Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Pflegeverbände veröffentlichen Policy Brief zur Krankenhausstrukturreform

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Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)

Pflegefachliches Potenzial entfalten
Pflegeverbände veröffentlichen Policy Brief zur Krankenhausstrukturreform


Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Deutsche Pflegerat (DPR), der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz und der Bundesverband Pflegemanagement wenden sich mit einem Policy Brief an den Bundesgesundheitsminister und die Gesundheitspolitiker:innen im deutschen Bundestag. Sie wollen darauf hinwirken, dass in der Krankenhausstrukturreform das pflegefachliche Potenzial für eine bessere Gesundheitsversorgung der Bevölkerung entfaltet wird.

„Die demografische Situation in Deutschland sieht so aus, dass die Zahl alter Menschen steigt, während die der jungen Menschen abnimmt“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Für die Gesundheitsversorgung hat das Folgen. Der Bedarf steigt und das Potenzial an Fachkräften aber auch an Angehörigen, die pflegen können, sinkt. Eine wirksame Krankenhausstrukturreform muss dies berücksichtigen.“

„Die Fakten zur Versorgungssituation liegen seit Jahren auf dem Tisch, während der Reformdruck immer weiter steigt“, so die Diagnose von Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des DBfK. „Aus Sicht der professionellen Pflege bietet die Krankenhausstrukturreform jetzt die Chance, bestehende und zukünftige Probleme anzugehen. Wir fordern mit unserem gemeinsamen Policy Brief die verantwortlichen Politiker:innen auf, endlich das Potenzial der professionellen Pflege zu entfalten und für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu nutzen.“

Die vier Verbände zeigen, dass Deutschland im OECD-Vergleich schlechtere Ergebnisse trotz eines teureren Gesundheitssystems erzielt. Dies beruht den Verbänden zufolge vor allem auf Fehlversorgungen in der Primärversorgung. Bessere Gesundheitsversorgung sei außerdem auf angemessene Personalschlüssel und mehr hochqualifiziertes Pflegepersonal angewiesen. Der bestehende Pflegepersonalmangel werde sich durch den demografischen Wandel verschärfen und sei weder durch Ausbildungsoffensiven noch durch Anwerbungen aus dem Ausland aufzuhalten, wenn die Strukturen im Gesundheitswesen nicht grundlegend verändert würden. Aus den Befunden leiten DBfK, DPR, DRK-Schwesternschaft und der Bundesverband Pflegemanagement drei Forderungen ab, die in der Gesetzgebung zur Krankenhausstrukturreform berücksichtigt werden müssten, um auf die Problemlagen wirksam zu reagieren:

1. Primärversorgungszentren bzw. Level Ii-Krankenhäuser schließen eine Versorgungslücke und sind deshalb notwendig. Ihr Versorgungsschwerpunkt liegt wesentlich auf komplexen Pflegebedarfen. Eine Leitung durch qualifizierte Pflegefachpersonen muss möglich sein.
2. Die Qualitätskriterien in den Leistungsgruppen müssen die pflegerische Leistung spiegeln und einen bedarfsgerechten Personalschlüssel sowie den notwendigen Qualifikationsmix für die Pflegeberufe beinhalten.
3. Die Heilkundeübertragung auf Pflegefachpersonen muss im Sinne einer Substitution geregelt werden, damit sie eigenverantwortlich ihre Kompetenzen einsetzen und die Basisversorgung sichern können.

Der Policy Brief wurde an den Bundesminister für Gesundheit, Gesundheitspolitiker:innen in Bund und Ländern sowie weitere gesundheitspolitische Akteur:innen versandt und kann hier abgerufen werden: https://www.dbfk.de/media/docs/download ... reform.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 27.06.2023
Anja Kathrin Hild
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)
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Entfaltung des pflegefachlichen Potenzials für eine erfolgreiche Krankenhausreform

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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen

PRESSEMELDUNG
Berlin (27. Juni 2023, Nr. 28/2023)


Pflegeverbände veröffentlichen Policy Brief
Entfaltung des pflegefachlichen Potenzials für eine erfolgreiche Krankenhausreform


Drei zentrale Punkte für eine gelungene Krankenhausstrukturreform enthält der heute veröffentlichten Policy Brief an die politischen Entscheidungsträger*innen von Bund und Ländern. Damit machen der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK Bundesverband e. V., der Deutsche Pflegerat e. V. (DPR), der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. und der Bundesverband Pflegemanagement e. V. deutlich, warum die Entfaltung des pflegefachlichen Potenzials so wichtig für die Reform ist, und was dafür zu tun ist.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Drei zentrale Forderungen sind für eine gelungene Krankenhausreform wesentlich:

1. Eine Leitung der Primärversorgungszentren bzw. Level-Ii-Krankenhäuser durch qualifizierte Pflegefachpersonen muss möglich sein. Der Versorgungsschwerpunkt dieser Einrichtungen liegt auf komplexen Pflegebedarfen. Notwendig geschlossen wird mit ihnen eine Versorgungslücke.
2. Die Qualitätskriterien in den Leistungsgruppen müssen die pflegerische Leistung spiegeln und einen bedarfsgerechten Personalschlüssel sowie den notwendigen Qualifikationsmix für die Pflegeberufe beinhalten.
3. Die Heilkundeübertragung auf Pflegefachpersonen muss neu geregelt werden, damit sie eigenverantwortlich ihre differenzierten Kompetenzen einsetzen können.

Benötigt werden neue Lösungen in der Gesundheitsversorgung mit einem Fokus auf Gesundheitsförderung, Prävention und das Leben mit chronischen Erkrankungen. Erforderlich sind eine Professionalisierung und ein adäquater Qualifikationsmix in Krankenhäusern aller Level. Aufgaben müssen umverteilt werden, Kompetenzen und Verantwortung erweitert.

Um den Herausforderungen in der Pflege gerecht zu werden, braucht es weiter eine integrierte Versorgung. Die interprofessionelle Zusammenarbeit muss an Bedeutung gewinnen. Die Gesundheitsversorgung ist sektoren- und professionsübergreifend zu organisieren.

Wir sollten es uns nicht mehr leisten, dass die vorhandenen Kompetenzen der einzelnen Berufsgruppen nicht effektiv eingesetzt werden. Es muss zu einer Erweiterung der Verantwortungsbereiche in den jeweiligen Berufen kommen. Hierfür müssen die rechtlichen Weichen gestellt werden.

