Pflegegeld darf beim Pflegenden nicht gepfändet werden

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3659
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Pflegegeld darf beim Pflegenden nicht gepfändet werden

Beitrag von WernerSchell »

Bild Bundesgerichtshof

Bild


BGH: Pflegegeld darf beim Pflegenden nicht gepfändet werden


Bild


Karlsruhe – Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, müssen nicht befürchten, dass ihnen in einer finanziellen Krise das Pflegegeld gepfändet wird. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem heute ver­öffentlichten Beschluss aus dem Oktober entschieden (Az. IX ZB 12/22).
Mit dem Pflegegeld wolle der Pflegebedürftige die Person, die ihn pflegt, „für ihren Einsatz belohnen, nicht aber deren Gläubiger befriedigen oder in anderer Weise begünstigen“, entschieden die obersten Zivilrichter in Karlsruhe. „Dieses Interesse ist rechtlich schutzwürdig.“
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
Siehe auch unter ... > https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft ... %5brundate
Gesperrt