Ambulantisierung der Krankenhausleistungen in Deutschland

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Anhörung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - Gesetz darf nicht zur Mogelpackung werden

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (08. November 2022, Nr. 42/2022)


Anhörung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
Deutscher Pflegerat: Arbeitsbedingungen müssen sich verbessern – Gesetz darf nicht zur Mogelpackung werden


Anlässlich der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages (09. November 2022) zum Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Deutsche Pflegerat wird den weiteren Gesetzgebungsprozess intensiv begleiten. Falls jedoch die Pflegepersonal-Regelung (PPR 2.0) durch mangelhafte Umsetzung nur als Mogelpackung und Etikettenschwindel für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im Krankenhaus umgesetzt wird, wird dies auf massivem Widerstand stoßen.

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz muss zu einer signifikanten Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Krankenhaus führen. Findet dies nicht statt, wird die Unterstützung der Berufsgruppe Pflege wegbrechen. Das Gesetz würde somit zu einem inhaltsleeren Versprechen sowohl für die Berufsgruppe als auch für die Patientensicherheit. Es wäre nicht mehr vermittelbar.

Die Berufsgruppe der Pflege benötigt ein klares Bekenntnis der Politik, dass es mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz kurzfristig zu mehr Kolleginnen und Kollegen kommt. Benötigt werden tatsächliche Entlastungen durch die Einstellung von mehr Pflegepersonal und nicht nur durch die mögliche Entlastung an anderer Stelle.

Die politische Denkweise, durch mehr Tagesbehandlungen und eine Krankenhausstrukturreform nicht mehr Pflegepersonal zu benötigen, ist kurzfristig gedacht illusorisch und gefährlich. Auch mit Blick auf die demografische Entwicklung braucht es schnell einen massiven Personalaufbau in der Krankenhauspflege.“

Der Deutsche Pflegerat drängt u.a. auf folgende Änderungen im Entwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes:

- Der Zusammenhang zwischen Pflegebudget und Personalbedarfsermittlung muss im Gesetzentwurf hergestellt werden. Die PPR 2.0 ist ein Instrument für die richtige Personalausstattung. Sie darf auf keinen Fall zu einem reinen Kontrollinstrument werden. Die pflegefachliche Erhebung des Pflegebedarfs muss die Zielstellung sein.
- Benötigt wird ein klares politisches Bekenntnis zu den Instrumenten der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0. Diese sind im Gesetzentwurf eindeutig zu benennen.
- Ziel der PPR 2.0 ist nicht nur Transparenz zu schaffen oder die Überlastung zu dokumentieren, sondern einen verbindlichen Personalaufbau einzuleiten. Sie muss dazu führen, dass das notwendige Personal auch eingestellt werden kann. Die Berufsgruppe braucht diese deutliche Botschaft, sonst werden sich die Berufsflucht und die Gefährdung der Patientensicherheit weiter verschärfen.

Die PPR ist entgegen einiger Behauptungen ein erprobtes Instrument. Sie wird von vielen Krankenhäusern seit vielen Jahren zur Kalkulation der Pflegeanteile der DRGs genutzt. Die weiterentwickelte PPR 2.0 ist ein unbürokratisches Instrument bei geringem Zeitbedarf von in der Regel maximal 1 Minute pro Patient*in und Tag. Die Kompetenz zur Einstufung ist in der Berufsgruppe und als Vorbehaltsaufgabe im Pflegeberufegesetz definiert.

Weitere Informationen:
Presse DPR. Deutscher Pflegerat mahnt gravierenden Verbesserungsbedarf an (19. Oktober 2022)
Gemeinsames Schreiben der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Deutschen Pflegerats und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zum Gesetzentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (30. September 2022)

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Pflegeentlastungsgesetz darf nicht weiter zum Pflegebelastungsgesetz mutieren.

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Pflegeentlastungsgesetz darf nicht weiter zum Pflegebelastungsgesetz mutieren

Berlin, 8. November 2022. Anlässlich der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags zum Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) kritisiert der Bundesverband Pflegemanagement die sich abzeichnenden Entwicklungen.