Generell ist es unabdingbar, dass wir zu einer Neuorganisation und Neuverteilung der Aufgaben kommen. Denn der Mangel an Fachpersonen in allen Gesundheitsberufen kann weder durch Anwerbungen im Ausland noch durch Nachwuchsgewinnung im Inland allein behoben werden.“

Der „Policy Brief zur Krankenhausstrukturreform: Pflegefachliches Potential entfalten“ liegt der Anlage bei und steht unter www.deutscher-pflegerat.de zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartnerinnen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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Datenanalyse vergisst das pflegerische Personal – Krankenhausreform wird zur Utopie in Zahlen

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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
PRESSEMELDUNG
Berlin (28. Juni 2023, Nr. 29/2023)


Deutscher Pflegerat zur fünften Stellungnahme der Regierungskommission
Datenanalyse vergisst das pflegerische Personal – Krankenhausreform wird zur Utopie in Zahlen


Die Fünfte Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung liegt vor. Die Stellungnahme lässt die Kompetenzen und das Potenzial der beruflich Pflegenden sowie die Rahmenbedingungen für eine gute Pflege außen vor, erkennt das Präsidium des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR). Eine Krankenhausreform mit hochgerechneten Abrechnungsdaten anstatt mit einem Blick in die Realität zu begründen, ist Utopie.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats mahnt: „Die Krankenhausreform entwickelt sich von der Regierungskommission verwissenschaftlicht immer mehr in die falsche Richtung. Anstatt die Profession Pflege in die Beschreibung der aktuellen Situation und auch künftige Bestrebungen zur Verbesserung der Versorgungsqualität miteinzubeziehen, wird beides ignoriert. Die Bewertung der Regierungskommission ist damit sachverfälscht. Ihr Bild der Wirklichkeit ist datenverzerrt. Der Stellungnahme fehlt die pflegerische Expertise und Praxis.

Zweiter gravierender Fehler der 5. Stellungnahme ist es, dass diese nicht an den vielfach mangelhaften Strukturen von Deutschlands Krankenhäusern ansetzt. Stattdessen wird bewertet, was praxisferne Abrechnungsdaten scheinbar zur Qualitätsbewertung belegen würden.

Daraus ergibt sich der dritte Fehler der 5. Stellungnahme: Gesucht wird eine Beweisführung, die den eigenen Vorschlag der Regierungskommission für eine Konzentration und Steuerung der Gesundheitsversorgung unterfüttert. Das ist der falsche Ausgangspunkt.

Der von der Regierungskommission in ihrer Potenzialanalyse technokratisch durchwobene Beurteilungsansatz einer einfachen Hochrechnung von Abrechnungsdaten nach dem Schema „Was wäre, wenn …“ wird vom Deutschen Pflegerat abgelehnt. Seit Jahren weist der Rat immer wieder darauf hin, dass unsere Krankenhäuser mehr Pflegepersonal, bessere Arbeitsbedingungen und die Weiterentwicklung pflegerisch professionalisierter Strukturen benötigen.

Der Zusammenhang, dass schlechte personelle Rahmenbedingungen zu einer schlechteren Versorgungsqualität führen, ist wissenschaftlich belegt. Er wird in der Stellungnahme völlig ignoriert.

Weiter fehlt in der aktuellen Krankenhausdiskussion der Einbezug von präventiven, gesundheitsfördernden Strukturen. Diese sind wesentlich für eine nachhaltige und bedarfsgerechte Versorgungsanalyse. Eine sektorenübergreifende und digital ausgerichtete Reform kann zudem dazu beitragen, die Versorgungsqualität zu verbessern. Eine gute Krankenhausreform muss zudem auf das wichtige Thema der pflegerischen Weiterversorgung der Patient*innen nach Entlassung aus dem Krankenhaus bei bestehender Pflegebedürftigkeit reagieren. Damit stehen weitere wichtige Hebel für die Reform zur Verfügung. Sie müssen genutzt werden.

Entscheidend ist bei allen Überlegungen, dass die Profession Pflege politisch endlich in die Lage versetzt wird, im 21. Jahrhundert anzukommen. Die Übertragung der Heilkunde auf Pflegefachpersonen muss umgehend geregelt werden.“

Ansprechpartnerinnen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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Stellungnahme der AWMF zur Krankenhausreform

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Stellungnahme der AWMF zur Krankenhausreform


Berlin, 7. Juli 2023 – Da die Diskussion in den vergangenen Tagen und Wochen häufig interessengeleitet statt fakten- und wissenschaftsbasiert war, ist es aus der Sicht der AWMF notwendig, die Zielsetzungen der geplanten Reform zu kommentieren, um einen Beitrag zu einem sachlich-konstruktiven Diskurs zu leisten. Das Primat der Reform muss in der Qualitätsverbesserung der Gesundheitsversorgung liegen.

Kernpunkte:

• Die AWMF unterstützt die Zielsetzungen der Krankenhausreform: 1. Versorgungssicherheit für die Bevölkerung, 2. Erhöhung der Qualität der Gesundheitsversorgung und 3. Reduktion des Bürokratieaufwandes.
• Die Sicherstellung soll über ein abgestuftes und vernetztes System von Grund- und Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung erfolgen. Bestehende Versorgungslücken und Überversorgungen sind zu korrigieren.
• Die geplante Differenzierung der Krankhausfinanzierung mit einem Mix von Vorhaltekosten und DRG-Erlösen wird unterstützt.
• Die Erhöhung der Qualität der Versorgung muss über definierte und qualitätsbasierte Strukturanforderungen an die Leistungsgruppen und Krankenhäuser erfolgen.
• Die Definition von Leistungsgruppen muss kriteriengestützt, transparent und nachvollziehbar sein.
• Die Planung einer strukturierten Weiterentwicklung der Krankenhausreform ist notwendig. Die AWMF ist aufgrund der Fachexpertise in die Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse einzubinden.
• Eine Reduktion der Bürokratie soll über die Anerkennung qualitätsbasierter Zertifizierungen erfolgen.
• Die Evaluation der Krankenhausreform muss multidimensional erfolgen.
• Die Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser muss in Zukunft durch die Länder sichergestellt werden.


