglich

Berlin, 25. Juni 2021 - Ab dem kommenden Jahr wird es für Menschen mit Behinderung erheblich einfacher, eine vertraute Person mit ins Krankenhaus zu nehmen, wenn dies für die erfolgreiche Behandlung notwendig ist. Mit einer Ergänzung im Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften, das am 24. Juni im Bundestag verabschiedet wurde, erfüllt die scheidende Bundesregierung eine langjährige Forderung der Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen und Unterstützer.
Zuvor war jahrelang über die Übernahme der Kosten gestritten worden.

Wenn Menschen mit Behinderungen in ein Krankenhaus aufgenommen werden müssen, kann das für die Betroffenen hochgradig beängstigend und bedrohlich sein.
Personen, die ihnen persönlich gut bekannt und aus dem Alltag vertraut sind, können oft schon durch ihre bloße Anwesenheit Sicherheit geben, Angst lindern und die Kommunikation mit dem Krankenhauspersonal vereinfachen.

Während eines Krankenhausaufenthaltes von Menschen mit Behinderung können nahe Angehörige für deren Begleitung künftig vom Arbeitgeber freigestellt werden. Sie erhalten von der Krankenkasse einen Ersatz des Verdienstausfalls - ähnlich wie Eltern kranker Kinder. Auch wer als Mensch mit Behinderung Leistungen in besonderen Wohnformen oder von Diensten der Eingliederungshilfe erhält, kann von Mitarbeitenden ins Krankenhaus begleitet werden. Die Kosten dieser Assistenzleistung werden von der Eingliederungshilfe übernommen.

Vorausgesetzt der Bundesrat stimmt dem Gesetz im Herbst zu, muss im Gemeinsamen Bundesausschuss noch geklärt werden, für welchen Personenkreis der Anspruch auf eine Begleitperson grundsätzlich anerkannt wird.

Die Neuregelung begrüßen der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB), der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) und die Diakonie Deutschland:
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, sagt: "Ich bin erleichtert, dass zum Ende der Legislaturperiode ein Kompromiss gefunden wurde. Für viele Menschen mit Behinderung ist eine vertraute Begleitung im Krankenhaus eine große Hilfe. Sie kann Ängste nehmen und Sicherheit schaffen."

Der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbands, Christoph Radbruch, ergänzt: "Für Menschen mit Behinderung ist ein Krankenhausaufenthalt oft eine sehr belastende Situation. Eine vertraute Person an ihrer Seite erleichtert die Verständigung mit Pflege und Ärzten. Dies macht eine erfolgreiche Behandlung häufig erst möglich."

Frank Stefan, Vorsitzender des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe, fügt hinzu: "Wir haben uns seit Langem dafür eingesetzt, dass die Begleitung ins Krankenhaus allen Menschen mit Behinderung zur Verfügung steht. Deshalb freuen wir uns, dass die Regelung dies endlich ermöglicht."

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kathrin Klinkusch, Pressesprecherin Diakonie Deutschland
Telefon: 030- 65211-1780, E-Mail: kathrin.klinkusch@diakonie.de

Sevinç Topal, Pressekontakt, Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V.
Telefon: 030-83001-274 , E-Mail: topal@beb-ev.de

Barbara Kluge, Pressekontakt Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V.
Telefon: 0221-77543-15, E-Mail: barbara.kluge@medizin-pr.de
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Assistenz im Krankenhaus auf der Zielgeraden

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Assistenz im Krankenhaus auf der Zielgeraden

Gemeinsamer Appell von Patientenbeauftragter, Pflegebevollmächtigtem und Behindertenbeauftragtem zahlt sich aus.

Die lange überfällige Frage der Kostenübernahme für Assistenz im Krankenhaus soll nun geregelt werden. So hat es das Kabinett heute beschlossen, nachdem sich die zuständigen Bundesminister Spahn und Heil darauf geeinigt haben, wann die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung und wann sie von der Eingliederungshilfe zu übernehmen sind. Danach soll die Krankenkasse zahlen, wenn Angehörige begleiten. Bei Begleitung durch Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen.

Patientenbeauftragte, Pflegebevollmächtigter und Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, die sich bei der Kanzlerin und den Abgeordneten des Bundestages für eine Lösung des Problems eingesetzt hatten, sind erleichtert. Denn: „Für die Menschen mit Assistenzbedarf ist es zweitrangig, wer bezahlt. Für sie ist entscheidend, dass sie die Assistenz bekommen, die sie benötigen“, so Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, der seit Beginn seiner Amtszeit für eine gesetzliche Regelung kämpft.