„Zunächst liest sich die Überschrift „Pflegeentlastungsgesetz“ sehr gut und mit dieser positiven Grundhaltung analysiert man den Gesetzestext. Schnell ist die Euphorie jedoch verflogen“, so Peter Bechtel, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Pflegemanagement.
„Die in der Arbeitsgruppe aus DKG, DPR und ver.di gefundene Verfahrensweise zur PPR 2.0 entpuppt sich in der Version des Bundesministeriums fast schon als Mogelpackung“, so Bechtel weiter.

Viele der bisherigen Regelungen sind schlicht nicht mehr zeitgemäß oder haben sich über die Jahre als nur bedingt oder gar nicht geeignet herausgestellt. Aus Sicht des Bundesverbands Pflegemanagement muss das Gesetzesvorhaben zu massiven Verbesserungen der
Arbeitsbedingungen sowie der Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung führen.

Dazu gilt es in erster Linie, ein wissenschaftlich fundiertes Personalbedarfsbemessungsinstrument zu schaffen, dass den tatsächlichen Bedarf berücksichtigt. Nicht tragbar ist, dass die Finanzierung von Pflegestellen abhängig von der Haushaltslage des Finanzministeriums
bleibt. Und das gut gemeinte Pflegebudget muss auch ernst gemeint sein. Derzeit haben nur rund die Hälfte der Krankenhäuser ein verhandeltes Budget. Die Missverständnisse wie beim Thema Doppelfinanzierung, die durch einen Mangel an eindeutigen Definitionen vorherrschen, müssen ausgeräumt werden.

Auch die scheinbare Lösung über Zeitarbeit ist in der aktuellen Form nicht mehr akzeptabel. Hat doch der dadurch entstandene Parallelmarkt den Fachkräftemangel zunehmend verschärft. Ebenso verhält es sich mit dem Fallpauschalen-System. Es bedarf einer auf das Gemeinwohl ausgerichteten Vorhalte- oder Basisfinanzierung. Fehlanreize, die rein auf ökonomische Ziele wie Fallzahlensteigerungen ausgerichtet sind, sind nicht im Sinne einer optimalen Patientenversorgung.

Die bereits seit Langem diskutierten Sektorengrenzen müssen endlich fallen und die Einführung von ambulanten Versorgungsstrukturen ermöglichen. Dies setzt voraus, dass die Krankenhausplanung einen Konzentrations- und Spezialisierungsprozess durchläuft, idealerweise nicht nur auf Landes- sondern auf Bundesebene. Dabei dürfen Krankenhausschließungen kein Tabu sein. Und nicht zuletzt erfordert dies eine verpflichtende Beteiligung mit Stimmrecht der professionellen Pflege in den Entscheidungsgremien wie dem GBA, um die notwendige Praxisnähe sicherzustellen.

Wir benötigen Klarheit, Transparenz und Verlässlichkeit in den politischen Aussagen, um nicht im totalen Fiasko zu enden“, resümiert Bechtel die einhellige Meinung der Landesgruppenvorstände des Bundesverbands Pflegemanagement.

Quelle: Pressemitteilung vom 08.11.2022
Pressekontakt:
Bundesverband Pflegemanagement e.V.
Sabrina Roßius
Geschäftsführerin
Tel. 030 44 03 76 93
sabrina.rossius@bv-pflegemanagement.de
www.bv-pflegemanagement.de
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Corona-Brennpunkt Krankenhäuser: Zermürbt und angeschlagen wie das ganze Land?

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Corona-Brennpunkt Krankenhäuser: Zermürbt und angeschlagen wie das ganze Land? - Masken-, Impf- und Isolationspflicht: Geht der Streit um Corona auch im dritten Pandemie-Winter weiter? Was macht das mit dem Land und mit den besonders betroffenen Krankenhäusern? Wie werden die Kliniken wieder gesund - zum Wohl der Patienten und der Mitarbeiter? - Hart aber fair - Sendung vom 07.11.2022 - (Video 1.15.36 - verfügbar bis 07.11.2023). … > https://www.ardmediathek.de/video/hart- ... YTY3MWNkZg - Video auch bei youtube abrufbar > https://www.youtube.com/watch?v=W-a29SAqwrc

