Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung

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Bundesministerium für Gesundheit
Pressemitteilung vom 07.12.2022


Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung


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Wer im Krankenhaus behandelt wird, muss künftig seltener über Nacht bleiben. Das ist Ziel der zweiten Empfehlung, die die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung am 27.09.2022 vorgelegt hat. Leitidee ist, auch „Tagesbehandlung im Krankenhaus“ im DRG-System abzubilden. So könnten Krankenhäuser und Gesundheitswesen gleichermaßen entlastet werden, so die Kommission.

Die Vorschläge sind ein guter Ansatz, den wir weiterverfolgen werden. In Deutschland werden immer noch überdurchschnittlich viele Patientinnen und Patienten vollstationär behandelt. Unser Anspruch muss es aber sein, notwendige Behandlungen dort zu erbringen, wo sie medizinisch und ökonomisch am sinnvollsten sind.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

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Prof. Karl Lauterbach über die zweite Empfehlung der Regierungskommission zur Krankenhausversorgung Vieo (6. Min.) >>> https://www.youtube.com/watch?v=qf-ifDuWvNc

Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Kommission wurde im Mai 2022 eingerichtet, um notwendige Reformen im Krankenhausbereich anzugehen. Sie soll Empfehlungen vorlegen und insbesondere Leitplanken für eine auf Leistungsgruppen und auf Versorgungsstufen basierende Krankenhausplanung erarbeiten, die sich an Kriterien wie Erreichbarkeit und der demographischen Entwicklung orientiert.

Die Krankenhauskommission hat ihre erste Stellungnahme (PDF, nicht barrierefrei, 590 KB) kurz vor der Sommerpause vorgelegt. Darin ging es um Empfehlungen für eine Reform der stationären Vergütung für Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe.

Die zweite Stellungnahme (PDF, barrierefrei, 703 KB) behandelt Tagesbehandlungen im Krankenhaus zur kurzfristigen Entlastung der Krankenhäuser und des Gesundheitswesens.

Die Regierungskommission tagt alle 14 Tage. Berufen sind Expertinnen und Experten aus der Versorgung (Pflege und Medizin), der Ökonomie, der Rechtswissenschaften und ein an das BMG angebundenen Koordinator.


