Heimentgeltforderungen sind oft unwirksam

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WernerSchell
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Heimentgeltforderungen sind oft unwirksam

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Aktuelles Urteil erspart Pflegeheimbewohnern Kosten Heimentgeltforderungen sind oft unwirksam

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Mönchengladbach/Bonn. Erhöhungen der Investitionskosten müssen Pflegeheimbewohner:innen verständlich und transparent angekündigt werden. Andernfalls ist die Erhöhung unwirksam – selbst dann, wenn die/der Betroffene der Erhöhung bereits zugestimmt hatte. Diese Rechtsauffassung des BIVA-Pflegeschutzbundes bestätigte aktuell das Landgericht Mönchengladbach, indem es die Klage einer Pflegeeinrichtung gegen ein BIVA-Mitglied abwies. Dem Betroffenen blieb so die Zahlung von mehr als 8.000 Euro erspart.

Der Bewohner eines Pflegeheims in Mönchengladbach sollte ein nachträglich stark erhöhtes Entgelt für Investitionskosten zahlen. Als Mitglied wandte er sich an die Rechtsberatung des BIVA-Pflegeschutzbundes. Die Analyse des Erhöhungsschreibens ergab, dass es die gesetzlich vorgeschriebene Begründung nicht enthielt. Daher stimmte der Bewohner der Erhöhung nicht zu und zahlte den geforderten Betrag nicht. Die darauffolgende Klage der Einrichtung auf Zahlung wurde nun vom Landgericht Mönchengladbach abgewiesen.

Die aktuelle Entscheidung steht in einer Reihe mit anderen Urteilen, die der BIVA-Pflegeschutzbund in der Vergangenheit erstritten hat, und die Rechtsauffassung der Verbraucherschützer bestätigten. „In einem entscheidenden Punkt geht das Landgericht Mönchengladbach aber über die vorherige Rechtsprechung hinaus“, erläutert BIVA-Jurist Markus Sutorius. „Es wurde klargestellt, dass eine fehlerhafte Erhöhung auch dann unwirksam sein kann, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner den erhöhten Kosten bereits vorher – in Unkenntnis der wahren Rechtslage – zugestimmt hatten.“ Alle Bewohner:innen einer betroffenen Einrichtung können demnach mit einer Erstattung rechnen. Allerdings bekomme man eine solche nicht automatisch ausgezahlt, sondern müsse selbst aktiv werden und Rechtsbeistand suchen. Der BIVA-Pflegeschutzbund unterstützt seine Mitglieder dabei. „Das Urteil gibt Anlass zur Hoffnung, dass Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner in Zukunft eher zu ihrem Recht kommen“, so Sutorius.

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen dürfen die Entgelte für Investitionskosten auch nachträglich erhöhen, wenn sie dies den Bewohner:innen rechtzeitig vor dem Zeitpunkt der Erhöhung und in der gesetzlich vorgesehenen Form ankündigen. Geschieht das nicht, ist die Entgeltforderung nicht rechtswirksam – wie im vorliegenden Fall.

LG Mönchengladbach, Aktenzeichen 1 O 11/22 > https://maus.biva.de/civi/?civiwp=CiviC ... qid=618805
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Dr. David Kröll; Maria Sievers

Quelle: Pressemitteilung vom 30.11.2022
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