Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Ergebnisse des Krankenhausgipfels Pflegepersonalstruktur muss fester Bestandteil der Krankenhausreform sein

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (06. Januar 2023, Nr. 02/2023)


Ergebnisse des Krankenhausgipfels
Deutscher Pflegerat: Pflegepersonalstruktur muss fester Bestandteil der Krankenhausreform sein


Statement von Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), zu den Ergebnissen des Krankenhausgipfels von Bund und Länder:

„Der Deutsche Pflegerat stimmt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach zu, dass bereits heute in vielen Krankenhäusern das Personal nicht mehr ausreicht, um die Leistungen in der notwendigen und sinnvollen Qualität zu erbringen.

Die nun beschworene notwendige Revolution im Krankenhaussektor muss daher die beruflich Pflegenden umfassend einbeziehen. Die vom Bundesgesundheitsminister genannte neue Vergütungs- und Planungsstruktur muss um eine Pflegepersonalstruktur ergänzt werden. Zusammen mit dieser kann die Krankenhausreform gelingen und können die bestehenden Qualitätsdefizite in der Versorgung behoben werden.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Gesundheitsexperten berichten von überlasteten Notaufnahmen

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Gesundheitsexperten berichten von überlasteten Notaufnahmen
Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Die medizinischen Notaufnahmen sind nach Einschätzung von Gesundheitsexperten überlastet und die Patientensteuerung unzureichend organisiert. In einer Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss forderten Vertreter aus der Praxis, von Verbänden und der Wissenschaft am Mittwoch weitreichende Reformen, um die Versorgung der Patienten zu verbessern.
Daniel Labes von der „Aktion: Notaufnahmen retten“ schilderte die Probleme aus der Praxis in Berlin. Im Dezember 2022 habe das System kurz vor dem Zusammenbruch gestanden. Viele Notaufnahmen hätten sich wegen Überlastung abgemeldet, an manchen Tagen sei ein Viertel der Notfallstrukturen geschlossen worden, weil die Einrichtungen an ihre Kapazitätsgrenze gekommen seien.
Labes forderte eine verbindliche Personalbemessung in Notaufnahmen. In seiner Notaufnahme befänden sich im Schnitt 40 bis 60 Patienten, die nicht angemessen versorgt werden könnten. Das sei eine Bankrotterklärung des Systems. Die Personalbemessung müsse sich an den konkreten Patientenkontakten orientieren. Auch müsse die nötige Qualifikation in der Notaufnahme klar definiert werden.
Auch Martin Pin von der Deutschen Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) sprach von einer Überlastung der Notaufnahmen, weil es dort keinen verbindlichen Personalschlüssel gebe. Er warnte, die Überlastung in den Notaufnahmen führe zu einem gefährlichen Overcrowding und einer Gefährdung der Patientensicherheit.
Henriette Neumeyer von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sagte mit Bezug auf eine Umfrage, viele Kliniken hätten sich im Dezember wegen beschränkter Kapazitäten auf Normal- und Intensivstationen von der Notaufnahme abmelden müssen. Es gebe Personalengpässe im pflegerischen und ärztlichen Bereich. In der Pflege sei die Lage teilweise dramatisch. Sie kritisierte die Patientensteuerung. So kämen rund 74 Prozent der Patienten zu Fuß in die Notaufnahme, ohne zuvor einen Notruf gewählt oder eine Einweisung bekommen zu haben. Die Patientensteuerung müsse verbessert werden.
Wulf-Dietrich Leber vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sagte, es gebe keinen bundesweiten Überblick über Rettungseinsätze. Sinnvoll wäre ein Echtzeit-Monitoring. Das Rettungswesen brauche zudem bundeseinheitliche Regeln. Nach Ansicht Lebers gibt es kein Finanzierungsproblem, sondern ein Standardisierungsproblem. Nicht jeder Notruf dürfe dazu führen, dass der Patient auf einer Krankenhausstation lande. Dazu sei an verschiedenen Stellen ein rechtssicheres Steuerungsverfahren nötig. Auch die Informationstechnologie in den Leitstellen müsse verbessert werden.
Der Gesundheitsforscher Ferdinand Gerlach forderte eine qualifizierte, strukturierte, digital unterstützte, einheitliche Ersteinschätzung von Patienten. Möglich sei eine telefonische Beratung durch Ärzte in einer Leitstelle. Internationale Erfahrungen zeigten, dass so rund 30 Prozent der Fälle in guter Qualität abschließend erledigt werden könnten. Diese Patienten landeten dann nicht in der Rettungsstelle.
Zudem könnten Ärzte oder ein Notpflegeteam zu Patienten nach Hause kommen. Ferner könnten Patienten in einer ambulanten Praxis behandelt werden. Dazu würden Notfallslots genutzt, die in den Leitstellen hinterlegt werden. Schließlich könnten Patienten in einem integrierten Notfallzentrum versorgt werden. Gerlach sagte, es gehe nicht nur um mehr Geld oder Personal, sondern um eine bedarfsgerechte Steuerung der Patienten, kürzere Wartezeiten und eine bessere Versorgung.