Mitglieder der Kommission
Prof. Dr. Tom Bschor, Koordinator der Regierungskommission Krankenhausversorgung, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und langjähriger Chefarzt der Abteilung für Psychiatrie der Schlosspark-Klinik Berlin und stellvertretender Vorsitzender der Berliner Gesellschaft für Psychiatrie und Neurologie. Zu seinen Schwerpunkten zählen u. a. therapieresistente Depression; bipolar affektive Erkrankung und Suchterkrankungen.
Prof. Dr. Martina Hasseler ist als Pflege- und Rehabilitationswissenschaftlerin Professorin für Klinische Pflege an der Fakultät Gesundheitswesen an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften. Ihr Schwerpunkt ist die pflegerische und gesundheitliche Versorgung vulnerabler Bevölkerungsgruppen.
Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg ist Vorsitzende der Gesellschaft für Qualitätsmanagement und leitet den Bereich für Qualitätsmanagement und klinisches Risikomanagement der Sana Kliniken AG.
Michaela Evans ist Direktorin des Forschungsschwerpunktes Arbeit & Wandel am Institut Arbeit und Technik (IAT) an der Westfälischen Hochschule und Gutachterin.
Prof. Dr. Jörg Dötsch ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin an der Uniklinik Köln. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die Diagnostik und Behandlung des gesamten Spektrums der Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen.
Prof. Dr. Christian Karagiannidis ist Facharzt für Innere Medizin, Pneumologie und Intensivmedizin und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN). Zu seinen Schwerpunkten zählen die Kurz- und Langzeitunterstützungssysteme, Lungenersatzverfahren sowie Diagnostik und Therapie des akuten Lungenversagens.
Prof. Dr. Heyo Kroemer ist Pharmazeut und Pharmakologe und Vorstandsvorsitzender der Charité. Seine Forschungsschwerpunkte sind die Wechselwirkung von Arzneimitteln, Transport und Verstoffwechselung von Arzneistoffen, Drug Targeting, Medizininformatik, medizinische Aus- und Fortbildung.
Prof. Dr. Rajan Somasundaram ist Ärztlicher Leiter in der Notaufnahme Campus Benjamin Franklin mit den Tätigkeitsschwerpunkten Notfallmedizin und Porphyrien.
Prof. Dr. Dagmar Felix hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Sozialrecht an der Universität Hamburg inne. Sie hat unter anderem Arbeiten zum GKV-System, einschließlich Finanzierung, Vergütungsfragen von Krankenhäusern veröffentlicht
Prof. Dr Stefan Huster hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Gesundheits- und Sozialrecht und Rechtsphilosophie an der Ruhr-Universität Bochum inne. Das Leopoldina-Mitglied leitet die Kommission zur Evaluation des IfSG beim Bundestag und ist Vorsitzender der Schiedsstelle zur Festsetzung von Erstattungsbeiträgen für neue Arzneimittel.
Prof. Dr. Thorsten Kingreen hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg inne. Er arbeitet unter anderem zu Grundrechts- und Verfassungsfragen.
Prof. Dr. Laura Münkler hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Verwaltungs- und Gesundheitsrecht an der Universität Greifswald inne. Sie arbeitet unter zu verwaltungsrechtlichen Fragen.
Prof. Dr. Boris Augurzky ist Kompetenzbereichsleiter Gesundheit im Rheinisch-Westfälischen Wirtschaftsinstitut (RWI). Sein Schwerpunkt ist der stationäre Gesundheitsektor und der Pflegebereich.
Prof. Dr. Reinhard Busse ist Professor für Management im Gesundheitswesen an der TU Berlin. Sein Schwerpunkt ist u. a. Gesundheitssystemforschung. Er leitet das vom BMBF-geförderte Gesundheitsökonomische Zentrum Berlin.
Die Volkswirtin Irmtraud Gürkan war lange im Management der Universitätsklinik Heidelberg tätig und ist Gründungsmitglied des Verbands der Universtiätsklinika Deutschland (VUD). Derzeit ist sie u. a. stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Charité.
Prof. Dr. Leonie Sundmacher hat den Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie an der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften an der Technische Universität München. Ihre Schwerpunkte sind Management im Gesundheitswesen und regionale Versorgungsforschung.
Prof. Dr. med. Jochen Schmitt ist Professor für Sozialmedizin und Versorgungsforschung an der Technischen Universität Dresden.


Downloads
Zweite Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission - PDF-Datei (barrierefrei, 703 KB) > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... I_2022.pdf
Erste Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission - PDF-Datei (nicht barrierefrei, 590 KB) > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... shilfe.pdf
Ausführliche Mitgliederliste der Regierungskommission - PDF-Datei (nicht barrierefrei, 264 KB) > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... ission.pdf


Quelle. Bundesgesundheitsministerium - 06.12.2022 - > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... eform.html
WernerSchell
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Krankenhauskommission stellt Reformkonzept vor

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (07. Dezember 2022, Nr. 49/2022)


Krankenhauskommission stellt Reformkonzept vor
Deutscher Pflegerat: Gute Ansätze mit Potential bei Berücksichtigung der beruflich Pflegenden


Zum gestern von der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgelegten Krankenhauskonzept sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Deutsche Pflegerat begrüßt das von der Regierungskommission vorgelegte Krankenhauskonzept. Richtig ist es, den Fokus dabei auch auf die beruflich Pflegenden zu setzen.

Medizinische anstatt ökonomische Gründe sollen künftig über die Behandlungen bestimmen, was zu weniger, aber dafür gezielteren Leistungen im Krankenhausbereich führen soll. Der sichtbar fehlerhafte Anreiz des Fallpauschalensystems, immer mehr Leistungen zu erbringen, wird unterbrochen. Das entlastet die beruflich Pflegenden.