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Die AWMF und ihre 182 Fachgesellschaften mit über 300.000 Mitgliedern entwickeln seit Jahrzehnten qualitätsorientierte und evidenzbasierte Empfehlungen. Das Leitlinienregister der AWMF umfasst aktuell über 800 Leitlinien1, die von den Fachgesellschaften nach einem definierten Regelwerk2 mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung der medizinischen Versorgung ehrenamtlich und in Eigeninitiative entwickelt wurden und werden. Dies hat zur Entwicklung zahlreicher qualitätsbasierter Zertifizierungen von Kliniken und Zentren geführt, die nachweislich die Patientenversorgung verbessert haben.

Die AWMF und ihre Fachgesellschaften begrüßen grundsätzlich die Bestrebungen für eine Reform der stationären Krankenversorgung. In einer internen Umfrage bestätigten die Mehrheit der Repräsentanten der Fachgesellschaften die Notwendigkeit einer strukturierten Reform. Dies ist kongruent zu einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage des BV Med, in der die Befragten mit 59% eine bessere medizinische Versorgung, 43% eine bessere intersektorale Integration und 40% den vermehrten Einsatz von modernen Technologien befürworteten. Dagegen priorisierten nur 26% die Notwendigkeit von kurzen Wegen zu einem Krankenhaus3.

Es besteht zwischen Bund und Ländern Übereinstimmung in der Zielsetzung der Reform: 1. Gewährleistung der Versorgungssicherheit (Daseinsvorsorge) für die Bevölkerung, 2. Erhöhung der Qualität der Gesundheitsversorgung und 3. Reduktion des Bürokratieaufwandes für die Krankenhäuser.
Da die Diskussion in den vergangenen Tagen und Wochen häufig interessengeleitet statt fakten- und wissenschaftsbasiert war, ist es aus der Sicht der AWMF notwendig, die Zielsetzungen der geplanten Reform zu kommentieren, um einen Beitrag zu einem sachlich-konstruktiven Diskurs zu leisten.

1. Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Bürger:innen

Die Ziele der Sicherstellung der Daseinsvorsorge für die Bürger:innen ist uneingeschränkt zu begrüßen. Es ist weder im Interesse der Bürger:innen noch Ärzte:innen und anderer Gesundheitsberufe, dass eine sogenanntes kaltes Krankenhaussterben sich fortsetzt oder beschleunigt4. Vielmehr ist es im Interesse aller Beteiligten, die vorhandenen begrenzten Ressourcen zielgerichtet einzusetzen und notwendige Anpassungen der Krankenhausstruktur planvoll, organisiert und abgestimmt sowie qualitätsorientiert vorzunehmen.

Aufgrund der unterschiedlichen Bevölkerungsdichte, der demografischen Veränderungen, der medizintechnischen Entwicklung und weiterer Faktoren ist schon heute erkennbar, dass ein partielles Unterangebot und eine grenzwertige Situation der Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung in dünn besiedelten Regionen entstanden oder im Entstehen begriffen ist. Zugleich ist ein Überangebot von stationären Leistungen in vielen urbanen und suburbanen Räumen und sowie gleichfalls in manchen ländlichen Räumen zu beobachten.

Die im Gutachten zur Krankenhauslandschaft Nordrhein-Westfalen5 für Bürger:innen zugrunde gelegte Erreichbarkeit eines Krankenhauses innerhalb von 30 Minuten mit dem Leistungsumfang der Grundversorgung (mindestens Notfallversorgung Stufe 1, Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie und Intensivmedizin (Basisversorgung)) ist sowohl sachlich geeignet wie pragmatisch realisierbar und sollte Anwendung finden für die jetzt geplante Krankenhausreform.

Eine zentrale Aufgabe der Krankenhäuser in der Daseinsvorsorge ist die Notfallbehandlung von Patienten:innen, die nach G-BA-Richtlinie in drei Stufen differenziert wird6. Da diese Notfallbehandlung regelhaft an die Größe und Infrastruktur eines Krankenhauses geknüpft ist, ist die Vorhaltung von Krankenhäusern ohne Notfallversorgung oder fehlender Fähigkeit, die Anforderungen an eine Notfallversorgung der Basisstufe zu erfüllen, weder notwendig noch sinnvoll. Dies gilt umso mehr, wenn solche Krankenhäuser in räumlicher Nähe zu anderen Kliniken liegen, die diese Anforderungen erfüllen.

Die geplante differenzierte Finanzierung der stationären Leistungen aus einem Mix von Vorhaltekostenfinanzierung und DRG-Erlösen wird begrüßt7. Die Maßnahmen erscheinen geeignet, den hohen ökonomischen Druck von Krankenhäusern und Ärzt:innen zu reduzieren, da das DRG-System in jetziger Form zu vielfältigen Fehlanreizen geführt hat, indem u.a. Mengengerüste erhöht und zusätzliche Leistungsangebote generiert wurden.

2. Steigerung der Qualität der Patientenversorgung

Die Zielsetzung einer Erhöhung der Qualität der medizinischen Versorgung – also eine verringerte Morbiditätslast und Mortalität und höhere Lebensqualität für die Patient:innen – muss im primären Fokus aller Akteure im Gesundheitswesen stehen. Die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften haben vielfach bereits Qualitätskriterien für eine hochwertige Versorgung entwickelt, wie z.B. für Krebszentren. Deshalb entwickeln und konsentieren die AWMF und ihre Mitgliedsgesellschaften derzeit Qualitätsanforderungen für die geplanten Leistungsgruppen. Wichtig ist, dass hierbei ein abgestuftes, integriertes und vernetztes System von Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung, der Schwerpunktversorgung und der Maximalversorgung zugrunde gelegt wird. Die Einbindung von Fachkliniken sollte im Rahmen der regionalen Sicherstellung der Patienten:innenversorgung in geeigneten Fällen geprüft werden, wenn die entsprechenden Qualitätsanforderungen erfüllt werden. Die zugrunde zu legenden Qualitätsanforderungen sind empirisch und wissenschaftlich zu begründen, ggf. einschließlich einer Volumen-Outcome-Assoziation. Ein solcher Zusammenhang ist für viele, insbesondere schwere und kritische, Krankheiten gezeigt worden. Beispielhaft zeigt die Behandlung von onkologischen Patienten in entsprechenden Zentren, dass diese Behandlung mit einem Nutzen für die Patienten:innen im Hinblick auf eine Lebensverlängerung verbunden ist8.