Quelle: Mitteilung vom 18.01.2023
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
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Vorschläge zur Notfallversorgung zeigen Weitblick

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Vorschläge zur Notfallversorgung zeigen Weitblick
DBfK zur vierten Stellungnahme der Regierungskommission


Die Regierungskommission hat mit ihren Vorschlägen zur Reform der Notfall- und Akutversorgung aus Sicht des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) weitsichtige Vorschläge unterbreitet, die den Problemen und zukünftigen Herausforderungen gerecht würden.

„Die Analyse der Kommission zeigt, dass die bestehenden Probleme der Notfallversorgung auch durch die Fehlversorgung in anderen Gesundheitsbereichen begründet sind“, sagt DBfK-Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper. „Es ist daher dringend notwendig, die Notfall- und Akutversorgung sektoren- und professionsübergreifend zu denken. Pflegerische Kompetenzen müssen dabei strukturell verankert werden.“

Der DBfK begrüßt vor allem, dass Pflegefachpersonen in den Vorschlägen eine zentrale Rolle beigemessen wird. „Insbesondere hochschulisch ausgebildete Pflegefachpersonen haben die Kompetenz, den Versorgungsbedarf einzuschätzen und die Versorgung zu steuern“, meint Klapper. „Auch die von der Kommission vorgeschlagene wohnortnahe pflegerische Notfallversorgung wird aus unserer Sicht deutliche Verbesserungen für die Patient:innen bringen. Pflegefachpersonen mit Masterabschluss wie Advanced Practice Nurses und Community Health Nurses können beispielsweise in Primärversorgungszentren genau diese Aufgaben übernehmen, sobald die Weichen im Heilberufe- und Leistungsrecht gestellt sind.“

„Wir sehen, dass Menschen immer wieder in die Notaufnahmen kommen, weil sie nicht wissen, wo sie sonst Hilfe bekommen, oder weil sie mit einer chronischen Erkrankung schlecht versorgt sind. Man muss hier an die Strukturen der Primärversorgung“, fordert Klapper. „Gesundheitskioske in betroffenen Stadtteilen oder Primärversorgungszentren im ländlichen Raum, die interprofessionell arbeiten und von Community Health Nurses geleitet werden können, sind das Mittel der Wahl und müssen daher aus unserer Sicht zuerst kommen.“

Bei der Neuausrichtung der Notfallversorgung müssten auch die Personalbemessung sowie der Qualifikationsmix berücksichtigt werden. „Notfallversorgung ist eine Vorhalteleistung, deshalb muss auch der Personalbedarf unabhängig von der durchschnittlichen Arbeitsbelastung erhoben und regelmäßig evaluiert werden. Jetzt müssen Bundes- und Landesregierungen zeigen, dass sie den Mut für diese weitsichtigen und notwendigen Reformen aufbringen“, so Klapper.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.02.2023
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK Bundesverband e. V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Telefon +49 30 21 91 57 - 30 | Telefax +49 30 21 91 57 - 77 | hild@dbfk.de | www.dbfk.de
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Ältere Patienten mit Demenz im Krankenhaus optimal versorgen und betreuen!

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Ältere Patienten mit Demenz in den Krankenhäusern optimal versorgen und betreuen!

Die Zahl der älteren Patienten in den Krankenhäusern, die neben einer akuten Erkrankung die Diagnose Demenz haben, steigt deutlich an. Die individuelle Versorgung und Betreuung ist eine besondere Herausforderung. Um auf die besonderen Bedürfnisse dieser Patienten eingehen zu können, sind Demenzstationen erforderlich. Die Geriatrie ist besonders gefordert! - Die anstehende Krankenhausreform muss daher die Bedürfnisse der älteren Menschen besonders in den Blick nehmen.

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Schwerkranke und Sterbende wohnortnah versorgen: Palliativangebote in jedem Krankenhaus ermöglichen!

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Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin fordert im Rahmen der Krankenhausreform:
Schwerkranke und Sterbende wohnortnah versorgen:
Palliativangebote in jedem Krankenhaus ermöglichen!


DGP schlägt drei Leistungsgruppen mit unterschiedlicher Intensität vor I Palliativbeauftragte, externe Teams, interne Palliativdienste und Palliativstationen klug kombinieren I Ziel: Versorgungsgerechtigkeit

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23.05.2023 I „Der Bedarf an Palliativversorgung wird in Zukunft noch erheblich steigen, während bereits jetzt eine palliativmedizinische Unterversorgung in deutschen Krankenhäusern deutlich spürbar ist.“ mahnt Prof. Dr. Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, anlässlich deren heutiger Veröffentlichung einer Stellungnahme zur Krankenhausreform: „Deshalb ist es dringend erforderlich, die Versorgung von schwerkranken und sterbenden Patientinnen und Patienten in allen Krankenhausbereichen zu verbessern bzw. auszubauen.“ Bisher bieten nur 17 Prozent aller Kliniken eine Palliativstation für erwachsene Palliativpatient:innen und lediglich 4 Prozent einen multiprofessionellen Palliativdienst zur Unterstützung von schwerkranken und sterbenden Menschen auf weiteren Stationen an.