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Anmerkung:
Gesundheitsexperten fordern grundlegende Änderungen am Entwurf für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf (20/3876 > https://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003876.pdf ) am 09.11.2022 kritisierten Fachverbände unter anderem die geplanten Vorgaben für die Einführung eines Personalbemessungsinstruments. Die Fachleute äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen (> viewtopic.php?f=5&t=564&p=7059#p7059 ). - Es ist damit deutlich geworden, dass der geplante Gesetzentwurf erheblich nachgebessert werden muss. - Werner Schell
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Tagesbehandlung im Krankenhaus ist Irrweg: Keine Verbesserungen für Patienten und Pflegepersonal

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Anhörung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
Tagesbehandlung im Krankenhaus ist Irrweg: Keine Verbesserungen für Patienten und Pflegepersonal, aber Ausbremsen der Ambulantisierung


(Berlin, 9.11.2022) Anlässlich der Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Kabinettsentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) am 9.11.2022 spricht sich der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) gegen die Regelungen zur Einführung von sogenannten tagesstationären Behandlungen im Krankenhaus aus. Für den dringend notwendigen Ambulantisierungsprozess ist das nicht zielführend. „Die Zielsetzung hin zu mehr Ambulantisierung ist richtig, doch der Weg dahin der falsche. Wir haben Sorge, dass ambulante Fälle jetzt zu sogenannten Tagesstationären werden“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). „Anstatt die Versorgung zu verbessern, wird sie teurer. Schon jetzt fließt jeder dritte Beitragseuro in den stationären Sektor. Es werden im Krankenhaussektor keine Strukturveränderungen, sondern allein neue Abrechnungsmöglichkeiten geschaffen - zulasten der Beitragszahler.“

Einführung von PPR 2.0 ist überflüssig
Die Ersatzkassen sehen auch die mit dem KHPflEG geplante Einführung der Pflegepersonalregelung PPR 2.0 kritisch. Ausreichend Personal in den Krankenhäusern ist den Ersatzkassen besonders wichtig. Die geplante Einführung der Pflegepersonalregelung PPR 2.0 schreibt aber nur Sollwerte fest. Dass zusätzliche Pflegekräfte tatsächlich gefunden und eingesetzt werden ist dadurch nicht sichergestellt.

„Wir unterstützen das Ansinnen, die Pflegesituation in den Krankenhäusern zu verbessern. Doch mit einer Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs nach PPR 2.0 wird weder das Ziel erreicht, der Überbelastung des Pflegepersonals im Krankenhaus entgegenzuwirken, noch die Versorgungsqualität der Patienten gesteigert. Stattdessen werden die Pflegekräfte mit neuen bürokratischen Prozessen belastet und darüber hinaus Anreize zur Falschdokumentation geschaffen“, sagte die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.

Kritisch sei auch, dass das Bundesministerium für Finanzen einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), mit der Vorgaben zur Pflegepersonalbedarfsermittlung festgelegt werden können, zustimmen soll. „Die Beteiligung des Finanzministeriums ist ein Systembruch, den wir ausdrücklich ablehnen“, so Elsner. „Es besteht die Gefahr, dass die Entscheidungen nach der Finanzlage des Bundeshaushaltes getroffen werden und nicht nach dem tatsächlichen Personalbedarf.“
Statt der Einführung der PPR 2.0 wäre es zielführender, die rasche Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Pflegepersonalbedarfs voranzutreiben. Diesen Prozess hat der Gesetzgeber erst vor kurzem initiiert und es liegen Vorschläge der Selbstverwaltungspartner bereits seit 2021 auf dem Tisch. Auch daher mache das Interimsinstrument PPR 2.0 keinen Sinn.