Der Prozess für die Definition von Leistungsgruppen muss kriteriengestützt, transparent und nachvollziehbar sein und sich z.B. an Morbiditätslast, Mortalität, Fallzahlen, Vorhaltekosten sowie – auch bei kleineren Fallzahlen – an der Komplexität von Krankheiten und Therapien orientieren.

Die strukturierte, qualitätsorientierte und wissenschaftsbasierte Weiterentwicklung des Leistungsgruppensystems und seiner Ausdifferenzierung ist dringend geboten. Das jetzt zugrunde gelegte NRW-Modell weist nicht unerhebliche Inkonsistenzen auf und berücksichtigt zum Teil medizinisch notwendige Leistungsgruppen und ihre Differenzierungen nicht. Dies ist u.a. erklärbar durch die Zielsetzung: das NRW-Modell ist für die Krankenhausplanung und nicht für die Vergütung entwickelt worden. Die bestehenden Lücken des NRW-Modells im weiteren Verlauf nicht zu korrigieren, würde zu Mängeln in der Qualität der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung führen.

Bei der Krankenhausreform müssen Einzelinteressen zurückgestellt werden. Das Primat der Reform muss in der Qualitätsverbesserung der Gesundheitsversorgung liegen. So muss z.B. die Struktur und die Organisation der Weiterbildung der Organisation des Gesundheitswesens folgen und nicht umgekehrt9. Desgleichen kann und muss mit dem System der Zuweisung von Leistungsgruppen sichergestellt werden, dass Gesundheitsdienstleistungen ausschließlich dort erbracht werden, wo die qualitativen Anforderungen dafür erfüllt werden. Ein rationaler Mitteleinsatz von Kapital, Sach- und Personalmitteln ist außer aus Qualitätsgründen auch aufgrund der Begrenztheit der zur Verfügung stehenden Ressourcen notwendig. Die Vorhaltung von Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung in z.T. räumlicher Nähe von 5 bis 10 km zueinander, die Vorhaltung von Krankenhäusern der Schwerpunktversorgung in großer Nähe zueinander oder zu Krankenhäusern der Maximalversorgung ist hinsichtlich der Ergebnisqualität und einer sinnvollen Ressourcenallokation kritisch zu hinterfragen und ggf. zu korrigieren.

Desgleichen zeigt die medizintechnische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte, dass die moderne Medizin von einer fortschreitenden Differenzierung und Komplexität gekennzeichnet ist. Dieser Entwicklung mit personeller und technischer Vorhaltung sowie – für eine qualifizierte Anwendung – notwendigen Fallzahlen zu entsprechen, fällt kleinen Krankenhäusern zunehmend schwerer. Für gering besiedelte Regionen mit einer zu geringen Dichte von Krankenhäusern der Schwerpunkt- und Maximalversorgung muss ein Maßnahmenkatalog entwickelt werden, der die sukzessive Entwicklung zur Erfüllung von Qualitätsanforderungen – z.B. durch Vernetzung, telemedizinische Kooperationen etc. – gewährleistet.

3. Reduktion der Bürokratie

Die bisherige Abstimmung zwischen Bund und Ländern sieht vor, dass der Medizinische Dienst zukünftig in regelmäßigen Abständen die Erfüllung der Qualitätsanforderungen für zugeteilte Leistungsgruppen überprüfen soll10. Mit dem Ziel einer Reduzierung des bürokratischen Aufwandes sollte ergänzend vorgesehen werden, dass Zertifizierungen der Fachabteilungen von Krankenhäusern als äquivalent zu den Prüfungen durch den MD gelten, wenn sie die Prüfung der Qualitätsanforderungen entsprechender Leistungsgruppen beinhalten, die Zertifikate qualitätsbasiert sind und die Zertifizierungen durch unabhängige Institutionen erfolgen.

Mit der Verminderung des DRG-Einflusses auf die Erlössituation eines Krankenhauses sollte geprüft werden, ob und in welchem Ausmaß die Zahl der Einzelfallprüfungen – in 2021 trotz der Pandemieeinschränkungen 1,41 Mio. Fälle11 – auf ein zu vertretendes Maß reduziert werden kann.

Mit der Umsetzung der Krankenhausreform sollten auch Maßnahmen zur Verbesserung der IT-gestützten Kommunikation im Rahmen einer notwendigen strukturierten Vernetzung der Krankenhäuser gefördert werden. Bei Planung und Realisierung sollte dabei von Anfang an die intersektorale Versorgung von Patienten (vollstationär, teilstationär, ambulant) mit bedacht werden.

Ergänzende Empfehlungen zur Finanzierung von Krankenhäusern
Die AWMF begrüßt, dass eine Evaluation der Krankenhausreform erfolgen soll. Sie regt dazu an diese multidimensional anzulegen und dabei quantitative und qualitative, quer- und längsschnittliche Methoden sowie die Ergebnisqualität letztlich intersektoral unter Berücksichtigung sogen. PROMs (Patient Reported Outcome Measures) zu berücksichtigen.

Nach Auffassung der AWMF ist es offensichtlich, dass Entscheidungsträger, die ihre hoheitliche Zuständigkeit für die Planung und Realisierung der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und deren Behandlungsqualität betonen, auch unmittelbar ihrer daraus resultierenden Verpflichtung der Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser nachkommen müssen, denen sie zukünftig Leistungsgruppen zuweisen möchten. Geschieht dies weiterhin nicht in einem ausreichenden Maße, dann werden die angestrebten Ziele, insbesondere die Erhöhung der Versorgungsqualität der Bürger:innen, nicht erreicht werden können.