Und dies, obwohl palliativmedizinische Versorgung grundsätzlich zu einer Kostenreduktion im Gesundheitswesen beiträgt, wie DGP-Vizepräsident Dr. Bernd Oliver Maier erläutert: „Übertherapien und Fehlversorgung könnten vermieden werden, wenn zB in der Intensivmedizin oder der Onkologie bei Bedarf palliativmedizinische Expertise hinzugezogen werden kann. Das entlastet auch die Teams merklich.“ Die Fachgesellschaft sieht die anstehende Krankenhausreform als Chance, in Krankenhäusern auf drei beschriebenen Leveln das fachliche Angebot von Palliativbeauftragten, Palliativdiensten und Palliativstationen klug zu kombinieren, um eine wohnortnahe spezialisierte Palliativversorgung in allen Einrichtungen zu gewährleisten.

„Nur so können wir die dringend notwendige zeitgerechte Integration der spezialisierten Palliativversorgung erreichen.“ unterstreicht Claudia Bausewein, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin am LMU Klinikum München. „Ab Diagnose einer nicht-heilbaren und lebenslimitierenden Erkrankung kann über einen ersten Kontakt zu einem Palliativteam nachgedacht werden. Sinnvoll ist dies oft schon ein bis zwei Jahre oder zumindest Monate vor dem Lebensende und nicht erst in der Sterbephase.“ Dazu heißt es in der Stellungnahme: „Entscheidend für die Palliativbetreuung sind neben Prognose und Diagnose die Bedürfnisse der Patient:innen und ihrer Angehörigen. Menschen brauchen die Gewissheit, dass sie in ihrer letzten Lebensphase nicht allein sind, sondern in jeder Hinsicht gut behandelt, versorgt und begleitet werden.“

Versorgungsgerechtigkeit am Lebensende bedeutet deshalb, dass palliative Kompetenz sowohl für Patient:innen mit fortgeschrittenen onkologischen als auch mit internistischen, neurologischen und weiteren Erkrankungen vorgehalten werden muss, und dies in Krankenhäusern sämtlicher Level von der Grund- bis zur Maximalversorgung. Ziel dabei ist, dass Patient:innen nicht nur Symptomlinderung und mit ihren Familien Unterstützung und Lebensqualität erfahren, sondern dank eines sinnvoll verschränkten stationären und ambulanten Angebots auch gut begleitet im eigenen Zuhause sterben dürfen, sollte dies ihr Wunsch sein.
DGP STELLUNGNAHME KRANKENHAUSREFORM

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) steht als wissenschaftliche Fachgesellschaft für die interdisziplinäre und multiprofessionelle Vernetzung. Ihre rund 6.300 Mitglieder aus Medizin, Pflege und weiteren Berufsgruppen engagieren sich für eine umfassende Palliativ- und Hospizversorgung in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Im Zentrum steht die bestmögliche medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Behandlung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Angehörigen. Gemeinsames Ziel ist es, für weitgehende Linderung der Symptome und Verbesserung der Lebensqualität zu sorgen - in welchem Umfeld auch immer Betroffene dies wünschen. www.palliativmedizin.de

Quelle: Pressemitteilung vom 23.05.203
Kontakt: Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, Karin Dlubis-Mertens, redaktion@palliativmedizin.de, 030 I 30 10 100 13
> https://www.dgpalliativmedizin.de/dgp-a ... ichen.html
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Entscheidende Weichen für Klinikreform sind gestellt

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Reimann: Entscheidende Weichen für Klinikreform sind gestellt

(01.06.23) Als "entscheidende Schritte zur Schaffung einer bedarfsgerechten Krankenhausversorgung" sieht die AOK die Einigung von Bund und Ländern auf Eckpunkte für eine Klinikreform. Zentrale Bedeutung habe der Bevölkerungsbezug bei der Vorhaltefinanzierung, "weil er den tatsächlichen Versorgungsbedarf unabhängig von der Fallzahl widerspiegelt", sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann.

Das vollständige Statement:
https://aok-bv.de/positionen/statements ... 26403.html

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Quelle: Pressemitteilung vom 01.06.2023
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:mailto:mailto:mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
https://www.aok-bv.de
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Eckpunkte Krankenhausreform - Deutscher Pflegerat mahnt: Reform ist ein Stoppschild für die Profession Pflege

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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (08. Juni 2023, Nr. 24/2023)



Eckpunkte Krankenhausreform
Deutscher Pflegerat mahnt: Reform ist ein Stoppschild für die Profession Pflege


„Wir waren erfreut, jetzt sind wir schwer ernüchtert“, fasst Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), die Analyse des Präsidiums des Deutschen Pflegerats zum Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Krankenhausreform zusammen.

„Kommt diese Reform wie vorgeschlagen, dann wird die Profession Pflege auf den harten Boden der Tatsachen zurückgeworfen. Sie wäre nicht gewollt. Sie würde ausgebremst. Denn wieder einmal soll ein entscheidender Punkt zu einer Reform vorwiegend aus ärztlicher Sicht gedacht und geformt werden. Das ist grundlegend falsch und widerspricht der Realität des 21. Jahrhunderts. So kann ein gutes Gesundheits- und Pflegesystem nicht funktionieren.