Die Krankenhausreform muss begleitet werden von einer Reform über alle Sektoren des Gesundheitswesens hinweg, von der ärztlichen ambulanten Versorgung über die Bereiche der Rehabilitation bis hin zur ambulanten und stationären Langzeitpflege. Deutlich wird dies an der Zielsetzung, dass künftig Krankenhäuser des „Level Ii“ unter pflegerischer Leitung regional eine sektorenübergreifende steuernde Schlüsselrolle übernehmen sollen. Die geplante Zusammenarbeit mit regionalen Ärzten muss gleichberechtigt erfolgen. Hierfür sind eine Kompetenzerweiterung und eine hohe Handlungsautonomie der pflegerischen Berufe notwendig, die endlich auf deren Wissen baut.

Die geplante Reform macht klar, dass Deutschland mehr denn je gut ausgebildete Pflegefachpersonen benötigt, um Erfolg zu haben. Dies auf Augenhöhe mit allen weiteren Berufen im Gesundheitswesen. Die beruflich Pflegenden benötigen hierfür die Selbstverwaltung der Pflegekammern. Auch dies muss im Gesamtkonzept neben einer umfassenden Bildungsstruktur beinhaltet sein.

Der Weg der skizzierten Krankenhausreform ist aus Sicht des Deutschen Pflegerats vorstellbar. Sie darf jedoch nicht Halt machen an reinen Strukturänderungen im Krankenhausbereich. Der Deutsche Pflegerat unterstützt diesen Prozess gerne.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Laumann mit Skepsis bei Kranken­hausreformplänen des Bundes

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Deutsches Ärzteblatt vom 07.12.2022:

Laumann mit Skepsis bei Kranken­hausreformplänen des Bundes

Köln – Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgestellten Reformpläne im Kranken­hausbereich stoßen beim nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) auf Skepsis. Dieser äußerte heute Zweifel an der Finanzierbarkeit.
Allein wegen der Lohnsteigerungen benötige das Gesundheitssystem ständig mehr Geld, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk. Zudem gebe es medizinischen Fortschritt nicht zum Nulltarif.
Laumann warnte zudem davor, die Krankenhausplanung zentral aus Berlin zu steuern. Diese sei Ländersache und müsse es auch bleiben. Zuvor hatte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) die Vorschläge als „planwirtschaftlich" bezeichnet. Sie seien für die Bundesländer nicht akzeptabel, weil sie in deren Kompetenz eingriffen.
Der Deutsche Städtetag hat die Vorschläge grundsätzlich begrüßt, fordert aber eine raschere finanzielle Stabilisierung. „Wir brauchen ein Rettungspaket, das schnell wirkt. Sonst wird es in fünf Jahren viele wichtige Krankenhäuser nicht mehr geben“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. „Die finanzielle Notlage der Krankenhäuser war noch nie so groß wie heute.“
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Reform der Krankenhausvergütung - DGCH begrüßt Lauterbachs Reformpläne: „Jetzt mutig bleiben“

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Reform der Krankenhausvergütung
DGCH begrüßt Lauterbachs Reformpläne: „Jetzt mutig bleiben“


Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat seine Vorschläge zur Reform der Krankenhausvergütung vorgelegt. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) begrüßt die Pläne im Grundsatz. „Wir finden es positiv, dass das neue Vergütungsmodell von der reinen Gewinnmaximierung weg- und zu einer stärker qualitätsorientierten Patientenversorgung hinführt“, sagen DGCH-Präsident Professor Dr. med. Andreas Seekamp und DGCH-Generalsekretär Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen. Jetzt dürfe das Vorhaben nicht zerredet werden. „Wir müssen mutig bleiben und den Weg weitergehen. Wir Chirurginnen und Chirurgen unterstützen die Reformpläne und sind jederzeit für Gespräche offen.“

Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hat am 6. Dezember 2022 ihre dritte Stellungnahme vorgelegt – die lang erwartete „Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung“. Wesentliche Eckpfeiler des detaillierten 49-seitigen Papiers lauten: das Gewicht der Fallpauschalen (DRGs) bei der Finanzierung von Krankenhausleistungen zurücknehmen, fixe Vorhaltekosten der Krankenhäuser übernehmen, die Kliniken in einem dreistufigen Versorgungssystem und nach Leistungsgruppen ausrichten. „Das sind alles Schritte in die richtige Richtung, die richtigen Ansätze“, erklärt Seekamp. „Für uns ist vor allem die qualitätsorientierte Zentralisierung komplexer Leistungen entscheidend, etwas, das wir seit langem fordern.“