Referenzen
1 https://register.awmf.org/de/leitlinien ... leitlinien
2 https://www.awmf.org/regelwerk
3 Was sich die Bürger von der Krankenhausreform erhoffen. Deutsches Ärzteblatt 06.06.2023. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... m-erhoffen
4 „Wollen wir ein kaltes Kliniksterben?“. taz 22.05.2023. https://taz.de/Gesundheitsoekonom-ueber ... /!5933156/
5 Gutachten Krankenhauslandschaft Nordrhein-Westfalen, Berlin, August 2019. https://broschuerenservice.mags.nrw/mag ... estfalen/1
6 Gemeinsamer Bundesausschuss - Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V. https://www.g-ba.de/downloads/62-492-23 ... -11-01.pdf
7 M. Nothacker et al. Medizin und Ökonomie: Maßnahmen für eine wissenschaftlich begründete, patientenzentrierte und ressourcenbewusste Versorgung. Ein Strategiepapier der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Dtsch Med Wochenschr 2019;144:990–996
8 Deutsches Krebsforschungszentrum. https://www.dkfz.de/de/presse/pressemit ... Kosten.php
9 Reinhardt: „Die Krankenhausreform darf den Ärztemangel nicht verschärfen“. https://www.bundesaerztekammer.de/press ... rschaerfen
10 Krankenhausreform: Einteilung in Level ohne rechtliche Verbindlichkeit. Deutsches Ärzteblatt 26.06.2023. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... ndlichkeit
11 Medizinischer Dienst – Die Arbeit des Medizinischen Dienstes. Zahlen, Daten, Fakten 2021, S. 4

****************************************************************
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V. bündelt die Interessen der medizinischen Wissenschaft und trägt sie verstärkt nach außen. Sie handelt dabei im Auftrag ihrer 182 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Gegründet 1962 mit dem Ziel, gemeinsame Interessen stärker gegenüber dem Staat und der ärztlichen Selbstverwaltung zu positionieren, erarbeitet die AWMF seitdem Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese im wissenschaftlichen und politischen Raum. Die AWMF ist Ansprechpartner für gesundheitspolitische Entscheidungsträger, wie den Gemeinsamen Bundesausschuss, und koordiniert die Entwicklung und Aktualisierung medizinisch-wissenschaftlicher Leitlinien in Deutschland. Jede gemeinnützige Fachgesellschaft in Deutschland kann Mitglied werden, sofern sie sich wissenschaftlichen Fragen der Medizin widmet. Die AWMF finanziert sich vorwiegend durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und Spenden.

Quelle: Pressemitteilung vom 07.07.2023
Ihr Kontakt für Rückfragen:
AWMF-Pressestelle
Sabrina Hartmann
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Tel.: 0711 8931-649
Fax: 0711 8931-167
hartmann@medizinkommunikation.org
presse@awmf.org
www.awmf.org

AWMF-Geschäftsstelle
Dennis Makoschey
Birkenstraße 67
10559 Berlin
Tel.: +49 030 20097777
presse@awmf.org
>>> https://www.awmf.org/fileadmin/user_upl ... Reform.pdf
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Krankenhausreform: Bund und Länder einigen sich auf Eckpunkte

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Bundesministerium für Gesundheit


Krankenhausreform: Bund und Länder einigen sich auf Eckpunkte

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Bund und Länder haben sich am 10. Juli 2023 auf die Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt. In Berlin kamen die Gesundheitsminister*innen, Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und die Fraktionen der Ampel-Koalition zusammen, um die letzten Streitpunkte auszuräumen. Anschließend wurde ein gemeinsames Eckpunktepapier als Grundlage für einen Gesetzentwurf veröffentlicht. > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... _final.pdf

„Ich bin sehr dankbar, dass wir uns auf detaillierte Eckpunkte einigen konnten. Ich bin sehr zufrieden mit den Ergebnissen. Wir sind voll im Zeitplan. Mit dieser Einigung ist zu erwarten, dass das Gesetz am 1. Januar in Kraft treten kann", sagt Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach.

Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach betont, dass nur Kliniken, die die Qualitätskriterien für bestimmte Leistungen auch erfüllen, die Vorhaltepauschalen erhalten: „Die Patienten können sich darauf verlassen, dass die angebotenen Krankenhausbehandlungen auch immer nötig sind und vom Krankenhaus mit der entsprechenden Qualität durchgeführt werden können.“ Außerdem sei die Vorhaltepauschale von 60% eine Existenzgarantie für kleine Klinken. So könne eine flächendeckende medizinische Versorgung vor allem auf dem Land gesichert werden - trotz einbrechender Fallzahlen.

Die Einigung im Detail:
Das überholte System der Fallpauschalen wird beendet. Stattdessen bekommen notwendige Kliniken Vorhaltepauschalen. Das heißt sie bekommen eine Art Existenzgarantie, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten.
Somit bestimmt die Qualität und nicht mehr die Quantität die Versorgung. Durch das neue System der Vorhaltepauschalen erhalten Krankenhäuser die Chance, zu überleben. Patient*innen können sich darauf verlassen, dass ihre Behandlung wirklich nötig ist und gut gemacht wird.
Der Bund legt nach der Sommerpause ein eigenes Gesetz zur Transparenz vor. Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet. Die Transparenz-Offensive soll am 1. Januar 2024 starten.
Über den Sommer wird auf Grundlage der vereinbarten Eckpunkte der Gesetzentwurf erarbeitet und danach ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Nachdem das Gesetz verabschiedet wurde, wird die Reform fortlaufend evaluiert, um die Wirkung beurteilen zu können.

Quelle und weitere Informationen >>> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... unkte.html
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Kommentar zur neuen Krankenhausreform

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Kommentar zur neuen Krankenhausreform

Gestern haben sich die Bundesregierung und die Länder auf Eckpunkte bei der Krankenhausreform geeignet. Dr. Andreas Beivers, Professor für Gesundheitsökonomie an der Hochschule Fresenius in München, ordnet die Ergebnisse der Gespräche ein.

Es war ein langes und zähes Ringen zwischen Bund und Ländern, doch nun ist scheinbar die Einigung erreicht, auch wenn der formale Gesetzgebungsprozess erst nach der Sommerpause, sprich im Herbst beginnt. Im Kern beabsichtigt die Reform drei zentrale Ziele: Gewährleistung von Versorgungssicherheit (Daseinsvorsorge), Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie Entbürokratisierung, wie das Eckpunktepapier vom 10. Juli 2023 selbst attestiert.