Eine ohne den wirklichen Einbezug der Pflegefachpersonen umgesetzte Krankenhausreform, ohne Handlungsautonomie für sie und ohne eine kompetenzorientierte Abstimmung aller Gesundheitsfachberufe untereinander, ist bereits bei ihrem Inkrafttreten reformbedürftig, zum Scheitern verurteilt.

Wie lange will man noch im alten System herumdoktern, anstatt an der Zukunft zu bauen? Das im letzten Jahr vorgelegte Krankenhauskonzept der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung war zukunftsorientiert. Das jetzige Eckpunktpapier mit seiner zementierten Beschneidung des pflegefachlichen Know-hows bis hin zu reinen Befehlsempfänger*innen anderer Gesundheitsfachberufe muss stringent überarbeitet werden.

Dass ein Level 1i-Krankenhaus unter ständiger ärztlicher Leitung stehen soll, ist ein altes, traditionsbewusstes Hierarchiedenken. Das passt nicht zum modernen Verständnis und der Realität der zukunfts- und kompetenzorientierten Pflege der heutigen Zeit. Schnellstmöglich benötigt wird eine heilkundliche Übertragung an Pflegefachpersonen, wie dies der Koalitionsvertrag vorsieht.

Die Pflege- und Gesundheitsversorgung muss sektorenübergreifend gestaltet werden. Es ist absolut notwendig, dass die Krankenhausreform diesen Aspekt zur nachhaltigen Sicherung der Versorgungsqualität auf allen Versorgungsebenen aufgreift und umsetzt.

Die Einbahnschiene „Arzt zu Profession Pflege“ muss in ein gemeinsames Miteinander „Arzt und Profession Pflege“ geändert werden. Haben die Ärzte es wirklich nötig, dass in den Eckpunkten ausdrücklich betont werden muss, dass „keinerlei fachliche Weisungsbefugnis gegenüber dem ärztlichen Personal besteht“? Eine selbstverantwortliche Profession Pflege hat enorme Bedeutung für die Versorgungs- und Patientensicherheit.

Für das gesamte Eckpunktepapier muss eine Frage im Vordergrund stehen: Was sichert die pflegerische- und gesundheitliche Versorgung? Das ist die entscheidende Frage, die bei der notwendigen Überarbeitung der Eckpunkte ehrlich beantwortet werden muss.

Der Deutsche Pflegerat trägt die vorliegenden Eckpunkte an den für die Profession Pflege entscheidenden Punkten nicht mit.“

Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).

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Reform der Notfallversorgung gefordert

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Unionsfraktion fordert Reform der Notfallversorgung
Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Nach Ansicht der Unionsfraktion muss die Notfallversorgung weiterentwickelt und der Zugang zu Notfallambulanzen gezielter gesteuert werden. Rettungsdienste und Notaufnahmen seien überlastet, Notärzte, ärztliches und weiteres medizinisches sowie pflegerisches Personal kämen aufgrund der Vielzahl der Fälle nicht selten an die Grenzen ihrer Belastungsfähigkeit, heißt es in einem Antrag (20/7194 > https://dserver.bundestag.de/btd/20/071/2007194.pdf ) der Fraktion.
Die Abgeordneten fordern unter anderem, zeitnah und im Einklang mit der geplanten Krankenhausreform eine Reform der Notfallversorgung umzusetzen, mit der Rettungsdienste und Notfallambulanzen spürbar entlastet werden und die Qualität der Behandlung echter Notfälle gesteigert wird.
Es müssten gesetzliche Steuerungselemente verankert werden, um sicherzustellen, dass Patienten nur nach einer telefonischen oder telemedizinischen Ersteinschätzung und mit einem Termin Zugang in die Notaufnahme erhalten. Ausgenommen sollen Patienten sein, die eine ärztliche Über- oder Einweisung haben oder mit dem Rettungsdienst eingeliefert werden.
Für eine optimierte ärztliche Ersteinschätzung und gegebenenfalls abschließende Beratung sollten die Möglichkeiten der Telemedizin ausgebaut werden. Auch sollte der flächendeckende Aufbau der elektronischen Patientenakte vorangetrieben werden, um eine schnelle, individuelle und effiziente Akutbehandlung zu gewährleisten.

Quelle: Mitteilung vom 15.06.2023
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Fax: +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de
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Krankenhaus Rating Report 2023: Wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser hat sich 2021 verschlechtert

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Krankenhaus Rating Report 2023: Wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser hat sich 2021 verschlechtert

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Die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser hat sich im Jahr 2021 wieder verschlechtert. 11 Prozent lagen im „roten Bereich“ mit erhöhter Insolvenzgefahr. Auch ihre Ertragslage hat sich negativ entwickelt, 32 Prozent der Kliniken schrieben auf Konzernebene einen Jahresverlust. Maßgeblich für die schlechtere wirtschaftliche Lage der Kliniken war der Rückgang der Ausgleichszahlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie bei einem nach wie vor geringen Leistungsniveau der Krankenhäuser. Das deutsche Gesundheitswesen steht weiterhin vor großen Herausforderungen, für die es aktuell nicht gerüstet ist. ...