Die Patientenbeauftragte Prof. Dr. Claudia Schmidtke führt aus: „Es ist gut und wichtig, dass hier eine Kompromisslösung im Sinne der Patientinnen und Patienten gefunden wurde, die ohne großen bürokratischen Aufwand umsetzbar ist.“

Der Pflegebevollmächtige Andreas Westerfellhaus begrüßt den Kompromiss aus einer weiteren Perspektive: „Auch die Pflegekräfte im Krankenhaus profitieren von der gefundenen Lösung.“

Jürgen Dusel zeigt sich bezüglich des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens optimistisch: „Hier waren dicke Bretter zu bohren. Nachdem die Bundesregierung ihren Job gemacht hat, ist nun der Gesetzgeber am Zug. Ich bin zuversichtlich, dass das Gesetz noch in dieser Wahlperiode verabschiedet wird.“

Hintergrund: Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt werden, benötigen diese Unterstützung in der Regel auch während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung, damit die Behandlung erfolgen kann. Dies gilt vor allem für Menschen, die beispielsweise aufgrund kognitiver Einschränkungen nicht mit Worten kommunizieren können oder auf Ungewohntes mit Ängsten reagieren. Hier ist eine vertraute Begleitperson unerlässlich, beispielsweise um Ängste zu nehmen, mit dem Krankenhauspersonal zu kommunizieren oder Betroffenen Unterstützung und Sicherheit zu vermitteln. Diese Begleitung ist essenziell für den Erfolg des Krankenhausaufenthalts und die Sicherheit von Patientinnen und Patienten.

Bislang fehlt es an einer Kostenregelung. Nur Menschen, die ihre notwendige Begleitung im Arbeitgebermodell organisieren, bekommen durchgängig auch bei Krankenhausaufenthalten weiter Geld, um ihre Assistenzkräfte zu bezahlen. Auf die meisten Menschen mit Assistenzbedarf findet diese Regelung jedoch keine Anwendung, weil sie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben oder ihre Pflege und Assistenz in der eigenen Häuslichkeit über ambulante Dienste erhalten.

Damit das Gesetz noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden kann, muss der Bundestag es in der kommenden Woche beschließen. Dann steht noch die Zustimmung des Bundesrates direkt nach der Sommerpause aus.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.06.2021
https://www.behindertenbeauftragter.de/ ... RljxD7UljY
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Assistenz im Krankenhaus auf der Zielgeraden

Gemeinsamer Appell von Patientenbeauftragter, Pflegebevollmächtigtem und Behindertenbeauftragtem zahlt sich aus.

Die lange überfällige Frage der Kostenübernahme für Assistenz im Krankenhaus soll nun geregelt werden. So hat es das Kabinett heute beschlossen, nachdem sich die zuständigen Bundesminister Spahn und Heil darauf geeinigt haben, wann die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung und wann sie von der Eingliederungshilfe zu übernehmen sind. Danach soll die Krankenkasse zahlen, wenn Angehörige begleiten. Bei Begleitung durch Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen.

Patientenbeauftragte, Pflegebevollmächtigter und Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, die sich bei der Kanzlerin und den Abgeordneten des Bundestages für eine Lösung des Problems eingesetzt hatten, sind erleichtert. Denn: „Für die Menschen mit Assistenzbedarf ist es zweitrangig, wer bezahlt. Für sie ist entscheidend, dass sie die Assistenz bekommen, die sie benötigen“, so Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, der seit Beginn seiner Amtszeit für eine gesetzliche Regelung kämpft.

Die Patientenbeauftragte Prof. Dr. Claudia Schmidtke führt aus: „Es ist gut und wichtig, dass hier eine Kompromisslösung im Sinne der Patientinnen und Patienten gefunden wurde, die ohne großen bürokratischen Aufwand umsetzbar ist.“

Der Pflegebevollmächtige Andreas Westerfellhaus begrüßt den Kompromiss aus einer weiteren Perspektive: „Auch die Pflegekräfte im Krankenhaus profitieren von der gefundenen Lösung.“

Jürgen Dusel zeigt sich bezüglich des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens optimistisch: „Hier waren dicke Bretter zu bohren. Nachdem die Bundesregierung ihren Job gemacht hat, ist nun der Gesetzgeber am Zug. Ich bin zuversichtlich, dass das Gesetz noch in dieser Wahlperiode verabschiedet wird.“

Hintergrund: Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt werden, benötigen diese Unterstützung in der Regel auch während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung, damit die Behandlung erfolgen kann. Dies gilt vor allem für Menschen, die beispielsweise aufgrund kognitiver Einschränkungen nicht mit Worten kommunizieren können oder auf Ungewohntes mit Ängsten reagieren. Hier ist eine vertraute Begleitperson unerlässlich, beispielsweise um Ängste zu nehmen, mit dem Krankenhauspersonal zu kommunizieren oder Betroffenen Unterstützung und Sicherheit zu vermitteln. Diese Begleitung ist essenziell für den Erfolg des Krankenhausaufenthalts und die Sicherheit von Patientinnen und Patienten.

Bislang fehlt es an einer Kostenregelung. Nur Menschen, die ihre notwendige Begleitung im Arbeitgebermodell organisieren, bekommen durchgängig auch bei Krankenhausaufenthalten weiter Geld, um ihre Assistenzkräfte zu bezahlen. Auf die meisten Menschen mit Assistenzbedarf findet diese Regelung jedoch keine Anwendung, weil sie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben oder ihre Pflege und Assistenz in der eigenen Häuslichkeit über ambulante Dienste erhalten.

Damit das Gesetz noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden kann, muss der Bundestag es in der kommenden Woche beschließen. Dann steht noch die Zustimmung des Bundesrates direkt nach der Sommerpause aus.

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