Die Fallpauschalen werden in ihrer Bedeutung deutlich gestutzt

Im Detail: Als äußerst positiv ist anzumerken, dass sich Bund und Länder nun auf den grundlegenden Modus Operandi der zukünftigen Krankenhausfinanzierung geeinigt haben: Die Fallpauschalen werden in ihrer Bedeutung deutlich gestutzt, eine Vorhaltekostenfinanzierung der Kliniken in Höhe von 60 Prozent soll kommen. Auch wenn dieser Prozentsatz aus gesundheitsökonomischer Sicht als etwas zu hoch erscheint und die Gefahr mit sich bringt, dass sich Mehrleistungen für Kliniken nicht mehr so lohnen, sprich der Anreiz für Fleißige damit gedrosselt wird, ist dies ein Schritt in die richtige Richtung. Ziel war es, die Kliniken aus dem Hamsterrad, durch immer mehr Fälle ihre Kosten finanzieren zu können, zu befreien. Das ist gelungen. Reduziert man aber Leistungsanreize zu stark, besteht die Gefahr von Rationierung und Wartezeiten – wie wir es aus staatlichen Gesundheitssystemen kennen.

Planungshoheit bleibt bei den Ländern

Gut ist, dass die Planungshoheit bei den Ländern verbleibt. Denn gerade in der Pandemie hat man ja gesehen: Gesundheitsversorgung ist eine regionale Aufgabe, die sich immer im Spannungsbogen zwischen sinnvollen, bundeseinheitlichen Vorgaben auf der einen, und regionalen Lösungskonzepten auf der anderen Seite bewegt.

Mangelnder Investitionskostenfinanzierung führt zu Insolvenzen

Schade ist, dass kein Bund-Länder-Durchbruch bei der Lösung der maroden Investitionskostenfinanzierung der Kliniken gelungen ist. Im Grunde bleibt hier vieles beim Alten, erweitert um einen Krankenhausstrukturfonds, den es schon gibt. Wie auch die Prognosen des aktuellen Krankenhaus Rating Reportes zeigen, sind viele deutsche Kliniken von Insolvenz bedroht – und dies ist auch ein Grund mangelnder Investitionskostenfinanzierung, die in den jeweiligen Bundesländern sehr heterogen ist. Dies gefährdet nicht nur die Existenz vieler Krankenhäuser an sich, sondern kann auch zu einer Verstärkung und Manifestation sozioökonomischer Versorgungsunterschiede in Deutschland führen. Gerade in vermögenderen Bundesländern und Regionen sind die Länder, aber auch einzelne Kommunen und Städte eher in der Lage ihre Kliniken finanziell zu unterstützen und somit Insolvenzen abzuwenden. In heute schon strukturschwachen Regionen mit hoher kommunaler Überschuldung und ggfs. schlechterem Gesundheitszu-stand sowie geringerer Lebenserwartung kann sich dies anders dar-stellen. Es wäre fatal, wenn ein kalter Strukturwandel dazu führen würde, soziale Unterschiede – gerade auch in der Gesundheitsversor-gung – zu vergrößern.

Als besonders positiv ist hervorzuheben, dass sich Bund und Länder nun auf eine Konkretisierung der Aufgaben, der Rolle und der Finanzierung sogenannter Ii-Kliniken einigen konnten. Diese sektorenübergreifenden Versorger (sogg. Level Ii-Krankenhäuser) sind auch in Zukunft Plankrankenhäuser, und werden auf solide finanzielle Füße gestellt. Dadurch kann es zum ersten Mal seit Jahrzenten gelingen, die sektorale Trennung des Gesundheitssystems zwischen ambulant und stationär zu durchbrechen und gerade auch den Pflegefachberufen eine sehr attraktive berufliche Perspektive zu bieten. Deren Rolle wurde nun durch den folgenden Kompromiss gestärkt.

„Eine gute Hüfttransplantation folgt in Bayern keinen anderen Regeln und Kriterien als in Berlin oder Bremen.“

Lobenswert ist auch, dass die Länder bei der Klassifikation ihrer Kliniken – beispielsweise im Bereich der Fachkrankenhäuser, maßgebli-che Mitspracherechte haben bzw. behalten. Dies schaff Flexibilität in den Ländern und in der Versorgung vor Ort. Das ist zentral – dann die Versorgung in den Regionen kann nicht aus Berlin vom Schreibtisch aus geplant werden. Was aber bundeseinheitlich erfolgen sollte, sind Vorgaben von Qualitätskriterien. Eine gute Hüfttransplantation folgt in Bayern keinen anderen Regeln und Kriterien als in Berlin oder Bremen. Hier haben Bund und Länder nun scheinbar gute und pragmatische Lösungen gefunden, die auch anerkennen, dass Qualität nicht einfach zu messen ist und es statistische Fallstricke gibt – und dennoch Datentransparenz hergestellt werden kann, damit die Versorgung zum Wohle der Patientinnen und Patienten besser wird.

Über die Hochschule Fresenius
Die Hochschule Fresenius mit ihren Standorten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Id-stein, Köln, München und Wiesbaden sowie dem Studienzentrum in New York gehört mit über 18.000 Studierenden zu den größten und renommiertesten privaten Hochschulen in Deutschland. Sie blickt auf eine 175-jährige Tradition zurück. 1848 gründete Carl Remigius Fresenius in Wiesbaden das „Chemische Laboratorium Fresenius“, das sich von Beginn an sowohl der Laborpraxis als auch der Ausbildung widme-te. Seit 1971 ist die Hochschule staatlich anerkannt. Sie verfügt über ein sehr breites, vielfältiges Fächer-angebot und bietet in den Fachbereichen Chemie & Biologie, Design, Gesundheit & Soziales, onlineplus sowie Wirtschaft & Medien Bachelor- und Masterprogramme in Vollzeit sowie berufsbegleitende und aus-bildungsbegleitende (duale) Studiengänge an. Die Hochschule Fresenius ist vom Wissenschaftsrat instituti-onell akkreditiert. Bei der Erstakkreditierung 2010 wurden insbesondere ihr „breites und innovatives Angebot an Bachelor- und Master-Studiengängen“, „ihre Internationalität“ sowie ihr „überzeugend gestal-teter Praxisbezug“ vom Wissenschaftsrat gewürdigt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Websi-te: www.hs-fresenius.de

Weitere Informationen:
http://www.hs-fresenius.de

Quelle: Pressemitteilung vom 11.07.2023
Melanie Hahn Presse & Öffentlichkeitsarbeit
Hochschule Fresenius
https://idw-online.de/de/news817602
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Scharfe Kritik der Pflegefachverbände zur Krankenhausstrukturreform

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Scharfe Kritik der Pflegefachverbände zur Krankenhausstrukturreform

Am Montag, den 10. Juli, wurde das Eckpunktepapier zur Krankenhausstrukturreform aus dem Bundesministerium für Gesundheit bekannt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Bundesverband Pflegemanagement und der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz üben scharfe Kritik daran, dass der Stellenwert der professionellen Pflege in den Eckpunkten ignoriert wird.