... Zu diesen und vielen weiteren Ergebnissen kommt die neunzehnte Ausgabe des „Krankenhaus Rating Report“, der im Rahmen des „Hauptstadtkongress 2023 – Medizin und Gesundheit“ der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Er wurde gemeinsam vom RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und der Institute for Healthcare Business GmbH (hcb) in Kooperation mit der Bank im Bistum Essen (BIB) erstellt.

Das Wichtigste in Kürze:

Status quo

• Nach einem guten Jahr 2020 hat sich die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser im Jahr 2021 wieder verschlechtert. 11 Prozent der Krankenhäuser befanden sich im „roten Bereich“ erhöhter Insolvenzgefahr, 16 Prozent im „gelben“ und 73 Prozent im „grünen Bereich“. Im Jahr zuvor lagen 7 Prozent im „roten“, 25 Prozent im „gelben“ und 68 Prozent im „grünen Bereich“.

• Die Ertragslage hat sich 2021 ebenfalls verschlechtert: 32 Prozent der Krankenhäuser schrieben auf Konzernebene einen Jahresverlust, 2020 waren es 22 Prozent. Im Jahr 2021 betrug das durchschnittliche Jahresergebnis lediglich 0,8 Prozent der Erlöse, im Jahr zuvor waren es noch 1,8 Prozent.

• Maßgeblich für die schlechtere wirtschaftliche Lage der Kliniken war der Rückgang der Ausgleichszahlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie bei einem nach wie vor geringen Leistungsniveau der Krankenhäuser.

• Die stationäre Fallzahl nahm im Jahr 2022 geringfügig um etwa 0,8 Prozent zu. Im Jahr 2020 war sie aufgrund der COVID-19-Pandemie außerordentlich stark um 13,5 Prozent gesunken war, im zweiten Pandemiejahr 2021 leicht um 0,3 Prozent zurückgegangen.

• Die Investitionsfördermittel der Länder beliefen sich im Jahr 2021 auf 3,3 Milliarden Euro, das waren 0,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Bezogen auf die gesamten Krankenhauserlöse entspricht dies einem Anteil von 3,2 Prozent. Um die Unternehmenssubstanz zu erhalten und weiterzuentwickeln sollten jährlich mindestens 7 Prozent der Erlöse in Investitionen fließen. Der jährliche förderfähige Investitionsbedarf der Plankrankenhäuser zum Substanzerhalt dürfte sich auf mindestens 5,7 Milliarden Euro belaufen, zuzüglich Universitätskliniken insgesamt auf 6,6 Milliarden Euro.

• Krankenhäuser schließen diese investive Lücke nur zum Teil aus eigener Kraft, sodass es zu einem Substanzverzehr kommt, der auch in den Bilanzen deutlich sichtbar wird. Besonders stark war dieser Substanzverzehr bei den ostdeutschen Krankenhäusern, die sich dem niedrigen Niveau der westdeutschen Krankenhäuser immer weiter annähern. Bezogen auf die Erlöse sank das Sachanlagevermögen in Westdeutschland zwischen 2007 und 2021 um fast 15 Prozent, in Ostdeutschland um 40 Prozent.

• Eine Auswertung vorliegender Jahresabschlüsse aus den Jahren 2007 bis 2020 zeigt zeitstabile Muster: Signifikant besser fällt das Rating in Ost-Deutschland aus, am schlechtesten in Bayern und Baden-Württemberg. Kliniken in freigemeinnütziger und privater Trägerschaft schneiden beim Rating und der Ertragslage deutlich besser ab als öffentlich-rechtliche Kliniken. Gleichwohl verschlechterte sich die Ertragslage privater Krankenhäuser 2021 im Vergleich zum Jahr 2019, während sie bei öffentlich-rechtlichen nur leicht zurückging und bei freigemeinnützigen Häusern sogar stieg. Ein signifikant besseres Rating und eine bessere Ertragslage hatten außerdem größere Kliniken, Häuser in Klinikketten, Krankenhäuser mit einem mittleren und hohen Spezialisierungsgrad sowie Einrichtungen mit einem höheren Casemixindex.

• Die Anzahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Menschen im Gesundheitswesen ist zwischen 2015 und 2022 um 12 Prozent gestiegen, gleichzeitig hat der Anteil der in Teilzeit beschäftigten Menschen leicht zugenommen. Im ärztlichen Dienst in Krankenhäusern hat er sich zwischen 2004 und 2020 von 12 Prozent auf 30 Prozent mehr als verdoppelt. Zudem arbeiten deutlich mehr ausländische Beschäftigte in Krankenhäusern. Trotz der Zunahme der Zahl an Beschäftigten in den medizinischen Gesundheitsberufen sind nach wie vor zahlreiche Stellen nicht besetzt.

• Im Jahr 2022 lag die Zahl der von Krankenhäusern gemeldeten offenen Stellen um 88 Prozent höher als 2015. Erfreulicherweise ist seit 2019 im Gesundheitswesen die Anzahl der Auszubildenden gestiegen, sie lag 2022 bei ca. 110.000. Allerdings wird diese Zunahme nicht genügen, um den Teil der Belegschaft, der in den kommenden Jahren in Rente gehen wird, komplett zu ersetzen.

