Sozialhilfe muss für Notfallbehandlung bei Ausländern ohne Krankenversicherung zahlen

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WernerSchell
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Sozialhilfe muss für Notfallbehandlung bei Ausländern ohne Krankenversicherung zahlen

Beitrag von WernerSchell »

Die Sozialhilfe muss eine medizinische Notfallbehandlung für Ausländer auch dann bezahlen, wenn sie nicht über Aufenthaltsrecht und Krankenversicherungsschutz verfügen. Das entschied das Bundes¬sozialgericht (BSG) am 13.07.2023.

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Deutsches Ärzteblatt vom 14.07.2023:
Bundessozialgericht sichert Ausländern medizinische Notfallbehandlungen
Kassel – Die Sozialhilfe muss eine medizinische Notfallbehandlung für Ausländer auch dann bezahlen, wenn sie nicht über Aufenthaltsrecht und Krankenversicherungsschutz verfügen. Das entschied gestern das Bundes¬sozialgericht (BSG) in Kassel zugunsten des Universitätsklinikums Aachen. Auf die Ausreisebereitschaft des Betroffenen kommt es danach nicht an (Az: B 8 SO 11/22 R).
Im Streitfall wurde ein alkoholkranker und wohnsitzloser Mann aus Polen an einem Freitagnachmittag mit einem Rettungswagen zu der Klinik gebracht. Es bestand der Verdacht eines Herzinfarkts. Der Mann wurde untersucht und behandelt, eine stationäre Aufnahme erfolgte aber nicht.
… (weiter lesen unter) … > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... s%20Aachen.


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Ärzte Zeitung vom 14.07.2023:
Sozialhilfe muss für Notfallbehandlung bei Ausländern ohne Krankenversicherung zahlen
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts können Kliniken künftig leichter Kostenerstattungsansprüche für die Notfallbehandlung nicht-versicherter Ausländer durchsetzen. Die Sozialhilfe muss Überbrückungsleistungen gewähren.
… (weiter lesen unter) … > https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft ... 20[rundate]
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