Einzig die Einordnung des Reformvorhabens stößt bei der DGCH auf Vorbehalte. Ursprünglich hatte der Bundesgesundheitsminister die vollständige Überwindung des DRG-Systems angekündigt. Aus Sicht der DGCH schlägt Lauterbach nun aber eine Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems vor, eine Mischfinanzierung aus DRGs und Erstattung von Fixkosten. „Aus diesem Grund sollte man mit der Verwendung des Begriffs ‚Revolution‘ vorsichtig umgehen“, wendet Schmitz-Rixen ein. „Es ist zwar richtig, dass diese Vorschläge weitergehend sind als alles, was in den zurückliegenden zwanzig Jahren vorgeschlagen worden ist. Aber eine Implementierung über fünf Jahre entspricht am Ende des Tages doch eher einer Evolution.“

Ein weiterer wichtiger Baustein bei der Krankenhausreform stellt die Ambulantisierung dar, zu der ebenfalls vor einiger Zeit eine Stellungnahme durch die Krankenhauskommission erfolgte. Demzufolge sollen ab Januar sukzessive schätzungsweise zwanzig Prozent der operativen Eingriffe, die bisher stationär erfolgen, in Kliniken ambulant über Tagesbehandlungen erbracht werden. So würde das Pflegepersonal nach Vorstellung der Regierungskommission durch weniger Betreuungsbedarf nachts und an Wochenenden entlastet. Die DGCH bezweifelt, dass diese Rechnung aufgeht und hält einen Einspar-Effekt für unrealistisch.

„Wir hätten gerne vorab eine klare Analyse der Effekte gesehen“, betont Seekamp. Dazu gehöre auch die Frage: Wieviel müssen Kliniken und Praxiskliniken für den Aufbau von Räumlichkeiten etwa zur Nachbeobachtung und in die Personalstruktur investieren? Und: Was passiert bei Komplikationen, sind entstehende Kosten gedeckt? Aus Sicht der Fachgesellschaft bedarf die Ambulantisierung aller Wahrscheinlichkeit nach einiger Nachjustierungen. Die DGCH schlägt deshalb vor, die Bestrebungen zur Umgestaltung des Gesundheitssystems mit dem praktischen Know-how von medizinischen Fachgesellschaften und Verbänden zu untermauern, um nachhaltige Lösungen zu finden. „Wir bieten unsere volle Kooperation an“, betont Schmidt-Rixen.

Quelle: Pressemitteilung vom 07.12.2022
Kontakt für Journalisten:
DGCH Pressestelle
Anne-Katrin Döbler/Kerstin Ullrich
Berliner Büro:
Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstraße 59, 10117 Berlin
Telefon: 0711 8931-641
ullrich@medizinkommunikation.org
www.dgch.de
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DBfK zu Reformvorschlägen der Krankenhauskommission - Jetzt Mut zu grundlegenden Reformen gefragt

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Jetzt Mut zu grundlegenden Reformen gefragt
DBfK zu Reformvorschlägen der Krankenhauskommission



Am Dienstag, den 06. Dezember, hat die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach eingesetzte Krankenhauskommission in ihrer dritten Stellungnahme eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung skizziert. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht viele gute Ansätze in den Vorschlägen, die das Potenzial für eine bessere Gesundheitsversorgung hätten.