• Die Akademisierung der Pflege nimmt zu. Der Anteil der Pflegekräfte mit einem akademischen Berufsabschluss ist von 2015 bis 2022 von 2 auf 5 Prozent gestiegen. Ebenso hat sich die Vergütung von Pflegekräften zwischen 2015 und 2021 spürbar verbessert. Besonders hoch sind die Pflegelöhne im Saarland und in Baden-Württemberg, beide Länder grenzen jeweils an die Hochlohnländer Luxemburg und Schweiz. Die Dauer einer Beschäftigung ist von 2015 bis 2021 besonders bei Pflegeberufen gesunken, während sie im ärztlichen Dienst nahezu unverändert blieb.

Projektion

• Für die Projektion wurden die Jahresabschlüsse des Jahres 2021 unter Berücksichtigung der bereits über die Jahre 2022 und 2023 vorliegenden Erkenntnisse und beschlossener Gesetzesänderungen sowie der demografischen Entwicklung bis 2030 fortgeschrieben. Im Szenario „Fortschreibung“ wird angenommen, dass die in den Pandemiejahren beobachtete geringe Leistungsmenge dauerhaft niedrig bleibt und es nur zu einem leichten demografisch bedingten Wachstum kommt. Weiterhin werden die gestiegene Inflation sowie bereits beschlossene Kurzfristhilfen wie die Energiepreisbremse und der Härtefallfonds berücksichtigt.

• In diesem Szenario „Fortschreibung“ würde der Anteil der Krankenhäuser im roten Rating-Bereich im Jahr 2023 auf 18 Prozent und bis 2030 auf 44 Prozent steigen. Der Anteil der Krankenhäuser mit einem Jahresverlust würde 2023 auf 47 und bis 2030 auf 58 Prozent wachsen. Daraus würde ein enormer Anpassungsdruck entstehen.

• Ergänzend wurden fiktiv eine einmalige Stabilisierungshilfe von 1 Milliarde Euro im Jahr 2023 sowie dauerhafte Hilfen in Höhe von 4 Milliarden Euro jährlich ab dem Jahr 2024 angesetzt. Sie würden zu einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage führen. Im Jahr 2030 würden dann lediglich 26 Prozent der Häuser einen Jahresverlust ausweisen.

• Würde das Leistungsniveau durch einen wachsenden Personalmangel und eine voranschreitende Ambulantisierung sinken, würde sich die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser dramatisch verschlechtern. Die überwiegende Mehrzahl der Kliniken würde in diesem Szenario bereits ab 2024 einen Jahresverlust machen.

Ausblick

• In den kommenden Jahren wird das Erwerbspersonenpotenzial stark sinken, weil die geburtenstarken Jahrgänge schrittweise den Arbeitsmarkt verlassen und die geburtenschwachen Jahrgänge aus den 2000er-Jahren in den Arbeitsmarkt eintreten. Der daraus resultierenden Knappheit von Fachkräften kann mit qualifizierter Zuwanderung nur bedingt entgegengewirkt werden. Da der demographische Wandel die Bevölkerungsstruktur in ganz Europa prägt, müssten hierzu weltweit Fachkräfte angeworben werden.

• Ein weiteres zentrales Vorhaben ist die große Krankenhausreform, die mehrere Ziele verfolgt. Vor allem soll die Einführung einer fallmengenunabhängigen Vorhaltefinanzierung den Mengenanreiz des DRG-Systems reduzieren, die Daseinsvorsorge stärken und über noch zu definierende Leistungsgruppen einen Anreiz zur Optimierung der Krankenhausstrukturen schaffen. Damit wird ein starker Anreiz gesetzt, Standorte zu größeren Einheiten zusammenzulegen, um damit ein höheres Versorgungslevel zu erzielen.

• Ergänzt werden sollte die Krankenhausreform durch eine effektive Patientensteuerung. Sie könnte durch die Etablierung einer „Gatekeeper-Funktion“, sozial abgefederte Eigenbeteiligungen und den Ausbau der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung erreicht werden. Integrierte Leitstellen (ILS) könnten die Gatekeeper-Funktion übernehmen und Hilfesuchenden abschließend helfen. Im Krankenhaus sollten Hilfesuchende auf ein Integriertes Notfallzentrum (INZ) treffen, das gemeinsam vom Krankenhaus und KV-Ärzten betrieben wird.

• Die geplante Krankenhausreform formuliert implizit ein Zielbild der künftigen Krankenhausstruktur. Im Jahr 2021 waren die rund 437.000 Betten in den Allgemeinkrankenhäusern nur noch zu 66 Prozent ausgelastet. Bei einer Zielauslastung von 85 Prozent und bei fortschreitender Ambulantisierung bestünde im Zielbild ein Bedarf von nur etwa 316.000 Betten bzw. rund 1.200 Standorte. Eine flächendeckende Versorgung ist damit weiterhin gut möglich.