Budgetverträge: Verhandlungsstau abbauen – realistischen Zeitrahmen setzen

Mit dem KHPflEG sollen zudem Fristen für die Budgetverhandlungen zwischen Klinken und Krankenkassen eingeführt werden. Das damit verbundene Ziel, den Verhandlungsstau aufzuholen, unterstützen die Ersatzkassen ausdrücklich. Doch der vom BMG vorgesehene Zeitrahmen, im kommenden Jahr alle noch ausstehenden Verhandlungen abzuschließen und die Verhandlungen ab 2024 im Vorfeld durchzuführen, ist schlichtweg unrealistisch. „In manchen Bundesländern stehen heute noch die Budgetverhandlungen für das Jahr 2021 aus. Das ist vor allem der Corona-Pandemie geschuldet. Die Ersatzkassen wollen schnellstmöglich zu rechtzeitigen Budgetverhandlungen zurückkehren, denn jedes Krankenhaus sollte im Sinne einer qualitativ hochwertigen Versorgung wissen, welche Mittel zur Verfügung stehen. Es macht aber keinen Sinn, Regelungen aufzusetzen, die schon im Vorfeld zum Scheitern verurteilt sind“, so Elsner.

Stattdessen sollte den Vertragsparteien vor Ort zumindest ein zusätzliches Jahr zur Auflösung des Verhandlungsstaus gegeben und darüber hinaus gesetzliche Regelungen zur Vereinfachung der Verhandlungen getroffen werden.

VideoIdent-Verfahren zur ePA-Nutzung schnell wieder zulassen

Im Rahmen des KHPflEG soll auch das Identifizierungsverfahren, über das sich Versicherte für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) legitimieren können, neu geregelt werden. Nachdem die Krankenkassen das von den Versicherten vorrangig genutzte VideoIdent-Verfahren aufgrund möglicher Sicherheitslücken vorerst nicht mehr anbieten dürfen, sollen laut Kabinettsentwurf künftig auch Apotheken die erforderliche Identifizierung der Versicherten durchführen dürfen. Die Ersatzkassen lehnen das ab.

„Anstatt weitere Leistungserbringer ins Boot zu holen und kostenintensive Parallelstrukturen zu schaffen, sollten alle Anstrengungen unternommen werden, das VideoIdent-Verfahren auf einem hohen Sicherheitsniveau wieder verfügbar zu machen. Die Ersatzkassen stehen dafür in engem Austausch mit ihren Dienstleistern und arbeiten mit Hochdruck daran, das Verfahren noch sicherer zu machen“, betonte Elsner. Moderne und einfache Identifizierungsverfahren, die die Versicherten auch aus anderen Bereichen kennen, etwa bei Bankgeschäften, seien für die Akzeptanz der ePA und das Voranbringen der Digitalisierung im Gesundheitswesen unverzichtbar.


Aktuelle Fotos der vdek-Vorsitzenden für die Berichterstattung finden Sie in unserem Bildarchiv.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse
- BARMER, Twitter: @BARMER_Presse
- DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik
- hkk – Handelskrankenkasse, Twitter: @hkk_Presse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 290 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 380 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

Quelle: Pressemitteilung vom 09.11.2022
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
www.vdek.com
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Expertenkritik an Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