„Eine grundlegende Reform, die sich daran orientiert, was die Menschen an pflegerischer und medizinischer Versorgung wirklich brauchen und die sektorenübergreifend angelegt wird, ist überfällig“, kommentiert Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK, die Reformvorschläge der Krankenhauskommission. „Die Vorschläge haben das Potenzial, das Gesundheitssystem zu verbessern und dabei die Rolle der professionellen Pflege zu stärken. Es hängt nun davon ab, wie die Reform im Detail ausgestaltet wird.“

In der Krankenhausfinanzierung sollen die Fallpauschalen (DRG) zukünftig eine geringere Rolle spielen, indem mit Vorhaltebudgets eine zusätzliche Finanzierungssäule eingebaut wird. „Damit werden die Fehlanreize durch das Fallpauschalensystem, das Quantität statt Qualität und Versorgungsbedarf honoriert hat, zwar nicht vollständig eliminiert, aber in der vorgeschlagenen Berechnung der Vorhaltebudgets zumindest begrenzt“, bewertet Bienstein den Vorschlag. „Es ist richtig und wichtig, dass das Pflegebudget weiterhin unangetastet bleibt!“

Die Zuordnung von Krankenhäusern zu Versorgungsstufen, die von den Leveln eins bis drei mit Untergruppierungen gehen sollen, befürwortet der DBfK. „Für uns ist wichtig, dass die einheitlichen Kriterien, nach denen Häuser den Leveln 1–3 zugeordnet werden sollen, die Zusammensetzung und Qualifikationsanforderungen in den Pflegeteams berücksichtigen“, fordert Bienstein. „Die Level 1i-Häuser, die unter pflegerischer Leitung stehen sollen, werden aus unserer Sicht eine Schlüsselrolle für die Reform und die Verbesserung der Gesundheitsversorgung in den Regionen übernehmen“, so Biensteins Einschätzung. „Hier kommt es darauf an, dass Pflegefachpersonen mit erweiterten Kompetenzen wie Community Health Nurses und Advanced Practice Nurses eingesetzt werden. Auch die Level 3-Kliniken, in denen die Maximalversorgung angeboten wird, müssen akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen in den Teams einsetzen, um die hochkomplexen Fälle pflegerisch gut versorgen zu können. Spitzenmedizin ohne Spitzenpflege funktioniert nicht.“

Die Vorschläge der Kommission bieten dem DBfK zufolge auch die Chance, die notwendigen Strukturen aufzubauen, um tagesstationäre Leistungen tatsächlich effizienter zu erbringen. Positiv erscheint vor allem, dass die Profession Pflege mehr Verantwortung übernehmen und ihre Kompetenzen vollständig einbringen kann. „Wir werden uns aktiv und konstruktiv an einer sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung im Sinne der Bevölkerung beteiligen. Die Reformpläne können eine Aufwertung des Pflegeberufs bedeuten, die dringend notwendig ist. Wir als DBfK sind bereit, unsere Expertise in eine grundlegende Reform einzubringen. Hoffentlich bringen Bund und Länder den Mut dafür auf“, so Bienstein.

Quelle: Pressemitteilung vom 08.12.2022
Anja Kathrin Hild
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
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Krankenhausreform muss die Patienteninteressen in den Mittelpunkt stellen

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Krankenhausreform muss die Patienteninteressen in den Mittelpunkt stellen

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Das Bundesgesundheitsministerium hat Pläne zu einer Krankenhausreform vorgestellt: > viewtopic.php?f=5&t=634 Dabei sollen u.a. die Fallpauschalen weitgehend durch ein anderes Bezahlsystem ersetzt werden. Dies kann grundsätzlich begrüßt werden. Es muss aber durch alle Reformmaßnahmen sichergestellt werden, dass die Patienteninteressen in den Mittelpunkt gerückt werden. Dazu ist es u.a. erforderlich, die Personalausstattung grundlegend zu verbessern. Im Übrigen erscheint es geboten, alle Reformerwägungen des Bundes mit den Ländern abzustimmen. Solche Gespräche sind für Anfang Januar 2023 vorgesehen. Danach kann es sinnvoll sein, ausführlicher zu den geplanten Veränderungen Stellung zu nehmen.
Einige zurückliegend vorgestellten Textbeiträge mit Krankenhausbezug sind dabei zu berücksichtigen; z.B.:
- Ambulantisierung der Krankenhausleistungen in Deutschland … > viewtopic.php?f=5&t=564
- Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen 2022 veröffentlicht … > viewtopic.php?f=5&t=417
- So krank ist das Krankenhaus - Ein Weg zu mehr Menschlichkeit, Qualität und Nachhaltigkeit in der Medizin - Buchtipp … > viewtopic.php?f=5&t=549