• Der Weg vom Status quo zum Zielbild ist mit erheblichen Veränderungen verbunden. Auch in ländlich geprägten Regionen, in denen die Flächendeckung eine große Rolle spielt, müssen Standorte zu größeren Einheiten zusammengelegt werden. Damit ließe sich eine höheres Krankenhauslevel und bei optimaler Standortwahl gleichzeitig die Flächendeckung erreichen. Eine erste grobe Abschätzung vornehmlich in ländlich geprägten Räumen zeigt, dass fast 200 Standorte der Stufe 1 zusammengelegt werden könnten, sodass anschließend rund 80 neue Standorte der Stufen 1 bis 3 entstünden.

• Würden alle diese Standorte neu gebaut, betrüge der Investitionsbedarf 18 Milliarden Euro. Dabei ist näherungsweise gegengerechnet, dass der Sanierungsbedarf an den alten Standorten entfällt. In städtischen Gebieten entsteht darüber hinaus ein Investitionsbedarf, wenn Kapazitäten gebündelt, umgewidmet oder geschlossen werden sollen.

„Die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser hat sich im Jahr 2021 wieder verschlechtert“, sagt RWI-Gesundheitsexperte Boris Augurzky. „Die geplante große Krankenhausreform ist ein notwendiger Schritt, um das deutsche Gesundheitswesen effizienter und damit zukunftsfähig zu machen“, so Augurzky.

Datengrundlage des „Krankenhaus Rating Report 2023“ ist eine Stichprobe von 521 Jahresabschlüssen von Krankenhäusern aus dem Jahr 2020 und 525 aus dem Jahr 2021. Sie umfassen insgesamt 976 Krankenhäuser. Für das Jahr 2022 lagen noch keine Jahresabschlüsse in ausreichender Zahl vor. Der Report wird gemeinsam vom RWI – Leibniz-Institut für Wirt-schaftsforschung und der Institute for Healthcare Business GmbH (hcb) in Kooperation mit der Bank im Bistum Essen (BIB) erstellt.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Boris Augurzky (RWI), Tel.: +49 (0)201 81 49-203
Dr. Adam Pilny (hcb), Tel.: +49 (0)201 29 39 3000
Dr. Sebastian Krolop (Planet Health Foundation), Tel.: +49 (0)171 93 68 194

Originalpublikation:
Dieser Pressemitteilung liegt die Studie "Krankenhaus Rating Report 2023 – die Revolution?!“ zugrunde. Sie enthält unter anderem zahlreiche grafisch aufbereitete Darstellungen und Krankenhausbenchmarks. Die Studie kann für 359 Euro inkl. 7 % MwSt. beim Verlag medhochzwei (www.medhochzwei-verlag.de) bestellt werden (Buch inkl. eBook, ISBN 978-3-86216-976-4). Sie ist auch als reines eBook (329 Euro, ISBN 978-3-86216-977-1) oder im Online-Abonnement (329 Euro, inkl. Archivmaterial seit 2012, ISBN 978-3-86216-103-4) erhältlich. Sämtliche Grafiken und Tabellen sind auch separat als Download verfügbar (898 Euro, Bestell-Nr.386216061).

Quelle: Pressemitteilung vom 15.06.2023
RWI Kommunikation
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung
> https://idw-online.de/de/news816085
WernerSchell
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Offener Brief des Bundesverbands Pflegemanagement zur Krankenhausreform

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Offener Brief des Bundesverbands Pflegemanagement zur Krankenhausreform

Pflege-Expert: innen aus dem Gesundheitswesen betonen seit langem die immense Bedeutung einer qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Patientenversorgung sowie die dringende Notwendigkeit einer Umstrukturierung des Krankenhaussystems. Denn insbesondere in den Krankenhäusern sind Pflege und Medizin untrennbar miteinander verbunden. Pflege schafft die Grundlage für eine qualitativ hochwertige Versorgung und sorgt in hohem Maße für die Patientensicherheit.

Bedauerlicherweise sehen wir derzeit nicht, dass die pflegerische Expertise explizit und in ausreichendem Maße in die Entscheidungsprozesse miteinfließt. Die Pflege ist bisher nicht in den Entscheidungsgremien zur Krankenhausreform auf Bundesebene vertreten, was dazu führt, dass wichtige Aspekte der Versorgung nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Der Bundesverband Pflegemanagement erklärt nachdrücklich die Notwendigkeit einer konsequenten Einbindung der Pflege in die Entscheidungsgremien zur Krankenhausreform. Gemeinsam mit den Vertretern der Pflege veröffentlichen wir diese Erklärung. Es ist entscheidend, dass wir gemeinsam die Reform gestalten und eine erfolgreiche Umsetzung in die Praxis gewährleisten.

Themen sind aus unserer Sicht unter anderem die Kinder- und Jugendmedizin, die pflegerische Ausbildung, die hybride Gesundheitsversorgung, die Finanzierung, das Sektorenmanagement, Spezialisierungen und das Change-Management. Von besonderer Bedeutung angemessene Personalbemessung, sowohl allgemein als auch explizit in der Intensiv- und Notfallversorgung. Dies hat nicht zuletzt direkte Auswirkungen auf die Ambulantisierung und die nicht-stationäre Versorgung.