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Expertenkritik an Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten fordern grundlegende Änderungen am Entwurf für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf (20/3876 > https://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003876.pdf ) kritisierten Fachverbände unter anderem die geplanten Vorgaben für die Einführung eines Personalbemessungsinstruments. Die Fachleute äußerten sich am Mittwoch in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
Die Novelle sieht ein neues Instrument zur Personalbemessung vor. Als Grundlage dient die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft Verdi entwickelte Pflegepersonalregelung PPR 2.0, die in drei Stufen eingeführt werden soll. Ab 2025 soll die Personalbemessung verbindlich sein und sanktioniert werden können.
Der Gesundheitswissenschaftler Michael Simon kritisierte, der Entwurf sehe an keiner Stelle vor, dass Gegenstand der vorgesehenen Rechtsverordnung die Einführung der PPR 2.0 zu sein habe. Es werde offengelassen, welches Konzept erprobt werden solle. Auch erstaune die geplante Erprobung des Konzepts PPR 2.0, die schon 2020 mit gutem Ergebnis stattgefunden habe.
Ähnlich skeptisch äußerte sich der Deutsche Pflegerat. Wenn es der Wille der Bundesregierung sei, die PPR 2.0 einzuführen, müsse dies auch so formuliert werden. Es gehe darum, bundesweit eine Pflegepersonalbemessung in sämtlichen Bereichen eines Krankenhauses zu etablieren, die eine echte Transparenz über die Bedarfslage herstelle und die Erfüllung dieser Bedarfslage zum Ziel habe.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) stellte die Ernsthaftigkeit des Gesetzes in Bezug auf die Einführung der PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 in Frage. Das geplante Vetorecht des Bundesfinanzministeriums sowie die Ausnahmeregelung für Kliniken mit Individualvereinbarungen vermittelten den Eindruck, als ginge es den beteiligten Ministerien nicht um den Pflegepersonalaufbau in den Krankenhäusern.
Andere Sachverständige äußerten sich in der Anhörung ähnlich skeptisch bezüglich dieser beiden Regelungen. Ein DKG-Sprecher nannte das geplante Einvernehmen mit dem Finanzministerium überraschend und äußerte die Sorge, der Personalbedarf könnte am Ende nicht vollständig refinanziert werden. Wenn ein objektiver Maßstab wieder infrage gestellt würde, wäre das hochproblematisch und widersprüchlich.
Mehrere Sachverständige forderten in der Anhörung überdies eine schnellere Einführung der Personalbemessung und verwiesen auf die hohe Arbeitsbelastung der Pflegekräfte. Bernhard Krautz von der Vereinigung der Pflegenden in Bayern warnte, die Kollegen könnten nicht noch drei Jahre warten bis zur Einführung der Neuregelung.

Quelle: Mitteilung vom 09.11.2022
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Fax: +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de
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Ambulantisierung: Bedürfnisse der Patienten nicht vergessen!

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Ambulantisierung: Bedürfnisse der Patienten nicht vergessen!

Blinddarm-Operation, Kniespiegelung oder die Operation des Grünen Stars: Nach operativen Eingriffen werden Patient:innen häufig stationär in Krankenhäuser aufgenommen. Damit haben Ärzt:innen mögliche Komplikationen im Blick und können schnell darauf reagieren. Hinzu kommen ökonomische Anreize: stationäre Aufenthalte werden höher vergütet als ambulante. Die Behandlung im Krankenhaus kostet die Krankenkassen viel Geld und belastet die dünne Personaldecke von Pflegekräften. Daher plant der Gesetzgeber Änderungen. Was dies für die Patient:innen und die Versorgungsqualität im Detail bedeutet, erklärt Gesundheitsexperte Prof. Dr. Andreas Beivers von der Hochschule Fresenius in München.

Moderne und schonende OP-Techniken sowie sanfte Narkosemittel ermöglichen heutzutage auch eine ambulante Behandlung nach Eingriffen. Viele Expert:innen sind sich einig: Die Ambulantisierung bietet Vorteile. So können Kosten für die Krankenhausbetten und für das Pflegepersonal eingespart, die Patient:innen von der Diagnose bis zur Nachbetreuung aus einer Hand begleitet werden und direkt nach der OP zurück in ihr heimisches Umfeld zurückkehren.

„Wenn nun zukünftig mehr Leistungen ambulant erbracht werden sollen, erhält das ambulante Entlassmanagement in den Kliniken zur Sicherung der Rehabilitation sowie der häuslichen Nachsorge eine gänzlich neue Dimension und Bedeutung“, gibt Beivers zu bedenken. Dabei spielen die Lebenswelt und die individuellen Ressourcen der Patient:innen eine ebenso entscheidende Rolle wie die Einbeziehung des Umfeldes. „Doch wer prüft, ob es das soziale Umfeld von Patient:innen zulässt, dass sie ambulant behandelt werden können? Wie wird sichergestellt, dass die Patient:innen – wenn Sie wieder zu Hause sind – kontaktiert werden, um nachzufragen, ob alles in Ordnung ist? An wen können sie sich in der Nacht wenden, wenn sie zu Hause beispielsweise unerwartete Symptome bekommen oder sich unsicher fühlen?“, fragt der Gesundheitsökonom.