Am 27. Juni 2023 hatten die Fachverbände in einem Policy Brief die zwingende Notwendigkeit zur Einbindung des pflegefachlichen Potenzials angemahnt und Wege aufgezeigt, wie es gelingen kann, gemeinsam eine sichere Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu erreichen. „Die beruflich Pflegenden erwarten von Bundesgesundheitsminister Lauterbach eine wirksame Krankenhausreform, die weitsichtig ist und damit die bestehenden und zukünftigen Probleme angeht“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Dazu gehört zwingend, dass die Kompetenzen der Pflegefachpersonen endlich anerkannt und genutzt werden. Im vorliegenden Eckpunktepapier kommt die Profession Pflege nicht vor. Im Vergleich zu den Vorschlägen der Regierungskommission wurde die Pflege geradezu ausradiert. Das ist unerhört für die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen“, so Bienstein weiter.

Ohne professionelle Pflege und ohne eine Ausweitung des pflegerischen Verantwortungsbereichs werde eine Krankenhausreform nicht gelingen. „Wir fordern Minister Lauterbach auf, sein Versprechen zu halten und den Verantwortungsbereich für Pflegefachpersonen auszuweiten, indem eine Heilkundeübertragung im Sinne einer Substitution erfolgt“, fordert Bienstein. Aus Sicht der Pflegeverbände müsse die Pflegequalität neben technischen und medizinischen Anforderungen ein Kriterium für die Zuordnung zu Leistungsgruppen werden.

Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer, Präsidentin des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK, macht deutlich: „Minister Lauterbach erhebt den Anspruch, mit der Krankenhausstrukturreform eine ‚Revolution‘ eingeleitet zu haben. In der Tat brauchen die Menschen zur Sicherung ihrer Versorgung eine umfassende Revolution der Gesundheitsversorgung. Um dies zu ermöglichen, müssen sich überholte Narrative ändern. Berufsgruppen müssen im Rahmen ihrer Fachlichkeit auf Augenhöhe die Verantwortung für Patientinnen und Patienten tragen. Die Herausforderungen, vor denen wir alle stehen, lassen keinen Raum für Ängste oder Eitelkeiten. So muss die Leitung von Level-Ii- Klinken durch hierfür qualifizierte Pflegefachkräfte ermöglicht werden.“

Kritik erntet auch die Formulierung zum Pflegebudget aus dem Eckpunktepapier: „Diese ist so zu verstehen, dass das Pflegebudget mit den Vorhaltekosten verrechnet wird. Damit setzt man schon wieder den falschen Anreiz, an der Pflege zu sparen. Gute Pflege ist für gute Medizin unerlässlich. Wir stecken in dieser Pflegekrise, weil die politisch Verantwortlichen Pflege immer nur als Kostenfaktor betrachten, statt ihren Stellenwert für die Genesung, die Wahrung der Würde, das Wohlbefinden trotz Krankheit zu sehen. Pflege ist eine Gesundheitsleistung“, analysiert Sarah Lukuc, Vorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement. „Die vorgeschlagenen Eckpunkte sind in der aktuellen Form nicht dazu geeignet, die drei Ziele der Reform – Versorgungssicherheit, Behandlungsqualität und Entbürokratisierung – zu erreichen. Eine erfolgreiche Reform kann nur dann gelingen, wenn die Profession Pflege auf allen Ebenen – von der Erarbeitung bis zur Implementierung – beteiligt wird“, erläutert Lukuc.

Die Verbände fordern Bundesgesundheitsminister Lauterbach und die Minister:innen der Länder auf, im Gesetzgebungsprozess nachzubessern und der professionellen Pflege den Stellenwert einzuräumen, den sie für die Gesundheitsversorgung der Menschen hat. „Alles andere ist ein Affront gegen die beruflich Pflegenden und es ist eine weitere verpasste Chance, die Gesundheitsversorgung und die Situation des Pflegepersonals zu verbessern“, heißt es aus den Verbänden.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.07.2023
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de
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Eckpunkte für eine Krankenhausreform

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Bund und Länder haben sich am 10.07.2023 auf Eckpunkte für eine Krankenhausreform geeinigt. Im Kern beabsichtigt die Reform drei zentrale Ziele: Gewährleistung von Versorgungssicherheit (Daseinsvorsorge), Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie Entbürokratisierung, wie das Eckpunktepapier vom 10. Juli 2023 selbst attestiert. … > viewtopic.php?p=9435#p9435 - Dr. Andreas Beivers, Professor für Gesundheitsökonomie an der Hochschule Fresenius in München, hat die Ergebnisse der Gespräche eingeordnet. … >
viewtopic.php?f=5&t=634&p=9436#p9436 - Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Bundesverband Pflegemanagement und der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz haben inzwischen scharfe Kritik daran geübt, dass der Stellenwert der professionellen Pflege in den Eckpunkten ignoriert wird. … > viewtopic.php?f=5&t=634&p=9437#p9437
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Bei der Krankenhausreform die Schwächsten nicht vergessen

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Diakonie-Zitat: Bei der Krankenhausreform die Schwächsten nicht vergessen

Berlin, 11. Juli 2023 – Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass Bund und Länder aufeinander zugegangen sind und sich auf Eckpunkte zur Krankenhausreform geeinigt haben.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: "Die Krankenhausreform ist eine Chance, die genutzt werden sollte, um unser Gesundheitswesen so weiterzuentwickeln, dass es auch die Schwächsten der Gesellschaft im Blick hat. Die Bedürfnisse immer älter werdender Erwachsener, chronisch kranker oder pflegebedürftiger Menschen, Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen müssen besser berücksichtig werden: Dazu braucht es regional eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung, eine stärker multiprofessionell ausgerichtete Primärversorgung, flächendeckend ausgebaute psychosoziale Krisendienste und den Willen, bestehende Zugangsbarrieren zur Gesundheitsversorgung weiter abzubauen."