Der Bundesverband Pflegemanagement ist davon überzeugt, dass eine ganzheitliche und erfolgreiche Krankenhausreform nur durch die enge Zusammenarbeit aller relevanten Akteure, einschließlich der Pflege, erreicht werden kann. Bisher wird der Prozess sehr einseitig aus der Perspektive der medizinischen Versorgung dominiert. Wir stehen dazu bereit, aktiv am Prozess mitzuwirken und gemeinsam mit weiteren pflegerischen Expertinnen und Experten unsere Fachexpertise einzubringen, um eine bedarfsgerechte und hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen.

Dazu möchten wir uns aktiv beteiligen, Ziele und Maßnahmen zu entwickeln, um die Perspektive der Pflege in die Strukturveränderungen einzubringen. Bezüglich der Herausforderungen und Zielsetzungen stehen wir uneingeschränkt hinter den bisher veröffentlichten Stellungnahmen und Forderungen der Berufsverbände in der Pflege. Folgende Punkte wollen wir als besonders kritisch für eine kurzfristige Nachbesserung hervorheben:

Die vorgeschlagene Reform verkennt nahezu völlig, dass die Gesundheit stationärer Patienten von dem ineinandergreifenden Zusammenspiel zwischen Pflege, Medizin und anderen Gesundheitsberufen abhängt. Pflege ist 24/7 der Garant für ein funktionierendes Gesundheitssystem. Der derzeit rein medizinische Fokus kann dies nicht garantieren und steht im Widerspruch zur Realität des 21. Jahrhunderts. Ein gutes, sicheres und zukunftsorientiertes Gesundheits- und Pflegesystem kann so nicht funktionieren. Eine Krankenhausreform, die ohne die tatsächliche Einbeziehung der Pflegefachpersonen, ohne ihre Handlungsautonomie und ohne eine kompetenzorientierte Abstimmung aller Gesundheitsfachberufe untereinander umgesetzt wird, ist bereits bei ihrem Inkrafttreten reformbedürftig und zum Scheitern verurteilt.

Level-I-Krankenhäuser müssen zwingend einer gleichberechtigten pflegerischen Leitung unterstellt werden. Wenn eine ärztliche Rufbereitschaft ausreichend ist, aber Pflege vor Ort vorhanden ist, muss diese Berufsgruppe eigenständig und rechtssicher Entscheidungen treffen können.

Die vorgeschlagenen Eckpunkte sind in der aktuellen Form nicht dazu geeignet, die drei Ziele der Reform – Versorgungssicherheit, Behandlungsqualität und Entbürokratisierung – zu erreichen. Einerseits wird betont, dass die Ermittlung des Pflegebudgets unverändert bleibt, während andererseits beabsichtigt wird, zukünftig Pflegebewertungsrelationen pro Fall einzuführen. Dieser Ansatz birgt das Risiko einer erhöhten Bürokratie. Es ist besorgniserregend, dass die Qualität der pflegerischen Versorgung und Leistung in den Eckpunkten nicht einmal erwähnt wird. Es scheint, dass die Pflege, ähnlich wie im DRG-System, ausschließlich als Kostenfaktor betrachtet wird. Es muss vielmehr ein unbürokratisches System geschaffen werden, welches aus den ohnehin erhobenen Pflegedaten eine qualitätsorientierte Personalbemessung ermittelt. Ohne eine flächendeckende Digitalisierung mit entsprechender IT-Infrastruktur ist dies jedoch nicht möglich. Diese ist damit zwingend Voraussetzung für die vorrangige Entlastung der Pflege.

In den aktuellen Diskussionen fehlt die Erkenntnis, dass die Pflege keine Betten pflegt, sondern Menschen. Im Mittelpunkt der Pflege steht eine umfassende Versorgung von Menschen, die über das bloße Sättigen, Sauberhalten und Trockenlegen hinausgeht. Beruflich Pflegende sind keine Assistent:innen des ärztlichen Personals, sondern vertreten eine eigenständige Profession mit eigenen Fachbereichen und Disziplinen. In der Konsequenz ist es längst an der Zeit, die pflegerischen Vorbehaltsaufgaben auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen.

Der Bundesverband Pflegemanagement fordert daher eine sofortige Einbindung der pflegerischen Expertise in die entscheidenden Landes- und Bundesgremien. Damit wird eine deutlich breitere Akzeptanz der notwendigen Veränderungen geschaffen, die zwingend erforderlich ist, um die Krankenhäuser der Zukunft für Pflege attraktiv zu gestalten. Die reine Fokussierung auf die medizinischen Aspekte schadet nicht nur der Versorgung, sondern auch der Personalgewinnung für die Profession Pflege.

06 27 Offener Brief Krankenhausreform
2023_06_27 Offener Brief Krankenhausreform .pdf (112,5 kB)

Quelle: Pressemitteilung vom 27.06.2023
Sabrina Roßius
Geschäftsführerin
Bundesverband Pflegemanagement e.V.
Mitgliedsverband Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Tel. +49 (0)30 44 03 76 93
Fax +49 (0)30 44 03 76 96
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www.bv-pflegemanagement.de
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