Wenn diese Prozesse nicht geklärt seien, laufe man Gefahr, dass Notaufnahmen, Rettungsdienste oder KV-Bereitschaftsdienste unnötig in Anspruch genommen werden und wichtige Informationen im Behandlungsprozess nicht vorliegen. Letztendlich führe dies sogar zu höheren Kosten und gefährde den Genesungsprozess der Patient:innen. „Daher müssen für eine erfolgreiche Ambulantisierungsstrategie noch einige Hausaufgaben erledigt werden, wie die Bereitstellung von Investitionsmitteln für eine adäquate, ambulante Behandlungsinfrastruktur – sowohl in den Kliniken, im niedergelassenen als auch im digitalen Bereich“, fordert Beivers. Das koste zunächst, führe aber mittel- und langfristig zu den gewünschten Effekten. Ein überstürztes Handeln im Affekt würde hingegen das System nicht nachhaltig verbessern. „Letztendlich dürfen die Patienten nicht vergessen werden“, so Beivers.

Über die Hochschule Fresenius
Die Hochschule Fresenius mit ihren Standorten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Id-stein, Köln, München und Wiesbaden sowie dem Studienzentrum in New York gehört mit über 18.000 Studierenden zu den größten und renommiertesten privaten Hochschulen in Deutschland. Sie blickt auf eine mehr als 170-jährige Tradition zurück. 1848 gründete Carl Remigius Fresenius in Wiesbaden das „Chemische Laboratorium Fresenius“, das sich von Beginn an sowohl der Laborpraxis als auch der Ausbil-dung widmete. Seit 1971 ist die Hochschule staatlich anerkannt. Sie verfügt über ein sehr breites, vielfäl-tiges Fächerangebot und bietet in den Fachbereichen Chemie & Biologie, Design, Gesundheit & Soziales, onlineplus sowie Wirtschaft & Medien Bachelor- und Masterprogramme in Vollzeit sowie berufsbegleitende und ausbildungsbegleitende (duale) Studiengänge an. Die Hochschule Fresenius ist vom Wissenschaftsrat institutionell akkreditiert. Bei der Erstakkreditierung 2010 wurden insbesondere ihr „breites und innovati-ves Angebot an Bachelor- und Master-Studiengängen“, „ihre Internationalität“ sowie ihr „überzeugend gestalteter Praxisbezug“ vom Wissenschaftsrat gewürdigt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: www.hs-fresenius.de

Weitere Informationen:
http://www.hs-fresenius.de

Quelle: Pressemitteilung vom 10.11.2022
Melanie Hahn Presse & Öffentlichkeitsarbeit
Hochschule Fresenius
https://idw-online.de/de/news804498
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Gesundheitsversorgung braucht Mut zum Strukturwandel

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Gesundheitsversorgung braucht Mut zum Strukturwandel
DBfK zum 45. Deutschen Krankenhaustag


Vom 14. bis 17. November 2022 fand in Düsseldorf der Deutsche Krankenhaustag statt, an dem sich auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) beteiligt hat. Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des DBfK, sieht Reformbereitschaft und Gestaltungswillen bei den Akteur:innen der Krankenhauslandschaft.

„Der Deutsche Krankenhaustag ist ein wichtiges Dialogforum für alle Akteur:innen in der deutschen Krankenhauslandschaft. In diesem Jahr waren Gestaltungswille und Reformbereitschaft deutlich spürbar und die diskutierten Perspektiven gingen auch über die Krankenhausversorgung hinaus“, so DBfK-Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper. „Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat strukturverändernde Reformen angekündigt, die aus Sicht der Profession Pflege auch dringend nötig sind. Es gibt jetzt die Chance, die Gesundheitsversorgung in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Die professionell Pflegenden sind bereit für einen mutigen Strukturwandel und wollen diesen mitgestalten.“

„Wenn Gesundheitsminister Lauterbach den Schritt zu mehr tagesstationären Behandlungen gehen will, dann braucht es wohnortnahe Strukturen, die bei Komplikationen schnell erreichbar sind, die auf diese Behandlungen vorbereiten und die Nachsorge übernehmen können“, so Klapper. „Multiprofessionelle Gesundheitszentren mit Community Health Nurses haben sich international bewährt und können auch die deutsche Versorgungslandschaft spürbar verbessern. In ihnen treffen Gesundheitsförderung, Prävention und medizinisch-pflegerische Versorgung zusammen. Die Ergänzung durch Kurzzeitliegerbetten und Tagesinterventionen ist möglich.“