Die Diakonie Deutschland sieht Handlungsbedarf in sieben Bereichen, um auch in Zukunft eine gute gesundheitliche Versorgung für alle Menschen zu gewährleisten:

7 Thesen für eine gute Krankenhausreform: https://www.diakonie.de/pressemeldungen ... -vergessen

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Quelle: Pressemitteilung vom 11.07.2023
Kathrin Klinkusch, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
T +49 30 65211-1780
F +49 30 65211-3780
pressestelle@diakonie.de


Diakonie Deutschland
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LICHT UND SCHATTEN ABER VOR ALLEM SORGE UM UNKONTROLLIERTES KLINIKSTERBEN

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LICHT UND SCHATTEN ABER VOR ALLEM SORGE UM UNKONTROLLIERTES KLINIKSTERBEN
DKG zu den Eckpunkten der Krankenhausreform


Vom Abschluss der Eckpunkte für die Krankenhausreform bis zu einem Gesetzentwurf ist es noch ein weiter Weg. Gerade die Unbestimmtheit vieler Aussagen im Eckpunktepapier birgt Unsicherheit und gibt den Krankenhäusern noch keine verlässliche Grundlage für die weiteren Planungen. Diese Unklarheiten prägten auch die Diskussionen auf dem Krankenhausgipfel „Spezial“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in Berlin. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und seine Landeskollegen aus Baden-Württemberg, Bayern und Bremen kommentierten und interpretierten die Ergebnisse der Bund-Länder-Gespräche.

„Diese Diskussionen zeigen, welche Probleme auf dem Weg zur Krankenhausreform noch auf uns zukommen werden. Die Eckpunkte sind an vielen Stellen nicht mehr als Formelkompromisse, Überschriften, Prüfaufträge und Absichtserklärungen. Die beschworene Einheit steht hier durchaus infrage“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß.

Die Eckpunkte zeigen in der mittel- und langfristigen Reformplanung gute Ansätze, die auch die Kliniken unterstützen. Es wird erkennbar, dass die einheitlichen Verfahren und Maßstäbe der Krankenhausplanung für alle 16 Bundesländer eine Chance für die bedarfsgerechte Zuordnung von Versorgungsaufgaben auf die Standorte ist. Auch die Finanzierungsreform mit einer Vorhaltefinanzierung kann langfristig dazu beitragen,
Krankenhausversorgung angemessen zu refinanzieren. Dazu muss aber auch das Gesamtvolumen passen, dass von der Politik zur Verfügung gestellt wird. Doch gerade in der kurzfristigen Gestaltung und Sicherung verweigert sich die Politik notwendigen Handlungen. „Wir sind fassungslos, dass Bund und Länder tatsächlich das unkontrollierte Kliniksterben hinnehmen. Von einer Existenzgarantie, gerade für die Krankenhäuser im ländlichen Raum, in den kommenden Jahren kann überhaupt keine Rede sein. Es ist Aufgabe von Politik zu gestalten, es ist aber auch die Verantwortung von Politik für einen geordneten Übergang in die neue Krankenhauswelt zu sorgen, um Schaden von der Bevölkerung durch Versorgungslücken abzuwenden. Wenn sowohl Bund als auch Länder hier nicht aktiv werden, ist das ein politischer Offenbarungseid. Wir laufen Gefahr bis 2027, bis die Finanzierungsreform tatsächlich greift, Versorgungslücken in Deutschland zu schaffen, die wir uns heute noch gar nicht vorstellen können. Und dies mit extremen Auswirkungen sowohl für die Gesundheit der Menschen als auch für das politische System. Wir sollten uns alle daran erinnern, dass im Grundgesetz die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse von Stadt und Land verankert ist. Diesem Anspruch muss man gerecht werden“, so Gaß.
Auch bei den langfristigen Reformmaßnahmen gibt es weiterhin Unklarheiten. „Es wird sehr auf die Ausgestaltung ankommen. Bei der Mischfinanzierung aus Vorhaltepauschalen und leistungsabhängiger Vergütung steckt der Teufel im Detail. Wir sollten alle endlich aufhören, davon zu sprechen, dass es ein Ende des Fallpauschalensystems ist. 40 Prozent der Finanzierung der Kliniken wird weiter über leistungsabhängige Pauschalen erfolgen und auch die Vorhaltung hängt an Fallzahlkorridoren, bleibt also leistungsabhängig. Wie und ab wann die Krankenhäuser wirklich durch die Vorhalte-Finanzierung in eine finanziell sichere Zukunft geleitet werden, hängt hier von der Detailgestaltung ab“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende.

Enttäuschend ist aus Sicht der DKG, dass sich die Länder nicht zu einer Selbstverpflichtung für eine angemessene Investitionsfinanzierung vereinbart haben. Es ist untragbar, dass man offensichtlich weiter davon ausgeht, dass Krankenhäuser am Personal sparen, um die lückenhafte Investitionsfinanzierung mit eigenem Geld aufzufüllen.

Hinsichtlich der regionalen Öffnungsklauseln, wurde aus der Diskussion sehr deutlich, dass es auch hier nicht immer ein gleichlautendes Verständnis für die Begriffe gibt. „Die Reform wird daran gemessen, ob sie Zentralisierung, Verbesserung der Qualität und wohnortnahe Versorgung austarieren kann. Die regionalen Besonderheiten müssen gewahrt bleiben. Und bei der Qualitätsdebatte darf auch nicht vergessen werden, dass auch wohnortnahe und niedrigschwellige Zugänge Qualitätsmerkmale sind.“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.887 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,4 Millionen Mitarbeitern. Bei 127 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.07.2023
Kontakt:
Joachim Odenbach (Leitung)
Holger Mages
Dr. Jörn Wegner
Rike Stähler
Tel. (030) 3 98 01 - 1020 / - 1022 / - 1023 / - 1024
Sekretariat
Banu Öztürk
Sina Hoffmann
Tel. (030) 3 98 01 -1025 / -1021
Fax (030) 3 98 01 -3021
e-mail: pressestelle@dkgev.de
web: www.dkgev.de

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