Man sollte nicht krank werden und eine stationäre Versorgung benötigen!

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WernerSchell
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Man sollte nicht krank werden und eine stationäre Versorgung benötigen!

Beitrag von WernerSchell »

Man sollte nicht krank werden und eine stationäre Versorgung benötigen! - Offensichtlich ist unser Gesundheitssystem selbst "behandlungsbedürftig".

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Aus eigenem aktuellen Erleben: Gesundheitliche Einschränkungen gaben vor Wochen Veranlassung zu einer gut begründeten Krankenhauseinweisung. Es wurde aber daraufhin im ausgewählten Krankenhaus die Aufnahme verweigert (trotz vorhandenen Bettplatzes), weil einem Assistenzarzt bestimmte Untersuchungsrisiken zu groß erschienen. Aber entscheidend war wohl für die Verweigerung der Hinweis auf neue angebliche Vorgaben der Ambulantisierung (z.Zt. noch in der Reformdiskussion) bzw. ökonomische Erwägungen. Eine daraufhin erhobene schriftliche Beschwerde bei der ärztlichen Hausleitung führte dann zur sofortigen unkomplizierten Krankenhausaufnahme.

Die zunächst als zu risikoreich bezeichnete Untersuchungen wurden stationär erfolgreich durchgeführt. Eine weitere fest vereinbarte und in Einzelheiten besprochene Untersuchung fand im weiteren Verlauf des Krankenhausaufenthaltes aber nicht statt. Trotz halbtägiger umfänglicher Vorbereitung auf diese Untersuchung hieß es plötzlich, die Untersuchung finde nicht statt. Die daraufhin von mir und der Station dringlich erbetene Visite des zuständigen Arztes wurde stundenlang ohne erkennbaren Grund verzögert. Erst nachmittags erschien der zuständige Arzt und erklärte lapidar, es sei überhaupt nichts vereinbart gewesen. Eine ungeheuerliche falsche These, der ich heftig widersprochen habe. Mein Hinweis, dass auch die Station die Untersuchung ausdrücklich vorgemerkt hatte und alle erforderlichen Daten zur Vorbereitung erhoben waren, interessierte den Arzt nicht. Es blieb bei der patientenunfreundlichen, absprachewidrigen bzw. rechtswidrigen Position. Keine Entschuldigung oder Ähnliches durch den Arzt.

Ich habe daraufhin meine geordnete Entlassung erbeten und im Rahmen der nun folgenden häuslichen Reha einen weiteren Beschwerdebrief an die Hausleitung gerichtet.

Am 03.03.2023 erreichte mich der Krankenhausentlassungsbrief für die weitere hausärztliche Versorgung (in Kopie). Darin wird so getan, als habe ich die entscheidende Ablehnung zu verantworten. Neu ist, dass ich auch eine Blutuntersuchung abgelehnt haben soll. Völlig unzutreffend. - Hätte ich tatsächlich die weitere Diagnostik verweigert, wäre meine Entlassung einen Tag früher durch das Krankenhaus zu veranlassen gewesen. Genau dies geschah aber nicht.

Es war daher folgerichtig, dass ich meine Beanstandungen im Rahmen des zurückliegenden Krankenhausaufenthaltes am 05.03.2023 gegenüber dem Krankenhaus erneuern musste!

Ich warte jetzt im Rahmen der häuslichen Reha die Entwicklung ab und versuche, meinen Selbsthilfeaktivitäten weitgehend gerecht zu werden. Allerdings werde ich dies ein wenig ruhiger angehen lassen müssen.

Die Zurückhaltung bei den Selbsthilfeaktivitäten ist auch deshalb zwingend geboten, weil ich mir aufgrund der Umstände bei einer Krankenhaus-MRT-Untersuchung eine schwere Erkältung zugezogen habe (HNO-ärztlich bestätigt), die nun seit Wochen anhält. Eine Antibiotikatherapie konnte die gesundheitlichen Probleme ein wenig lindern, aber nicht auflösen.

Aktuell gab es in einem anderen Zusammenhang erneut Ärger und Ungereimtheiten. Anscheinend ist es um die uneingeschränkte Gewährleistung des Patientenwohls nicht gut bestellt.

Es stellen sich darüber hinaus viele Fragen: Ich konnte mich mit meinen Rechtskenntnissen und langjährigen Erfahrungen mit dem Patientenrecht zur Wehr setzen und so auf meine Interessen aufmerksam machen. Was aber ist mit all den kranken Menschen, z.B. den Menschen mit Demenz, die sich möglicherweise nicht geeigneter Form einbringen können?

Im Übrigen: Statt Reformpallaver der "Ampel", z.B. zur verpflichtenden Einführung einer "Digitalen Patientenakte", sollten schnellstmögliche geeignete Maßnahmen für mehr patientenfreundlich Zuwendung ergriffen werden!

Werner Schell - Stand: 23.03.2023


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