Für Klapper gehört zu einem Strukturwandel auch, dass der professionellen Pflege mehr Raum in der Mitgestaltung der Gesundheitsversorgung eingeräumt wird. „Das große Potenzial von Pflegefachpersonen mit Hochschlussabschluss muss gehoben werden. Wir können es uns nicht mehr leisten, dass Kolleg:innen, die sich weiterentwickeln wollen, der Versorgungspraxis verloren gehen. Die Community Health Nurse auf Masterniveau kann eine attraktive Perspektive sein und die Versorgung sichern.“

Quelle: Pressemitteilung vom 17.11.2022
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
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Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - Änderungsantrag der Ampelkoalition zur PPR 2.0. weckt Hoffnung – Skepsis bleibt

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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (21. November 2022, Nr. 46/2022)


Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
Deutscher Pflegerat: Änderungsantrag der Ampelkoalition zur PPR 2.0. weckt Hoffnung – Skepsis bleibt


Zum Änderungsantrag der Regierungskoalition zu den Regelungen für die Personalbesetzung in der Pflege im Entwurf eines Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes sagt Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Mit diesem Änderungsantrag sehen wir eine echte Chance, dass die PPR 2.0 eingeführt und tatsächlich als Startpunkt für eine langfristige Weiterentwicklung verstanden werden kann. Trotzdem bleibt auch eine Skepsis, denn es wird darauf ankommen, welches Verfahren zur Erprobung ausgewählt wird und was die Selbstverwaltungspartner vereinbaren oder was das Bundesgesundheitsministerium vorgibt, wenn diese sich nicht einigen können.

Der Deutsche Pflegerat appelliert deshalb an die Politik: Die beruflich Pflegenden in Deutschlands Krankenhäusern setzen ihre Hoffnungen darauf, dass Sie weiterhin bereit sind, Ihr Versprechen einzulösen und die PPR 2.0 einzuführen.

Der Änderungsantrag schafft ein Stück mehr Klarheit für die langfristige Entwicklung des Instrumentariums zur Personalbemessung im Pflegedienst der Krankenhäuser bei Einbezug des Intensivbereichs. Darin steckt die Chance, die PPR 2.0, wie sie gemeinsam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, ver.di und dem Deutschen Pflegerat entwickelt wurde, nicht nur als Übergangsinstrument, sondern als Ausgangspunkt für ein dauerhaft anzuwendendes, lernfähiges Verfahren weiterzuentwickeln.

Bestehen bleibt jedoch die grundsätzliche Kritik des Deutschen Pflegerats an den Formulierungen im Gesetzentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes. Die Schiebung von Regelungen in die Zukunft lassen zentrale Fragen unbeantwortet.

Es fehlt die Gewissheit darüber, welche Personalbemessung tatsächlich erprobt werden soll. Und ob überhaupt bundesweit ein Instrument per Rechtsverordnung eingeführt wird. Unklar bleibt auch, ob und wie Konsequenzen bei Nichterfüllung von Vorgaben gezogen würden. Der Gesetzgeber muss Antworten zu diesen Fragen geben.

Die vorgesehene Entwicklung einer bundesweit verbindlichen und einheitlichen Pflegepersonalbemessung für Intensiveinheiten als auch die Weiterentwicklung der Personalbemessung auf sogenannten Normalstationen darf nicht allein bei der Selbstverwaltung bzw. den Kostenträgern und Arbeitgebern liegen. Die berufliche Pflege und deren wissenschaftliche und manageriale Expertise muss eng in alle Entwicklungsschritte einbezogen werden!