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Reimann: Reformpapier stellt die richtigen Weichen bei Klinik-Qualität

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Reimann: Reformpapier stellt die richtigen Weichen bei Klinik-Qualität

(13.12.22) Der am Dienstag (13. Dezember) gestartete "Qualitätsmonitor" des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hat erneut deutliche Qualitätsprobleme der deutschen Krankenhauslandschaft offengelegt. "Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass nach wie vor Tausende von Herzinfarkt-Fälle in Deutschland in Kliniken landen, die gar keine adäquate Ausstattung für die Versorgung dieser Fälle haben", sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Auch die "Gelegenheitschirurgie" beim Brustkrebs müsse aufhören. Die Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform wiesen in die richtige Richtung, weil sie Qualitäts- und Finanzierungsfragen gemeinsam betrachteten.

Das vollständige Statement
https://aok-bv.de/positionen/statements ... 26115.html

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Quelle: Pressemitteilung vom 13.12.2022
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
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Tel.: 030/220 11-200
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Klinik-Konzept mit Perspektive

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Klinik-Konzept mit Perspektive

(19.12.22) Der AOK-Bundesverband sieht die Regierungskommission und den Bundesgesundheitsminister bei der geplanten Klinikreform auf dem richtigen Weg. "Mit dem Konzept kann es gelingen, die Anreize der Klinikfinanzierung und der Krankenhausplanung gleichgerichtet auf moderne und tragfähige Klinikstrukturen auszurichten", sagt AOK-Krankenhausexperte Dr. David Scheller-Kreinsen im Gespräch mit dem AOK-Medienservice (ams). Die Kommission empfiehlt einen radikalen Umbau der Kliniklandschaft und eine neue Form der Finanzierung.

Das vollständige Interview:
https://aok-bv.de/presse/medienservice/ ... 26129.html

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Quelle: Pressemitteilung vom 19.12.2022
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Vorschläge für die Krankenhausreform gehen in richtige Richtung

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Medizinische Dienst Bund
PRESSEMITTEILUNG - 4. Januar 2023


Medizinischer Dienst: Vorschläge für die Krankenhausreform gehen in richtige Richtung

„Der Medizinische Dienst begrüßt die Empfehlungen der Regierungskommission, wonach die Krankenhausversorgung und das Finanzierungssystem grundlegend neugestaltet werden sollen. Es ist im Sinne der Patientinnen und Patienten, wenn komplexe Leistungen auf dafür besonders qualifizierte Kliniken konzentriert werden und gleichzeitig die Grundversorgung sichergestellt ist“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. „Die Medizinischen Dienste stehen bereit, die für sie vorgesehenen Aufgaben bei der Umsetzung der Reform zu übernehmen. Ziel sollte dabei eine digital gestützte und bürokratiearme Ausgestaltung sein.“

Die Medizinischen Dienste erleben bei den Prüfungen der Krankenhausabrechnungen und bei den Prüfungen von Strukturmerkmalen, bei denen die personellen und technischen Voraussetzungen für die Erbringung von bestimmten Komplexleistungen (sogenannte OPS-Strukturprüfungen) begutachtet werden, dass in den Kliniken oft Personalmangel herrscht und notwendige Anforderungen für wichtige komplizierte medizinische Versorgungen teilweise nicht oder nur unzureichend erfüllt werden. Fehler bei der Rechnungslegung weisen zudem auf Finanzierungsprobleme und strukturelle Mängel hin, die es zu beseitigen gilt. Darüber hinaus bestehen im System der Fallpauschalen Fehlanreize, die zu nicht notwendigen Operationen und Krankenhausaufenthalten führen.