Unzureichend geregelt sind der Aufbau und die Finanzierung des gesamten Entwicklungsprozesses hin zu einer bundesweit verbindlichen Personalbemessung in sämtlichen Krankenhausbereichen. Der Deutsche Pflegerat schlägt die dauerhafte Einrichtung eines Instituts für die Personalbemessung in der Pflege („InPeP“) vor, das langfristig und sicher finanziert werden muss. Das sichert die Verbesserungen und Weiterentwicklungen des Instrumentariums zur Pflegepersonalbemessung. Und damit auch die Patientensicherheit.“

Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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„Chaotischer Prozess“ und „nicht konsistent": AOK übt scharfe Kritik am KHPflEG

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„Chaotischer Prozess“ und „nicht konsistent": AOK übt scharfe Kritik am KHPflEG

(30.11.22) Der AOK-Bundesverband vermisst im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ein konsistentes Reformkonzept. Das Bundesgesundheitsministerium habe nach einem „chaotischen Prozess“ lediglich einen „bunten Strauß von Einzelmaßnahmen“ vorgelegt, sagte die Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann im Vorfeld der abschließenden Beratungen am Freitag (2. Dezember) im Bundestag. „Was wir dringend brauchen, ist eine umfassende Krankenhausreform, die eine qualitätsorientierte Neuordnung der Krankenhausstrukturen auf Basis einer reformierten Krankenhausplanung mit sinnvollen Konzepten zur Finanzierung insbesondere der Vorhaltekosten verbindet.“

Das vollständige Statement:
https://aok-bv.de/positionen/statements ... 26089.html

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Quelle: Pressemitteilung vom 30.11.2022
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:mailto:mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
https://www.aok-bv.de
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Gesundheitsausschuss billigt Krankenhauspflegegesetz

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Gesundheitsausschuss billigt Krankenhauspflegegesetz
Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat das sogenannte Krankenhauspflegeentlastungsgesetz mit zahlreichen Änderungen und Ergänzungen gebilligt. Mit dem Gesetzentwurf (20/3876 > https://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003876.pdf ) sollen durch den Einsatz eines Instruments zur Personalbemessung vor allem Pflegekräfte im Krankenhaus entlastet werden. Ferner enthält die umfangreiche Vorlage zahlreiche weitere Regelungen, etwa zur Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Der Ausschuss nahm am Mittwoch 32 Änderungsanträge von SPD, Grünen und FDP an. Für den geänderten Entwurf votierten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, Union und Linke stimmten dagegen, die AfD-Fraktion enthielt sich. Der Gesetzentwurf soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.
Die Novelle sieht ein neues Instrument zur Personalbemessung vor in Anlehnung an die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft Verdi entwickelte Pflegepersonalregelung PPR 2.0, die in drei Stufen eingeführt werden soll. Ab 2025 soll die Personalbemessung verbindlich sein und sanktioniert werden können.
Verzichtet wird nach den Beratungen auf einen Passus, wonach Krankenhäuser, die bereits über einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Vorgaben zur Mindestpersonalbesetzung auf bettenführenden Stationen verfügen, von der Anwendung der PPR 2.0 absehen können. Diese Regelung wird gestrichen, um eine bundesweite Anwendung und Vergleichbarkeit der Bemessungsverfahren sicherzustellen.
Der Gesetzentwurf enthält nun auch einige neue Regelungen zur finanziellen Stärkung der Pädiatrie und der Geburtshilfe. So sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 270 Millionen Euro zur Finanzierung der Pädiatrie entnommen werden. Ferner sollen ebenfalls für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 108 Millionen Euro zur Finanzierung der Geburtshilfe aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bereitgestellt werden. Zudem soll der Personalaufwand für Hebammen im Krankenhaus ab 2025 vollständig im Pflegebudget berücksichtigt werden.
Eingeführt wird außerdem eine sogenannte tagesstationäre Behandlung. Krankenhäuser können demnach in geeigneten Fällen anstelle einer vollstationären Behandlung eine tagesstationäre Behandlung ohne Übernachtung erbringen. In dem Zusammenhang ist auch eine spezielle sektorengleiche Vergütung geplant.
Der Gesetzentwurf zielt darüber hinaus darauf ab, die Nutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen zu verbessern und zentrale Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) stärker zu verbreiten. Dazu werden zahlreiche neue, praxisrelevante Regelungen eingeführt.

Quelle: Mitteilung vom 30.11.2022
Deutscher Bundestag
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