Fehlentwicklungen korrigieren, hochwertige Krankenhausversorgung sichern

Die Festlegung von Versorgungsstufen und Leistungsgruppen bietet die Chance, Fehlentwicklungen in der Krankenhausversorgung zu korrigieren. Vorgesehen ist, dass der Medizinische Dienst die Einhaltung der Mindeststrukturvoraussetzungen auf Ebene der Level und der Leistungsgruppen überprüft. Die Bundesländer sollen die Krankenhäuser nach der Prüfung einem der vorgesehenen Level zuordnen und die Leistungsgruppen vergeben. Aufgrund ihrer Rolle als unabhängige Körperschaften in den Ländern sind die Medizinischen Dienste bestens in der Lage, diese Aufgaben wahrzunehmen.

Medizinische Dienste haben Expertise für Qualitäts- und Strukturprüfungen

Mit ihrer langjährigen Erfahrung mit Prüfaufgaben im Krankenhaus und durch die Expertise der hochqualifizierten, medizinischen Gutachterinnen und Gutachter sind sie verlässliche Partner bei der Überprüfung der Qualitäts- und Strukturvoraussetzungen für Krankenhausleistungen. „Die Medizinischen Dienste können die von der Regierungskommission vorgesehenen Aufgaben unmittelbar erfüllen. Wichtig ist, dass der Medizinische Dienst bei der Ausarbeitung der Detailregelungen zu einem neuen Versorgungs- und Finanzierungssystem rechtzeitig eingebunden wird, um eine praktikable, digitale und bürokratiearme Umsetzung zu erreichen.“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer.

Hintergrund
Mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen MDK-Reformgesetz erhielten die Medizinischen Dienste die Aufgabe, OPS-Strukturprüfungen in den Krankenhäusern durchzuführen. Dabei prüfen die Fachärztinnen und Fachärzte des Medizinischen Dienstes auf Antrag der Krankenhäuser, ob die notwendigen personellen und technischen Voraussetzungen für bestimmte Komplexleistungen wie z.B. die Behandlung von Schlaganfällen, Intensivbehandlungen oder Frührehabilitation vorliegen. Ist dies der Fall, so erhalten die Krankenhäuser Bescheinigungen, die Voraussetzung dafür sind, dass sie die Leistungen bei den Krankenkassen abrechnen dürfen. Im Jahr 2021 führten die Medizinischen Dienste bundesweit 15.000 OPS-Strukturprüfungen durch. Darüber hinaus prüften die Medizinischen Dienste in 2021 im Auftrag der Krankenkassen bundesweit rund 1,3 Mio. Krankenhausabrechnungen – jede zweite war nicht korrekt.

Pressekontakt
Michaela Gehms, Pressesprecherin Medizinischer Dienst Bund Tel. 0201 8327-115 Mobil: +49 172 3678007
Email: mailto:m.gehms@md-bund.de

Der Medizinische Dienst Bund ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Träger sind die Medizinischen Dienste in den Ländern. Der Medizinische Dienst Bund koordiniert die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste und erarbeitet Richtlinien für ihre Tätigkeit. Zudem berät er die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene z.B. in den Gremien der Selbstverwaltung wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss.
Die Medizinischen Dienste in den Ländern begutachten Versicherte auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung im Auftrag der Krankenkassen. Die Medizinischen Dienste führen zudem Qualitäts- und Strukturprüfungen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern durch.
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DRG-Fallpauschalen müssen komplett abgeschafft werden

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Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

"Die Pläne von Gesundheitsminister Lauterbach sind völlig unzureichend: Die DRG-Fallpauschalen müssen komplett abgeschafft werden. Die Privatisierung von Krankenhausträgern, der Personalabbau, die fortschreitende Kommerzialisierung und das Abschöpfen von Gewinnen durch private Inverstoren müssen entschieden bekämpft werden. Für eine gute Patientenversorgung in Krankenhäusern müssen wir den Kliniken genau so viel Geld geben, wie für die Behandlungen und den Versorgungsbedarf erforderlich ist. Nicht mehr und nicht weniger. Nur so können die Krankenhäuser wieder für die Menschen da sein und nicht für den Profit."

Quelle: Mitteilung vom 05.01.2023
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Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecherin: Sandy Stachel, Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/22 10 28 35 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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